gewaltig nachhaltig
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Jetzt darf jeder Balkonkraftwerke betreiben - Bundestag beschließt Privilegierung für Mieter
Mit der Änderung von zwei Paragrafen im Wohneigentumsgesetzt und im Bürgerlichen Gesetzbuch hat der Bundestag den Weg frei gemacht, dass zukünftig jeder Mann und jede Frau mittels Balkonkraftwerk den eigenen Solarstrom erzeugen kann. Eine kleine Hürde gibt es allerdings noch…
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Komentáře

  • @stephanr.1643
    @stephanr.1643 Před 14 hodinami

    Juhu jeder darf jetzt ein Balkonkraftwerk kaufen und sich gut fühlen. Egal ob es rentabel ist oder nicht. Einfach keine Außensteckdosen anbieten wenn es einem Vermieter nicht gefällt und schon dürfte es erledigt sein....Bei mir kommt der Sprit aus dem E-Werk und ich fühl mich nicht schlecht dabei. Und selbst das E-Auto laden ist zu Hause trotz Netzbezug um einiges günstiger als an öffentlichen Ladestellen.

  • @stefankorting5851
    @stefankorting5851 Před 14 hodinami

    Danke 👍

  • @tiree2231
    @tiree2231 Před 16 hodinami

    Vollkommener Schwachsinn. Jetzt darf also jeder Mieter an der Fassade herum machen und die Ansicht des Gebäudes, was ja mal nur so genehmigt wurde mit ineffektiven PV Modulen verschandeln. Die meist gut geeignete Dachfläche bleibt aber leer. Finde den Fehler. Ich bin kein Vermieter, aber alleine aus Sicherheitsgründe hat das von einer Fachfirma zu erfolgen, damit das Ding am Ende nicht auf dem Gehweg liegt. Versicherung ist natürlich vom Mieter vorzulegen. Im Falle des Rückbaus und Schäden trägt der Mieter die Handwerkerkosten natürlich. Da das teuer ist, hat er gleich mal 1.000 € Kaution zu hinterlegen. Alleine das macht so ein Mini Teil schon vollkommen unwirtschaftlich. Es muss eine Solarpflicht für den Eigentümer einer geeigneter Fläche her. PV kostet aktuell Nix

  • @geertrebreps191
    @geertrebreps191 Před 17 hodinami

    Solange jeder sein Balkonkraftwerk für den Eigenbedarf betreibt ist das vollkommen OK. Tagsüber wird mehr Strom verbraucht als nachts. Wenn der am Tag notwendige Mehrbedarf solar erzeugt wird ist das erst mal eine Enlastung. Für den Fall, dass nachts kein Wind geht (über Sonne muss man da ja nicht sprechen), brauchen wir eine Stromquelle. Ob das Kraftwerke oder Speicher sind ist erst mal egal. Falls Kraftwerk ist abzuwägen welche Art das sein sollte. Atom ist out, Kohle ist sehr günstig. Folglich ist die Entscheidung einfach. Beim zweiten Hinsehen nicht mehr.! Kohlekraftwerke lassen sich praktisch nicht regeln. Sie müssen permanent laufen. Das An und Abschalten dauert jeweils viele Tage. Ein Gaskraftwerk lässt sich sehr schnell hoch und runterfahren, ist aber teuerer im Betrieb. Wenn aber ein Kohlekraftwerk für die Grundlast permanent in Betrieb sein muss, wird u.U. zu viel Strom alternativ erzeugte. Bisher regeln dann die EVUs den alternativ erzeugten Stron ab! D.h. es wird mögliche Gratis-Energie (vom Invest abgesehen) weggeworfen! Folglich, so die Logik, muss man das "Zuviel" an Strom speichern. Also brauchen wir Akkus. Und das ist der Fehler! Wir brauchen deshalb Akkus, weil sich die Kohlekraftwerke nicht runterregeln lassen! SIE produzieren zu viel Strom! Folglich sind Gaskraftwerke sinnvoll! Ja, aber sie verbrauchen fossile Energie! Nein, nicht unbedingt (Kohle ist übrigens ach fossil!). Verwendet man "im Moment" ungebrauchten Strom dafür um aus Wasser und CO2 Methan (= "Erdgas") zu machen, so schlägt man 5 Fliegen mit einer Klappe. Viel Strom kann in dem Moment verwendet werden in dem er erzeugt wird. CO2, das wir ja auch nicht wollen, wird zu Methan gewandelt, die Speicher sind bereits vorhanden (Erdgasspeicher). Wir verbrauchen keine Ressourcen um Akkus herzustellen und wir müssen uns keine Gedanken um deren Entsorgung machen. Die Entsorgung ist keineswegs gelöst. Sie ist aufwendig (wenn auch nicht kritisch wie beim Atommüll) und wird auf den Strompreis aufgeschlagen. Wir müssen nicht Strom sondern Energie speichern! Die Wandlung CO2+Wasser ist nicht erforscht? Doch, die Unis Nürnberg und Regensburg wurden bereits vor Jahren erfolgreich gefördert um die Methode grosserienreif zu machen. Damals sagte ein Herr Altmeier "Ganz nett, aber russisches Gas ist billiger!". Offenbar hält niemand in der Regierung Forschungsergebnisse nach! Dass es funktioniert zeigt bereits die Stadt Schwandorf. Die setzen das bereits um! Die Effizienz ist etwas geringer als bei einem Batteriespeicher; doch nur dann, wenn man dessen Entsorgung ausser Acht lässt. Das Ganze wird solange nicht funktionieren, wie man es der Privatwirtschaft überlässt die Versorgungssicherheit zu garantieren. Dass diese profitorientiert ist, kann man ihr nicht verübeln. Solange sich die Politik von Lobbyisten "beraten" lässt und sie teilweise sehr gut bezahlt damit sie die Interessen von Wirtschaftzsunternehmen vertreten wird das nichts. Sie "transportieren" doch nur die Forschungsergebnisse von Instituten? Stimmt, nur sollte man sich ansehen wer diese Institute duch grosszügige Spenden unterhält (die EVUs)! Ein Schelm wer Abhängigkeiten sieht?

