Das neue Kaufrecht: Die wichtigsten Änderungen zum 1.1.2022 | Jurastudium | Referendariat

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  • čas přidán 25. 07. 2024
  • Im Zuge der Umsetzung der Warenkauf-RL ändert sich das Kaufrecht zum 1.1.2022. Neuerungen gibt es insbesondere beim Sachmangel und bei der Nacherfüllung; zudem halten die §§ 474 ff. BGB einige neue Besonderheiten bereit. In diesem Video stelle ich Ihnen die aus meiner Sicht wichtigsten Änderungen vor und zeige, worauf Sie in Klausuren künftig besonders achten müssen.
    ➤ Schwierigkeitsgrad (1-10): 5
    ➤ Inhaltsverzeichnis
    0:00 Das neue Kaufrecht
    0:46 Einführung und Programm
    2:38 I. Europarechtlicher Hintergrund
    6:56 II. Sachmangel
    12:36 III. Nacherfüllung
    12:42 § 439 Abs. 1-3 BGB
    14:22 § 439 Abs. 4 BGB
    18:37 § 439 Abs. 5-6 BGB
    19:20 IV. Besonderheiten beim Verbrauchsgüterkauf
    19:32 1. Keine Anwendung des § 442 BGB
    22:34 2. Entbehrlicheit der Fristsetzung nur nach § 475d BGB
    31:47 3. Ablaufhemmung nach § 475e Abs. 3 und 4 BGB
    35:03 4. Ausdehnung der Beweislastumkehr nach § 477 BGB
    40:34 Schlussworte

Komentáře • 243

  • @Anthony-ge8zd
    @Anthony-ge8zd Před 2 lety +172

    So ein wertvoller Kanal und so super erklärt, danke! Jeder Student würde sich so einen engagierten Dozenten wünschen!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +7

      Vielen lieben Dank, ich freu mich sehr über Ihren Kommentar :) Herzliche Grüße!!

  • @obiwanmitknobi7036
    @obiwanmitknobi7036 Před 2 lety +35

    Lieber Herr Ferver, vielen Dank für Ihre Hilfe im Studium. Ihre positive Einstellung und der merkliche Spaß am juristischen Arbeiten sind sehr ansteckend und haben mir schon sehr oft geholfen, schwer zugängliche Materie zu verstehen und Freude in den manchmal etwas stumpfen Arbeitsalltag zu bringen. Alles Gute für Sie weiterhin. Schön, dass es Sie gibt.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +6

      Vielen lieben Dank für Ihren Kommentar, über den ich mich sehr gefreut habe ☺️ Ich stecke tatsächlich sehr viel Zeit in die Lehre und umso schöner ist es, wenn ich Ihnen damit tatsächlich weiterhelfen kann. Herzliche Grüße!!

  • @1dree1
    @1dree1 Před 2 lety +22

    Ah, Herr Dr. Fervers, ich könnte Sie (metaphorisch gesprochen) küssen! :)
    Ich fragte mich schon wie ich mir das jetzt alles fürs neue Jahr draufschaffen soll und sondierte welche Zeitschrift welchen Aufsatz hat.
    Das hier ist aber viel besser und kommt wie gerufen. Vielen Dank dafür! Das ist großartig!
    Und überhaupt: Das Fristberechnungsvideo habe ich mir beispielsweise vor dem Examen sicher noch zwei- bis dreimal angesehen. Der Kanal ist einfach pures Gold.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +4

      Vielen lieben Dank!! :) Ich hab tatsächlich sehr viel Zeit in dieses Video gesteckt und umso mehr freu ich mich, dass es Ihnen so gut gefallen hat! Herzliche Grüße!! :)

  • @CCL0123
    @CCL0123 Před 2 lety +49

    Endlich ein neues Video von Ihnen! Sie produzieren die mit Abstand besten juristischen Lehrvideos, die ich bisher online finden konnte. Nicht nur für Studenten, sondern gerade auch für Referendare sind diese sehr hilfreich. Ich wünsche viel Erfolg bei der Lehrstuhlsuche! Jede Fakultät kann sich glücklich schätzen, Sie als Lehrenden zu erhalten.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +5

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar!! :) Ich freu mich riesig, dass Ihnen meine Videos so gut gefallen! Und Ihre guten Wünsche für die Lehrstuhlsuche nehme ich natürlich auch sehr gerne :) Herzliche Grüße!!

  • @lenac5379
    @lenac5379 Před 2 lety +14

    Ihr Kanal, aber natürlich auch Ihre Podcasts auf der Website der Hochschule, sind unschlagbar! Vielen lieben Dank, dass Sie uns den schwierigen und umfangreichen Stoff immer so verständlich beibringen und dabei immer so freundlich, sympathisch, humorvoll und bodenständig bleiben. Gerade auch das Tutorium Sachenrecht, was ich 2018 besucht habe und von welchem ich mir heute noch zur Wiederholung die Podcasts anhöre, ist für mich schlichtweg der heilige Gral im Rep.
    Ich glaube, dass Ihnen gar nicht bewusst ist, was für einen tollen und einmaligen Ruf Sie unter uns Studierenden haben. Weiter so, Herr Fervers! :)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +4

      Das ist ein wahnsinnig schönes Kompliment, über das ich mich wirklich riesig freue ☺️ Herzliche Grüße und viel Erfolg für Ihre Examensvorbereitung!!

  • @cutiepie338
    @cutiepie338 Před 2 lety +35

    Yes, Fervers is back, let's goooooo!!! 😀🥳
    P.S.: Wir vermissen Sie schmerzlichst in München 😥

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +16

      Vielen herzlichen Dank!! :) Ich bin übrigens im nächsten Semester wieder an der LMU und halte das Tutorium Sachenrecht, eine Klausurbesprechung in der Klausurwerkstatt und den Vortrag "Wie schreibe ich eine Hausarbeit?". Und wenn im Wintersemester alles gut läuft, steht auch mein Habilitationsvortrag an :) Herzliche Grüße!!

