Wie schreibe ich eine Klausur? (Jura Lernvideo)

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  • čas přidán 24. 07. 2024
  • In diesem Video finden Sie die wichtigsten Tipps und Tricks für juristische Klausuren (Auswertung des Sachverhalts, Fallfrage, Falllösung, juristischer Schreibstil, Aufregung, Online-Klausuren).
    Das Video ist der erste Teil eines für das Sommersemester geplanten Vortrags für ELSA München e.V. (www.elsa-muenchen.de/de/start.... Das zweite Video mit Tipps zum Lernen finden Sie hier: • Lerntipps für das Jura...
    ➤ Eine Anleitung zur Darstellung von Streitständen finden Sie in diesem Video: • Tipps zur Darstellung ...
    ➤ Schwierigkeitsgrad des Videos (1-10): 2
    ➤ Inhaltsverzeichnis
    0:00 Wie schreibe ich eine Klausur?
    0:54 Einführung
    1:24 Die Auswertung des Sachverhalts
    6:33 Die Fallfrage
    8:33 Die Falllösung
    22:32 Tipps zum Schreibstil
    26:16 Die Aufregung
    28:27 Digitale Klausuren
    34:52 Schlussbemerkung

Komentáře • 63

  • @cagnusmarslen4862
    @cagnusmarslen4862 Před 4 lety +47

    25:53 Der Bundesgerichtshof ist nie müde, der Bundesgerichtshof schläft nie ein, der Bundesgerichtshof ist immer vor dem Chef im Geschäft und der Bundesgerichtshof schreibt sein Urteil schweiß frei

  • @ericschulz7133
    @ericschulz7133 Před 3 lety +33

    Sehr sympathischer Prof einer der wenigen der dauerhaft ein Lächeln im Gesicht hat 👍 da macht Jura noch mehr Spaß 😍

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +15

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich bin zwar noch kein Prof (ist noch in Mache 😉), aber ich freu mich sehr, dass es Ihnen so gut gefallen hat! Herzliche Grüße!!

    • @ericschulz7133
      @ericschulz7133 Před 3 lety +8

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers ich drücke die Daumen wenn jemand Prof wird, dann Sie !

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +12

      @@ericschulz7133 Vielen Dank ☺️ Wahrscheinlich werde ich 2021 meine Habilitationsschrift abgeschlossen haben :)

    • @kibriyedurgun4106
      @kibriyedurgun4106 Před 3 lety +7

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Sehr geehter Herr Fervers, ich kann mich all den bisherigen positiven Rückmeldungen/Komplimente nur anschließen, vielen, vielen Dank nochmal für Ihre tollen lehhreichen Videos.
      Ich würde gerne einen Vorschlag machen bezüglich der Fälle... könnten Sie vielleicht anhand Originalklausuren zeigen wie man eine Klausur schreibt z. B. auf Signalwörter hinweisen oder wie man Schwerpunkt setzt usw. Vielen Dank nochmal...

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +4

      @@kibriyedurgun4106 Das mach ich sehr gerne mal! Wenn ich mit meiner Habilitationsschrift durch bin, kommen auch wieder mehr Videos :) Herzliche Grüße!!

  • @ruyko6300
    @ruyko6300 Před 2 lety +2

    Einfach mal ein Lob an die tollen Videos. Alle sehr gut durchdacht, übersichtlich und gut verständlich. Vielen Dank! Abonniert!

  • @SwatLetsPlays
    @SwatLetsPlays Před 4 lety +32

    Könnten Sie ein Video bezüglich “Wie lerne ich für Jura Klausuren”? drehen? Ich denke es wäre unfassbar interessant von Ihnen zu hören welche Methoden etc. Sie für besonders effektiv halten, um beispielsweise ein Rechtsgebiet strukturiert durchzuarbeiten. 😊

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 lety +14

      Specterdawn Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ein solches Video ist tatsächlich bereits in Planung! Natürlich gibt es beim Lernen nicht ‚den Geheimtrick‘ und verschiedene Menschen lernen jeweils sehr unterschiedlich. Aber vielleicht können Sie ja trotzdem mit dem ein oder andern Tipp von mir etwas anfangen :)

    • @SwatLetsPlays
      @SwatLetsPlays Před 4 lety +4

      Matthias Fervers Ich freue mich auf das Video! Vielen Dank ☺️

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 lety +4

      @@SwatLetsPlays Das Video mit meinen Lerntipps ist fertig und wird am Montag um 18 Uhr abspielbereit sein! Den Link dazu finden Sie hier: czcams.com/video/7iLwh5LO-HI/video.html

  • @opi123
    @opi123 Před 3 lety +6

    Danke für die tollen Videos und die Vorbereitung für die Hausarbeit! Die Abschnitte innerhalb der Videos sind sehr hilfreich

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +1

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freue mich, dass die Videos Ihnen gefallen und weitergeholfen haben :) Herzliche Grüße und viel Erfolg!!