  • @derentmenschte6030
    @derentmenschte6030 Před 18 hodinami

    Tolle Sache? Ich schenke dem Netzbetreiber den von meiner Balkonanlage erzeugten Strom den der mir dann zu horrenden Preisen verkauft. Die Anschaffungskosten hierfür darf natürlich ich bezahlen. Das ganze würde nur Sinn machen wenn der erzeugte Strom 1:1 gegengerechnet wird. Werden wir hier für blöd verkauft?

  • @pelle7771
    @pelle7771 Před 19 hodinami

    Hm, ob das mit dem Kalk so ein relevanter Punkt ist, dass man den Aufwand betreibt und zusätzlich mit dreckigerem Wasser putzt? 1. Wird nicht so häufig gereinigt. Wenn man das über die gesamte Laufzeit von vielleicht 35 Jahren jedes Jahr einmal macht, wird das 35 mal gewaschen, bei zwei mal sind das 70 mal. Das ist also weniger als bei einem Waschbecken, dass von uwei Personen genutzt wird, im Monat anfällt (früh 2* Zähneputzen, einmal rasieren, früh 2* Händewaschen, 2* abends Hände waschen, 2* abends Zähne putzen *30 Tage macht 270 mal Wassereintrag mit antrocknen im Monat). 2. Man muss das kslthaltige Wasser am Ende ja nicht zum eintrocknen drauf lassen. Man kann da ja einmal mit einem Tuch drüberwischen und damit 90% des "Kalkwassers" abnehmen. Genau wie man das in der Duschkabine machen kann, um Kalkflecken zu vermeiden. 3. Das kalkarme/kalklose Regenwasser dürfte den Kalk auch langsam wieder auflösen.

  • @Mrry25.
    @Mrry25. Před 20 hodinami

    Ich sage mal das ist eine Zwangsenteignung ohne gleichen. Mieter haben ja bald mehr rechte als denen das Gebäude gehört. Braucht doch grad sich jeder selbst was Bauen dann kann er machen was er will. Da braucht sich dann keiner mehr wundern warum nichts mehr gebaut wird wenn Eigentümer immer stärker Enteignet werden. Sorry aber da hab ich kein Verständnis!

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před 20 hodinami

      Zwangsenteignung ohne gleichen? Ich empfehle, sich über Besitz und Eigentum mal kundig zu machen, anstatt irgendwelchen Polpulisten alles nachzuplappern.

    • @Mrry25.
      @Mrry25. Před 19 hodinami

      @@gewaltignachhaltig Das ist kein Populismus sondern meine Meinung. Zudem ist e s nichts anderes als Enteignung wenn man nicht mehr selbst über sein Eigentum entscheiden darf. Es wird ja nur darüber gesprochen das PV angebracht werden darf aber was ist mit der Demontage? Mieter Leben ja auch nicht unbedingt ihr Leben lang in der Wohnung. Was ist wenn Schäden durch die PV entstehen und das nicht nur in der Wohnung in der die Anlage steht? Sicher es gibt Versicherungen doch wir wissen alle das die nur sehr ungern zahlen. Da bleibt dann der Hausbesitzer auf denn Kosten sitzen.

  • @TeamMSound
    @TeamMSound Před 21 hodinou

    Hilft mir wenig. Hausordnung sagt. Keine bautechnische Veränderung am Gebäude jeglicher Art! (Da Balkone NEU) Nicht mal einen Pflanzen Balkonkasten ist erlaubt..... Da Da Daaaa Super Video Danke

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před 20 hodinami

      Dann sollte die Hausordnung jetzt an die neue Gesetzeslage angepasst werden. Am besten im Gespräch mit dem Verfasser der Hausordnung.

    • @TeamMSound
      @TeamMSound Před 15 hodinami

      @@gewaltignachhaltig Guter Tip, Danke Montag gleich mal stress schieben bei denen, höhö 😂

  • @HendrikDirks
    @HendrikDirks Před 22 hodinami

    Kurzer Hinweis zu den Regelungenauigkeiten: Falls noch nicht geschehen, kannst du im SunnyPortal das Messintervall des HomeManagers auf 200 Millisekunden reduzieren. Damit sollte sich der Netzbezug noch weiter verringern lassen. Ich komme in einem ähnlichen Setup wie du auf nur 2kWh. Sind alles Peanuts, aber trotzdem ;-)

  • @marcobeck920
    @marcobeck920 Před dnem

    Was sagt das Finanzamt (Baurecht) bei Vermietung dazu? Was sagt die Gebäudeversicherung dazu?

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před 20 hodinami

      Finanzamt? Was soll das sagen? Versicherung? Was sagt die zu Bliumenkästen?

    • @marcobeck920
      @marcobeck920 Před 14 hodinami

      Blumenkästen sind nicht fest mit dem Geländer Verbunden damit erlaubt. Die PV Platten sind (müssen) fest verbunden (werden), und sind damit Teil des Gebäudes. Gemäß Formalie damit Teil des Gebäudes -> muss separat gemietet und versichert werden. Willkommen in der Deutschen Bürokratie. Leider, wir würden das auch gerne ermöglichen (12 Euro symobilsche Jahresmiete - Finanzamt) aber die Gebäudeversicherung sagt, das der Mieter eine eigene PV Versicherung benötigt, mit der Haftpflicht alle reicht es nicht (Stand Januar diesen Jahres). Damit ist es uninteressant. Deswegen die Frage....