    • @anmafr4967
      @anmafr4967 Před 2 lety +3

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers wird es auch ein Video zu Hausarbeiten hier geben? Ich finde, dass Sie mit ihren Videos sehr helfen, danke 🤩 dafür. Liebe Grüße

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +4

      @@anmafr4967 Ich freu mich sehr, dass Ihnen meine Videos gefallen :) Zu Hausarbeiten gibt es zwar schon ein Video auf meinem Kanal ("Die 30 häufigsten Fehler beim Schreiben von Hausarbeiten"). Allerdings ist es in der Tat eher eine Art Checkliste und ich habe immer wieder mal überlegt, ob ich noch ein ausführlicheres Video drehen soll, sofern von studentischer Seite Interesse daran besteht. Herzliche Grüße!!

    • @marc6621
      @marc6621 Před 2 lety +4

      Sehr geehrter Herr Fervers, wird das Tutorium Sachenrecht als Podcast frei verfügbar sein? Studenten anderer Universitäten würden sich darüber sicherlich sehr freuen.
      LG

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +2

      @@marc6621 Dieses Jahr kann das Tutorium Sachenrecht zumindest in den ersten vier Wochen leider nicht in Präsenz stattfinden, weshalb es auch (zumindest zunächst) auch keinen neuen Podcast geben wird. Sie können aber ohne Weiteres den Podcast aus dem WS 2018/2019 benutzen. Denn im Sachenrecht hat sich seit dem nichts Wesentliches geändert :)
      Herzliche Grüße und einen guten Start in das Semester!!

  • @maximilianbraun4155
    @maximilianbraun4155 Před 2 lety +27

    Wie immer ein hervorragendes Video. Die relevanten Informationen werden übersichtlich und verständlich präsentiert. Chapeau!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen lieben Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich sehr, dass Ihnen das Video geholfen hat :) Herzliche Grüße!!

  • @AnnaAnna-st2je
    @AnnaAnna-st2je Před 2 lety +4

    Vielen Dank für Ihr Video. Ich bin so dankbar für Ihre Hilfe. Ich habe das Video immer in kleinen Abschnitten geschaut und direkt mit dem Gesetz mitgearbeitet und kann jetzt wirklich sagen, dass ich es komplett verstanden habe. Ich wünschte, ich hätte früher einen Professor wie sie gehabt. Ihre zukünftigen Studenten können sich sehr glücklich schätzen 😊
    Ich werde definitiv Ihre weiteren Videos schauen. Ich würde mich sehr freuen, wenn noch ein Video zu den 327 ff kommen würde.
    Beste Grüße

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich sehr, dass Ihnen das Video so gut gefallen hat und dass Sie etwas mitnehmen konnten! Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

  • @alfredodoribesserisses48
    @alfredodoribesserisses48 Před 2 lety +4

    Sehr fähiger Dozent. Ich hoffe Sie teilen Ihre Lernbeiträge weiterhin über CZcams.

  • @kathrink7813
    @kathrink7813 Před 2 lety +2

    Unglaublich faszinierend wie Sie dieses trockene Recht derart leicht kommunizieren. Ich habe in drei Wochen die mündliche Steuerberaterprüfung und ja, das BGB ist natürlich auch Thema. Leider.... wird schon, auch Dank ihres Engagement

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen lieben Dank für Ihren Kommentar ☺️ Ich freu mich sehr, dass es Ihnen so gut gefallen hat und ich wünsche Ihnen viel Glück bei Ihrer mündlichen Steuerberaterprüfung 💪

  • @HrMrNiCoLa
    @HrMrNiCoLa Před 2 lety +9

    Wieder mal perfekt dargestellt und ohne viel Schnick Schnack prägnant auf den Punkt gebracht. Genau so braucht man das. Andere Dozenten predigen immer von Schwerpunktsetzung in den Klausuren, kriegen es aber selbst in den eigenen Vorträgen nicht hin. Ich beneide alle zukünftigen Studenten, die mit Ihnen als Professor in das Jurastudium einsteigen dürfen... ;)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +3

      Vielen herzlichen Dank für dieses schöne Kompliment, über das ich mich wirklich sehr gefreut habe :) Schön, dass Ihnen das Video so gut gefallen hat! Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

  • @AG-ql6uh
    @AG-ql6uh Před 2 lety +3

    Wie immer super gutes Video !
    Danke dafür.
    Viel Erfolg für ihre Habilitation und Ihren weiteren Karriereweg. Sie haben es wirklich verdient ganz nach oben zu kommen

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen herzlichen Dank für Ihre Worte! Ihre Erfolgswünsche kann ich sehr gut gebrauchen :) Und ich freu mich sehr, dass das Video Ihnen gefallen hat! Herzliche Grüße!!

  • @leonzander4906
    @leonzander4906 Před rokem +2

    Habe mich nun im Zuge meiner Examensvorbereitung mit dem Kaufrecht erneut beschäftigt und bin super dankbar für Ihr tolles Video. Es ist super, um das Systemverständnis auszubauen und einfach eine tolle Wiederholung. Auch wenn die Änderungen im Kaufrecht bereits über Ein Jahr her ist, ist Ihr Video immer noch eine super Hilfe. Vielen Dank für Ihre Mühen :)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +1

      Vielen Dank an Sie für Ihren Kommentar! Ich freu mich riesig, dass Ihnen das Video bei Ihrer Examensvorbereitung helfen konnte! Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

  • @didixanten1873
    @didixanten1873 Před 2 lety +1

    Sehr geehrter Herr Fervers, ich kann Ihnen nur recht herzlich zu Ihrem Video gratulieren. Sie schaffen es, die Dinge aufs wesentliche zu beschränken. Respekt.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen herzlichen Dank für Ihr Feedback! Ich finde es tatsächlich oft sehr schwer zu entscheiden, was ich in meine Videos reinpacke und was ich rauslasse. Aber ich freue mich sehr, dass Ihnen meine Auswahl gefallen hat :) Herzliche Grüße!!

