E-Rechnung: Pflicht ab 2025! Alles was Selbstständige jetzt wissen müssen
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- čas přidán 13. 07. 2024
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In diesem Video erfährst du alles, was du als Selbstständiger über die neue E-Rechnungspflicht ab 2025 wissen musst. Von den gesetzlichen Vorschriften bis hin zu praktischen Tipps für die Umstellung in deinem Buchhaltungsprozess - wir decken alles ab. Entdecke, welche Übergangsphasen es gibt und wie du dich darauf vorbereiten kannst. Wir diskutieren auch, welchen Einfluss diese Änderungen auf kleine und große Unternehmen haben und welche Ausnahmen es gibt.
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0:00 - Was ist neu?
1:14 - Wozu gibt es die E-Rechnung?
1:42 - Was ist eine E-Rechnung?
2:02 - Rechnungsformate
3:38 - Fristen E-Rechnung - Empfang
4:34 - Wer muss E-Rechnungen ausstellen?
5:42 - Fristen E-Rechnung - Senden
7:05 - Was bedeutet das für Selbstständige?
9:29 - Outro
▬ Über Melchior Neumann ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Mit über 10 Jahren Erfahrung in der Steuerberatung, sowohl als Angestellter als auch selbständig, kenne ich die Steuerwelt von beiden Seiten. Als Gründer mehrerer Unternehmen setze ich mich für die Modernisierung der Steuerbranche ein. Auf meinem CZcams-Kanal "Steuerfit für Selbstständige" erkläre ich komplexe steuerliche Themen einfach und verständlich für ein breites Publikum.
▬ Disclaimer ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Der Sprecher übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Das Video stellt in keiner Art und Weise eine professionelle Steuerberatung dar und ersetzt diese auch nicht. Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind immer im Einzelfall zu prüfen und können in diesem Einzelfall von Darstellungen und Informationen im Video abweichen.
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Dieser Kanal ist der HAMMER! Hab schon einiges gelernt! Kein Blabla. Kein Clickbait, keine Angstmacherei in Titel und Thumbnail. Super erklärt! Bitte weiter so!!! ❤
Danke! 🙏
@@STEUERFIT.Selbststaendige Echt einfach nur super interessant, informativ und dazu noch sympathisch verpackt!
als kleinstbetrieb kann man die bude echt besser einfach abschliessen irgendwann.. die software firmen verlangen gern unsummen für ihre programme garnicht leistbar bei kleinsten gewinnen.. ab ins bürgergeld:-) - früher gabs nen rechnungsprogramm für 29,50 und gut war das
Für einmalige 29,50 € dürfte dafür der Rechnungsprogrammersteller wohl ins Bürgergeld gegangen sein, bei der Definition :)
Aber wer denn Mac nutzen sollte, könnte bspw. GrandTotal nutzen - das kostet je nach Paket zwischen 59 und 149 € pro Jahr und sollte somit auch für einen Kleinstbetrieb leistbar sein.
(ob es sowas für den schmalen Taler auch für Win gibt, habe ich nicht geschaut, da wir eh andere Software nutzen und ich GrandTotal nur aus einem Podcast her kenne)
@@herbie030LG nee war tatsächlich von lexware und die firma gibts ja noch.. wenn auch mit ner ganz anderen strategie.. (das waren damals sogar noch DM preise..
Du kannst für Lexoffice bis zu 30€ im Monat zahlen Thorsten :) Die Buchhaltungssoftware für 30€ gibt es also immernoch.
@@gkdgkd5641 öhm.. nur ich muss sie immer wieder zahlen.. ich bin doch armer youtuber
So eine Scheiße. Wir machen noch alles in Papierform und unsere Kunden wollen das auch so haben. Viele sind alt und haben nicht mal einen Computer. Also der nächste Kleinbetrieb Handwerker geschlossen. Jeden Monat Geld abdrucken, dann funktioniert es nicht etc. Hatten im Dezember fast 6 Wochen kein Internet, der Anbieter hat uns kalt abblitzen lassen
Gute Nacht Deutschland.