    • @marcobeck920
      @marcobeck920 Před 13 hodinami

      Hat jemand die Antwort gelöscht? Blumenkästen sind nicht fest verbunden. Die Platten müssen fest verbunden werden und sind somit Teil des Gebäudes (also nicht mitvermietet). Damit sagt die Gebäudeversicherung -> bitte vom Inhaber selbst versichern -> der Obolus fürs Finanzamt (12euro/pa) ist ok, aber die PV Versicherung ist unsrentabel (sagen jedenfalls unsere Mieter). Willkommen in der Bürokratiewahnsinn.... es muss hier dringend was passieren.... also nicht immer auf die Vermieter schimpfen. Das gleiche gilt übrigends für Ladesäulen bei Wohnkomplexe, immer noch zu viel irrsinn.... vg

  • @austausch1
    @austausch1 Před dnem

    Bei Minute 12. Natürlich fehlt dort nichts. Die Diagramme sind aus einer Arbeit der Uni Köln und erklären das Prinzip. Darum geht es! Ohne die KKWs verschiebt sich Leistung um 4GW (ca. 7%) nach links bei denen Gaskraftwerke früher zum Einsatz kommen. Und bezüglich KKWs 2021 waren es 8,1 GW und 65,4 TWh, 2022 waren es 4,1 GW und 32,8 TWh und 2023 bis 15. April auch 4,1 GW und 6,7 TWh. Von welchem Zeitraum sprichst du? 2021 hatten die KKWs noch 8074 Volllaststunden, 2022 noch 8000 Volllaststunden. Mit 3GW kommt bekommt man nicht diese Energiemenge. Und 2023 ist ja klar, die KKWs wurden langsam herunter gefahren und hatten dennoch 1600 Volllaststunden. Wichtig ist, der Handel betrifft jede Viertelstunde! Wie kommst du zu der Aussage da kämen die KKWs nicht zum Zug. Bei 35000 Handelsvorgängen? Wie wäre es eigentlich, wenn nicht immer von Zerstörung gesprochen würde, sondern z.B. auch mal die Probleme angesprochen werden. Und bei all dem Populistischen von Vahrenholt, er macht auch so manchen Punkt! Beim CO2-Wert für die Wärmepumpen den Jahresmittelwert zu nehmen ist recht sportlich.😉 Dacht im Winter laufen vor allem Gas und Kohle stärker als im Sommer! Und zum SSP5-8.5-Szenario. Tatsächlich ist das SSP5-8.5-Szenario umstritten und wird von vielen Experten als unrealistisch angesehen. Hier sind einige Gründe: - Begrenzte fossile Brennstoffreserven - Technologische Fortschritte: - Klimabewusstsein - Gesellschaftlicher Druck Nicht falsch verstehen. Mach weiter so. Wenn ich deine Beiträge nicht interessant fände, würde ich sie nicht ansehen. Aber mich interessiert nicht mehr ob wir jetzt schon 60%, 80% oder 100%PV haben. Das ergibt sich doch automatisch mit dem Ausbau! 😉 Mich interessiert wie wir die Probleme lösen die auf uns zukommen. Digitalisiertes Netz, netzführende Umrichter etc. Oder, was bedeutet es, daß wir 2011 etwa 170GW installierte Leistung hatten bei 3200 Volllaststunden hatten und 2023 waren es schon 250GW bei 1700 Volllaststunden?

  • @maikeltronic6061
    @maikeltronic6061 Před dnem

    Test unter Realbedingungen ... so muss es sein, um ehrlich etwas zu zeigen ... 👍

  • @hartmannliegenschaften2303

    jawoll, das ist genau der richtige schritt: jetzt können wir im Namen der Energiewende ganze Gebäude verschandeln!

    • @ackerwagen
      @ackerwagen Před 19 hodinami

      Ist immer noch besser, als ganze Landstriche umzugraben, wie in der Lausitz und im Rheinland.

  • @LeadingInnovations

    ENDLICH! Jetzt wird aufgerüstet, einen Mittelfinger an alle restriktiven Vermieter ❤

    • @tiree2231
      @tiree2231 Před 16 hodinami

      Den Mittelfinger reißt dir sein Anwalt gleich mal ab. Die Kündigung kommt dann per Post Viel Spaß beim Hantieren

    • @wolfgangschweizer7093
      @wolfgangschweizer7093 Před 15 hodinami

      @@tiree2231 Solche Mietproleten sind schnell fällig

  • @hans_f7791
    @hans_f7791 Před dnem

    24:40 da ist die Rede von Betrieb der Wärmepumpe verschieben. Aber funktioniert die Wärmepumpe nicht am effektivsten, wenn sie gleichmäßig durchläuft?

  • @BMWRRS-ey1ec
    @BMWRRS-ey1ec Před dnem

    Guter Beitrag, danke für die Aufklärung...👍👍

  • @user-qy8cb8iw9l
    @user-qy8cb8iw9l Před dnem

    Wasserstoffproduktion in Quartieren für die Überschüsse. Dann brauchen wir die Leitungen nicht zu belasten und haben, was wir brauchen. Weg mit der Abhängigkeit von Öl und Gas und damit von Putin. Nicht von Rußland, von Putin. Es gibt nichts sozialeres, als gerade die, die wenig haben, von Abhängigkeiten zu befreien. Das ist auch billiger, als Unterstützungen zu zahlen, die wieder erhöht werden müssen, wenn der Produzent wieder mal den Preis anhebt. Und Danke für die Buchtipps.

  • @detlefkurzweg2506
    @detlefkurzweg2506 Před dnem

    Das wichtigste was die Regierung versäumt hat sind die Netze auszubauen, damit hätte man beginnen müssen. Was nützt Pv und Windkraft ohne dementsprechend Netze? Es werden jetzt schon private Pv Anlagen abgeriegelt weil Netzengpässe bestehen.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Das kannst du aber nicht nur den zurückliegenden Regierungen anlasten. Da gibt es auch ausreichend lokalen Widerstand gegen. Wir merken das hier in der Nachbargemeinde deutlich.