  • @a.t.3133
    @a.t.3133 Před rokem +2

    Der beste Dozent in Zivilrecht den es jemals gegeben hat!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      Vielen herzlichen Dank für dieses Wahnsinnskompliment! Ich freu mich riesig darüber!! ☺️☺️

  • @lulud7571
    @lulud7571 Před 2 lety +5

    Vielen Dank, Herr Fervers!!!!

  • @lukasb4752
    @lukasb4752 Před 2 lety +9

    Tolles Video! Vielen lieben Dank für die Aufbereitung :)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar :) Ich freu mich, wenn das Video Ihnen geholfen hat!

  • @lisamarie9853
    @lisamarie9853 Před 2 lety +1

    Vielen Dank für dieses Video! Sie erklären den neuen Stoff wahnsinnig gut, alles war sehr verständlich aufgebaut und man konnte Ihnen super folgen. 👍🏽

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen herzlichen Dank! Ich freu mich riesig, dass es Ihnen so gut gefallen hat ☺️ Herzliche Grüße und ein frohes neues Jahr!!

  • @konni951
    @konni951 Před 2 lety +2

    Man merkt wie viel Herzblut Sie in diese Videos stecken. Super erklärt Herr Fervers!

  • @melism71
    @melism71 Před rokem +1

    Vielen, vielen Dank!! Dank Ihnen macht Jura wieder Spaß, Sie sind bisher der einzige Dozent der mir begegnet ist, der kompliziere Dinge verständlich auf den Punkt bringt!! Danke danke danke, mögen all Ihre Wünsche in Erfüllung gehen

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +1

      Herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich sehr, dass Ihnen meine Videos so gut gefallen ☺️ Und ab Oktober kommen auch wieder ein paar neue (zum BGB AT)! Herzliche Grüße!!

  • @kaar1054
    @kaar1054 Před 2 lety +3

    Lieber Herr Dr. Fervers,
    vielen Dank für dieses (wieder einmal) tolle Video! Sie haben mir damals in der (ersten) Examensvorbereitung sehr geholfen, gerade Ihre LMU Podcasts haben mir sehr viel zivilrechtliches Verständnis beigebracht. Sie sind wirklich ein super toller Dozent und es macht Spaß, Ihnen zuzuhören.
    Falls noch niemand den Wunsch geäußert hat und Sie irgendwann einmal Zeit hätten, würde ich mich persönlich sehr über ein Video freuen, indem Sie vielleicht darüber reden, wie der Einstieg ins Referendariat am besten gelingt und wie man sich dafür richtig vorbereitet (insbesondere bzgl. der korrekten Wiederholung des materiellen Teils, dem Lernen des prozessualen Teils und dem Lernaufwand/Zeiteinteilung in den einzelnen Stationen).
    Bleiben Sie so, wie Sie sind und vielen Dank :)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freue mich sehr, dass meine Videos und Podcasts Ihnen geholfen haben! Ich bin zwar im Moment arbeitstechnisch etwas "unter Wasser"; aber das Video zum Referendariat schreibe ich mir gerne auf meine To-Do-Liste. Herzliche Grüße!!

  • @realweisbrot
    @realweisbrot Před rokem +2

    Vielen Dank, Herr Fervers.
    Ich schließe mich sämtlichen positiven Kommentaren an und füge meinerseits hinzu, dass sie eine ganz besondere Bereicherung für angehende Juristen sind.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar, über den ich mich riesig gefreut habe! Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

  • @ricoootinto8715
    @ricoootinto8715 Před 2 lety +1

    Vielen Dank Herr Fervers ! Alles Gute im neuen Jahr für Sie :)

  • @argonaut29
    @argonaut29 Před 2 lety +2

    Danke Matthias! Noch einmal alles auf den Punkt gebracht!

  • @WithDennisK
    @WithDennisK Před 2 lety +2

    In zwei Wochen StEx und auf dieses Video gestoßen - Gold!
    Lieber Herr Dr. Fervers, vielen herzlichen Dank für Ihre Mühe!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Da freu ich mich sehr! Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar und viel Glück für Ihr Examen!!

    • @WithDennisK
      @WithDennisK Před 2 lety +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank! :)

  • @n1c3bench11
    @n1c3bench11 Před 2 lety +1

    Besten Dank für diese wundervolle Zusammenfassung. Jetzt gehe ich ein Stückchen beruhigter in meine mündliche Prüfung nächste Woche!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Das freut mich sehr! Vielen Dank für Ihren Kommentar und viel Glück für die mündliche Prüfung!!!

  • @annam.5363
    @annam.5363 Před 2 lety +2

    Sie sind einfach großartig! Vielen Dank für Ihre hilfreichen Videos.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen lieben Dank! Ich hab mich sehr über Ihren Kommentar gefreut ☺️ Herzliche Grüße!!

  • @vanessa-eden
    @vanessa-eden Před 2 lety +5

    Großartig! Vielen Dank! ☀️👍

  • @LaraibKhan-lk5mn
    @LaraibKhan-lk5mn Před rokem +2

    eine sehr freundliche Art, Danke für Ihre Mühe

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +1

      Vielen herzlichen Dank! Und demnächst gibt es auch wieder ein paar neue Videos :) Herzliche Grüße!!

  • @kidbyg2629
    @kidbyg2629 Před rokem +1

    Extrem angenehme Vortragsweise! Ich habe zuvor auch Ihren Crashkurs zum Thema ZPO für das 1. Examen verschlungen. Schön, dass sie ihre Kompetenzen so frei zur Verfügung stellen, nicht jeder hat das Glück in seinem Studium auf so tolle Vorlesungen zugreifen zu können. Lg und weiterhin viel Erfolg.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich hab mir sehr darüber gefreut! Und ab ca Mitte Oktober kommen auch mal wieder ein paar neue Videos ☺️ Herzliche Grüße!!

  • @Herr_Internet
    @Herr_Internet Před 2 lety +2

    Vielen herzlichen für Ihren Einsatz und Mühe! Ihre Arbeit ist unglaublich wertvoll! :-)
    Allerbeste Grüße nach München!
    Edit: Hat sich erledigt :-)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen lieben Dank für Ihren Kommentar! Ich hab mich sehr gefreut ☺️ Herzliche Grüße zurück!!