3:35 ..." ...und dadurch ermöglichen diese standardisierten Formate eine automatisierte Buchhaltung...." jo und jetzt ein Schelm der böses dabei denkt.......dadurch ermöglichen diese standardisierten Formate ebenso einen Sekunden schnellen Abgleich mit dem Finanzamt denn jede E Rechnung wird automatisch in Zukunft als Kopie zum FA geschickt ganz einfach. Das alles ist nichts anderes als der nächste Schritt zur totalen Kontrolle. Orwell lässt grüßen.
Machen wir uns nichts vor: Wir reden hier vom Finanzamt. Das bekommt schon heute alle Informationen, die es haben möchte.
Und wenn ich die Wahl habe, werde ich lieber automatisch überwacht als dass mir Arbeit dadurch entsteht 😂🤓
Danke für die Info. Jetzt bin ich beruhigt. Da ich in 26 Monaten die Fa. aufgebe, geht mich das nichts mehr an.
Wieder eine Bestätigung mehr, den „Laden“ zu schließen.
Endlich eine gute Erklärung ohne das typische Panik gemache.... vielen Dank 👍
Danke! Nichts wird so heiß gegessen wie’s gekocht wird 🙂
@@STEUERFIT.Selbststaendigedas Hauptproblem wird die GoBD konforme Archivierung! Und während der Übergangsphase MUSS der Empfänger zustimmen in dem „sonstigen“ Format Rechnungen zu erhalten
🤣🤣🤣🤣🤣🙂
vielen Dank, du hast alles mega gut erklärt, besser als das Seminar, woran ich vor kurzem teilgenommen habe :)
Vielen Dank! Jetzt ist mir vieles klarer!
Mal wieder super erklärt!👍 Danke dir!!
Super erklärt ! Danke ! Klasse
Dein Kanal ist absolut Gold wert! Vielen lieben Dank für deinen großartigen Content!🥳 Habe von dir in den letzten Tagen so unglaublich viel nützliches dazu gelernt wow! 🤩 Danke!!
Viel Erfolg weiterhin! 🚀
Mega gut erklärt 👍🏼
_schönes Benutzerbild hast Du @Corny_official !_
Danke❤
Gibt es da etwas passendes im Open Source Bereich? Vor allen zur Verwendung unter Linux?
Bedeutet, es wird alles teuerer 😆🤬
Das kann kurzfristig sein, ja. Mittelfristig gibt es ja die gleiche Konkurrenzsituation wie aktuell auch und dann sollten die Preise wieder runter gehen.
Sehr gutes Video, gibt es da auch eine Option zu der Rechnung eine Packliste oder Lieferschein für das Lager zu erstellen ?
An welche Adresse in Brüssel schicke ich meine Rechnung über die Rechnungsumstellung?
VdL
Warum muss man alles so kompliziert machen? Eine einfache Rechnung schreiben und fertig.
Ziel ist vor allem Automatisierung. Und das ist mit einer einfachen Rechnung nicht so einfach wie mit dem neuen Format.
Mir kommt es so vor, als würde es nicht komplizierter, sondern einfacher. Man stelle sich vor, Online-Banking würde so funktionieren, wie Rechnungen heute funktionieren: Alle schicken unstrukturierte Überweisungen als individuell gestaltete PDF-Dateien oder gar Papierausdrucke, die dann von verschiedenen Systemen mehr oder weniger treffsicher gelesen und einzeln händisch überprüft und freigegeben werden. Eine unglaubliche Verschwendung von Energie und Lebenszeit. Eigentlich verrückt, dass wir im Rechnungsbereich immer noch so arbeiten.
Willkommen nach Deutschland.
@@STEUERFIT.SelbststaendigeIch denke mal eher, dass das Ziel dabei wieder mal die "totale" Kontrolle ist, wie das in der Zwischenzeit ja bei fast allen Dingen der Fall ist (z.B. auch bei dem digitalen Euro, der in absehbarer zeit kommen wird.)
Nur frage mein Steuerberater hat große liste für leistungen mit rechnungen am meisten stbvv ist das günstig?
