Die Abtretung (Zession) nach den §§ 398 ff BGB (Jura Lernvideo)

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  • čas přidán 25. 07. 2024
  • Die Abtretung (§§ 398 ff. BGB) ist unter Jurastudentinnen und Jurastudenten zumeist gefürchtet und ist trotzdem ein Klassiker in Hausarbeiten und Examensklausuren. In diesem Video erkläre ich Ihnen die wichtigsten Grundlagen und die aus meiner Sicht wichtigsten Normen aus dem Recht der Abtretung.
    ➤ Schwierigkeitsgrad des Videos (1-10): 9
    ➤ Video zur Aufrechnung: • Die Aufrechnung nach d...
    ➤ Inhaltsverzeichnis
    0:00 Die Abtretung (Zession) nach den §§ 398 ff BGB (Jura Lernvideo)
    1:17 Gliederung
    2:32 Vorbemerkung
    4:16 Teil I: Grundbegriffe und Prüfungsschema
    5:04 Prüfungsschema
    8:14 Teil II: Unterscheidung Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft
    11:29 Teil III: Warum es grundsätzlich keinen gutgläubigen Erwerb von Forderungen gibt
    12:29 Gutgläubiger Erwerb im Mobiliarsachenrecht
    14:05 Gutgläubiger Erwerb im Immobiliarsachenrecht
    15:03 Zusammenfassung gutgläubiger Erwerb im Sachenrecht
    15:30 Übertragung auf die Abtretung
    16:16 Teil IV: Ausnahmsweise gutgläubiger Forderungserwerb möglich
    16:35 § 405 BGB
    17:36 Beispiel zu § 405 Alt. 1 BGB
    18:55 Beispiel zu § 405 Alt. 2 BGB
    20:27 § 2366 Var. 1 BGB
    22:55 Zusammenfassung gutgläubiger Forderungserwerb
    23:22 Problematischer Beispielsfall zu § 405 BGB
    25:12 Teil V: Die Vorschrift des § 404 BGB
    28:16 Klausurformulierung zu § 404 BGB
    29:57 Teil VI: Die Vorschrift des § 407 Abs. 1 BGB
    30:16 § 407 Abs. 1 Alt. 1 BGB
    31:57 Klausurformulierung zu § 407 Abs. 1 BGB
    33:46 Wie wäre die Rechtslage ohne § 407 BGB?
    36:17 Ausgleichsansprüche des Zessionars gegen den Zedenten
    39:09 § 407 Abs. 1 Alt. 2 BGB
    41:30 Klausuformulierung zu § 407 Abs. 1 Alt. 2 BGB
    45:30 Teil VII: Die Vorschrift des § 406 BGB
    51:12 Fallbeispiele zu § 406 BGB
    52:17 Fall 1
    53:58 Fall 2
    56:12 Fall 3
    57:57 Fall 4
    58:58 Fall 5
    1:00:53 Klausurformulierung zu § 406 BGB
    1:04:25 Schlussbemerkung

Komentáře • 102

  • @baronwurst6451
    @baronwurst6451 Před 4 lety +91

    Jetzt schon der beste deutschsprachige Jura Kanal mit großem Abstand! Bitte weiter so!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 lety +4

      BaronWurst Haben Sie vielen Dank für Ihren Kommentar und dieses tolle Kompliment! Ich freu mich riesig darüber! Herzliche Grüße!!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      @@ludovicosforza9576 Vielen lieben Dank!! :)

  • @drizzyy111
    @drizzyy111 Před 6 měsíci +4

    Ich bin mir ziemlich sicher, dass man so ein schwieriges Thema nicht besser erklären kann.
    Vielen Dank für Ihre Mühe.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 6 měsíci +1

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment! Ich hab mich sehr darüber gefreut ☺️

  • @Alexander-rj8rr
    @Alexander-rj8rr Před 3 lety +14

    Lieber Herr Fervers, vielen lieben Dank für Ihre Videos. Befinde mich gerade in der Examensvorbereitung und war mit dem ZivilR immer ein wenig auf Kriegsfuß. Ein kommerzielles Rep zu besuchen liegt nicht im Rahmen meiner finanziellen Möglichkeiten. Dank Ihrer Videos habe ich nun zum ersten mal nicht nur Verständnis, sondern sogar wieder Gefallen daran gefunden. Im deutschsprachigen Raum sind sie unersetzlich und an Kompetenz nicht zu überbieten. Bitte machen Sie weiter so! Liebe Grüße Alex