  • @matthiasmeindl151
    @matthiasmeindl151 Před 2 lety +2

    Hervorragende Qualität und deshalb mehr als empfehlenswert!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen Dank für Ihr Kompliment! Ich freu mich sehr, dass Ihnen das Video gefällt :) Herzliche Grüße!!

  • @biancafuncke8737
    @biancafuncke8737 Před 2 lety +3

    Vielen Dank für das großartige Video!
    Gerade der Vergleich zwischen dem noch aktuellen und dem zukünftigen Kaufrecht macht die ganze Materie sehr übersichtlich und gut verständlich. Es ist schön zu sehen, dass man doch nicht alles neu lernen muss, sondern dass vieles dann sogar einfach im Gesetz geregelt sein wird. Der Großteil des neuen Lernstoffes kommt ja aber wahrscheinlich auch erst, wenn sich die Literatur und Rechtsprechung bei der konkreten Anwendung des neuen Rechts im Einzelfall mal wieder nicht einig sind. Aber zu diesen Problemen gibt es dann ja vielleicht irgendwann ein weiteres Video auf diesem Kanal :D
    Liebe Grüße aus Bielefeld!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar, liebe Frau Funcke! Ich freu mich sehr, dass das Video Ihnen gefallen hat :) Und Sie haben natürlich völlig Recht: Nach und nach wird sich im neuen Kaufrecht Problem für Problem herauskristallisieren. Und vielleicht haben wir ja Glück und das neue Kaufrecht hält dieses Mal länger als drei Jahre :) Herzliche Grüße nach Bielefeld!!

  • @thomaskoch8643
    @thomaskoch8643 Před 2 lety +1

    Wieder ein sehr gelungenes und hilfreiches Video! Vielen Dank für Ihre Mühe, Herr Fervers!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Ganz herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat ☺️ Herzliche Grüße!!

  • @berlinkind6108
    @berlinkind6108 Před 2 lety +1

    Prof. Fervers, Sie schickt einfach der Himmel.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen lieben Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich sehr über Ihr Kompliment :) Herzliche Grüße!!

  • @Du-rl3qv
    @Du-rl3qv Před 2 lety +6

    Ich habe Herrn Fervers einmal in München beim Ausgehen getroffen. Außergewöhnlich sympathischer Mensch (mit einem mega süßen Hund🐕😍). Leider war ich etwas besoffen und ich glaube ich habe ihn Martin Fries genannt. Ist mir bis heute peinlich. 😂😂😂
    Dennoch liebe ich ihre Videos und bedanken mich für den großen Aufwand, welchen sie immer betreiben, um solche qualitativ hochwertigen Videos zu produzieren!
    Lieben Gruß!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen lieben Dank für Ihren Kommentar!! :) Ich freu mich sehr, dass Sie meinen Aufwand so wertschätzen! Und dass Sie meinen Hund mögen, freut mich natürlich auch :) Herzliche Grüße!!

  • @Maria-kf9iy
    @Maria-kf9iy Před 2 lety +3

    Bester Mann!! 🎉🙌Ihre Videos haben mich durch beide Examina gebracht- jetzt fehlt im 2. Examen nur noch die mündliche. Vielen Dank für Ihre tolle Art, alles verständlich rüberzubringen 🙏 Grüße! :)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen lieben Dank für dieses schöne Feedback, über das ich mich sehr freue!! :) Herzliche Grüße und viel Erfolg bei Ihrer mündlichen Prüfung!!

    • @Maria-kf9iy
      @Maria-kf9iy Před 2 lety +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers vielen lieben Dank! 🙏 :)))

  • @egonreibach50
    @egonreibach50 Před rokem +1

    Vielen Dank! Eine sehr übersichtliche und prägnante Darstellung.

  • @a.m.3167
    @a.m.3167 Před rokem +1

    Super erklärt ! Kurz und knapp, sowie mega sympathisch 😊

  • @DelTix99
    @DelTix99 Před 2 lety +1

    Einfach nur ein geniales und super verständliches Video zur Erläuterung der Neuerungen.
    Wollte mir die Thematik insbesondere in Hinblick auf das Examen im März 22 aneignen, weiß aber nicht inwiefern die neuen Regelungen (die bekanntlich ab den 1.1.2022 gelten) für diesen Examenstermin bereits eine Rolle spielen werden.
    Liebe Grüße von der juristischen Fakultät der Uni Augsburg.
    Ein Dozent wie sie ist eine Bereicherung für jede Universität!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Das ist ein wirklich schönes Kompliment, über das ich mich riesig freue!! Schön, dass Ihnen das Video so gut gefallen hat! Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Examen und sende herzliche Grüße nach Augsburg!!

  • @Laura45542
    @Laura45542 Před 2 lety +2

    Gerade mal bei Minute 3 und schon bin ich begeistert von dem Video! Vielen Dank - genial gemacht. Direkt abonniert :))

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen herzlichen Dank!! Ich freu mich sehr über Ihren Kommentar und das Abo :) Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

  • @sunflowercoffee2583
    @sunflowercoffee2583 Před 2 lety +3

    Super Video! Vielen, vielen Dank!

  • @BusbyBabe4life
    @BusbyBabe4life Před 2 lety +3

    Ich bin beeindruckt, ein tolles Video!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Herzlichen Dank für Ihren Kommentar, ich freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat ☺️

  • @christinas6850
    @christinas6850 Před 2 lety +2

    Vielen Dank für dieses tolle Video!!!