Super erklärt vielen Dank. Wie sieht das ganze bei einem Treuhandkonto aus zum Beispiel bei Cardmarket? Man verkauft dort seine Sachen, das Geld wird aber nicht auf dein Bankonto überwiesen sondern bleibt auf der Plattform bis du es auzahlen lässt. Nach der Auszahlung bekommt man dann eine Email mit ... Euro ausgezahlt. Ist das dann mein einziger Gelderhalt was ich in den jeweiligen Buchhaltungsprogramm eingeben muss oder die ganzen einzelnen Rechnungen die ich bis dato an den endkunden geschrieben habe. Schwierig weil ja noch Provision von der Plattform einbehalten wird. Bitte um Hilfe von dir und den anderen Community Mitgliedern. Danke danke danke
Wie gut, das ich 2025 kein Gewerbe mehr habe. Das habe ich auch schon gehört mit neuer E- Rechnung😅. Danke für deine kompetente Fachliche Erklärung trotzdem. Bist Klasse 👍👍👍👍 was sollten wir bloß ohne dich machen🎉😊.
Vorab wie immer ein sehr gutes Video! Ich habe jedoch eine Frage, wie genau Bucht man diese Rechnungen wenn man nur einen code bekommt und wie schreibt man diese Rechnungen? Ich bin neu in dem Thema😅😅
Ich bin zufrieden mit meinen Papierrechnungen als kleines Dienstleistungsunternehmen im Nebenerwerb. Jetzt so eine unnotige E- Rechnung machen zu müssen nervt leicht. Ich werde es aufjedenfall rauszögern bis zu letzt.
Das ist dein gutes Recht 👍
Edit: @BuchhaltungsPaddy hat eine richtigere und bessere Antwort gegeben 😅
Das ist nicht korrekt, eine Zustimmung müsste nur erfolgen, wenn die Rechnung im z. B. PDF Format erstellt werden würde.
Papierrechnungen sind weiterhin innerhalb der Übergangsfrist möglich ohne Zustimmung.
Bei orgaMAX gibt es nen guten Blogbeitrag dazu.
Aussage ist nicht korrekt:
Bis Ende 2026
dürfen für in 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden.
Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format (z. B. PDF) entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig, allerdings ist hierfür (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich (§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG n. F.)
Wovon nicht die Papierrechnungen betroffen sind.
Bis Ende 2027 dürfen für in 2027 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden.
Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig; wie in 2025 und 2026 (s. o.) ist hierfür die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich; zusätzliche Voraussetzung ist allerdings, dass der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz (Gesamtumsatz nach § 19 Abs. 3 UStG) von max. 800.000 EUR hat (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG n. F.).
Heisst @fabiankun - bis zuletzt kann jetzt sogar auf das Jahr festgelegt werden 😅😊
_das mit den E-Rechnungen hört sich schlimmer an als es ist, es ist ein einfaches XML-Format was einheitlich ist, damit man wohl die Rechnungen automatisiert einlesen kann, wenn der Steuerberater diese Daten bekommt, und an das Finanzamot weiterleitet._
_mit Excel lässt sich das sicher auch umsetzen, und somit auch für keinere Mini-Firmen machbar._
Danke für das Video. Habe mal ein Abo da gelassen.
Derzeit erstelle ich die Rechnungen mit Open Office und versende sie als PDF. Warum sollte ich mir ne Buchhaltungssoftware kaufen/mieten? Wird es da auch eine Lösung(Formatvorlage) für geben oder MUSS ich ne Software nutzen?
P.S. Kann ich dadurch auch meinen Steuerberater einsparen? Dann habe ich ja das Geld für die Software. 😁
Danke für das Video. Woher bekommst du diese Informationen? Gibt es da so etwas wie eine Website, wo solche Informationen bekannt gegeben werden oder wie kann man sich das vorstellen?
Das kommt ganz darauf an. Die Informationen zu diesem Video standen im Wesentlichen im Wachstumschancengesetz, das Ende März 2024 verabschiedet wurde. Und das ist ja öffentlich aufrufbar.