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +1

      Ganz herzlichen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment, ich freu mich riesig über Ihre Worte! Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

  • @krote6143
    @krote6143 Před 4 lety +36

    Ein riesiges Dankeschön für all die Mühe mit diesen Videos! Mir helfen diese Videos ungemein weiter, da alles sehr verständlich und in einem angenehmen Tempo erklärt wird! Auch der Ton und die visuellen Darstellungen sind klasse!
    Bei einem Fanclub Fervers-Ultras wäre ich direkt dabei!
    Schöne Woche noch! 😄

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 lety +8

      Vielen lieben Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment, ich freue mich sehr, dass Ihnen meine Videos weiterhelfen :) Ich freu mich auch besonders, dass Ihnen explizit Ton und visuelle Darstellungen gefallen. Denn insbesondere in die visuellen Darstellungen habe ich beim Videoschnitt sehr viel Zeit und Mühe investiert. Herzliche Grüße!!

  • @mysa6505
    @mysa6505 Před 2 lety +8

    Ich kann mich den Vorrednern nur anschließen - es macht Spaß und man versteht den Zweck der Norm, was das lernen ungemein erleichtert. Bitte machen Sie weiter mit diesen tollen Beiträgen. Vielen Dank, dass Sie diese Videos öffentlich zugänglich machen :)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen herzlichen Dank für Ihr Feedback! Ich freu mich riesig, dass es Ihnen so gut gefallen hat :) Das nächste Video (Das neue Kaufrecht: Die wichtigsten Änderungen zum 1.1.2022) kommt übrigens morgen um 14 Uhr :) Herzliche Grüße!!

  • @cutiepie338
    @cutiepie338 Před 4 lety +17

    Vor Fervers: 2 Punkte Rechtsphilosophie
    Nach Fervers: 19 Punkte in beiden Examina, CEO vom LJPA ersetzt sich sofort durch mich.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 lety +5

      Auch wenn Ihre Karriere möglicherweise nicht ganz so steil verlaufen wird - vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment ;) Ich freu mich sehr!!

  • @sabrinalink7080
    @sabrinalink7080 Před 4 lety +20

    Ich konnte vor einiger Zeit zu meiner Freude feststellen, dass der beste Dozent der LMU nun auch Videos hier dreht und bin darüber sehr glücklich. Ich freue mich immer, wenn ich benachrichtigt werde, dass ein neues zur Verfügung steht. Vielen Dank für die Mühe, die Sie sich mit den Videos machen! Alle hefen wahnsinnig weiter....Ein Lob geht auch an die tolle und motivierende Darstellung im Video und die entspannende Musik :-) Bin auf die nächsten Videos gespannt.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 lety +1

      Liebe Frau Link, vielen Dank für dieses riesige Kompliment! Ich freue mich sehr, dass Ihnen meine Videos so gut gefallen! Weil ich mir mit der visuellen Darstellung immer viel Mühe gebe, freut es mich natürlich besonders, dass Sie auch mit der Darstellung und mit dem Intro/Outro zufrieden sind. Ich hoffe, dass Ihnen auch die nächsten Videos gefallen werden! Herzliche Grüße!!

  • @Johnny90e
    @Johnny90e Před 3 lety +6

    Bitte machen Sie weiter! Sie machen es toll und helfen in dieser schwierigen Corona-Repetitorium-Zeit ungemein! Das Verständnis und die Brücken die Sie bauen, werden so gut wie nie vermittelt und lediglich mittels Lehrbuch-Plattitüde abgespult. Chapeau!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Vielen Dank für dieses tolle Kompliment! Ich freu mich riesig, dass Sie meine Arbeit so schätzen! Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

  • @HoLiDaY101100
    @HoLiDaY101100 Před 3 lety +10

    Wow, ich habe dieses (von mir gefürchtete) Thema verstanden und es hat mir sogar Spaß gemacht! Die Stunde verging wie im Fluge und ich würde mich wirklich sehr über mehr Videos freuen!!!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +1

      Das ist ein wirklich schönes Kompliment, über das ich mich riesig freue! Ich freue mich nicht nur darüber, dass Sie meinen Ausführungen anscheinend gut folgen konnten, sondern auch darüber, dass die Stunde wie im Fluge verging. Denn das "klassische" CZcams-Video setzt den Zuschauerinnen und Zuschauern ja bekanntlich deutlich kürzere und leichtere Kost vor ;) Herzliche Grüße und vielen Dank!!