  • @Sarah-zv4ty
    @Sarah-zv4ty Před 2 lety +2

    Machen sie bitte mehr Videos!!! Ich hab noch nie so gut und schnell Jura verstanden🤝🤍

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Das freut mich riesig! Vielen herzlichen Dank für Ihr Feedback! Und es kommen sicher noch weitere Videos :)

  • @karlakolumnuss
    @karlakolumnuss Před 2 lety +1

    Ich schließe mich Anthony an. Sie erklären das ganz hervorragend und es wird keine Sekunde langweilig. Sie hatten meine vollste Aufmerksamkeit über das gesamte Video. Unsere Profs und Ments verlieren mich meistens nach relativ kurzer Zeit ;) Wenn es Ihre Zeit erlaubt, würde ich sehr gerne viel mehr von Ihnen sehen.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Ich freu mich riesig über Ihr Kompliment, vielen herzlichen Dank dafür ☺️ Tatsächlich ist es so, dass in nächster Zeit bei mir viel ansteht: Ich muss das Habilitationsverfahren zu Ende bringen (und insbesondere den Habilitationsvortrag vorbereiten) und mich im Anschluss auf Professuren bewerben. Aber ich geb natürlich alles und tu was ich kann ;) Herzliche Grüße!!

  • @albertvonpreuschen7130
    @albertvonpreuschen7130 Před 2 lety +1

    Da ich Anfang Januar 2022 meine mündliche Prüfung des Ersten juristischen Staatsexamens habe, stellt das sehr gelungene Video eine große Unterstützung für mich dar! Herzlichen Dank!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Das freut mich sehr! In der Tat sind diese Änderungen in der Mündlichen wohl brandheiß :) Herzlichen Dank für Ihren Kommentar und viel Erfolg!!

  • @_n_l_
    @_n_l_ Před 2 lety +2

    Wie immer sehr gut.

  • @77stylerboy
    @77stylerboy Před 2 lety +2

    Danke für das Video!

  • @Falquiboy
    @Falquiboy Před 2 lety +2

    So stelle ich mir Wissensvermittlung vor. "Leider" habe ich ein paar Jahre "zu früh" die Examensvorbereitung gehabt und kam nicht mehr in den Genuss der digitalen Lehre. Welch eine trockene Qual war es im Hörsaal einem Prof zuzuhören, der ohne Präsentation drauf los geredet hat. Sehr hilfreiches Video. Ich denke mehr braucht man nicht, wenn man nicht täglich Kaufrecht anwendet.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen herzlichen Dank für Ihr Feedback! Ich freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat!!

  • @DD-fo6xg
    @DD-fo6xg Před 2 lety +3

    Wie immer ein tolles Video!! Hut ab, alles sehr verständlich erklärt, vielen vielen dank für Ihre Mühe!😊
    Könnten Sie vielleicht auch ein Video zu der wichtigsten Corona-Rspr. Im ZivilR machen?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen lieben Dank, ich freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat!!
      Ich kann zwar noch nicht versprechen, dass ich ein Corona-Video neben meinem Habilitationsvortrag und allen anderen wissenschaftlichen Projekten noch hinkriege, aber ich schreib es mir gerne auf die Agenda :) Ich würde dann allerdings kein einzelnes "Corona-Video" produzieren, sondern nach Rechtsgebieten trennen. Denn die Frage, ob man coronabedingt von einem Reisevertrag zurücktreten kann, hat wenig mit der Frage gemeinsam, ob der Mieter sich aufgrund eines Lockdowns auf § 313 BGB berufen kann :)
      Herzliche Grüße!!

  • @dariadavid4390
    @dariadavid4390 Před 2 lety +1

    Fantastisch! Vielen herzlichen Dank!

  • @claudiuskarich3845
    @claudiuskarich3845 Před rokem +1

    Vielen Dank für diese klare und gleichzeitig unterhaltsame Erklärung!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Dass Sie es sogar unterhaltsam fanden, freut mich umso mehr :) Herzliche Grüße!!

  • @aylinbock222
    @aylinbock222 Před 2 lety +4

    Vielen Dank!!

  • @aileen3414
    @aileen3414 Před 2 lety +2

    Vielen Dank für dieses hilfreiche Video!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat! :) Herzliche Grüße!!

  • @HomerJSimpson96
    @HomerJSimpson96 Před 2 lety +1

    Tolles VIdeo! Alles super erklärt! Vielen Dank :)

  • @olevolquardsen6529
    @olevolquardsen6529 Před 2 lety +1

    Pünktlich zu meinem Examenstermin soll die neue Rechtsprechung gelten. Da kam dieses Video wie gerufen, sehr übersichtlich und verständlich. Vielen Dank! Ich würde mich noch über ein Video zu dem Kauf von Digitalprodukten sehr freuen. Liebe Grüße

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Ich freu mich, dass es Ihnen gefallen hat! Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar und viel Erfolg für Ihr Examen!!

  • @manuelaw4292
    @manuelaw4292 Před rokem +1

    wirklich super, selten so Eingänge Erklärungen und einen so engagierten Dozenten erlebt! Danke 🤩 Jede Uni sollte sich um Sie als Prof reißen ;)

  • @jl6865
    @jl6865 Před 2 lety +1

    Danke für diese hilfreiche Zusammenfassung :)

  • @timokranze9882
    @timokranze9882 Před 4 měsíci +1

    Herr Fervers ist einfach eine Bereicherung für die deutsche Zivilrechtsdidaktik.

  • @pokemartin9678
    @pokemartin9678 Před 2 lety +6

    Vielen Dank für das tolle Video!
    Es scheint also insgesamt insbesondere die bisherige Rechtslage klarer kodifiziert zu sein, was nur begrüßenswert ist. Andererseits kommen natürlich auch einige materielle Veränderungen. Ich denke, man muss das tatsächlich mal an Fällen selbst praktisch durchdenken, um nach dieser tollen Einführung insoweit Routine zu bekommen mit dem teilweise neuen Kaufrecht.
    Im Übrigen: In der Tat wäre auch ein Video zu den neuen §§ 327 ff. BGB sehr interessant 😀

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +2

      Ich würde auch sagen: Teilweise ist es einfacher geworden, teilweise wird es ein bisschen "messy". Und nach und nach werden sich die praktischen Probleme herauskristallisieren. Herzliche Grüße!!

