lexoffice Test 2023: Vor- und Nachteile für Selbstständige
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- čas přidán 13. 07. 2024
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In diesem Video zeige ich Dir, wie lexoffice funktioniert und warum lexoffice ein sehr gutes Tool für die Buchhaltung von Selbstständigen ist.
Rechtsstand: 18. September 2023
━ Sprungmarken ━━━━━━━━━━━━━━━━━━
00:00 Einleitung
00:46 Warum sollte man ein Buchführungstool nutzen?
01:38 Was ist lexoffice?
02:38 Führung durch lexoffice
06:16 Vor- und Nachteile zusammengefasst
09:20 Empfehlung und Gesamtbewertung
09:41 Alternative sevDesk
10:03 Das Steuersystem
10:59 Fazit und Abschluss
━ Haftungsausschluss ━━━━━━━━━━━━━━━━
Bei der Erstellung dieses Videos ist größtmögliche Sorgfalt angewandt worden. Trotzdem können wir keine Haftung für etwaige Mängel und fehlerhafte Aussagen übernehmen. Die Anwendung des in diesem Video vermittelten Wissens bleibt im Verantwortungsbereich der Zuschauer. Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass ein allgemeinerklärendes Video eine individuelle Steuerberatung nicht ersetzen kann.
━ Hinweise zur Beantwortung von Fragen ━━━━━━━━
Die Beantwortung von Fragen, die eine individuelle Beurteilung von Sachverhalten erforderlich machen, stellt eine steuerliche Beratungsdienstleistung dar, die nur von Steuerberatern i.S.d. StBerG erbracht werden darf. Aus diesem Grund beantworten wir keine konkret-individuellen Fragen, die eine solche steuerliche Beratungsdienstleistung darstellen können.
Fragen, die allgemeiner Natur sind und nicht der individuellen Beurteilung eines Sachverhalts bedürfen, können jedoch beantwortet werden. Bitte achte daher darauf, Deine Frage allgemein und ohne Einzelfallbezug zu stellen, andernfalls müssen wir die Beantwortung der Frage verweigern.
━ Links ━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━━
Web: www.kenkeiper.de
Instagram: / ken.keiper
Impressum: www.kenkeiper.de/impressum
die Nachteile sind ja äußerst überschaubar 👍 ich habe das ganz neu und bin vom Arbeitsflow begeistert
Das freut mich sehr!
Sehr professionell produziertes Video👍
Oh wow, vielen Dank 🙏
Hallo Herr Keiper,
ein sehr professionelles Video, Sie sind für Präsentationen wie geschaffen.
Ich bin an dem Kurs "Das Steuersystem für Selbständige" interessiert. Kann man diesen noch käuflich erwerben?
Freue mich über eine kurze Rückmeldung.
LG Axel Rüdel
Das klingt alles schon sehr gut! 2 Fragen dazu: Kann man in Lexoffice Gutschriften eintragen im Sinne von Provisionen/Tantiemen? Und wenn man keine Gruppen bilden kann, gibt es zumindest eine Möglichkeit TAGs zu vergeben?
Provisionen lassen sich abwickeln. Was sind TAGs?
Tag oder Keywords, Suchbegriffe etc, nach denen man ggf. dann "filtern" kann @@kenkeiper
ein video wie man lexoffice detailiert und einrichtet were sehr coll
Ist notiert!
Hallo Ken, danke für das tolle Video! Ich habe als freiberufliche Sängerin und Gesangspädagogin fast ausschliesslich umsatzsteuerbefreite Einnahmen und der Rest fällt unter die Kleinunternehmerregelung. Ich muss also keine Umsatzsteuervoranmeldung machen. Ist die Software dann hierfür die richtige? Würde mich über eine Antwort freuen. LG
Guten Tag,danke für die Infos im Video. Wissen Sie ob ich die Belege nach dem einscannen trotzdem noch als Papierversion "Schuhkarton" aufheben muss? Viele Grüße
Die Frage ist tatsächlich gar nicht so leicht zu beantworten - ich mache dazu demnächst eine Podcastfolge!
Hallo Herr Keiper,
danke erstmal für das Video.
