Guten Tag, Auszug aus der Zusatzstoff Zulassungs- Verordnung § 9 Kenntlichmachung (1): Der Gehalt an Zusatzstoffen in Lebensmitteln muss bei der Abgabe an Verbraucher wie folgt nach Absatz 6 kenntlich gemacht werden: bei Fleischerzeugnissen mit einem Gehalt an Zusatzstoffen der Nummern E 338 bis E 341, E 450 bis E 452, die bei der Herstellung der Fleischerzeugnisse verwendet werden, durch die Angabe "mit Phosphat". Phosphat ist in einer Höchstmenge von 5g / Kg bei Fleischerzeugnissen zulässig. Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne unter: info@hagesued.de Vielen Dank! Ihr Hagesüd-Team
Ich bekomme azubi flashbacks bei diesen video Grüße aus Berlin Wunderbar informatives Video
Vielen lieben Dank! Das freut uns sehr 🙂
Dachte es ist nicht erlaubt für die Einlage Phosphat zu verwenden?
Guten Tag,
Auszug aus der Zusatzstoff Zulassungs- Verordnung
§ 9 Kenntlichmachung (1):
Der Gehalt an Zusatzstoffen in Lebensmitteln muss bei der Abgabe an Verbraucher wie folgt nach Absatz 6 kenntlich gemacht werden:
bei Fleischerzeugnissen mit einem Gehalt an Zusatzstoffen der Nummern E 338 bis E 341, E 450 bis E 452, die bei der Herstellung der Fleischerzeugnisse verwendet werden, durch die Angabe "mit Phosphat".
Phosphat ist in einer Höchstmenge von 5g / Kg bei Fleischerzeugnissen zulässig.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne unter: info@hagesued.de
Vielen Dank!
Ihr Hagesüd-Team