    • @timj.316
      @timj.316 Před 2 lety +1

      Auf das herauskristallisieren freue ich mich schon. Ich arbeite im Autohandel. Da der objektive Zustand hinsichtlich optischer Mängel (sog. Gebrauchsspuren) an gebrauchten Fahrzeugen oder das (nicht-) Vorhandensein bestimmter Ausstattung nicht definiert ist, werde ich wohl alle Mängel bzw. vom Kunden nicht gewählte Ausstattungen in einem Sideletter aufführen müssen. Wenn ich nur die aufgewendete Zeit in Rechnung stellen könnte…

  • @MaxMustermann-ym3wb
    @MaxMustermann-ym3wb Před 2 lety +1

    Vielen Dank für das tolle Video Herr Dr. Fervers. Ich fand schon Ihr Video zum Finden, der richtigen Anspruchsgrundlage im Kaufrecht (welches ja jetzt leider nicht mehr aktuell ist 😕) extrem gelungen!
    Vielleicht könnten Sie, wenn Sie später mal eine BGB AT, Schuldrecht AT oder BT oder Sachenrecht Vorlesung halten, diese ja auch hochladen, dann könnten auch Studierende an anderen Fakultäten von Ihren didaktischen Fähigkeiten profitieren 😊.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Ein frohes neues Jahr und vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar ☺️ Das Video zu den Anspruchsgrundlagen im Kaufrecht ist zwar meine ich nach wie vor weit überwiegend aktuell. Allerdings habe ich mir auch schon mal überlegt, ob ich es mal neu drehen und zum Beispiel den § 475d BGB n.F. einarbeiten soll. Und sollte ich mal wieder eine Lehrveranstaltung podcasten, wird sie bestimmt hochgeladen ;) Herzliche Grüße!!

  • @alinaakth
    @alinaakth Před 2 lety +1

    Unglaublich hilfreich! Vielen Dank! Grüße aus Bielefeld!

  • @Biricikk
    @Biricikk Před rokem +1

    Danke 🙏🏼

  • @Sophie-nh5ev
    @Sophie-nh5ev Před 2 lety +3

    Vielen Dank! Ich hatte so gehofft, dass Sie ein Video zum neuen Kaufrecht machen würden 😊
    P.S.: Falls Sie irgendwann einmal die Zeit dafür finden, wäre ein Video zum Thema "Anwartschaftsrecht" großartig!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Na dann umso besser :) Vielen Dank für Ihren Kommentar, ich hab mich sehr gefreut!!
      Ich kann zwar noch nicht versprechen, wann ich dazu komme (Habilvortrag und Lehrstuhlsuche stehen an), aber ich wollte auf diesem Kanal auf jeden Fall auch mal etwas Sachenrechtliches machen.
      Herzliche Grüße!!

    • @Sophie-nh5ev
      @Sophie-nh5ev Před 2 lety +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank und beste Wünsche!

  • @carmena.6250
    @carmena.6250 Před 2 lety +1

    Mega erklärt!!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat ☺️ Herzliche Grüße!!

  • @vittoriofreitag5379
    @vittoriofreitag5379 Před rokem +2

    Dank Ihnen macht mich mein Prof nicht kaputt

  • @hekalka4392
    @hekalka4392 Před 2 lety +1

    Wenn die Juristerei plötzlich Spaß macht. Sie machen Unmögliches möglich! Hut ab.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar! Da das wichtigste Ziel der Lehre aus meiner Sicht darin besteht, Studentinnen und Studenten für das Fach zu begeistern, freut mich Ihr Kommentar besonders :) Herzliche Grüße!!

    • @hekalka4392
      @hekalka4392 Před 2 lety +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers, wir haben Ihnen zu danken und nicht umgekehrt!:)

  • @deusexmusica803
    @deusexmusica803 Před 2 lety +10

    Sehr gutes Video. § 434 n.F. ist regelungstechnisch wirklich eine völlige Katastrophe.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Ich hab noch bei keinem Video solche Schwierigkeiten gehabt, eine einzelne Norm noch auf dem Bildschirm unterzubringen :) Ich freu mich, dass es Ihnen trotzdem gefallen hat! Herzliche Grüße!!

  • @zivilrechtverstehen7538
    @zivilrechtverstehen7538 Před 2 lety +1

    Schön, dass Sie wieder hier aktiv sind. Für wie prüfungsrelevant würden Sie die neuen §§ 327 ff. BGB halten? Der Umfang des Stoffs im Zivilrecht scheint immer mehr auszuufern.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +2

      Das mit der Prüfungsrelevanz ist natürlich immer so eine Sache; denn sofern ein Rechtsgebiet nach der Prüfungsordnung Prüfungsgegenstand ist, kann man natürlich gar nichts ausschließen. Abstrakt gesprochen würde ich es vielleicht mal so sagen: Die §§ 327 ff. BGB sind schon wegen ihrer Länge und der daraus resultierenden Unübersichtlichkeit sehr undankbare und unangenehme Vorschriften und das würde - zumindest vorläufig - berücksichtigt werden. Außerdem sind die Vorschriften komplett neu, sodass man von Bearbeiterinenn und Bearbeitern gerade zu Beginn des neuen Jahres kaum die Kenntnis von Detailproblemen erwarten kann. Allerdings wird wohl erstens die Prüfungsrelevanz mit der Zeit steigen; denn irgendwann kann und muss man erwarten, dass die Kandidatinnen und Kandidaten sich das aneignen. Zweitens kommt die Praxis an diesen neuen Vorschriften nicht vorbei, sodass durchaus das ein oder andere Urteil dazu ergehen wird. Und drittens ist es in Jura keine Seltenheit, dass auch undankbare Gesetzesvorschriften abgeprüft werden, um zu sehen, wie die Kandidatinnen und Kandidaten mit dem Gesetzestext umgehen können.
      Herzliche Grüße!!

  • @melikekoenig6607
    @melikekoenig6607 Před 2 lety +1

    Vielen Dank für das unglaublich hilfreiche Video! Da mein Professor ein Faible für digitale Produkte etc. hat, es aber leider nicht also gut erklären kann, würde ich mich sehr sehr über ein Video von Ihnen dazu freuen!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich sehr, dass Ihnen das Video so gut gefallen hat! Und das "Digitalisierungsvideo" merke ich mir gerne vor. Herzliche Grüße!!