  • @THExXxSuSpEcTxXx
    @THExXxSuSpEcTxXx Před 4 lety +12

    Das Mikrofon ist optimal! Man kann Ihren Ausführungen hervorragend folgen, bitte weiter so!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 lety +1

      Vielen herzlichen Dank für Ihr Kompliment! Der Ton ist auch meiner Meinung nach für ein gutes Video sehr wichtig, umso besser dass er Ihnen gefällt! Herzliche Grüße und einen schönen Abend!!

  • @olivernell9438
    @olivernell9438 Před 3 lety +5

    Didaktisch toll aufbereitet, motivierend und sympathisch!
    Auch die Formulierungsvorschläge sind großartig. Bitte mehr davon!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Vielen herzlichen Dank! Ich freu mich sehr, dass es Ihnen so gut gefallen hat :) Herzliche Grüße!!

  • @anastasiak7666
    @anastasiak7666 Před 4 lety +7

    Mega gutes Video, sehr verständlich und hilfreich! Bitte unbedingt noch mehr solcher Videos!😃

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 lety +1

      Ich freu mich sehr, dass Sie sich an dieses schwierige Thema gewagt haben und dass Ihnen mein Video gefallen hat! Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Kompliment! Herzliche Grüße!!

  • @nevelles5072
    @nevelles5072 Před rokem +1

    Sie sind einfach unschlagbar in Sachen Erklärung und didaktischem Fortschritt! Vielen vielen herzlichen Dank für diese so tolle und ausführliche Erklärung. Ich habe alles sofort verstanden. Ein großes Dankeschön!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +1

      Ein großes Dankeschön an Sie für Ihren Kommentar, ich hab mich riesig darüber gefreut! Herzliche Grüße und ein frohes neues Jahr!!

  • @Vincinatorful
    @Vincinatorful Před 2 lety +1

    Hat mir super geholfen, vielen vielen Dank! All die komplizierten Normen super erklärt.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich, wenn es Ihnen gefallen hat!! ☺️🙌

  • @susidott1713
    @susidott1713 Před 3 lety +1

    Richtig, richtig tolles Video! Hat mir wahnsinnig geholfen! Vielen Dank !!! :)

  • @DEEPLISON
    @DEEPLISON Před 3 lety +3

    Wenn ein Video so freudig und positiv startet, kann das Video nur super werden, letsgo bin gespannt.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich, dass Ihnen der Start gefallen hat und hoffe natürlich, dass Sie auch den Rest des Videos mögen werden :) Viel Spaß und viel Erfolg!!

  • @jakobmeyer-landrut5707
    @jakobmeyer-landrut5707 Před 2 lety +1

    Wow. Einfach großartig! Ihre Videos helfen mir ungemein. Ihre Art ist zudem sehr motivierend. Ich bin ihnen wirklich unfassbar dankbar für ihre Arbeit!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen lieben Dank für Ihren Kommentar und Ihr Feedback! Die Produktion der Videos ist tatsächlich sehr aufwendig und da freut es mich natürlich ungemein, wenn sie auch wirklich jemandem weiterhelfen 👍 Herzliche Grüße und einen guten Start in das Semester!!

  • @dariadavid4390
    @dariadavid4390 Před 2 lety +1

    Fantastisch! Vielen lieben Dank!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat :)

  • @mariaschroeder2310
    @mariaschroeder2310 Před 3 lety +1

    das war sehr hilfreich, vielen Dank für die Mühe!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Ich freu mich sehr, dass es Ihnen so gut gefallen hat :) Herzlichen Dank für Ihren Kommentar!!

  • @tilmanngerlach9057
    @tilmanngerlach9057 Před rokem +1

    danke für die super Struktur im Video!

  • @mariagiulianapiscitello8432

    Bitte machen Sie noch mehr Videos!!! Super erklärt

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freue mich, dass es Ihnen so gut gefallen hat :) Herzliche Grüße!!

  • @Ghank123
    @Ghank123 Před 2 lety

    Einfach nur überragend. Mit Abstand mein liebster Jura Kanal. Ich danke Ihnen von Herzen für das Aufarbeiten des "Schreckgespenstes" von vielen Studenten

  • @RealxingSounds03
    @RealxingSounds03 Před 7 měsíci +1

    Die Videos sind so extrem gut gemacht. Eigentlich sollte man dafür Geld verlangen. Daher: Danke für das tolle Lehrmittel

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 7 měsíci

      Vielen lieben Dank! Ich freu mich sehr, dass sich die viele Mühe gelohnt hat und Ihnen die Videos so gut gefallen! Herzliche Grüße!!