    • @detlefkurzweg2506
      @detlefkurzweg2506 Před dnem

      @@gewaltignachhaltig nein will ich auch nicht, da wurde von vielen einfach Mist gebaut. Aber diese Regierung ist jetzt nun mal an der Macht und schafft es einfach nicht die Netze auszubauen. Und solange das nicht getan wird werden wir gesteckte Ziele nicht erreichen, im Gegenteil, der Unmut durch Abrechnungen und auch höhere strompreisen entsteht noch mehr Frust

    • @detlefkurzweg2506
      @detlefkurzweg2506 Před dnem

      Meinte nicht Abrechnung sondern Abregelungen

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      @@detlefkurzweg2506 Das verstehe ich immer nicht, 15 Jahre wurde alles verschleppt und jetzt soll alles Holterdipolter geschehen. Was dabei rauskommt, sieht man beim GEG. Gutes Gesetz, aber für viele zu plötzlich.

  • @williherberich5483

    Habe gestern mein Balkon Kraft Werk abgeschlossen. 830 Watt für 279€ für den Preis 😉

  • @hschmidt79
    @hschmidt79 Před dnem

    Dass nur eine Partei dagegen war, auch denjenigen ohne Wohneigentum günstige Energie-Teilselbstversorgung zu ermöglichen ist ja schön. Wenig überraschend war es die neoliberale Bande im Fascho-Kostüm... 🤣 Ich werde mir wohl jetzt mal ein paar PV-Module in den Garten legen und an den Balkon hängen. Im Sommer müsste ich eigentlich per Home-Office einen ganz guten Eigenverbrauch auch ohne Speicher schaffen. Speicher kaufe ich dann in ein oder zwei Jahren, wenn der Preisverfall nicht mehr schneller ist als die Amortisation.

  • @fabianklein3734
    @fabianklein3734 Před dnem

    @GewaltigNachhaltig Die Leistung von den BKWs im Vergleich zu den großen Anlagen sind so gering, dass sie nicht wirklich ins Gewicht Fallen. Mal abgesehen von den Sonderfällen in denen auf den Wohngebäuden schon PV-liegt welche den Netzanschluss ausreizt, kann man da nicht viel Überlast erzeugen. Wir hatten mal abgeschätzt, dass das Bundesweite Potential für Balkonkraftwerke nicht größer ist als eine Großanlage.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Naja, wir haben derzeit geschätzt 600000 BKW. Ich denke, wenn jetzt nochmal eine Zubau-Offensive startet, landen wir da auch im einstelligen GW-Bereich. Klar, nicht das Ende des Abendlands, aber halt ein weitere Tropfen auf die heiße Mittagsspitze.

  • @XAndreas3000X
    @XAndreas3000X Před dnem

    Mir wurde gesagt weil ich in den ihren Stromkreis eingreife. Das wäre ja nun hinfällig aber mal sehen was Sie als Nächstes Antworten.

  • @tanjat7071
    @tanjat7071 Před dnem

    Hallo Wir sind Neulinge. Hast du auch ein Video für uns alle, auf was es drauf ankommt, welcher Anbieter der beste ist und und ? Wir wollen nicht auf dem Wohndach die Anlage haben ( falls es zum brennen kommt und weil es vielleicht stören tut beim schlafen. Wir haben ein großes Dach von einem Schopf neben dran. ( Bechdach neu ). Super Tipp mit dem Finanzamt. 😊👍 ABO

  • @wolfgangschweizer7093

    Eine Amortisationsrechnung sollte mal jemand (der des Rechnens mächtig ist,also kein Käufer eines Balkonkraftwerkes) veröffentlichen!

    • @tobig.6887
      @tobig.6887 Před dnem

      dein Ernst? Kosten <300 EUR. Das rechnet sich ohne lange zu rechnen in kürzester Zeit.

    • @wolfgangschweizer7093
      @wolfgangschweizer7093 Před 22 hodinami

      @@tobig.6887 Dann mach mal

    • @wolfgangschweizer7093
      @wolfgangschweizer7093 Před 15 hodinami

      @@tobig.6887 Dann rechne es bitte vor ab wievie ljahre verdient wird.In DE bei den Vollsonnen std.

  • @michaelb.8279
    @michaelb.8279 Před dnem

    Warum Stottern deine Videos immer auf Google Chrome?