    • @opi123
      @opi123 Před 3 lety +2

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank!

  • @thomaskoch8643
    @thomaskoch8643 Před 2 lety +2

    Hier kommt im positiven Sinne alles zusammen: der Content ist klasse und das Zuschauen macht ob der guten Aufbereitung und Produktion richtig Spaß. Hoher Nutzen für das eigene Studium und Spaß zugleich, besser geht es ja nicht. Videos wie dieses bringen den Mehrwert von CZcams auf ein anderes Level. Vielen Dank für Ihre Mühe und dafür, dass Sie andere an Ihrer Kompetenz und Erfahrung partizipieren lassen!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen Dank für Ihren ausführlichen und so positiven Kommentar, lieber Herr Koch! Ich freu mich sehr, dass Ihnen meine Videos so gut gefallen! Herzliche Grüße!!

  • @samh1685
    @samh1685 Před 3 lety +5

    Sie sind ein Engel

  • @Jonas-wu3nt
    @Jonas-wu3nt Před 3 lety +9

    Ihre Videos sind wirklich super und Sie wirken sehr sympathisch.
    Vielleicht könnten Sie ja auch irgendwann mal ein Video mit ihren Erfahrungen/Lernalltag im Rep machen. Ich meine so ein Ergebnis wie Sie erzielt man sicher nur mit einem ganz weit überdurchschnittlichen IQ, aber es könnte für durchschnittliche Jurastudierende (wie mich) vielleicht trotzdem sehr hilfreich sein. ☺️

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +7

      Vielen herzlichen Dank für Ihr Kompliment, über das ich mich riesig freue! Zwar habe ich niemals ein Repetitorium besucht, sodass ich insoweit nicht über Erfahrungen berichten kann :) Allerdings habe ich ein Video mit Tipps für die Examensvorbereitung (vor allem im Hinblick auf die Motivation) in Planung! Herzliche Grüße!!

    • @Jonas-wu3nt
      @Jonas-wu3nt Před 3 lety +4

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers
      Das ist ja super! Also haben Sie sich allein auf das Examen vorbereitet? 😳

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +5

      @@Jonas-wu3nt Korrekt! Kein Rep, keine Lerngruppe, ganz allein.

  • @MultiPeha
    @MultiPeha Před 3 lety +3

    Herr Fervers, vielen Dank für dieses Video! Könnten Sie ein Fallbuch für die Examensvorbereitung empfehlen, um einen guten Schreibstil zu erlernen? Da die Bibliotheken sowie die Buchhandlungen geschlossen haben, fällt die Wahl sehr schwer, welches man sich kaufen soll...

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +2

      Vielen Dank, ich freue mich, dass es Ihnen gefallen hat!
      Offen gesagt tue ich mich bei Literaturempfehlungen deshalb schwer, weil ich selbst mit didaktischer Literatur praktisch nicht mehr arbeite. Allerdings machen Sie, wenn sie vor allem den Schreibstil erlernen wollen, mit den meisten Fallbüchern nichts falsch. Schauen Sie doch ansonsten gerne mal in mein Publikationsverzeichnis rein (www.jura.uni-muenchen.de/personen/f/fervers_matthias/publikationen/index.html). Unter "Übungsfälle" finden Sie (zur Zeit) 8 Übungsklausuren, die ich veröffentlicht habe. Und die kann ich natürlich empfehlen ;)
      Herzliche Grüße!!