  • @kathi5934
    @kathi5934 Před 3 lety +1

    Vielen Dank, dass Sie sich solch eine Mühe mit diesen Videos geben. Ich stehe kurz vor dem ersten Examen und es hilft mir wirklich sehr, wenn man solch eine schöne Aufbereitung, nicht nur inhaltlich sondern auch visuell, einzlener Themen findet. Ich habe zwar auch ein Rep. besucht, aber ich muss zugeben, dass vor allem auf so kleineren Themen wie der Abtretung oder auch der Aufrechnung weniger Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Auch das Video mit den kaufrechtlichen Anspruchsgrundlagen finde ich sehr hilfreich und gibt einen guten Überblick. Vor allem mir ging es dabei so, dass ich erst durch grundlegende Überblicke ein Gesamtbild konstruieren konnte um wirklich auch die einzlenen Hintergründe der Themengebiete zu verstehen und sie dann auch in immer anderen Fallkonstellationen (wie es ja nunmal der Fall ist) anwenden zu können.
    Daher bedanke ich mich nochmal bei Ihnen, dass Sie so viel Zeit und Arbeit in die einzelnen Videos stecken. Bei der Examensvorbereitung helfen diese mir sehr und sind auch mal eine Abwechslung des dauernten lesens ;).

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar und Ihr Kompliment! Ich freue mich sehr, dass Ihnen meine Video so gut gefallen! Herzliche Grüße und viel Erfolg bei Ihrem Staatsexamen!!

  • @alina18600
    @alina18600 Před 2 lety +1

    habe mich bis jetzt immer vor dem Thema Aufrechnung gedrückt weil es mir so kompliziert vorgekommen ist. Nach diesem Video habe ich das Gefühl, einen guten überblick gewonnen und die Sache einigermaßen verstanden zu haben. Danke für die übersichtliche und gut verständliche Erklärung!
    Ich habe mich gefreut wie ein Schnitzel, als ich die Fälle am Ende richtig lösen konnte (obwohl ich den 407 bestimmt 5 mal lesen musste) :D

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen herzlichen Dank, ich freu mich sehr über Ihren Kommentar! Genau den von Ihnen beschriebenen Zweck hatte das Video nämlich :) Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

  • @melism71
    @melism71 Před rokem +1

    Vielen Dank 🙏

  • @carolinjung2307
    @carolinjung2307 Před 4 lety +2

    Super und mit sehr viel Systemverständnis erklärt. Würde mich sehr über ein Video zum Thema Kreditsicherungsrecht freuen, falls es solch eins noch nicht in deinem Kanal gibt :)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 lety +1

      Vielen herzlichen Dank! Ich freu mich sehr über das Kompliment :) Es wird zwar noch ein bisschen dauern, aber das Kreditsicherungsrecht werde ich mit Sicherheit noch behandeln, insbesondere Hypothek, Grundschuld, und Bürgschaft...Herzliche Grüße!!!

    • @carolinjung2307
      @carolinjung2307 Před 4 lety +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Warte gespannt und freue mich schon sehr auf das Video :D

  • @CarryPsychic
    @CarryPsychic Před 2 lety +2

    Ich kann mich den meisten Kommentaren hier nur anschließen. Es ist nicht selbstverständlich, dass Sie sich in dem Maße für Studierende der Rechtswissenschaft engagieren. Sie schaffen es mich für Jura zu begeistern. Vielen Dank für die gute Lehre!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen lieben Dank für Ihren Kommentar! Ich stecke tatsächlich sehr viel Zeit in die Videos und da freut mich ein Feedback wie das Ihre natürlich umso mehr ☺️ Herzliche Grüße!!

  • @tillgouverneur2470
    @tillgouverneur2470 Před 2 lety +1

    Hammer Video!!!!

  • @laureenmaisch9463
    @laureenmaisch9463 Před 3 lety +1

    Vielen Dank für dieses Video und ihre Arbeit. Es hat mir sehr viel geholfen. Vor allem verstehe ich meistens alle Probleme auf anhieb, auch wenn es mir in der Uni und im Rep schwergefallen ist. Dieses Format ist genau das richtige für mich. Ich würde mich sehr freuen, wenn auch zu § 407 II BGB ein Video kommt.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Ich freu mich riesig, dass es Ihnen so gut gefallen hat! Und dass Sie mit meinen Videos diese wirklich komplizierten Probleme direkt auf Anhieb verstehen, ist ein wirklich schönes Kompliment für mich! Ich werde bestimmt auch noch ein Video zu den übrigen Vorschriften der §§ 398 ff. BGB und damit auch zu § 407 Abs. 2 BGB machen. Was die Sache bei § 407 Abs. 2 BGB allerdings erschwert: Hier ist die wissenschaftliche Diskussion reichlich unausgereift und die aktuell h.M. kommt in bestimmten Situationen zu Ergebnissen, die sich niemandem sinnvoll erklären lassen :)
      Herzliche Grüße und einen guten Rutsch!