  • @vipex81
    @vipex81 Před dnem

    Gott sei Dank danke für die Infos 🎉

  • @berndhardzimmer6401

    das ist das neue Recht für Mieter 2. Privilegierung von Steckersolargeräten im Wohnungseigentums- und Mietrecht a) Keine Aushöhlung des Anspruchs durch Vorgaben über das „Wie“ der Installation Der Ausschuss weist darauf hin, dass der Anspruch auf die Installation von Steckersolargeräten nicht durch über- zogene Vorgaben über das „Wie“ der Installation ausgehöhlt werden darf. Ungeachtet der Tatsache, dass öffentlich-rechtliche Vorgaben bei der ordnungsmäßigen Verwaltung stets zu be- rücksichtigen sind, ist es nicht zulässig, durch zu weitreichende Vorgaben zum „Wie“ letztlich die Installation eines Steckersolargerätes zu verhindern. Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 9. Februar 2024 - V ZR 244/22 bestätigt, dass ein Anspruch auf eine privilegierte Maßnahme im Rahmen eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses regelmäßig besteht, wenn die verlangte bauliche Veränderung einem der gesetzlich privilegierten Zwecke dient. b) Sichtbar installierte Steckersolargeräte sind von der Privilegierung erfasst § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 WEG-E ist hinsichtlich etwaiger Standorte für die Installation bewusst offen formuliert, um der Praxis möglichst weite Entscheidungsmöglichkeiten einzuräumen. Eine sichtbare Installation von Steckersolargeräten ist in der Praxis der Regelfall. Dieser Fall wird von § 20 Ab- satz 2 Satz 1 Nummer 5 WEG-E erfasst. Der Ausschuss geht davon aus, dass Steckersolargeräte grundsätzlich auch auf Terrassen und Grünflächen instal- liert werden können. Wie bei allen privilegierten Vorhaben des § 20 Absatz 2 WEG obliegt es auch bei Stecker- solargeräten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, über das „Wie“ der Installation zu entscheiden. Zu die- sem „Wie“ gehört auch der Installationsort. Auch bei der sichtbaren Installation von Steckersolargeräten liegt in der Regel keine grundlegende Umgestaltung im Sinne von § 20 Absatz 4 WEG vor, und zwar selbst dann nicht, wenn solche Geräte bei mehreren oder gar allen Einheiten installiert werden. c) Fälle der Installation von Steckersolargeräten, die keine bauliche Veränderung darstellen Eine Ergänzung des § 14 WEG für Fälle der Installation von Steckersolargeräten, die keine bauliche Veränderung darstellen, ist nicht erforderlich. Es ist davon auszugehen, dass die Anbringung von Steckersolargeräten in der Regel mit einem Substanzeingriff verbunden sein wird und damit eine bauliche Veränderung im Sinne des § 20 Absatz 1 WEG vorliegt. Dies gilt auch bei einer Anbringung mit Schellen, wenn beispielsweise Leitungen verlegt oder Steckdosen angebracht wer- den müssen. Auch ohne einen solchen Substanzeingriff stellt nach der herrschenden Meinung in der Literatur auch eine opti- sche Veränderung des Erscheinungsbildes in der Regel eine bauliche Veränderung dar. Dies ist allerdings um- stritten. Diese Streitfrage soll durch den vorliegenden Gesetzentwurf weder geregelt noch entschieden werden. Die Installation von Steckersolargeräten führt damit auch künftig nicht notwendigerweise zu einer baulichen Ver- änderung. Abhängig von den Umständen des Einzelfalls kann es sich bei der Installation eines Steckersolargerätes auch um einen bloßen Gebrauch des Gemeinschaftseigentums handeln, dessen Zulässigkeit nach § 16 Absatz 1 Satz 3 in Verbindung mit § 14 WEG zu beurteilen ist. Nach § 14 Absatz 1 Nummer 2 WEG sind die Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer verpflichtet, Einwir- kungen auf das gemeinschaftliche Eigentum zu dulden, aus denen ihnen keine über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehenden Nachteile erwachsen. Aus der Privilegierung von Stecker- solargeräten in § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 WEG-E ist ersichtlich, dass die Anbringung von Steckersolarge- räten gerade kein solcher Nachteil ist. Wenn schon die mit einem Substanzeingriff verbundene Installation zuläs- sig ist, gilt für die Anbringung ohne Substanzeigriff bei der Wertung nach § 14 WEG nichts anderes.

  • @SVN3887
    @SVN3887 Před dnem

    Wenn ich das richtig lese, wurde der Vorschlag von der CDU abgelehnt oder? Es ist nur die virtuelle Vermieterversammlung durchgegangen

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Nein, beides war in einem Vorschlag und wurde von allen demokratischen Fraktionen zugestimmt. Abgelehnt wurde ein zusätzlicher Antrag der CDU/CSU-Fraktion von allen anderen Parteien.

    • @SVN3887
      @SVN3887 Před dnem

      @@gewaltignachhaltig Tatsache. War ganz unten in dem Antrag. Hatte nur den zusätzlichen gelesen und dachte der wäre der ausschlaggebende gewesen. Top!

  • @berndhardzimmer6401

    ich wollte ein 300 Gramm Solarpanel anbringen auf meine Fensterbank mit einer länge von 100 cm Breite 18 cm ohne zu Bohren und wird sicher befestigt mit halter am Fensterrahmen - 4 Module weil wir keinen Balkon haben und der Wechseltrichter HM 350 auf meiner Fensterbank in der Wohnung liegt und das Kabel mit einer Fensterdurchführung verbunden wird.... er schrieb es passt nicht zu Optik ? wo es keiner sieht ? und habe alles bei Fensterkraftwerk. de gekauft. Droht sofort mit Kündigung und jetzt habe ich die Module in meiner Wohnung an der Fensterscheibe angebracht und das sieht ja schlimmer aus.... das konnte er nicht Verbieten Lach ... und was hat sich jetzt geändert für mich?

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Geändert hat sich, dass Optik kein triftiger Grund mehr ist und er einen solchen Grund braucht, um es abzulehnen.

  • @berndhardzimmer6401

    darf man jetzt ein Solarpanel anbringen ? weil unser Vermieter Wohn + Stadtbau Münster erlaubt es nicht bis jetzt? weil er droht mit Wohnungskündigung usw...

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Ich würde nach Veröffentlichung des Gesetzes auf jeden Fall mal mit dem Vermieter sprechen mit Verweis auf das Gesetz. Vielleicht kann man ja auch eine einheitliche Lösung anstreben, die alle angeboten wird.

  • @RR-wt5ir
    @RR-wt5ir Před dnem

    Danke für die Info, aber leider doch noch zu früh der Beitrag, um sicher zu sein was geht oder doch nicht, wenn der Bundesrat auch noch mal darüber abstimmen muss und der Herr Steinmaier auch noch den Kugelschreiber schwingen soll.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Was soll da noch passieren? Alle demokratischen Fraktionen haben zugestimmt. Was sollte sich da im Bundesrat ändern? Die Unterschrift ist eine Formalie.

  • @ralle82
    @ralle82 Před dnem

    Bei unserer Eigentümerversammlung hat die Gemeinschaft einen Antrag für Balkonkraftwerke mit Mehrheit leider abgelehnt.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Das kann sie ab Gesetzesverkündung nicht mehr. Also Antrag danach anpassen und nochmal stellen.

  • @Elektriker_John_Doe

    Da ist es wieder, der Mieter bekommt immer mehr rechte ... zum Glück habe ich 2006 noch rechtzeitig alle Mietobjekte rechtzeitig verkauft. Kein Bock mehr auf diesen Mieterpöbel.