  • @ninja-from-plflexer4726
    @ninja-from-plflexer4726 Před 3 lety +2

    Wieder mal ein wirklich hervorragendes Video.
    Nur stellt sich bei mir als Anfänger im 1. Semester die Frage, wie ich es im Gutachten gestalten soll, wenn beispielsweise rechtshemmende einreden nicht ersichtlich sind.
    Soll ich dann den prüfpunkt:
    III: Anspruch durchsetzbar vollständig weglassen oder welches Vorgehen würden Sie einem Studienanfänger empfehlen?
    Vielen Dank und freundliche Grüße

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +2

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freue mich, dass es Ihnen so gut gefallen hat :)
      Zu Ihrer Frage: Genau, wenn im Sachverhalt (wie häufig) keine Einreden ersichtlich sind, dann verlieren Sie kein Wort dazu und lassen den Punkt "Anspruch durchsetzbar" einfach weg. Ich persönlich bin ohnehin kein Freund davon, Anfängerinnen und Anfängern beizubringen, sie sollten immer nach dem Schema "Anspruch entstanden - Anspruch erloschen - Anspruch durchsetzbar" prüfen. Denn auch wenn es natürlich richtig ist, dass ein Anspruch nachträglich wieder erlöschen oder nicht durchsetzbar sein kann, leitet dieses "Schema" einen erfahrungsgemäß vom richtigen Weg (nämlich einer normbezogenen Prüfung) weg. Ich habe mich zu dem Thema schon mal ausführlich in der ZJS geäußert, hier finden Sie den dazugehörigen Link: zjs-online.com/dat/artikel/2015_5_936.pdf.
      Wenn Sie das Schema am Anfang trotzdem noch beibehalten wollen, dann modifizieren Sie es einfach dahingehend, dass Sie nicht immer sklavisch "Anspruch entstanden - Anspruch erloschen - Anspruch durchsetzbar" prüfen, sondern dass Sie zu "Anspruch erloschen" und "Anspruch durchsetzbar" nur etwas schreiben, wenn ein entsprechender Anlass besteht.
      Herzliche Grüße!!

    • @ninja-from-plflexer4726
      @ninja-from-plflexer4726 Před 3 lety +2

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Herzlichen Dank für die schnelle und vor allem sehr ausführliche Antwort.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +2

      @@ninja-from-plflexer4726 Nichts zu danken & weiterhin viel Erfolg!!

  • @h.latifah745
    @h.latifah745 Před 2 lety +1

    Profi👍

  • @friedrichc.savigny8458
    @friedrichc.savigny8458 Před rokem +1

    Vielen Dank für Ihre tollen Videos und alles Gute fürs neue Jahr (einschließlich eines hochverdienten ersten Lehrstuhls)!
    Sie haben in einem anderen Kommentar erwähnt, dass Sie keine Gliederungen in Klausuren erstellt haben. Haben Sie dann nach der Analyse des Sachverhalts einfach drauf losgeschrieben und wie haben Sie den Überblick behalten?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +1

      Vielen herzlichen Dank, das wünsche ich Ihnen auch!!
      Ich habe zwar nicht einfach einmal den Sachverhalt gelesen und dann drauf los geschrieben. Vielmehr hab ich den Sachverhalt schon mehrmals gelesen, um sicherzugehen, dass ich wirklich alles richtig verstanden habe. Außerdem habe ich mir (und das würde ich jedem empfehlen) immer einen „Schmierzettel" daneben gelegt und darauf die Dinge notiert, die mir aufgefallen sind und die dich auf keinen Fall vergessen wollte. Und ich hab mir natürlich schon auch im Kopf zurechtgelegt, wie der Fall laufen soll. Auf eine echte „Lösungsskizze" im Sinne einer vollständigen Gliederung habe ich aber aus zwei Gründen idR verzichtet: Zum einen verliert man hiermit an vielen Stellen unnötig Zeit. So bringt es mir beispielsweise gar nichts, wenn ich die Tatbestandsmerkmale von § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB auf einen Zettel schreibe. Denn ich kenne diese Tatbestandsmerkmale und ich vergesse sie auch beim Schreiben der Lösung ganz sicher nicht; insgesamt produziert man deshalb bei einer vollständigen Gliederung schon eine ganze Menge unnötiges Zeug. Und zum anderen ist es (zumindest bei mir) so, dass sich viele Gedanken erst ergeben, wenn man sie tatsächlich ausformuliert und in Worte fasst. So fallen mir beim tatsächlichen Formulieren oft Aspekte auf, die ich auch beim Anfertigen einer extrem ausführlichen Lösungsskizze (ohnehin) nicht berücksichtigt hätte. Insgesamt muss wahrscheinlich jeder ein bisschen rumprobieren, wie es für ihn am besten ist. Möglich ist beispielsweise auch ein Mittelweg, also eine Art „abgespeckte Lösungsskizze", bei der man zwar niederschreibt, wie die Klausur grob laufen soll, bei der man aber nicht sklavisch jedes einzelne Tatbestandsmerkmal notiert.
      Herzliche Grüße!!

