Sollte man immer der h.M. folgen? | Jurastudium

Sdílet
Vložit
  • čas přidán 9. 07. 2024
  • Sollte man in einer juristischen Klausur (im Staatsexamen) immer der herrschenden Meinung folgen? Die Aussagen hierzu reichen von „Es ist völlig egal, was die h.M. vertritt" bis hin zu „Folgen Sie immer der h.M.". Was ich davon halte und was ich Ihnen empfehle, erkläre ich in diesem Video.
    0:00 Einführung
    0:47 Wann Sie der h.M. folgen sollten
    0:58 Lösung ist auf die h.M. ausgelegt
    1:25 Gegenmeinung wird kaum vertreten
    5:26 Gegenargumente schwach
    9:22 Wann ist ein Abweichen möglich bzw. empfehlenswert?
    9:33 Existenz einer starken Gegenmeinung
    10:32 Klausur ist auf die abweichende Auffassung ausgelegt
    13:16 Starkes Gegenargument vorhanden
    15:06 Schlussbemerkung

Komentáře • 21

  • @yongseonpark
    @yongseonpark Před rokem +4

    Lieber Herr Dr. Fervers, Ich bedanke mich immer für Ihre tollen Videos !
    Ich würde mich auch sehr sehr gerne auf ein Video über die Vorbereitung auf das 2. Examen im Referendariat sehr freuen wie es abläuft und wie man sich am besten vorbereiten kann mit welchen Büchern und so

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      Vielen Dank! Ich freu mich sehr, dass Ihnen meine Videos gefallen! Ein Video zum Referendariat schreibe ich mir sehr gerne auf die To-Do-Liste. Herzliche Grüße!!

  • @christinas6850
    @christinas6850 Před rokem +9

    Vielen Dank für dieses informative Video!

  • @freesyder5891
    @freesyder5891 Před rokem +1

    Sehr geehrter Herr PD Dr. Fervers, Vielen Dank ein weiteres tolles Video! Zwei Fragen die ich mir schon im Hinblick auf ihre Videos schon länger gestellt habe: Erstens erwähnen sie häufig, dass es letztlich entscheidend auf die Kenntnis des materiellen Rechts bzw. der Probleme ankomme (siehe ihr Video zur Korrekturanmerkung: „Schwerpunktsetzung“).
    1. Haben sie alle Probleme die ihnen im ersten Examen gestellt wurden gekannt? Und falls nicht, wie sind sie auf diese gestoßen?
    Andererseits ist (im ersten Examen) natürlich der Gutachtenstil sehr wichtig. Andererseits bekommt man Zeitprobleme wenn man alles ausführlich im Gutachtenstil ausführt. Es fällt mir also schwer einzuschätzen, wie man dies im Examen richtig macht.
    2. Haben sie im 1. Examen durchgängig den Gutachtenstil verwendet (wovon ich nicht ausgehe) oder haben sie sich bei unproblematischen Tatbestandsmerkmalen auf reine Feststellungen beschränkt? Wie oft haben sie den sog. „Verkürzten“ Gutachtenstil benutzt?
    Herzlichen Dank im Voraus und Viele Grüße vom Bodensee!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +3