    • @laureenmaisch9463
      @laureenmaisch9463 Před 3 lety

      Ist der Kurs „Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Zivilrecht (SoSe 2019)“ auf Apple Podcast aktuell? Das erste Video ist von Prof. Dr. Lorenz aus dem Jahr 2013.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Meinen Kurs „Höchstrichterliche Rechtsprechung zum Zivilrecht" aus dem SoSe 2019 können Sie bedenkenlos benutzen. Nur in Sachen Diesel-Affäre hat sich zwischenzeitlich sehr viel getan. Ihre Äußerung, dass das erste Video von Herrn Lorenz aus dem Jahr 2013 ist, habe ich ehrlich gesagt nicht ganz verstanden :)

    • @laureenmaisch9463
      @laureenmaisch9463 Před 3 lety

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Ich wollte damit wissen, ob das erste Video noch aktuell ist, obwohl es 2013 aufgezeichnet wurde. Hat sich zu diesen Fällen die Rechtslage verändert?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Der Kurs ist tatsächlich vollumfänglich im Sommersemester 2019 aufgezeichnet worden; deshalb können Sie ihn bedenkenlos nehmen.

  • @QQ-ms1oe
    @QQ-ms1oe Před 2 lety +1

    Würde mich sehr über ein 2. Video zur Abtretung freuen, in dem die restlichen Thematiken angesprochen werden 🙏.
    Die Abtretung wird meiner Erfahrung nach immer Recht stiefmütterlich in der VL usw behandelt, aber wenn sie drankommt, soll man auf einmal alles wissen 😅

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +2

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Auch wenn ich noch nicht versprechen kann, wann das Video kommt - ich schreib es mir gerne auf meine To-Do-Liste :) Herzliche Grüße!!

  • @PM-vs7ls
    @PM-vs7ls Před 2 lety +1

    Sehr geehrter Herr Fervers,
    ganz herzlichen Dank für all Ihre mühevoll erstellten Videos, die äußerst hilfreich und motivierend sind! Ich freue mich über jedes Video von Ihnen sehr!
    Zu diesem Video zu der Abtretung stellt sich mir die Frage, welche Ausgleichsansprüche des Zessionars gegen den Zedenten im Falle des § 406 BGB in Betracht kommen, also nach erfolgter Aufrechnung des Schuldners gegen den Zessionar/Neugläubiger. Da ich mir unsicher bin, etwas zu übersehen, würde ich mich über eine Antwort sehr freuen. Vielen Dank für Ihre Mühe! Herzliche Grüße

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen Dank für Ihr Feedback! Ich freu mich sehr, dass Ihnen meine Videos so gut gefallen!
      Zu Ihrer Frage: Tatsächlich ist das deshalb nicht ganz leicht, weil im Falle des § 406 BGB die Dinge anders liegen als bei § 407 Abs. 1 BGB. Anders als bei § 407 Abs. 1 BGB ist es ja bei § 406 BGB nicht so, dass der Zedent die Forderung unberechtigterweise eingezogen hätte, sondern die Aufrechnung erfolgt ja durch den Schuldner.
      Die herrschende Meinung (s. etwa Staudinger/Busche, 2022, § 406 Rn. 39 ff. m.w.N.) differenziert hier danach, wann die Aufrechnungslage entstanden ist: Verkauft der Zedent G eine Forderung an den Zessionar X, mit der der Schuldner S sogleich nach § 406 BGB aufrechnen kann, dann liegt ein Rechtsmangel nach §§ 453 Abs. 1, 433, 434 BGB vor. Die gekaufte Forderung ist dann gewissermaßen „mit der Aufrechnungslage" belastet und X hat die entsprechenden Mängelrechte gegen den Verkäufer G. Ist dagegen die Aufrechnungslage erst später entstanden, dann bejaht die h.M. einen Anspruch des Zessionars gegen den Zedenten nach § 816 Abs. 2 BGB. Denn man kann, wenn der Schuldner gegenüber dem Zessionar mit einer Forderung gegen den Zedenten aufrechnet, die Aufrechnung als Leistung an den Zedenten ansehen. Denn der Zedent wird ja damit von einer Verbindlichkeit frei.
      Herzliche Grüße!!