    • @friedrichc.savigny8458
      @friedrichc.savigny8458 Před rokem +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers vielen Dank für diesen Einblick! Ich bin in der Examensvorbereitung und probiere daher gerade rum :)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +1

      @@friedrichc.savigny8458 Viel Erfolg wünsche ich!!

  • @Valentin-yh8gt
    @Valentin-yh8gt Před rokem +1

    Vielen Dank für ihr tolles Video!
    Würden sie also zusammengefasst sagen, dass eine gute Klausur inhaltlich ausmacht, dass:
    1. Im Rahmen der Vollständigkeit auf alle erdenklichen/denkbaren Punkte/Ansprüche eingegangen wurde, bzw. diese zumindest im Kopf oder in der Skizze mal sauber durchgeprüft wurden und bei bestehender Relevanz (auch wenn sie nicht Schwerpunkt der Klausur sind) zumindest kurz angerissen wurden (s. ihr Beispiel im Video zu § 823 I).
    2. Unproblemtisches schnell abgehandelt wird aber dann die Schwerpunkte (also Streits/Probleme) erkannt und dann eben in aller Ausführlichkeit diskutiert werden -> Schwerpunksetzung
    Vielen Dank für ihre Antwort im Voraus!!!

  • @Skaflock
    @Skaflock Před 4 lety +4

    Lieber Herr Fervers, vielen Dank für das Video! Eine Frage hat sich mir gestellt:
    Sie schlagen (ab Min 9:52) vor, die Prüfung mit einem alle relevanten Prüfungspunkte enthaltenden Obersatz zu beginnen um sodann diejenigen unproblematischen "abfrühstücken" zu können.
    Angenommen, allein der Schaden wäre näher erörterungsbedürftig, würde dann dem eingangs angeführten Obersatz nicht ein fast (bis auf den Schaden) spiegelbildlicher Ergebnissatz folgen müssen ( Ein Schuldverhältnis [...] liegt vor, ebenso hat V nicht trotz Fälligkeit [...].)? Verstößt das also nicht ebenso gegen den Grundsatz, die Subsumtion/Feststellung darf nicht kürzer/gleich dem Obersatz sein?
    Sprich: gibt es einen eleganten Weg, Obersatz und Subsumtion/Feststellung ohne diesen ausführlichen Obersatz - aber dennoch ohne Zwischenüberschrift - zu formulieren?
    Vielen Dank für Ihre Antwort!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 4 lety +5

      Ihre Frage ist absolut berechtigt. Sollte tatsächlich nur der Schaden näher erörterungsbedürftig sein, dann können Sie aus meiner Sicht den Obersatz gerne ganz weglassen. Sie könnten dann zum Beispiel schreiben:
      "K könnte gegen V einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB haben.
      1. Voraussetzungen
      Die Voraussetzungen des §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB liegen vor. Zwischen K und V besteht ein Kaufvertrag, aufgrund des bereits bei Gefahrübergang defekten Bauteils liegt jedenfalls ein Sachmangel iSd § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 BGB vor und das Vertretenmüssen des V wird gemäß § 280 Abs. 1 S. 2 BGB vermutet.
      2. Rechtsfolge
      Fraglich ist allerdings, ob dem K auch ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist [...]"
      Für das Staatsexamen würde ich das auch so empfehlen. Denn wenn Sie zum Staatsexamen antreten, können Sie sich nicht mehr damit abheben, dass Sie Obersätze schreiben können und dass Sie das Prüfungsschema von §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB kennen, vielmehr ist das eine Selbstverständlichkeit. Und was für einen Wert sollte es denn haben, wenn Sie vor der Prüfung in einem Obersatz langatmig die Tatbestandsmerkmale aufzählen, wenn Sie deren Vorliegen danach einfach in einem Satz feststellen? Mit der hier vorgeschlagenen Formulierung sparen Sie in der Klausur nicht nur Zeit, sondern Sie setzen auch die Schwerpnukte richtig.
      Im Video habe ich es aus zwei Gründen etwas vorsichtiger formuliert. Zum einen, weil das Video auch von vielen Studentinnen und Studenten angesehen wird, die sich auf die Zwischenprüfung vorbereiten. Und dort wird erfahrungsgemäß (leider) von den Korrektoren Wert auf Dinge wie Obersätze gelegt und zwar auch dann, wenn sie eigentlich sinnfrei sind. Bei einer Formulierung wie der von mir eben vorgeschlagenen halte ich es deshalb leider durchaus für möglich, dass eine Korrektorin oder ein Korrektor etwas daneben schreibt wie "Gutachtenstil!". Zum anderen hat das Formulieren eines Obersatzes gerade für Anfängerinnen und Anfänger den Vorteil, dass man sich am Anfang der Prüfung schon klarmacht, was man eigentlich prüfen will. Viele driften nämlich während de Prüfung ab und verlassen so die logische Struktur. Deshalb würde ich Anfängerinnen und Anfängern (insbesondere in der Zwischenprüfung) eher dazu raten, es bei er im Video vorgeschlagenen Methode zu belassen.