  • @jogi0304
    @jogi0304 Před dnem

    😎👍

  • @andytafel213
    @andytafel213 Před dnem

    Super! Ein riesiger Schritt... endlich!! 🙂

  • @80erSteff
    @80erSteff Před 2 dny

    Kann ein Balkonkraftwerk nun auch ohne große Umstellungen zusätzlich zur PV angeschlossen werden ?? War ja die ganze Zeit etwas komplizierter .. Danke für Eure Beiträge ✌️

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Nein, da hat sich nichts geändert, da das BKW immer noch einspeisen kann und damit ungerechtfertigt Vergütung erwirtschaftet.

    • @80erSteff
      @80erSteff Před dnem

      @@gewaltignachhaltig vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung 👍 denkt ihr das da noch ne Vereinfachung kommen wird .. würde die 600 W gerne noch zu meinen 7,6 kWh mitnehmen 😜 liebe Grüße und nochmals danke für eure Beiträge 👊

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      @@80erSteff Nein, da wird nichts mehr kommen. Es bleibt physikalisch ja dabei, dass das BKW einspeist, wenn es mehr produziert als das Haus verbraucht.

  • @Nachtwolke
    @Nachtwolke Před 2 dny

    Sorry, ich glaube das alles erst, wenn es von Gerichten letztgültig geklärt ist. Neulich gab es beim Akkudoktor erst den Fall, dass ein Mieter von Vonovia schilderte, dass er seine kleine Inselanlage, die auf dem Balkon stand, also nicht außen am Geländer befestigt war, entfernen musste. In der jetzigen Lage ist der Hebel, den die Vermieter haben, scheinbar immer noch zu lang. Wer will sich schon eine neue Wohnung suchen müssen.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Im Zweifelsfall werden die ersten Fälle vor Gericht entschieden. Aber auch so entsteht konkretes Recht, auf das man sich dann beziehen kann.

    • @Nachtwolke
      @Nachtwolke Před dnem

      @@gewaltignachhaltig Leider dauert es noch etwas bis dann solche Fälle entschieden sind. Ein paar Jährchen werden es wohl sein und es wird auch Geld und Zeit kosten. Danach ist die Sache hoffentlich durch und vielleicht, aber nur vielleicht lernen dann ein paar ewig Gestrige, dass die alten Zeiten vorbei sind.

  • @Paschulke
    @Paschulke Před 2 dny

    Sind 800w jetzt zulässig?

  • @andreasbertram2761
    @andreasbertram2761 Před 2 dny

    Denkmalschutz sollte oder ist kein Grund, um PV zu verhindern! Bei uns musste die Stadt die Ortschaftssatzung anpassen und PV auf dem Dach ermöglichen.

  • @b_lumenkraft
    @b_lumenkraft Před 2 dny

    "Die Ampel wird ja viel gescholten" - nein, falsch! "Gegen die Ampel wird gehetzt" muss es heissen. Wäre ja schön wenn man sich mit den Themen auseinandersetzen würde aber ich höre keine Argumente. Ich höre nur Hetzte von rechts aussen und der gute Deutsche plappert denen ja gerne nach dem Mund!

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Hetze ist noch ein anderes Niveau. Aber auch auf sachlicher Ebene bietet die Ampel genug Anlass zur Kritik. Aber ich fürchte, wir werden uns an dieses Demokratie-Tempo gewöhnen müssen. Es wird wohl kaum noch zu Zweierkonstellationen reichen, wenn die extremem Lager so viele Stimmen abgreifen.

  • @dasistes-8170
    @dasistes-8170 Před 2 dny

    Erst muss man für eine Speicher Möglichkeit sorgen um die Stromspitzen abzufangen, es wird turbulent in unseren Stromnetzen werden. Das ist nicht gut 🤔

  • @erhock-rhonthuringerwald9122

    Bei den Speichern muss ich leider widersprechen. Ein Verteilnetzbetreiber hat kaum Möglichkeiten Speicher zu betreiben ohne ein hohes Wirtschaftliches Risiko einzugehen. Zudem haben Speicher Investitionskosten von 0,5 bis 1 Mio € pro MW bei relativ geringer Kapazität (Faktor 1 bis 2 zur Leistung). Bevor ein VNB da einen Speicher für das Geld hinbaut, kann man noch viel günstiger neue Kabel legen, eine Ortsnetzstationsverdichtung vornehmen oder ähnliches. Zudem fahren die großen Batteriespeicher ab 1 MW aufwärts eigentlich nur marktdienlich und für Regelleistung. Das kann lokal in Verteilnetz positive Auswirkungen haben, muss es aber nicht. Besonders in Zeiten wo Großkraftwerke oder die Windkraft im Norden die Preise setzt, ist es nicht wirklich netzdienlich, wenn bspw. ein Speicher im tiefsten Süden voll bezieht.

  • @olaflanfermann7343
    @olaflanfermann7343 Před 2 dny

    Gute Regelung. Freut mich. Passend dazu hat mein Versicherung einen Erfassungsbogen rausgeschickt. Er möchte gerne wissen, ob PV, Akku, WP oder Balkon vorhanden ist oder geplant sind. Hintergrund sin mögliche Gefahren und Werte, die in der Gebäude Versicherung nicht abgedeckt sind. Auf Rückfrage bei der anderen Versicherung scheint es eine Absprache im Versicherungsverbund zu geben. Ich habe dann gefragt, wie wahrscheinlich es sein, das mein Blei-Gel Akku (den habe ich wirklich) brennt und ob ich nicht auch die Anzahl der Notebooks, e-Bikes und Handys melden, zumal ich bei Vertragsabschluss die PV mit angegeben habe. Der Ton in dem Formular war dreist, aber angeblich nicht so gemeint. Würde mich interessieren ob das ein Einzelfall war.

  • @paseo4641
    @paseo4641 Před 2 dny

    Hallo, ich wohne auf einem Campingplatz und mein Vermieter erlaubt die Balkonkraftwerke nicht. Hier wohnen viele Menschen fest und auch offiziel gemeldet. Darf er das verbieten?