Ansonsten habe ich Zugang zu Fachdatenbanken von Haufe, DATEV, dem NWB Verlag und von dem Otto Schmidt Verlag.
Gibt es Open Source Lösungen?
Ist das Format öffentlich spezifiziert?
Kann man seine eigene Software schreiben, ohne Geld abdrücken zu müssen?
Format ist spezifiziert, das XML ist ja ein Format .... llässt sich sicher in jedes Buchhaltungsprogramm einbinden, und wer etwas kreativ ist kriegt es auch mit Excel (OpenOffice/LibreOffice) hin._
Wird sich zeigen/ja/ja
Danke für das Video!
Könntet ihr vielleicht ein kleines Video zu den GobD zaubern und was diese in der Praxis bedeuten? Worum muss man sich kümmern (Software kaufen?), was geht leider nicht so einfach (Buchführung/Rechnungen mit Office); diesem ganzen Kuddelmuddel vielleicht etwas Struktur geben? :)
Kennst du schon das Video von uns? Da gehen wir auf die GobD ein: czcams.com/video/xKRmB3V88Z8/video.htmlsi=-lrE8zoI7vRHSPnQ
@@STEUERFIT.Selbststaendige Nun.. upsi, vielen Dank fürs Raussuchen! :D
Beantwortet auch alle meine Fragen, wunderbar
Was für ein Drama… das Leistungsdatum kann irgendwo auf der Rechnung stehen?!?! Himmel, wir sind verloren…😮
Ich habe gehört, dass dann in der PDF selbst der Format-Code der E-Rechnung enthalten ist.
Oder wird es so sein, dass entweder in der PDF selbst oder eine gesonderte Datei mit den E-Daten verschickt wird.
Vielleicht hängt das dann ja auch vom jeweiligen Software-Haus ab, wie es sich für die Umsetzung entscheidet?
Wir in der Kanzlei würden dann einmal eine Datei der E-Daten (XML zum Beispiel) und zusätzlich eine PDF-Datei haben. Wäre ja dann auch wieder alles doppelt, wenn beide Verfahren zum tragen kämen. Wissen Sie da schon etwas mehr darüber?
Gibt es eine Kostenlose lösung?
Super Video. Danke dafür Melchior. Meinst du, PDF wird dann tatsächlich irgendwann komplett abgelöst werden, oder für die Visualisierung immer beibehalten werden?
Nein, glaube ich nicht. Dafür gibt es einfach zu viele Ausnahmen.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass Adobe, Apple & Co in Zukunft auch einfach xRechnungen etc öffnen und visuell darstellen können.
@@STEUERFIT.Selbststaendige Am Ende ist das ja dann ggf. einfach eine vollständigere "Bestellbestätigung" mit strukturierten Daten.
In Portugal ist die Welt übrigens schon weiter. Dort sagt man im Supermarkt an der Kasse einfach seine Steuernummer, und damit ist der Einkauf sofort in der Steuererklärung berücksichtigt. Echt cool und ein tolles Beispiel dafür, dass die elektronische Erfassung (und Übermittlung) auch im B2C Bereich kein Problem sein würde. Gibt es da schon ewig.
Lindner hat in diesem Kontext andere EU-Länder auch immer wieder als Beispiel genannt. Ich denke schon, dass etwas ähnliches das ultimative Ziel ist.
@@christianhaefner, _ich vermute dass es dann wieder wegen Datenschutz schwierig sein könnte, in Deutschland hat man ja immer Gründe warum etwas nicht geht ..._
Ich verstehe die Kritik nicht. Alle beklagen den deutschen Rückstand in der Digitalisierung und wenn dann etwas in die richtige Richtung läuft, ist es auch nicht recht. Natürlich müssen wir uns umstellen und die Automatisierung immer weiter vorantreiben - gegen das Beharrungsvermögen mancher Betroffener. Gerade der Bereich Auftrag - Rechnung - Rechnungsprüfung - Zahlungsverkehr- Kontieren/Buchen ist oft sehr rückständig und paßt nicht in die heutige Zeit.