Ist es möglich ein Logo zB in Ausgangsrechnung einzubinden?
Viele Grüße
Rudini
Hallo Rudini,
ja das geht! Mann kann sogar ganze Briefpapiere hinterlegen.
Liebe Grüße
Ken Keiper
ja geht direkt über Einstellungen unter Layout.
Danke für deine tolle Tipps und Erklärungen.
Lexoffice nutze ich seit einiger Zeit, was ich jedoch sehr schade von lexoffice finde, ist das nur eine EÜR möglich ist, Keine Bilanz als Exportmöglichkeit. Die Offenlegung später ist dann ein „Horror“. Infos dazu finde ich bei lexoffice nicht. Hast du hierfür evtl. eine andere Lösung? Danke nochmal für deine Videos ✌🏼
Lexoffice ist definitiv nicht für Bilanzierung gemacht, da man bei einer ordnungsgemäßen Bilanzierung ja viele Dinge beachten muss (z.B. korrekte Bewertung von Beständen etc.). Da würde ich dann lexoffice tatsächlich als reines "Belegsammeltool" nutzen und dann mit einer großen Rechnungswesen-Software (z.B. DATEV, Agenda, Addison) eine doppelte Buchhaltung erstellen.
Moin. Erstmal vielen Dank für das Video. Ich möchte bald das zweite Mal ein Kleingewerbe eröffnen. Umsatzsteuer befreit. Würdest du trotzdem eine Software wie lexoffice empfehlen oder ist das zu Overhead? Beim ersten Gewerbe war es einfach nur lästig Rechnungen etc mit Word und co zu erstellen. Vorallem gefällt mir die Angebots Funktion bei lexoffice
Dazu kannst du gerne lexoffice nutzen. Man muss nur beachten, dass du auch bei 2 Gewerbebetrieben nur ein Unternehnen in der Umsatzsteuer hast (Einheitstheorie). Das heißt die Zahlen für die Unsatzsteuervoranmeldungen müssen zwischen beiden Betrieben gebündelt werden.
Eine Möglichkeit, um das umzusetzen, wäre die Abgabe der UStVA über Elster. Gibt aber noch weitere Möglichkeiten.
Achso.. nee, ich habe das erste Kleingewerbe schon länger aufgegeben. Wollte jetzt wieder ein neues machen allerdings die Sache etwas professioneller angehen.
@@nicow5618 Achso verstehe, dann würde ich lexoffice auf jeden Fall empfehlen 😀
Kann man in den Grundeinstellungen Produkte mit entsprechenden Preisen anlegen,damit diese dann automatisch in die Rechnung übernommen werden.
Und jetzt noch kniffliger: geht eine automatische Mengenberechnung?
Beispiel 1Tonne Kies mit Preis in den Grundeinstellungen angelegt. In Rechnung 7,4Tonnen dann automatisch berechnet?
@@katjaneumann2022 ja, das geht beides
Tolles Video! Eine Frage: Kann das Programm auch die XRechnung oder ZUGFeRD erzeugen?
Ja das geht :) Hier eine Anleitung dazu:
support.lexoffice.de/de-form/articles/4582325-wie-erstelle-ich-eine-xrechnung
@@kenkeiper Vielen Dank für den Hinweis! Grundsätzlich bin ich Einzelunternehmerin und arbeite mit einer Steuerberaterin (die alles macht). Die erhält jeden Monat alle Belege ordentlich im Ordner und ich nutze 2 Ordner im Wechsel. Jetzt kommt die XRechnung. Für mich stellt sich die Frage: Wie kann ich mit dem geringsten Aufwand dieses Thema abbilden? Ich möchte eigentlich nicht prinzipiell auf die Buchhaltunssoftware umstellen.. Ich möchte aber auch nicht für jede Rechnung irgendwo alles immer wieder neu eingeben müssen. Ich bin Unternehmensberaterin und schreibe nicht täglich Rechnungen. Wie kann hier eine adäquate Lösung aussehen? Sie sind ja Spezialist in diesem Bereich! 🙂 (Ich habe gar keine Kunden aus dem öffentlichen Bereich sondern bin nur im B2B Bereich in der Privatwirtschaft tätig.) Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Danke für das Video ! Ich nutze bisher mit meiner Steuerberaterin Datev Unternehmen Online. Denkst Du, dass mir lexoffice oder sevdesk größere Vorteile bieten könnte ?