  • @MarcBaesse
    @MarcBaesse Před 2 dny

    Ich warte auf die ersten Toten, wenn diese schlecht befestigten Balkonsolaranlagen jemanden auf den Kopf fallen. Wenn ich diese teilweise völlig unzureichend gesicherten Anlagen sehe, bekomme ich es mit der Angst zu tun. Aber dann will wieder keiner verantwortlich gewesen sein. Rein optisch geht dieser Wildwuchs an Balkonsolaranlagen städtebaulich eher Richtung afrikanischem Slum. Wenn man im deutsch-französichem Grenzgebiet im Elsass untwegs ist, weiß man durch reines hinschauen auf welcher Seite der Grenze man sich befindet. Und die CO² Bilzanz ist auf französicher Seite komischerweise deutlich besser, die Stromversorgung sicherer, die Preise halb so hoch und die Industrie wandert auch nicht ab. Mit dubiosen Balkonsolaranlagen lässt sich keine Industrienation seriös mit Strom versorgen. Ich sehe diese undurchdachte "Energiewende" kritisch, obwohl ich eine 24,64 kWp Anlage auf dem Dach, reg. Energietechnik studiert und ein VW e-Golf habe.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Ah, ich wollte schon immer mal einen von diesen deutschen Ästhetikern kennenlernen. Es sind mittlerweile 600000 BKW installiert. Niemand wurde erschlagen. In Frankreich wird der Strom staatlich subventioniert, sonst wäre er deutlich teurer als hier. Dem Bürger wird das Geld also wie bei unserer Atomkraft auch durch die Hintertür aus der Tasche gezogen. Aber so tut es ja nicht so weh.

    • @thomaskania5100
      @thomaskania5100 Před dnem

      Die Gefahr durch umherfliegende Module sollte man nicht unterschätzen. Bei uns ist bei einem Sturm aus der ersten Etage mal die Glasplatte die auf dem Tisch waagerecht auflag davon geflogen. Sie steckte am nächsten Morgen neben der Haustüre senkrecht im Rasen. Seitdem ist der Tisch bei Nichtgebrauch mit Plane und Spanngurt gesichert. Balkonkraftwerke sehe ich eher positiv, wenn auf eine sichere Befestigung geachtet wird. Die handelsüblichen Systeme sollten aber grundsätzlich geeignet sein und wenn nicht, ist da der Hersteller in die Pflicht zu nehmen. Ein Mieter, der bemüht ist, seinen CO2- Fußabdruck zu verringern ist mir aber auf jeden Fall lieber als einer, der 24/7 die Fenster in seiner Wohnung auf Kipp hat.

  • @andreasleiding2861
    @andreasleiding2861 Před 2 dny

    Ich bin Besitzer eines 9 Familien Haus. Auf dem Hausdach und dem Carport habe ich 30 kwp installiert. Der Strom wird an die Mieter vermarktet . Da ich nicht mehr wie 30 kw über den Hausanschluß abführen darf, dürfen bei mir die Mieter keine Balkonanlage anbringen.

    • @Elektriker_John_Doe
      @Elektriker_John_Doe Před dnem

      Du Armer ... ich habe alle meine Vermiet Objekte 2006 verkauft. Kein Bock mehr auf so ein Pack.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Das ist dann ja auch ein triftiger Grund. Wobei zu klären wäre, ob eine Erweiterung des Hausanschlusses möglich ist und mit welchen Kosten es verbunden ist. Aber für diesen Fall hält das Solarpaket 2 ja noch einiges in der Hinterhand.

  • @TomAlfredAnders
    @TomAlfredAnders Před 2 dny

    Mit der Höhe (ab 4m) und den Zertifizierungen gegen Glasbruch stimmt nicht. Dort gab es letztes Jahr schon die Klarstellung der Fachkommission Bautechnik der Bundesländer; BKWs stellen keine Bauproduke im Sinne der Landesbauordnungen dar und müssen deshalb auch nicht die VV TB erfüllen. Heißt es gibt und gab diese Regelung nicht.