    • @Skaflock
      @Skaflock Před 4 lety +3

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für die schnelle und umfassende Antwort! Das leuchtet vollumfänglich ein.

  • @felix9737
    @felix9737 Před 3 lety +2

    Vielen Dank für ihr Video! Eine Frage bereitet mir bezüglich des Aufbaus zivilrechtlicher Klausuren aber noch Kopfzerbrechen. Wie genau gehe ich im Aufbau mit den Konkurrenzen zwischen EBV und GoA um? Soweit ich es verstanden habe, stellt eine echte berechtigte GoA ggf. ein Recht zum Besitz dar und aus diesem Grund wird die GoA vor dem EBV geprüft. Aber wie verhält sich das etwa bei einer unberechtigten GoA oder einer angemaßten Eigengeschäftsführung? Da gibt es schließlich unterschiedliche Ansichten, ob bspw. nur die GoA Vorschriften, nur EBV oder beides nebeneinander anwendbar ist. Ich frage mich insbesondere, ob es vermeidbar ist, eines der beiden sozusagen "unnötiger Weise" zu prüfen. Vielen Dank bereits im Voraus für ihre Zeit und Hilfe!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +2

      Vielen Dank, ich freue mich, dass es Ihnen gefallen hat!
      Ihre Frage ist durchaus berechtigt und da scheiden sich auch ein bisschen die Geister. Traditionell prüft man ja die GoA als quasivertraglichen Anspruch direkt nach den vertraglichen Ansprüchen und im Regelfall kann man dabei auch bleiben. Vorteilhaft ist das insbesondere in dem Fall, in dem ein Geschäftsführer die Sache aufgrund einer berechtigten GoA im Besitz hat; denn in diesem Fall hat der Geschäftsführer ein Recht zum Besitz und es fehlt an einer Vindikationslage.
      Eine Ausnahme mache ich bei der Prüfung dann, wenn eine Vindikationslage besteht und sich Konkurrenzprobleme zum EBV ergeben. So ist es insbesondere im klassischen Fall der Veräußerung fremder Sachen so, dass man sowohl die §§ 989, 990 Abs. 1 BGB als auch die unechte GoA nach den §§ 687 Abs. 2 S. 1, 681 S. 1, 667 Alt. 2 BGB und §§ 687 Abs. 2 S. 1, 678 BGB prüfen muss. Und hier stellt sich eben die Frage, inwieweit das EBV die unechte GoA verdrängt. Zwar ist die unechte GoA im Ergebnis neben den §§ 989, 990 BGB anwendbar, weil der Geschäftsführer im Fall der angemaßten Eigengeschäftsführung schlicht nicht schutzwürdig ist. Aber es ist in der Klausur vielleicht etwas vorteilhafter, wenn Sie zuerst die §§ 989, 990 BGB geprüft haben und später bei der Prüfung der unechten GoA einfach sagen, dass die unechte GoA nicht durch das EBV gesperrt ist, als wenn Sie die unechte GoA davor prüfen und gewissermaßen inzident die Frage aufwerfen, ob hier eine Vindikationslage vorliegen könnte.
      Letztlich bin ich persönlich bei dieser Frage aber sehr "liberal" und vollkommen emotionslos, da ich die gesamten Vorschriften des EBV rechtspolitisch ohnehin für einen absoluten Murks halte, der besser heute als morgen abgeschafft werden sollte (näher Gsell/Fervers, ZfPW 2021, S. 1 ff.).
      Herzliche Grüße!!