Ich halte es auf jeden Fall für benutzerfreundlicher und man hat bessere Auswertungen parat. Mit einem passenden Steuerberater, der sich mit lexoffice auskennt, ist das sicherlich eine Überlegung Wert.
Auf der anderen Seite: never touch a running system. Wenn Du mit Unternehmen Online gut klar kommst, würde ich das einfach beibehalten und dann mithilfe von GetMyInvoices noch ein paar coole Automatisierungen einrichten, damit Du weniger Zeit mit Buchhaltung verbringst.
Hallo Ken, erstmal danke für deine tollen Videos.
Wir würden auch gerne Lexoffice nutzen. haben aber mehrere Unternehmen (Kino, Zimmervermietung und eine Podologie Praxis) Momanten nutzen wir Agenda, da kann man mehrere Mandanten Bzw. Firmen in einem Account anlegen. Nun meine Farge, geht das in Lexoffice auch oder muss ich dann für jede Firma eine extra Abo abschließen und dann zwischen den Account´s hin und her wechseln?
Danke und viele Grüße
Also in dem Setup fahrt ihr sicherlich mit Agenda besser. Das ist zwar längst nicht so benutzerfreundlich, allerdings ist lexoffice nicht fähig, mehrere Mandanten zu bedienen und Ihr müsst ja dann auch die Umsatzsteuer zu einer Voranmeldung konsolidieren. Das bekommt lexoffice nicht abgedeckt. Da würde ich tatsächlich bei Agenda bleiben und versuchen, dort ein paar schöne Automationen mit GetMyInvoices und dem Agenda Unternehmensportal einzurichten, damit die Buchhaltung schneller und leichter von Statten geht.
Klasse Video! Habe in einem Lexoffice Video gesehen, dass die "Kasse" in Lexoffice ein Buchungskonto ist. Ich nehme ab und zu Bargeld an, an der Haustür durch Verkäufe (Kein Ladengeschäft), bringe es dann kurzfristig zur Bank auf das Geschäftskonto und möchte nicht den Aufwand einer TSE Registrierkasse. Habe gehört, dass man das, als Einzelunternehmer (EÜR), dann als "Privateinnahme" (?) buchen kann und keine TSE / Registrierkasse benötigt. Was ist deine Meinung? 1.) Kann man so die aufwändige TSE Kasse sparen, indem man das Bargeld immer zügig auf das Geschäftskonto bringt? 2.) Sollte man es dann trotzdem in das "Kasse" Konto in Lexoffice buchen ODER als "Privateinnahme" (?) ODER obwohl eigentlich auf der "Ausgangsrechnung" "Zahlart: Barzahlung" steht, die Kontoeinzahlung mit dieser Ausgangsrechnung verknüpfen und so das ganze umgehen?
Ja das lässt sich über Privateinlage lösen
@@kenkeiper verstehe ich dann richtig, dass es so gelöst wird: Sachverhalt: Man verkauft für 100 Euro an der Haustür bar einen Artikel, bringt das Geld 3 Tage später auf das Privatkonto und überweist sofort auf das Geschäftskonto unter Angabe der Rechnungsnummer. Buchung: 1.) Man bucht NICHT auf „Kasse“, kann sich dieses buchhalterische Konto sparen, sondern bucht die eingehende Überweisung als Kategorie „Privateinlage“ und hängt als Beleg die Barzahlerrechnung an
Ist das so richtig verstanden?
Hey danke dir für das tolle Video. Weißt du zufällig ob es die Software auch mit den gleichen funktionen als offline Software gibt. Problem meine Frau und ich haben beide ein Nebengewerbe und 2x 20€ im Monat nur für Steuersoftware zu bezahlen würden wir uns gerne sparen. Da keine mir bekannte Software mandatfähig ist. Danke schon mal und weiter so
Es gibt natürlich verschiedene Offline-Programme, auch von Lexware oder WISO. Aber die sind nach meiner Einschätzung nicht so benutzerfreundlich und intuitiv. Also eine wirklich gute Alternative für mehrere Personen fällt mir da nicht ein.