    • @PM-vs7ls
      @PM-vs7ls Před 2 lety +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Ganz herzlichen Dank für Ihre schnelle Antwort, Ihr Engagement ist wirklich beeindruckend! Herzliche Grüße und einen schönen ersten Mai

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      @@PM-vs7ls Nichts zu danken & das wünsche ich Ihnen auch!!

  • @fotzenfleisch1996
    @fotzenfleisch1996 Před 2 lety +1

    Hervorragend, vielleicht bald ein Video zur Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis und Gläubiger-/Schuldnermehrheiten?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen Dank für Ihr Kompliment! Ich muss zwar zugeben, dass ich im Moment nicht wirklich zur Produktion von Videos komme und dass ich vor den Gläubiger- und Schuldnermehrheiten noch einige andere Sachen auf dem Zettel habe...aber ich setze Ihren Vorschlag gerne auf meine Liste! Herzliche Grüße!!

  • @laureenmaisch9463
    @laureenmaisch9463 Před 3 lety +2

    Über ein zweites Video würde ich mich sehr freuen :)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Vielen Dank für Ihren Kommentar und Ihr Feedback! Auch wenn es noch etwas dauern kann - ich dreh sicherlich noch ein weiteres Video zur Abtretung :) Herzliche Grüße!!

    • @laureenmaisch9463
      @laureenmaisch9463 Před 3 lety

      Können Sie schon verraten welche Videos wann entstehen oder welche Themen Sie noch geplant haben?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      @@laureenmaisch9463 Als nächstes kommen wahrscheinlich einige Videos zum BGB AT, die sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene nützlich sind.

  • @base_2582
    @base_2582 Před 4 lety +10

    Der Zedent flennt; der Zessionar schreit Hurra!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 lety +4

      __ _ Das muss nicht immer so sein. Anlass zur Trauer hat der Zedent zwar insofern, als er nach der Zession nicht mehr Inhaber der abgetretenen Forderung ist. Allerdings war dies seine privatautonome Entscheidung und in den allermeisten Fällen wird eine Forderung ja auch nicht schenkweise übertragen, sondern aufgrund eines Kaufvertrags. Der Zedent erhält also eine Gegenleistung, die Anlass zur Freude sein kann. Zudem kann die abgetretene Forderung im Einzelfall auch mangelhaft sein, sodass auch aufseiten des Zessionars nicht immer uneingeschränkte Glückseligkeit vorherrschen muss ;)

    • @base_2582
      @base_2582 Před 4 lety +3

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers selbstverständlich! Aber wenn man mal wieder im Begriffschaos versinkt, G, S, X alpha und epsilon schon 5 mal in der Klausurlösung vertauscht hat, braucht es uU einen stumpfen Spruch 👻

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 lety +2

      Einverstanden! :)

  • @Thorsten4
    @Thorsten4 Před 4 měsíci +1

    Sehr geehrter Herr Fervers, ein super Video wie immer, danke!
    Eine Frage hätte ich jedoch: Kann der S bei 36:25 nicht auch seinen Anspruch gegen G aus § 812 I 1 1. Fall an den X abtreten? Klingt für mich praktikabler, als die Herausgabe über mehrere Ecken zu vollführen. Danke im Voraus und alles Gute Ihnen!
    Gruß, Thorsten

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 měsíci +1

      Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat!
      Zu Ihrer Frage: Ein Anspruch des S gegen G nach § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB besteht nur dann, wenn man davon ausgeht, dass S auch auf den Schutz des § 407 Abs 1 BGB verzichten kann. Aber selbst in diesem Fall sehe ich den Vorteil einer „Abtretungslösung" nicht: Zwar könnte S diesen Anspruch schon an X abtreten. Aber das ändert ja nichts daran, dass X gegen G vorgehen muss. Es ergibt sich also m.E. keine Vereinfachung für den X, sondern nur eine Erschwerung dadurch, dass er auf die Abtretung der Forderung durch S angewiesen ist.
      Herzliche Grüße!!