  • @konstantinkaripidis1842
    @konstantinkaripidis1842 Před 10 měsíci +1

    Hallo Herr Fervers,
    vielen Dank für dieses Video.
    Ich befinde mich kurz vor dem staatlichen Teil des ersten Examens und habe eine Frage zu dem Zeitmanagement bezüglich der Lösungsskizze.
    Sie sagen in dem Video, dass Sie empfehlen nicht mehr als 30%, also 90 min für die Lösungsskizze zu verwenden. Meinen Sie diese Zeitangabe inklusive oder exklusive der Sachverhaltserfassung? Ich brauche je nach Länge des SV bis zu 30 min für die SV-Erfassung. Das macht dann 120 min bis ich mit dem Gutachen beginne. Empfehlen Sie also 120 min oder 90 min bis zum Beginn mit der Reinschrift?
    Liebe Grüße aus Köln

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 10 měsíci +1

      Tatsächlich meinte ich 90 Minuten insgesamt (also inklusive Sachverhaltserfassung). Natürlich ist das aber nur eine Richtschnur; sollte es eine besonders komplexe Klausur sein, dürfen es natürlich auch mal 120 Minuten (oder ganz ausnahmsweise auch noch mehr) sein. Niemand sollte nach 90 Minuten losschreiben, wenn er den Fall noch nicht ausreichend durchdrungen hat. Man darf aber insgesamt einfach nicht vergessen (und deshalb habe ich meine Richtschnur eher knapp bemessen), dass das Niederschreiben zum einen einfach sehr viel Zeit kostet und dass einem zum anderen beim Niederschreiben noch viele neue Sachen auffallen, die einem bei der gedanklichen Gliederung durch die Lappen gegangen sind.
      Herzliche Grüße und viel Erfolg!!

    • @konstantinkaripidis1842
      @konstantinkaripidis1842 Před 9 měsíci +1

      Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin ein großer Fan ihrer Videos. Sie haben mir in der Examensvorbereitung sehr geholfen und ich freue mich auf die Videos auf Ihrem neuen Kanal.
      Falls ich einen Wunsch äußern kann, würde ich mich sehr über ein Video zum Schadensrecht freuen. Ich finde die Thematik relativ schwer umfassend zu durchdringen insbesondere der Normative Schaden, Herausforderer-Fälle, Nutzungsausfallschaden, Rehabilitatsvermutung etc. Also diese kleinen Sonderfallgruppen und deren Prüfungsstandort passend zu bestimmen, bereiten mir Probleme.
      Bleiben Sie so wie Sie sind. Alles Gute auf Ihrem Weg.
      Liebe Grüße
      Konstantin

  • @morlynn16
    @morlynn16 Před 6 měsíci

    Hallo Herr Fervers, ich habe eine Nachfrage zu dem von Ihnen angesprochenen Punkt, dass wenn bspw. keine rechtsvernichtenden Einwendungen ersichtlich sind, dies dann nicht genau so zu schreiben ist, da es einfach überflüssig ist. Meine Frage ist, was zu dem Punkt stattdessen geschrieben werden kann, wenn nach dem unproblematischen Punkt "II. Anspruch nicht erloschen" dann aber noch Musik im Punkt "III. Anspruch durchsetzbar" spielt? Denn es wäre ja sicherlich falsch den Punkt "II. Anspruch erloschen" dann völlig wegzulassen und nach "I. Anspruch entstanden" (wortlos) einfach den Punkt "II. Anspruch durchsetzbar" zu prüfen, oder?
    Herzliche Grüße