Guten Tag Herr Keiper,
ich möchte primär mir die Buchhaltung bzw. die Umsatzsteuervoranmeldung erleichtern. Ich bin im E-Commerce (Gambio-Shop, Amazon, eBay, Kaufland, Otto,) und die wesentliche Frage die sich mir stellt, wie man die einzelnen Gebühren von Amazon/ eBay hinsichtlich der Verkaufsprovisionen und Werbeausgaben in die Lexoffice Software eingespielt bekommt?
Soweit ich informiert bin, kann die Software die Auszahlungen von den jeweiligen Verkaufsplattformen auf das Geschäftskonto erkennen und korrekt verbuchen aber wie bekomme ich es hin, die o.g. Gebühren auch mit in die Software automatisiert eingespielt werden können?
Schöne Grüße
Sinan
Das müsste ich mir näher anschauen - kann ich jetzt ad hoc nicht viel zu sagen.
Welches SOftware würdest du emfehlen um Produkt- bzw. Service-Gruppen zu erstellen?
SevDesk kann das, wenn ich es richtig im Kopf habe. Gerne mal testen. Ist lexoffice sehr ähnlich.
@tillrotter1729
vor 3 Wochen
Lexoffice kann leider umsatzsteuerbefreite Umsätze nach §4 UStG (z.B. Honorare für Lehrtätigkeiten) nicht korrekt verbuchen. Sevdesk z.B. kann das.
Das stimmt! Wobei auch sevDesk das nicht vollständig abdecken kann, da man bei steuerfreien Umsätzen i.d.R. auch die Vorsteuer aufteilen muss. SevDesk kann zwar eigene Umsatzsteuerregeln für Ausgangsumsätze definieren, eine genaue Vorsteueraufteilung ist damit aber m.E. nicht möglich, jedenfalls wüsste ich nicht, wie das gehen soll. D.h. bei steuerfreien Umsätzen stoßen beide Programme an ihre Grenzen.
Top Video aber eine Frage habe ich noch kann man damit auch eine E-Rechnung erstellen?
Ja, lexoffice unterstützt Formate der eRechnung:
testen.lexoffice.de/amp_steps_erechnungen/?testen.lexoffice.de&cid=4690&em_src=display&em_cmp=google_lo/10_Performance_Max/Asset-Gruppe_1/&gad_source=1&gbraid=0AAAAADuMy415naW6I1Xx8vE8ZXOemiXAg&gclid=CjwKCAiAlJKuBhAdEiwAnZb7laKrpVVGzNJdxYxoT41vcchZESMOZ6e9-_WEOXEVDks92xUW27W_WxoC56UQAvD_BwE
Liebe Grüße
Ken
Kann man mit LexOffice Auslandsrechnungen erstellen, zum Beispiel für die Schweiz? Welches Paket benötigen man dafür?
Das geht! Man muss dann nur wissen, wie z.B. Leistungen in die Schweiz abgerechnet werden. Wenn es die Lieferung von Sachen ist, dann wäre das ggf. eine steuerfreie Ausfuhrlieferung, wenn das eine Dienstleistung ist, könnte das unter die schweizerische Bezugssteuer fallen. Wenn man sich da einmal mit befasst hat, lässt sich das technisch sehr leicht umsetzen.
Liebe Grüße
Ken Keiper
Habe fertigen Ausgangsrechnungen, welche manuell geschrieben worden sind mit Word und Excel. Würde gerne nachträglich alles aus 2021/2022 in Lexoffice "einpflegen" und dann einem Steuerberater übergeben um 2021 & 2022 abzuschließen. (Einzelunternehmer mit Umsatzsteuer) Ist das möglich per Lexoffice?
Ja klar das geht. Ich würde die Rechnungen in Word / Excel als PDF exportieren, in lexoffice hochladen und dann als Kategorie „Einnahme“ auswählen.