  • @lm1757
    @lm1757 Před 3 lety +2

    Lieber Herr Fervers,
    erst einmal vielen Dank für das Video.
    Ich hätte noch eine Frage, der folgender Sachverhalt zugrunde liegt:
    G hat gegen S einen wirksamen Anspruch. G tritt diesen Anspruch erfolgreich an D ab.
    Angenommen man hat nun nicht den Anspruch des Zessionars D gegen S (wie wohl üblich) zu prüfen, sondern den des Zedenten G (der im Ergebnis nach meinem Verständnis nicht mehr besteht) - wo prüft man dann die Abtretung? Teilweise wird vorgeschlagen, dies unter dem Gliederungspunkt "Anspruch erloschen" zu prüfen. Nachdem in den meisten Lehrbüchern jedoch nicht vom "Erlöschen", sondern vom "Verlust der Inhaberschaft der Forderung" zu lesen ist, würde mich Ihre Meinung interessieren.
    Für eine Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar!
    Beste Grüße!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Liebe Frau Mayerhöfer,
      vielen Dank für Ihren Kommentar!
      Zu Ihrer Frage: Ich würde in diesem Fall keinen Gliederungspunkt mit der Überschrift "Anspruch erloschen" aufmachen. Hiermit würden Sie nämlich den Eindruck erwecken, dass Sie glauben, dass die Forderung durch die Abtretung erlischt. Das ist aber natürlich nicht der Fall. Die Forderung besteht weiter, sie steht nur nicht mehr dem G zu.
      Stattdessen würde ich Folgendes machen: Im Obersatz schreiben Sie "Dafür müsste dem G gegen eine Forderung gemäß § 433 Abs. 2 BGB gegen S zustehen und G dürfte nicht die Aktivlegitimation verloren haben." Anschließend prüfen Sie in einem ersten Gliederungspunkt "1. Bestehen der Forderung" und dann in einem zweiten "2. Kein Verlust der Aktivlegitimation". Und dort prüfen Sie dann, ob G die Aktivlegitimation wegen eines wirksamen Forderungsübergangs nach § 398 S. 2 BGB verloren hat oder nicht.
      Herzliche Grüße!!

  • @raphaelb4963
    @raphaelb4963 Před 3 lety

    Sehr geehrter Herr Fervers, vielen Dank für dieses Video. Ist es Ihrer Meinung nach rechtlich möglich, dass die Bank an einer von ihrem vorherigen Kreditnehmer erteilten Mietabtretung festhält wenn der Kreditnehmer anteile an dem Objekt, von dem sich die Rechte ableiten, anteilig verkauft? Im konkreten Fall möchte die Bank, auf die Mietabtretung verweisend, die Mieten an den neuen anteiligen Eigentümer nicht freigeben obwohl noch zahlreiche andere Sicherheiten hinterlegt sind.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Vielen Dank, ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat! Gestatten Sie mir die kurze Rückfrage, in welchem Zusammenhang sich Ihnen Ihre Frage stellt? Beachten Sie, dass ich auf diesem Kanal zwar bis zu einem gewissen Grad Hilfestellung zum Studium geben, aber keinesfalls Rechtsberatung zu privaten oder gewerblichen Zwecken erteilen kann.

  • @jurafursstudium1178
    @jurafursstudium1178 Před 3 lety

    Frage: Wie machen Sie das mit den Quellen? Muss man auch Quellen angeben, wenn man solche Informationen noch aus dem Kopf darstellt in einem Informationsvideo?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety

      Bei didaktischen Informationsvideos bedarf es aus meiner Sicht zwar insgesamt weniger Quellenangaben als bei einem wissenschaftlichen Aufsatz. Gleichwohl gilt natürlich auch bei didaktischen Videos das Gebot wissenschaftlicher Redlichkeit. Insbesondere darf deshalb eine fremde Erkenntnis nicht als eigene ausgegeben werden.

  • @Wirklichlost
    @Wirklichlost Před 3 lety +2

    Hoffentlich kommt diese Frage nicht zu spät... Ich frage mich, ob auch ein Vertrag in der Schriftform iSv. § 126 BGB eine Urkunde sein kann, wenn dieser bei der Abtretung dem Zessionar vorgelegt wird, oder bedarf es immer einer zusätzlichen Urkunde?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +1

      Erforderlich für das Vorliegen einer Urkunde iSd § 405 BGB ist, dass aus dem Schriftstück die Existenz der Forderung und die Gläubigerstellung des Zedenten mit hinreichender Bestimmtheit hervorgehen. Grundsätzlich kann deshalb auch ein schriftlicher Vertrag eine Urkunde sein. Insbesondere wenn § 399 Alt. 2 BGB überwunden werden soll, ist aber auf die Gutgläubigkeit des Zessionars zu achten. Denn wenn die Parteien ein Abtretungsverbot vereinbart haben und dieses Abtretungsverbot im Vertrag drinsteht, dann mag der Vertrag zwar eine Urkunde sein; ein Forderungserwerb nach § 405 BGB findet aber trotzdem nicht statt, weil der Zessionar das Abtretungsverbot hätte kennen müssen. Anders wiederum, wenn der Vertrag kein Abtretungsverbot enthält und wenn das Abtretungsverbot nur mündlich vereinbart wurde. In diesem Fall ist mit dem Vertrag ein Rechtsscheinträger vorhanden, der die Existenz einer verkehrsfähigen Forderung verlautbart und dann ist ein gutgläubiger Erwerb möglich.