  • @morlynn16
    @morlynn16 Před 2 lety +1

    Sehr geehrter Herr Fervers, eine Frage die nicht unmittelbar mit dem Thema dieses Videos zusammenhängt, aber doch großen Bezug zur Juristerei im Allgemeinen hat, wie ich finde.
    Und zwar: Wie motivieren Sie sich?
    Wie schaffen Sie es neben Ihrem Beruf und dem Alltag z.B. noch diese Videos für uns zu machen? Verraten Sie uns bitte Ihr Geheimnis. Hat Ihr Tag mehr Stunden als unserer? :D
    Herzliche Grüße!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen lieben Dank für Ihren Kommentar und das Kompliment (das ich da unverschämterweise einfach mal rauslese :)) Tatsächlich habe ich bei meinem Tag keine Extrastunden zur Verfügung; seit der Geburt meines Sohnes und meiner Tochter wahrscheinlich sogar eher eine ganze Menge Minusstunden, denn mit kleinen Kindern wird man fast schon zwangsläufig zum Halbtagsarbeiter heruntergestuft ;)
      Für die Videos kann ich mich mutmaßlich deshalb motivieren, weil ich an Jura im Allgemeinen und an der Lehre im Besonderen große Freude habe. Natürlich ist es manchmal durchaus schwer, das in einen aufwendigen Alltag mit Familie und Beruf zu integrieren (deshalb habe ich ja leider auch nur verhältnismäßig wenige Videos veröffentlicht). Aber nicht zuletzt Feedback wie das Ihrige spornt mich gleichwohl zum Weitermachen an :)
      Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

  • @s.m.6276
    @s.m.6276 Před 2 lety +1

    Sehr geehrter Herr Fervers,
    Vielen Dank zunächst einmal für die tollen Videos,
    Ich verstehe noch nicht ganz was es mit dem Harmonisierungsgedanken auf sich hat, also das mit der Mindest- bzw Vollharmonisierung, gibt es da auch Beispiele aus unserem BGB? 😊 vielen Dank

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen Dank für Ihr Feedback, ich freue mich sehr, dass Ihnen meine Videos so gut gefallen!
      Mindest- und Vollharmonisierung sind schlicht zwei verschiedene europarechtliche Konzepte. Ziel von mindestharmonisierenden Richtlinien ist es, einen verbindlichen Mindeststandard zu schaffen, den die Mitgliedstaaten dann überschreiten dürfen. Ein klassisches Beispiel war die alte Verbrauchsgüterkauf-RL. Hier wurde ein Mindeststandard für Verbraucher-Käufer festgeschrieben, den die Mitgliedstaaten aber zugunsten des Verbraucher-Käufers überschreiten durften. Wir hätten also beispielsweise - obwohl Art. 5 der Verbrauchsgüterkauf-RL nur eine Beweislastumkehr von 6 Monaten anordnete - auch eine Beweislastumkehr von zwei Jahren in § 477 festschreiben dürfen.
      Demgegenüber bezweckt die Vollharmonisierung eine stärkere Angleichung der Rechtsordnungen. Vollharmonisierende Richtlinien schaffen deshalb keine "Mindeststandards", sondern sind insgesamt - vorbehaltlich ausdrücklicher Anordnungen - vollumfänglich verbindlich.
      Insgesamt geht der Trend (leider) stark zur Vollharmonisierung: Die mindestharmonisierende Verbrauchsgüterkauf-RL wurde durch die vollharmonisierende Warenkauf-RL ersetzt. Auch die Digitale-Inhalte-RL ist vollharmonisierend und schon 2011 hat die vollharmonisierende Verbraucherrechte-RL die mindestharmonisierende Haustürgeschäfte-RL und die mindestharmonisierende Fernabsatz-RL ersetzt (s. die Umsetzung in den §§ 312 ff. BGB). Ein aktuelles Beispiel für eine mindestharmonisierende Richtlinie ist die Wohnimmobilienkredit-RL (s. die Umsetzung in §§ 491 Abs. 3 ff. BGB), die Ihnen aber hoffentlich in Prüfungen nicht allzu häufig begegnen wird.
      Herzliche Grüße!!

  • @nanfxD
    @nanfxD Před 2 lety +2

    Beim neuen 477 sehe ich schon schöne Examensklausuren mit Tieren 😅
    Ansonsten wie immer ein super Video und ein guter, schneller Überblick :) Besten Dank !

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Oja :) Aber da die neue Version ja vor allem die aktuelle herrschende Meinung bestätigt, sollten diese Fälle zu handeln sein :) Vielen Dank für Ihren Kommentar!!

    • @nanfxD
      @nanfxD Před 2 lety +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers stimmt schon, man kann halt da schön nochmal ein kleines Problemchen beim sauberen lesen des Gesetzes einbauen, aufgrund der besonderen Regelung. Gerade bei Pferden gibt es ja schier unendlich Anzahl von besonderen Fällen wann ein solches irgendwie mangelhaft ist. Ich bin sicher irgendein JPA hat da schon Klausuren in der Schublade liegen.

  • @Phrophecytipps
    @Phrophecytipps Před 2 lety +1

    der bre ist ein jura-gott!!! Kuss geht raus🤙🏽

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen Dank! :) Ich freu mich sehr, dass Ihnen das Video gefallen hat! Viele Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

  • @alfonshatler4003
    @alfonshatler4003 Před 2 lety +1

    Super Video! Ich werde es mir definitiv noch ein zweites Mal anschauen 😁👍
    Können Sie mir ein Fallbuch für die Fortgeschrittenenübung im Zivilrecht empfehlen?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Das freut mich sehr, vielen Dank für Ihren Kommentar :)
      Ich muss tatsächlich zugeben, dass ich in der Falllösungsliteratur nicht mehr so unterwegs bin, da ich selbst keine Fallbücher (und auch keine Lehrbücher) mehr verwende. Ich würde mir aber glaub ich nicht einfach ein Fallbuch allgemein für die VÜ zulegen, sondern eher ein thematisch Einschlägiges. Wenn Sie also beispielsweise merken, dass die erste Klausur eine Sachenrechtsklausur ist, dann können Sie mit einem Fallbuch zum Sachenrecht arbeiten. Hier würden sich z.B. der Neuner oder der Koch/Löhnig anbieten.
      Herzliche Grüße!!