Hallo und vielen Dank für die kurze Einführung. Ist es möglich in Lexoffice eine Jahresrechnung zu erstellen, die mit monatlichen Teilbeiträgen bezahlt wird. Für die wiederkehrenden Objektbetreuung als Hausmeister haben die Hausverwaltungen bisher eine Jahresrechnung erhalten mit den monatlichen Teilzahlungen.
Ja klar. Man würde dann eine Rechnung schreiben und kann bei der Zuordnung der einzelnen Zahlungen auswählen, dass es sich um einen "Teilabgleich" handelt. Die Rechnung wird dann als teilweise offen vorgetragen.
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Vorerst möchte ich Ihnen für die mühsame Arbeit danken, können Sie mir bitte schreiben welches Packet hier vorgestellt wurde S, M, l, xl oder sind alle identisch bis auf die Mitarbeiter zahlen. In meinem Fall bin ich Einzelunternehmer. Ich wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir ein kurzes Feedback geben könnten. Vielen Dank im voraus❤
Unter den folgenden Link können Sie die Pakete vergleichen:
www.lexoffice.de/wp-content/uploads/lexoffice-Versionsvergleich.pdf
Vereinfachend gesprochen: wenn Sie nur Rechnungen schreiben möchten, reicht schon das Paket M. Möchten Sie hingegen damit auch die Umsatzsteuervoranmeldungen machen und die Buchhaltungsfunktionen nutzen, benötigen Sie das Paket L.
Liebe Grüße
Ken Keiper
Hallo, sind importierte Ausgangsrechnungen, die man mit Woocommerce Germanized erstellt, nach dem Übertragung an Lexoffice GoBD konform abgelegt?
Die Frage ist allgemein nicht so leicht zu beantworten. Das BMF-Schreiben aus 2018 zu den GoBD fordert in solchen Fällen eine Verfahrensdokumentation, die die technische Funktionsweise der Schnittstelle dokumentiert.
M.E. muss man da aber "die Kirche im Dorf" lassen, da das sicherlich nicht für Soloselbstständige und Kleinstunternehmer durchführbar ist.
Das mit der Verfahrensdokumentation gilt aber auch unabhängig bestimmter Softwaretools.
Was halten Sie von Quickbooks? Danke für das Video.
Kenne ich nicht. Aber ist das nicht für den amerikanischen Markt gedacht?
@@kenkeiper Ja, das stimmt. Es kommt vom amerikanischen Markt, ist aber auch international sehr bekannt. Ich bin dabei, mich im Bereich Buchhaltung selbständig zu machen (Mandantenbuchhaltung) und meine potentiellen Kunden kommen sowohl aus dem luxemburgischen als auch aus dem deutschen Markt. Ich bin auf der Suche nach einer Software, die beide Märkte bedienen kann. :-/
hi, ich verstehe das nicht mit der Kategorisierung von den angefallenen kosten vor der Gründung und gkv + pv beiträge. wie ordnet man die zu? (einzelunternehmen)
die Kategorisierungen sind hauptsächlich daran schuld warum ich derzeit bei Lex Office verzweifle. wie löse ich das Problem bitte?
Zu Vorgründungskosten habe ich mal eine Anleitung geschrieben. Schicke mir gerne mal kurz eine E-Mail an info@kenkeiper.de, dann lasse ich sie dir zukommen.
Krankenversicherungsbeiträge werden in Lexoffice einfach als "Privatentnahme" erfasst, da diese nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden können. Sie können stattdessen in der Einkommensteuererklärung (außerhalb von Lexoffice) als sog. Vorsorgeaufwand geltend gemacht werden.
Der Link für den Online Kurs scheint nicht mehr aktiv zu sein, oder liegt das nur an mir?
Der funktioniert bei mir auch nicht.
Warten wir mal ab.
Vielen Dank für Dein Interesse an dem Kurs!
Ich habe die letzten Wochen und Monate am Steuersystem gearbeitet und war überwältigt von den bisherigen Interessenten. Daher habe ich zwischenzeitlich eine "Verkaufssperre" verhängt, da ich erst mit allen Käufern sprechen und die Qualität sichern wollte. Dieser Prozess wird bald abgeschlossen sein und der Kurs wird bald mit noch besseren Inhalten wieder online gehen.