      Vielen Dank für Ihren Kommentar, ich freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat!
      1. Meine eigenen Examina waren ein Mix zwischen Bekanntem und Unbekanntem (wobei das Bekannte natürlich schon überwog). Es waren viele Probleme enthalten, die gut erkennbar waren, aber es gab auch Klausuren, die erkennbar auf unbekannte Probleme zusteuerten. In diesem Fall fiel es aber auch nicht allzu schwer, sich ein paar Argumente zu überlegen, denn irgendwie war schon ersichtlich, worauf der Aufgabensteller grob raus wollte. Allerdings ist das natürlich insofern nur mäßig interessant, als mein zweites Examen mittlerweile 10, und mein erstes Examen 15 Jahre her ist; und seit dem hat sich die Welt doch ein paar Mal gedreht 😄
      2. Das mit dem Gutachtenstil ist eine äußerst leidige Geschichte. Ich selbst habe eine ganz klare Auffassung dazu (die ich demnächst auch mal ausführlich anhand eines Videos darlegen werde 😉): Der Gutachtenstil ist ein Mittel zum Zweck, mehr aber auch nicht. Richtig angewendet ist er für Studenten kein Fluch, sondern ein Segen. Leider ist es aber so, dass der Gutachtenstil in der universitären Ausbildung zum Teil völlig überhöht und zum Selbstzweck befördert wird, sodass er von Studenten eher als Hürde als als Erleichterung wahrgenommen wird. Einerseits haben Sie völlig Recht: Man kann nicht die ganze Klausur im Format „Obersatz - Definition - Subsumtion - Ergebnis" formulieren (und das habe ich übrigens auch in beiden Examina nicht (ansatzweise) gemacht). Das wäre nicht nur eine völlig verfehlte Schwerpunktsetzung, sondern so eine Klausur ist auch grausig zu lesen. Andererseits riskiert man leider immer, dass einem jemand „Gutachtenstil!" daneben schreibt, wenn man mal (eigentlich völlig zu Recht) auf den Urteils- oder Behauptungsstil ausweicht. Es ist deshalb höchste Zeit für eine grundlegende Diskussion zu dem Thema. Ihnen würde ich Stand jetzt empfehlen, problematische Punkte im Gutachtenstil und unproblematische Punkte nicht im Urteilsstil, sondern im Behauptungsstil zu erörtern. So ist das Risiko, dass jemand den fehlenden Gutachtenstil moniert, zwar nicht vollständig gebannt. Es ist aber deutlich reduziert und vor allem verbleibt Ihnen auch noch Zeit für die Bearbeitung der eigentlichen Klausurprobleme :)
      Herzliche Grüße!!

  • @brushemteeth9159
    @brushemteeth9159 Před rokem +4

    Vielen Dank für dieses Video, Herr Dr. Fervers. Wie immer sehr hilfreich. Habe ich richtig herausgehört, dass Sie kein Fan des Hilfsgutachtens sind? Sie haben mehrfach davon gesprochen, dass man sich ggf. Probleme abschneidet. Es gibt aber auch Meinungen, die davon ausgehen, dass in einem Gutachten alle aufgeworfenen Rechtsfragen behandelt werden müssen, sodass dies streng genommen gar kein Hilfsgutachten wäre (Kudlich, Fälle StrafR AT, 3. Aufl., S. 232). Dann würde man sich auch nichts abschneiden und in der Folgeprüfung möglicherweise auch weitere Argumente nennen, die in der Lösungsskizze des Prüfers stehen.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +9

      Vielen Dank für Ihren Kommentar, ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat!
      Zu Ihrer Frage: An sich ist natürlich gegen ein Hilfsgutachten nichts einzuwenden; denn wenn man 1) davon ausgeht, dass gleichwertige Auffassungen gleichwertig vertretbar sind und 2) den Bearbeitern aufgibt, alle aufgeworfenen Rechtsprobleme zu erörtern, dann kann man eigentlich gegen ein Hilfsgutachten nichts sagen. Empfehlen würde ich es trotzdem nicht, weil es der Klausur (zumindest gefühlt) ein bisschen die Stringenz nimmt, wenn man stark in eine Richtung argumentiert und dann einen „U-Turn" hinlegt und auf der Grundlage der abgelehnten Auffassung weiterprüft.
      Die von Ihnen zitierte Auffassung kenne ich zwar nicht, sie überzeugt mich aber (sofern ich sie aus der Ferne richtig verstehe) nur teilweise: Natürlich kann man theoretisch hingehen und sagen „Es ist kein Hilfsgutachten, denn es ist ja von der Aufgabenstellung umfasst". Das ist aber letztlich nur ein nutzloses terminologisches Glasperlenspiel. Denn unabhängig davon, wie man das Ding nennt, bleibt es doch dabei, dass man kenntlich machen muss, dass man, obwohl man eine Ansicht abgelehnt hat, auf ihrer Grundlage weiterprüft. Vollkommen richtig ist hingegen Folgendes: Wenn Sie einen Anspruch aus mehreren Gründen ablehnen, dann müssen Sie nicht unbedingt „Hilfsgutachten" schreiben, sondern können einfach etwas sagen wie „Zudem scheitert der Anspruch auch an [...]". Sie dürfen nur nicht ein Tatbestandsmerkmal ablehnen und dann weitermachen als wäre nichts gewesen :)
      Herzliche Grüße!!