Sehe ich auch so und ich freue mich, dass die Regelung nun endlich im Wachstumschancengesetz beschlossen wurde.
Ich schreibe meine Rechnungen von Hand mit Firmenstempel drauf und Fertig.
Sehr gut
Sind papierrechnungen noch erlaubt?
Katastrophe. Effektiver kann man Lebenszeit nicht verschwenden.
@@peetfischer1269 Also ich brauche keine Minute für die Rechnung, vor Ort beim Kunden! Kein Drucker oder Strom nötig! Generell läuft eh 80% Cash auf die Hand und ohne Rechnung, effektiver geht nicht mehr.
@@martinmayer9288 und deine Buchhaltung machst du auch per Hand mit Papier? Und die EÜR? Die akzeptiert Papa Finanzamt nur in digital. Spätestens dann musst du ALLES eintippen. Riesen Aufwand.
Was soll das Ganze ?.. kein Bargeld und den scheiss auch noch na super.
Wie is hier die Aufbewahrungsfristen?wo soll man das alles achivieren?
Wie verarbeitet man E-Rechnungen, die man bekommt?
Wie machst Du das heute, wenn Du eine PDF bekommst? Genau so verarbeitest Du die neuen Formate.
Vielen Dank für die Erklärung, aber bitte doch gleich am Anfang und nicht erst nach 5 Minuten erwähnen, für wen es nicht Pflicht ist: Nicht bei B2C und nicht unter 250 Brutto. Auch nebenberuflich selbständig steuerliche Kleinunternehmer haben nicht unbegrenzt Zeit sich komplette Videos anzusehen, die nicht für sie gelten. In diesem "feinen" Land hat man als Selbständiger schon genug "Spass".
Danke für das Feedback! Werde ich beherzigen.
Ich versuche auch sonst schon immer ganz am Anfang zu sagen, für wen das Video relevant ist. Das ist in diesem Video etwas abhanden gekommen, weil das Thema wirklich komplex ist.
mit welchem programm tut man als normale rechnungen ohne software schreiben?
Lexoffice zum Beispiel
2025 und 2026 ist das Jahr der Buchhaltungssoftware. Danach gibt’s dann KI Tools die dir deine handschriftliche Rechnung digitalisieren und keiner braucht sev desk oder Datev
Genau das glaube ich auch. Auch weil die eRechnung die perfekte Grundlage für den Einsatz von KI in der Buchhaltung ist.
Es gibt in 🇩🇪 nichts was nicht geregelt ist,entsetzlich
E-Rechnungen gibt es in vielen anderen Ländern schon sehr lange
Ist das dann auch für den Steuerberater einfacher ?
Wenn ich eine x Rechnung schreibe und die meinem Steuerberater gebe oder bringe ich da was durcheinander ?
Ausdrucken muss ich sie ja weiterhin sowieso oder ?
Ja, das sollte für alle Steuerberater eine Arbeitsersparnis sein.
Um ehrlich zu sein, ist das Ausdrucken von Rechnungen schon seit vielen Jahren eigentlich nicht notwendig. Wenn der Steuerberater das verlangt, liegt das daran, dass er nicht digitalisiert arbeitet. Gesetzlich vorgeschrieben ist das überhaupt nicht.
Was passiert, wenn ich als Selbstständiger nicht zur Buchhaltung verpflichtet bin (EÜR?)
Also für mich, als Solo- Kleingewerbebetreiber, der Rechnungen direkt an den Verbraucher/Dienstleistungsempfämpfer stellt, ist das Thema, so wie ich es verstanden habe, erstmal nicht relevant.
Danke für das einfach erklärte Video 😎
Richtig 👍 Das Ganze gilt nur dann, wenn du Unternehmen als Kunden hast.