    • @Wirklichlost
      @Wirklichlost Před 3 lety +1

      Matthias Fervers Vielen Dank!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +1

      Julian Nichts zu danken und weiterhin viel Erfolg!

  • @Herr_Internet
    @Herr_Internet Před 3 lety +1

    Vielen herzlichen Dank für dieses tolle Video! Sie sind eine enorme Unterstützung!
    An dieser Stelle hätte ich noch eine Frage zu dem Forderungsbegriff als solchen.
    "Das Forderungsverhältnis ist die rechtliche Beziehung zwischen Gläubiger und Schuldner (sog. Schuldverhältnis im engeren Sinn ieS). Das Forderungsverhältnis basiert auf der Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner"
    Ist damit gesagt, dass nur die jeweilige Geldforderung eine Forderung iSd § 398 BGB sein kann? Also bspw: 433 II, 631 I Hs.2, 535 II BGB ?
    Im synallagmatischen Verhältnis ist man sowohl Gläubiger als auch Schuldner, sodass man auch als Inhaber des Anspruchs aus § 433 I 1 BGB quasi eine Forderung besitzt, welche man abtreten könnte? Oder lassen sich die Ansprüche aus § 433 I 1 BGB, 535 I 1 BGB zwar (sprach) gewöhnlich auch als Forderung bezeichnen, stellen aber jedenfalls keine Forderung iSd § 398 BGB dar?
    (Letztlich ist meine Frage, was unter dem Begriff der Forderung iSd § 398 BGB zu fassen ist.)
    Ich hoffe Sie verstehen mein Verständnisproblem und können mir möglicherweise weiterhelfen.
    Ich möchte Sie noch auf zwei mögliche "Versprecher" aufmerksam machen, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden:
    37:02 ; Im Video wird X genannt, der die verkaufe und abgetretene Forderung selbst einzieht - Ich glaube, es sollte aber G gemeint sein?
    48:47; Im Video wird gesagt, die Abtretung sei ausgeschlossen - ich glaube, es sollte aber damit die Aufrechnung gemeint sein?
    Abschließend darf ich mich bei Ihnen nochmals bedanken und würde mich über einen zweiten Teil zur Abtretung und den Vorschriften §§ 407 II; 408 - 413 BGB sehr freuen!
    Beste Grüße

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +1

      Vielen Dank für Ihren Kommentar, ich freu mich sehr, dass Ihnen das Video so gut gefallen hat!
      Zu Ihrer Frage: Eine Forderung iSd § 398 BGB kann keineswegs nur eine Geldforderung sein. So ist auch der Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 abtretbar. Aufpassen müssen Sie nur bei Rechtsverwirklichungsansprüche : So kann beispielsweise § 985 BGB nicht abgetreten werden, weil § 985 BGB nur eine besondere Erscheinungsform des Stammrechts Eigentum darstellt und deshalb auch vom Eigentum nicht abgetrennt werden kann.
      Hinsichtlich der beiden Versprecher haben Sie natürlich vollkommen Recht!
      Herzliche Grüße!!

    • @Herr_Internet
      @Herr_Internet Před 3 lety

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank! Tritt man dann den Anspruch aus § 433 Abs.1 S.1 BGB "pur" über § 398 BGB oder über § 398, 413 BGB ab? Nach den obigen Überlegungen müsste es wohl doch pur sein, da § 433 I 1 ja eine Forderung (Anspruch § 194 BGB ) ist und kein Recht.
      Vielen Dank nochmals! =)
      LG

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +1

      @@Herr_Internet Genau, für die Abtretung des Anspruchs aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB brauchen Sie den § 413 BGB nicht. § 413 BGB brauchen Sie nur, wenn es sich nicht um eine Forderung handelt.

  • @QQ-ms1oe
    @QQ-ms1oe Před 2 lety +1

    Kuckt euch an wie er strahlt!!!