  • @myactive7767
    @myactive7767 Před 2 dny

    Auch wenn ich nicht direkt davon betroffen bin, kann ich nur an die Vermieter und Eigentumsgemeinschaften appellieren, sich der Sache wohlwollend anzunehmen und zu „steuern“! Durch die vielen unterschiedlichen Solarmodule, sowohl in Größe, Farbe und Abmessungen kann es schnell zu noch schlimmeren optischen „Entgleisungen“ kommen als bisher. Architekten und Designer geben sich oft viel Mühe, ein nicht nur funktionelles, sondern auch fürs Auge wohltuendes Umfeld zu entwerfen. Leider sieht man oft moderne und durchaus nicht hässliche Wohnbauten, die durch Wäscheständer oder Müllboxen auf den Balkonen verunstaltet werden. Von manchen Entgleisungen zur Balkongestaltung mal ganz abgesehen. Bei einem klassischen „Jugendstilhaus“ stelle ich es mir noch viel schlimmer vor, wenn da jeder irgendwas an den Balkon schraubt. Nicht das es nicht machbar wäre, aber dann sollte sich der Vermieter/Eigentümer tunlichst damit beschäftigen und Vorschläge, besser noch ein Konzept haben und es nicht dem Zufall überlassen, was die einzelnen Mieter für sich entscheiden und auf ihr „Recht“ beharren. Die Energiewende u. a. auf solarer Basis ist ein richtiger Schritt zur Entlastung der Umwelt und bevor es hier kleinliche Diskussionen gibt, sollte lieber darüber nachgedacht werden, wie die ach so gemütlichen Kamine und andere zusätzliche fossile Brennstellen in Wohnungen und Häusern unterbunden werden können! Auch wenn man sie meist nicht von außen sieht, sind sie Dreckschleudern (Feinstaub) und belasten mit ihrem Gestank und anderen schädlichen Abgasen die Gesundheit und das Wohlbefinden aller und am Ende natürlich auch die, die sich durch ihr Engagement und Investitionen für bessere Lebensqualität einsetzen. Die Begrenzung auf 600/800W für ein BKW ist technisch bedingt und hat ihren Sinn, die Begrenzung auf 2KW Solarmodule eher weniger, da es doch eher von der Lage des BKW abhängt, was als „Obergrenze“ sinnvoll ist. Es sind ja „Spitzenwerte“, die praktisch kaum erreicht werden und zum anderen durch Verschattungen (Wolken, andere Gebäude, Bäume) ohnehin häufig begrenzt sind. Auch im Zusammenhang mit Speichern ergeben sich ganz andere Relationen, die eine höhere "Solarpanelleistung" sinnvoll machen. Wahrscheinlich ist der Begriff „Balkon“-KW für die Befürworter ein ausreichender Grund sich nur zwei Module vorzustellen und dann gleich vier, ein ganz tolles Zugeständnis ;-) Die meisten werde ohnehin nicht mehrere Balkone haben um es zu realisieren, aber im Eigenheimbereich könnte es sinnvoll sein und nicht jedes EFH ist für eine "teure" kommerzielle PV Anlage geeignet bzw. ökonomisch relevant. Im Grund vermisse ich eine „Zwischenlösung“. Auf der einen Seite das BKW mit 600/800W, weil es technisch für eine Steckdose begrenzt ist, auf der anderen Seite minimal nachrüstbar! Diese Grenze ist im EFH und ggf. in einer Eigentumswohnung nicht notwendig, wenn es eine separate Einspeiseleitung gibt 🙂 Ja auch mit einem speziellen Stecker, wenn es sein muss 🤔 Der Unterschied zu einer „richtigen“ PV -Anlage ist dann immer noch "hochpreisig", der Nutzen aber durchaus auch mit relativ geringer Investition interessant 🙂

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      Architektonisch bin ich von vielen Balkonen auch nicht sonderlich überzeugt. Aber das ist Geschmacksache. Aber die 2 kW haben durchaus ihre Berechtigung. Wir haben hier darüber schon berichtet, wo das Problem liegt.

    • @thomaskania5100
      @thomaskania5100 Před dnem

      Seit mir ein Architekt versuchte mir weiszumachen, dass ein Wohnzimmer mit unter 50 qm heutzutage nicht mehr repräsentativ genug ist, ist meine Hochachtung gegenüber dieser Zunft stark eingeschränkt.

    • @casemodder89
      @casemodder89 Před dnem

      wer meint, mir die wäschetrocknung auf dem balkon zu verbieten kann sich gerne für einen kostenlosen trocknerservice mit holen und bringen anbieten. und ansonsten den stock aus dem arsch ziehen. erst das ganze ökogesülze und dann implizieren, das man einen strom fressenden wäschetrockner nutzen soll.

    • @myactive7767
      @myactive7767 Před dnem

      @@gewaltignachhaltig Auch wenn über BKW viel diskutiert wird, ist das Hintergrundwissen dazu noch lange kein Allgemeingut und Mathe und Physik hat auch nicht jeder in der Schule geliebt um es jetzt zu verstehen. Da ist es schon richtig hier enge Grenzen zu setzen, weil jeder es scheinbar Kinderleicht anwenden kann. Es gibt aber auch Anwender die eine entsprechende Ausbildung, einen beruflichen Hintergrund haben und wissen, was sie tun wenn sie mehr PV-Module einsetzen ohne die Vorgaben für die Einspeisung eines BKW zu verletzen. Mit 3 oder 4KW könnte man wahrscheinlich eine bessere Tagesabdeckung erreichen oder eben die Morgen und Abendstunden besser ausnutzen, dann wann die meisten doch eher zu Hause sind.

  • @Christian_L.
    @Christian_L. Před 2 dny

    Find ich schlecht. Es ist das Eigentum des Vermieters. Da ist jeder Eingriff eine Enteignung. Und wenn die Bude abfackelt weil irgend ein bkw vom Mieter falsch angeschlossen war, dann haftet nicht der Gesetzgeber.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před 2 dny

      Du solltest den Begriff Enteignung mal recherchieren. Was willst du da den falsch anschließen? Es gibt ja immer noch Kriterien, nach denen angeschlossen werden muss.

    • @TomAlfredAnders
      @TomAlfredAnders Před 2 dny

      Dann sollte der Vermieter eher den hybriden oder den Benziner in der Garage verbieten. Wir hatten in den letzten 24 Jahren 120 Brände die durch PV Anlagen ausgelöst wurden:0,006% Bei Benzinern gehen 1,53% in Flammen aus, bei Hybrid Autos 3,74% Das bedeutet das Brandrisiko eines Benziners ist 250 mal soch hoch, das eines hybriden 500 Mal.

    • @Christian_L.
      @Christian_L. Před 2 dny

      @@gewaltignachhaltig ernsthaft? Da liegt vielleicht ne uralte Steckdose auf dem Balkon die seit 20 Jahren vor sich hin rostet und dann geht die im Flammen auf. Direkt daneben steht dann noch Gerümpel, Kissen etc. Zack, Bude abgefackelt. Oder der Mieter bohrt durch die Dämmung, Wasser dringt ein und es entsteht Schimmel.

    • @gewaltignachhaltig
      @gewaltignachhaltig Před dnem

      @@Christian_L. Hmm, dann sollte sich der Vermieter mal kümmern, wenn da ein solches Brandrisiko vorhanden ist. Schau dir bitte das Video nochmal an. Ich sage klar, dass das Wie angebracht wird mit dem Gesetz nicht der Willkür ausgesetzt wird. Nur weil du dagegen bist, solltest du keine Luftschlösser bauen.

    • @acerreteq703
      @acerreteq703 Před dnem

      Och, gibt es hier wirklich noch Haus+Grund Sektenmitglieder, die diesen Mist glauben?