_XML-Format ist wirklich kein Hexenwerk, lässt sich eigentlich schnell selbst basteln, wenn man etwas Ahnung von Excel hat. Vielleicht ist das sogar gut für kleinere Unternehmen, da man dann einfach per Datei zum Steuerbüro mailen kann usw...._
Wenn mich jedoch z.B. ein anderer DJ dazu bucht, oder meine Technik, und ich ihm darüber eine Rechnung stelle, bin ich ja schon im B2B-Bereich 🙈
@@djfunkey, _so genau weiß man es nie, auch als Laden der Brötchen verkauft kann man einen Auftrag für 'ne Betriebsfeier bekommen, und so dann im B2B ist. Klar .._
_Aber wie gesagt, so ein XML kann man zusammenbasteln (lassen), also auch ohne großes Rechnungsprogram. Und dann kann man jedem Kunde*in seine Rechnung als PDF oder XML ausstellen, und dem Steuerbüro alles in XML übergeben, dass er es dann beim Pfinanzamt weiter verwursten kann usw._
Wie funktioniert das denn dann für Privatrechnungen? Beispielsweise so Miiiiiniii-Coaches, die neben ihrem Hauptjob einmalig eingeladen werden, mal einen Workshop oder so zu halten, weit von jeglicher Regelmäßigkeit. C2B, wenn man so will: Dürfen Unternehmen solche Rechnungen dann noch verarbeiten?
Ohne den Kontext zu kennen, ist das ein wenig schwierig zu beantworten. Aber wenn es wirklich eine Rechnung von einer Privatperson ist, ist es streng genommen gar keine Rechnung, sondern nur etwas wie eine Quittung/Abrechnung/Zahlungsaufforderung. Und das kannst du weiterhin schreiben, wie du willst.
@@STEUERFIT.Selbststaendige spannend, vielen lieben Dank!
Ich würde unter aktueller Rechtslage argumentieren, ist nicht umsatzsteuerpflichtig - kein B2B - folglich fällt es nicht unter die Pflicht und ist Teil der Übergangsfristen.
Leistungen/ Lieferungen im B2B sind definiert.
Was ich spannend finde, wie verhält es sich bei Vermietung mit optierung - das unterliegt der Umsatzsteuer - bedeutet Mietvertrag muss zukünftig Rechnung sein.
Was ist wenn ich keine Software nutzen will. Ich bin jetzt gezwungen Buchhaltungssoftware zu kaufen??? Was soll das!
Ehrlicherweise brauchst du schon die ganze Zeit eine Software. Rechnungen mit Word oder Excel sind nicht GoBD-konform. Eine Buchhaltung ohne Buchhaltungssoftware ist in nahezu allen Fällen nicht rechtssicher.
Bei mir läuft es seit 8 Jahren mit PDF-Dateien. Das ist einfach wieder nur unausgegorene EU-Scheiße. Muss den Bürger psychisch belasten und am Ende schön viel Geld kosten. So mit der EU-DSGVO, das hat mich 3.000 Euro gekostet für nichts und wieder nichts, dieser Dreckscheiß.
Aber bis jetzt war es ja okay. Es geht wieder nur ums Geld 💰
Hallo und danke für die Info. Wird denn die rudimentäre Rechnung in Kontist auch auf e-Rechnung umgestellt werden? Danke wenn Du das klären könntest LG
Ich bin ja seit etwa einem Jahr nicht mehr bei Kontist, aber ich versuche es mal herauszufinden 👍
Aber generell müssen sie es ja umstellen. Das ist ja kein Macht-das-vllt-wenn-ihr-Lust-habt-Gesetz.
@@STEUERFIT.Selbststaendige lieben Dank!
Man man man, da geht es doch nur darum, dem Finanzamt den Einsatz von KI bei der Prüfung von Buchhaltungen zu ermöglichen bzw. zu erleichtern....
Naja, mich als freiberuflicher Fachplaner würde mal brennend interessieren, wie die Formulare für kumulierende Rechnungsschreibung aussehen sollen?
Bei vielen meiner Projekte muss ich mit Abschlagszahlungen arbeiten, die vom Kunden in kumulierender Form verlangt werden und besonders spannend wird es dann, wenn zur Hauptauftragssumme dann noch Mehraufwand aufgeschlagen wird wegen Planungssonderleistungen oder wenn es blöd läuft Minderung wegen gestrichener Planungsinhalte.