  • @sapereaude9231
    @sapereaude9231 Před rokem +4

    Herzlichen Dank für das tolle Video! Dürfen wir uns auch auf ein Video über die Stellvertretung (insb. bzgl. § 166 BGB) freuen?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +6

      Ich werde auf jeden Fall mal ein Video zur Stellvertretung produzieren. Ich kann noch nicht sagen wann, weil ich im Moment fieberhaft an einigen Großkommentierungen arbeite (u.a. Staudinger und BeckOGK) und nebenbei auch noch meine Lehrstuhlsuche finalisieren muss :) Aber es steht auf jeden Fall auf meiner Agenda! Herzliche Grüße!!

  • @gallonero6228
    @gallonero6228 Před rokem +1

    Hallo Herr Dr. Fervers, wieder mal ein tolles Video.
    Ich wollte Sie zudem fragen, ob sie demnächst ein Video zu den §§ 327 ff. BGB (digitale Verträge) machen könnten?
    LG

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +1

      Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat! Ein Video zu den §§ 327 ff. BGB werde ich sicherlich mal machen. Ich muss allerdings ehrlicherweise einschränkend dazu sagen, dass ich in den nächsten Monaten noch nicht dazu kommen werde; ich muss nämlich noch einige Projekte abschließen, bei denen mir Deadlines gesetzt wurden (insbesondere IPR-Kommentierungen im BeckOGK und die Kommentierung der § 449 und §§ 474 ff. BGB im Staudinger) und natürlich muss ich auch noch meine Lehrstuhlsuche finalisieren :) Herzliche Grüße!!

  • @carliii6546
    @carliii6546 Před rokem +1

    Könnten Sie ein Video zum Thema „Juristisch argumentieren“ machen? Mir als Erstsemester fällt schwer, sich vorzustellen, wie das in der Klausur funktioniert. Denkt man sich Argumente beispielsweise selbst aus und sollten diese dann immer mit einer Norm verbunden werden? Beste Grüße und vielen Dank für Ihre Videos!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +6

      Das Thema schreibe ich mir gerne auf meinen Merkzettel. Allerdings kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass Sie wahrscheinlich mit dem Argumentieren in Klausuren recht schnell vertraut werden. Viele Argumente, die Sie dort anführen, sind nämlich (klingt nicht schön, aber ist so) auswendig gelernte Argumente, die Sie wiedergeben. Und wenn Sie diese Argumente analysieren, dann sehen Sie, wie die aufgebaut sind. Manchmal sind die Erwägungen eher „freischwebend" (so wie etwa beim Problem der abhanden gekommenen Willenserklärung, wo im Gesetz eben nichts drin steht und man mit allgemeinen Belangen wie der Privatautonomie und dem Verkehrsschutz argumentieren muss), manchmal sind sie eher normbezogen (so beispielsweise häufig im Sachenrecht). Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

    • @carliii6546
      @carliii6546 Před rokem +1

      Vielen Dank für die Antwort!

  • @kalwi222
    @kalwi222 Před rokem

    Lieber Herr Fervers, darf man Ihnen auch eine E-Mail schreiben?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +1

      Sofern es sich um juristische Fragen handelt, ist mir die Kommentarsektion zwar idR lieber; denn bei individuellen E-Mails käme ich aufgrund der Masse mit dem Antworten nur schwer hinterher. Wenn es aber etwas sehr Persönliches ist, dürfen Sie mir natürlich auch eine E-Mail schreiben :)

  • @veryhighiq3731
    @veryhighiq3731 Před rokem +3

    Was wenn ich immer der Mindermeinung folge und das Gegenteil mache was der Prof sagt