Falls Du Dich für den Steuersystem Kurs interessierst, kannst Du Dich heute schon unter www.dassteuersystem.de in eine Warteliste eintragen lassen. Interessenten erhalten dann zur Neueröffnung des Kurses ein besonderes Angebot. Ich schätze mal, dass der Kurs im Laufe des zweiten Quartals wieder veröffentlicht wird.
Ganz liebe Grüße und bis bald,
Ken
Ist es möglich bzw. sinnvoll vom klassischen Lexware Buchhalter auf Lexoffice umzusteigen und können Daten hochgeladen werden?
Es gibt die Möglichkeit einige Daten aus anderen Programmen in lexoffice zu importieren:
www.lexoffice.de/funktionen/daten-importieren/
Allerdings sollten Sie beachten, dass Lexware Buchhalter tendenziell doch eine andere Software als lexoffice ist. Lexoffice ist eher ein Fakturierungsprogramm, das gleichzeitig auch UStVA und EÜR übermitteln kann. Sobald es aber an doppelte Buchführung geht oder man manuell bestimmte Buchungen machen möchte, kommt das Programm an seine Grenzen.
Wofür nutzen Sie den aktuell Lexware Buchhalter?
LG Ken
@@kenkeiper Ich nutze den Lexware Buchhalter als Versicherungsvermittler zur Buchung meiner Provisionseinnahmen sowie aller Betriebskosten und Vorsorgeaufwendungen wie z.B. Krankenversicherung, Privathaftpflicht, Lebensversicherung usw.
@@user-bu8bn6zv5g dafür wird lexoffice vermutlich reichen
Guten Tag
Ist Lexoffice für Gastronomie geeignet?
Lg.
M.E. kann man das dafür auch nutzen.
Lexoffice unterstützt keine Differenzbesteuerung und Anlagen kann man nur ab Anschaffungsdatum ab 1.1.2010 einpflegen. Ansonsten ganz gut
Korrekt
der Link zu deinem Online-Kurs funktioniert nicht mehr, gibts den noch?
Vielen Dank für Dein Interesse an dem Kurs!
Ich habe die letzten Wochen und Monate am Steuersystem gearbeitet und war überwältigt von den bisherigen Interessenten. Daher habe ich zwischenzeitlich eine "Verkaufssperre" verhängt, da ich erst mit allen Käufern sprechen und die Qualität sichern wollte. Dieser Prozess wird bald abgeschlossen sein und der Kurs wird bald mit noch besseren Inhalten wieder online gehen.
Falls Du Dich für den Steuersystem Kurs interessierst, kannst Du Dich heute schon unter www.dassteuersystem.de in eine Warteliste eintragen lassen. Interessenten erhalten dann zur Neueröffnung des Kurses ein besonderes Angebot. Ich schätze mal, dass der Kurs im Laufe des zweiten Quartals wieder veröffentlicht wird.
Ganz liebe Grüße und bis bald,
Ken
Können mehrere Benutzer parallel auf die gleichen Daten zugreifen?
Ja das geht
Kann man damit automatisch eine BWA erstellen?
Keine BWA, aber es gibt ähnlich gute Auswertungen
Dein Kurs interessiert mich. Gibt es nicht mehr online?
Vielen Dank für Dein Interesse an dem Kurs!
Ich habe die letzten Wochen und Monate am Steuersystem gearbeitet und war überwältigt von den bisherigen Interessenten. Daher habe ich zwischenzeitlich eine "Verkaufssperre" verhängt, da ich erst mit allen Käufern sprechen und die Qualität sichern wollte. Dieser Prozess wird bald abgeschlossen sein und der Kurs wird bald mit noch besseren Inhalten wieder online gehen.
Falls Du Dich für den Steuersystem Kurs interessierst, kannst Du Dich heute schon unter www.dassteuersystem.de in eine Warteliste eintragen lassen. Interessenten erhalten dann zur Neueröffnung des Kurses ein besonderes Angebot. Ich schätze mal, dass der Kurs im Laufe des zweiten Quartals wieder veröffentlicht wird.
Ganz liebe Grüße und bis bald,
Ken