Ja… unter anderem darum geht es. Aber dagegen habe ich gar nichts, wenn die Erstellung der Buchhaltung genauso automatisiert mit KI funktioniert.
Und zu deinen Überlegungen: Darauf bin ich auch gespannt. Aber da müssen wir wohl noch warten, bis die ersten Softwareunternehmen die Regelung vollständig umgesetzt haben.
Dito! Dir öffentlichen AG machen viele Ausnahmen im Bereich von Baurechnungen und Planerhonorare. Letzten Endes müssen wir die Bauherrn in Zukunft dazu bewegen unsere Leistungen in Positionen zu packen und keine Abschlagszahlungen zu hoai Verträgen zu stellen.
@@kmss Ich versuche immer nen Zahlungsplan bei Auftragserteilung im Vertrag mit festzuschreiben, klappt bisher ganz gut bei Pauschalbeauftragungen wo ich die LPH2/3/5/6/7 bringen muss. Die LPH8 versuche ich zu meiden und unterstütze da nur mit Abrechnung nach Zeit und Aufwand.
Oder umgekehrt: Es geht darum, KI überflüssig zu machen. Aktuell benötigen wir künstliche Lesehilfen, um unstrukturierte PDF-Dateien oder digitalisiertes Papier durchkämmen und hoffentlich einigermaßen korrekt lesen zu können. E-Rechnungen ermöglichen eine ähnliche Automatisierung wie Online-Banking, ohne Interpretationsspielräume. Das bringt langfristig wirtschaftliche Vorteile und kann auch gegen Steuerhinterziehung helfen. Ich bin froh, dass diese überfällige Umstellung allmählich angegangen wird.
Na so trivial ist das Rechnung-Empfangen nicht. Eine E-Mail alleine reicht nicht. Wenn ich nicht gerade ein ZUGFeRd Rechnung bekomme, die äußerliche wie eine normale PDF aussieht, dann benötige ich eine Software, die in der Lage ist, diesen XML-Code zu buchen.
Erstmal geht es ja um das Empfangen und das ist per Mail möglich.
Die Verarbeitung ist dann ja der nächste Schritt, der aber nicht zwingend ab dem 1.1.25 gegeben sein muss. Es würde mich sehr, sehr wundern, wenn Lexoffice, Sevdesk, WISO und Co. das nicht anbieten werden.
Ich empfange relativ viele Rechnungen von drittländer und stelle da auch Rechnungen aus, wie sieht es da denn aus?😅
Die werden wahrscheinlich genauso aussehen wie bisher auch. Unternehmen aus USA, China, aber auch Schweiz und Großbritannien interessieren sich (vollkommen berechtigt) recht wenig für die deutschen Vorschriften für Rechnungen.
Und da du aus solchen Rechnungen keine Vorsteuer geltend machst, ist das für dich auch nicht schlimm.
Wie is das dann mit dem Datenschutz? Ich darf ja ohne Zustimmung des Kunden keine Rechnung per E-Mail senden, weil das etwa so sicher ist wie eine Postkarte. Verschlüsseln wir jetzt endlich E-Mails?
Du darfst deine E-Mails schon immer verschlüsseln.
Und die Zustimmungspflicht wird ab dem 1.1.2025 umgedreht. Dann brauchst du eine Zustimmung vom Empfänger, wenn du keine elektronische Rechnung versendest.
Erst mal einen Kunden finden, der einen Schlüssel hat, gegen den zu verschlüsseln kannst.
@@STEUERFIT.Selbststaendige das heißt ich sende dann unverschlüsselte E-Rechnungen? Weil verschlüsseln dürfen hat ja leider nichts mit der Realität zu tun, dass die meisten einfach keine verschlüsselten E-Mails können.
@@MarcusWolschon ich kann dem Kunde das Einrichten ja als Dienstleistung verkaufen…
Beratungsleistungen in dem Bereich werden in den nächsten zwei Jahren extrem durch die Decke gehen. Wenn du sowieso Berater bist, würde ich voll auf das Thema setzen 🙂
Und zur Frage: Ich weiß natürlich nicht, wie die gelebte Praxis in der Zukunft aussehen wird. Aber im Zweifel verschickst du eine unverschlüsselte E-Mail, ja 👍
Kurz: innerhalb von Deutschland?