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 6 měsíci +1

      Wenn ich es richtig sehe, dann legen Sie die Annahme zugrunde, dass Sie jeden Anspruch nach dem Schema „Anspruch entstanden - Anspruch erloschen - Anspruch durchsetzbar" prüfen müssten. Aber das ist mitnichten der Fall. Dieses „Schema" ist überhaupt kein Schema, sondern (allenfalls) ein Sortierwerkzeug, dass Sie der Übersichtlichkeit halber einsetzen können, aber natürlich nicht müssen. Wenn Sie (wie in den meisten Fällen) keine Anhaltspunkte für Einwendungen und Einreden im Sachverhalt haben, dann sollten die Ausdrücke „Anspruch entstanden - Anspruch erloschen - Anspruch durchsetzbar" überhaupt nicht fallen. Sie prüfen dann schlicht die Tatbestandsmerkmale der Anspruchsgrundlage und im Übrigen gibt es nichts, was Sie ausführen und/oder sortieren müssten. Sollten Sie (wie äußerst selten) Einwendungen und Einreden im Sachverhalt finden, dann spricht natürlich nichts dagegen, Ihre Prüfung in dieser Weise zu sortieren. Und wenn Sie - wie in dem von Ihnen genannten Fall - nur Anhaltspunkte für Einreden, nicht aber für Einwendungen haben, dann spricht überhaupt nichts dagegen, dass Sie unter dem ersten Gliederungspunkt die Tatbestandsmerkmale der Anspruchsgrundlage prüfen und danach einfach unter einem neuen Gliederungspunkt das Vorliegen der Einrede (zB § 214 Abs. 1 BGB). Ob Sie diese Überschriften dann „I. Anspruchsvoraussetzungen" und „II. Einrede der Verjährung, § 214 Abs. 1 BGB" nennen (dazu tendiere ich) oder „I. Anspruch entstanden" und „II. Anspruch durchsetzbar", ist vollkommen unerheblich.
      Herzliche Grüße!!

  • @youarenotassmartasyouthink5587

    Ihre Studenten können sich glücklich schätzen.

  • @AlejandroCastillo9
    @AlejandroCastillo9 Před 3 lety +11

    Bitte hören Sie nicht mit den Videos auf 🙏

  • @m.h6986
    @m.h6986 Před 2 lety

    Wie findet man die passenden Paragraphen für die entsprechendene Fälle?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Dafür gibt es leider kein Patentrezept und es ist tatsächlich auch ein elementarer Bestandteil der Klausurvorbereitung, zumindest ungefähr zu wissen, welche §§ in welchem Fall einschlägig sein könnten. Grundsätzlich ist es - damit man keine Vorschriften vergisst - durchaus empfehlenswert, in der der Klausur im Kopf in der gängigen Reihenfolge (1. Vertragliche Ansprüche 2. Quasivertragliche Ansprüche 3, Dingliche Ansprüche 4. Deliktsrechtliche Ansprüche 5. Bereicherungsrechtliche Ansprüche) vorzugehen und im Kopf "abzusuchen", ob hier Anspruchsgrundlagen einschlägig sein könnten. Allerdings gehört eben zur Wahrheit auch dazu, dass man auf diese Weise eine Norm wie beispielsweise § 326 I 1 BGB wohl nicht finden wird.

    • @m.h6986
      @m.h6986 Před 2 lety

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers vielen Dank

  • @konstantinreck8263
    @konstantinreck8263 Před 3 lety +1

    Wenn man Jura studiert hat, muss man danach extra nochmal ein Studium für den Dr machen oder wie bekommt man den Dr

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +5

      Das ist in Jura im Grundsatz nicht anders als in allen anderen Wissenschaften auch. Nach dem Studium (oder nach dem Referendariat) sucht man sich einen Doktorvater bzw. eine Doktormutter und schreibt seine Doktorarbeit (Dissertation). Anders als in anderen Wissenschaften ist allerdings eine kumulative Dissertation in Jura unüblich; man schreibt also nicht mehrere Aufsätze, sondern eine "große" Doktorarbeit über ein Thema, um promoviert zu werden.

    • @konstantinreck8263
      @konstantinreck8263 Před 3 lety

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers ok danke, ist sowas schwer, also jetzt im Vergleich zum Jurastudium

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 3 lety +4

      Grundsätzlich sind die Anforderungen einfach völlig anders: Bei einer Doktorarbeit geht es nicht darum, viel zu wissen oder Fälle zu lösen, sondern darum, eigene wissenschaftlich originelle Ansätze zu entwickeln. Zur Promotion zugelassen wird man auch immer erst ab einer bestimmten Examensnote. Andererseits steht man bei einer Doktorarbeit typischerweise weniger unter Druck als beim Staatsexamen und es kommt auch nicht so sehr auf die Note an.

    • @konstantinreck8263
      @konstantinreck8263 Před 3 lety

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers ok vielen Dank

  • @samirnietsch5531
    @samirnietsch5531 Před rokem

    „Wer will was von wem woraus?“ - der perfekte Merkspruch für Jurist:innen😂😂

  • @diamondish6613
    @diamondish6613 Před rokem

    ich wette du kannst schneller Rappen als Eminem