Lang: Soweit ich das verstanden habe, abgesehen der bereits erwähnten Ausnahmen - und korrigiert mich wenn ich da falsch liege - gilt das ganze für B2B Geschäfte INNERHALB von Deutschland.
Also nicht für z.B. Geschäfte zwischen Deutschland und Irland für all die CZcamsr die das hier eventuell lesen.
Quelle unter anderen: Seeburger Blog E-Invoicing
Edit: Gedankenstriche wurden von YT zu durchgestrichen stilisiert. das habe ich geändert
Und ab 250 Euro
Heute, am 23.05.2024, erhielt ich eine E-Mail vom Steuerberater, dass sich die Rechnungsmethode geändert hat. Ich habe auf CZcams gesucht und festgestellt, dass Sie über diese Änderung sprechen Modell für diese elektronische Rechnung, damit wir es einsehen können?
Ich glaube, ich bin nicht dabei, weil mein monatliches Einkommen zweitausend Euro oder weniger beträgt
Dein Einkommen spielt dabei keine Rolle
Würde mich im Geringsten nicht wundern, wenn wir Privatleute untereinander die XRechnung austellen müssen
Verstehe ich nicht ganz. Privatleute dürfen gar nicht so einfach Rechnungen ausstellen.
was ist mit SevDesk?
Bei denen gehe ich auch sehr stark davon aus, dass sie das alles pünktlich implementieren.
Welches Buchhaltungsprogramm empfiehlst du und kostet nicht die Welt? 🌍
Ich selbst benutze Lexoffice. Preislich liegen die Tools alle nicht so weit auseinander.
Buhl EÜR+Kasse ist schon durch den Export nach Wiso Sparbuch fest vorgegeben.
Das Teil kann schon den OSS-Export nicht.
Das wird nie Rechnungen können.
Das größere Wiso Mein Büro hat den Export der EÜR in Wiso Sparbuch nicht mehr und kann nur 1 Unternehmung pro Rechner, auch wenn der Unternehmer mehrere Unternehmungen hat.
Ui… klingt nicht nach einer Softwareempfehlung 😅
Beim Wiso Mein Büro Desktop ist der Export der EÜR ins wiso steuersparbuch möglich. Nur in der Web Version nicht.
Aber was ist jetzt daran falsch, eine Rechnung auf Papier auszudrucken?
Du kannst sie ausdrucken, aber dann ist es nicht mehr das Originaldokument
@@STEUERFIT.Selbststaendige was für eine Scheiße auf gut Deutsch gesagt....
Was wieder für ein Quatsch...ok die übergangsfristen lassen einem zeit.
Um ehrlich zu sein, glaube ich, dass man in der Praxis wenig von dem Gesetz mitbekommen wird.
@@STEUERFIT.Selbststaendige ja wenn die softwareanbieter das alles machen ok. Per papier muss ich es den Leuten in meinem Bereich aber trotzdem zugänglich machen...
Sie sehen eine Dauerwerbesendung für Lexoffice!
Warum wundert mich das Wort "EU" dabei nicht? Weil irgendwie nichts gescheites bei der EU heraus kommt. Was soll an einer Papier Rechnung denn nun bitte falsch sein? Hab das Video nicht bis zum Schluss geschaut, weil viel zuviel Geschwafel für 2 Minuten Wissen immer in den Videos drin ist. Bringt das Zeug mal kurz und Knapp als immer lange um den heißen Brei zu reden.
Ich könnte dir jetzt erklären, warum die Änderung schon sehr sinnvoll ist und warum Papierrechnungen einige Nachteile haben.
Aber dann wäre die Antwort wahrscheinlich so lang, dass du sie nicht mehr lesen würdest 🤷♂️
Bist scheinbar ein Theoretiker…. Das Problem ist doch nicht das Format oder das verschicken… das Problem sind die „Leitwegsangaben“ und andere Informationen die ständig fehlen oder falsch sind….