  • @tomvandl
    @tomvandl Před 2 lety +2

    Mal wieder ein 1a Video. Werden Sie zum neuen Kaufrecht wieder einen Aufsatz in der JURA veröffentlichen?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Vielen Dank, ich freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat! :) Darüber habe ich auch schon nachgedacht, zumal sich seit meinem letzten Aufsatz im Kaufrecht Einiges getan hat. Ich bin allerdings im Moment ein bisschen mit wissenschaftlichen Projekten "zugekleistert", sodass ich noch nicht weiß, wann ich dazu komme. Und am Kern meines JURA-Aufsatzes aus dem Jahr 2015, nämlich an der Frage, wann welche Anspruchsgrundlage anwendbar ist und welches Prüfungsschema dazugehört, hat sich Gott sei Dank nicht so wahnsinnig viel verändert. Zwar werden einige Dinge anders (insbesondere ist jetzt § 475d BGB beim Verbrauchsgüterkauf zu beachten), aber das Gesamtsystem bleibt Gott sei Dank gleich :) Herzliche Grüße!!

  • @Ccc777Y
    @Ccc777Y Před 2 lety +2

    Super verständlich erläutert und übersichtlich dargestellt! Danke! Schade, dass Dozenten und Professoren keine didaktische Ausbildung erhalten, sonst könnten sie das so gut machen wie Du :)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen lieben Dank! Ich freu mich sehr, dass es Ihnen so gut gefallen hat :) Herzliche Grüße!!

    • @Falquiboy
      @Falquiboy Před 2 lety

      Dass Hochschul"lehrer" so etwas nicht brauchen, ist fast schon eine Schande. El profesor heißt in Spanien der Lehrer. Prof. sollte man nur werden, wenn man auch nachgewiesen hat, dass man lehren kann.

  • @mitch0920
    @mitch0920 Před 2 lety +3

    Na toll. Ich muss jetzt vor dem Examen umlernen

  • @dennispatramanis5318
    @dennispatramanis5318 Před 2 lety +1

    Hallo Herr Fervers,
    vielen Dank für dieses tolle Video.
    Ich habe eine systematische Frage zum Kaufrecht: 437 Nr. 3 verweist nicht auf 286 und 282.
    Heißt das der Gesetzgeber kennt nach Gefahrübergang keinen Verzug mehr oder wurde der Verweis nicht getätigt da auf 280 allgemein verwiesen wird ?
    Der Schuldner kann doch mit der Nacherfüllung in Verzug kommen.
    Weiterhin frage ich mich, wieso der 437 Nr. 3 nicht auf 282 verweist.
    Soll beim Integritätsschaden also im Kaufrecht kein Schadensersatz statt der Leistung, wegen dem Grundsatz pacta sund servanda möglich sein ?
    Das hätte die Folge das 282 nur im Schuldrecht AT Anwendung findet oder ?
    Ich wäre Ihnen überaus dankbar, wenn Sie mir diese zwei Fragen beantworten könnten!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      1) Natürlich haben Sie vollkommen Recht, wenn sie darauf hinweisen, dass der Verkäufer mit der Nacherfüllung in Verzug kommen kann. Zwar bin ich persönlich der Auffassung, dass diese Fälle über §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB gelöst werden sollten; denn das Mahnungserfordernis passt zwar bei der Nichtleistung, nicht aber bei der mangelhaften Leistung, die dem Gläubiger nicht gleichermaßen ins Auge springt (näher Gsell, in: FS Canaris, 2007, 337, 354 ff.).
      Trotzdem entspricht es der wohl herrschenden Auffassung, dass im Falle der Verzögerung der Nacherfüllung §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, Abs. 2, 286 BGB anzuwenden ist (s.zum Beispiel BeckOK/Faust, § 437 Rn. 71). Insbesondere der Gesetzgeber scheint - trotz der fehlenden Erwähnung des § 286 BGB - davon ausgegangen zu sein. In BT-Drs. 14/6040, 225 heißt es: "Den weiter gehenden Schaden, der durch die Verzögerung der Nacherfüllung entsteht, hat der Verkäufer allerdings gemäß § 437 Nr. 3 in Verbindung mit § 280 Abs. 1 und 2 RE nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 286 RE zu ersetzen". Wenn Sie sich im Detail dafür interessieren, wann im Kaufrecht welche Anspruchsgrundlage anwendbar ist, empfehle ich Ihnen mein Video "Kaufrecht: Wann nehme ich welche Anspruchsgrundlage?".
      2) Der fehlende Verweis auf § 282 BGB beruht darauf dass § 282 BGB Schadensersatz nicht bei der Schlechtleistung, sondern bei der Verletzung von Nebenpflichten gewährt. Die entscheidende Pflichtverletzung bei § 282 BGB ist deshalb - zumindest ist das im Grundsatz so gedacht - nicht die mangelhafte Lieferung, sondern die Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 BGB. Sofern der Verkäufer eine solche Pflicht verletzt und wenn dem Käufer die Leistung deshalb nicht mehr zuzumuten ist, kann der Käufer nach §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 282 BGB Schadensersatz verlangen.
      Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

  • @Short_Ghostrider
    @Short_Ghostrider Před rokem

    Also ich habe mir einen Neuwagen gekauft.
    Zur Nacherfüllung müsste ich das Kfz dem Händler bringen, einfache Strecke ca 320km.
    Es gab ein paar Sachmängel die jetzt behoben wurden.
    Ich habe für die Zeit der Nacherfüllung einen kostenlosen Ersatzwagen bekommen den ich aber wiederum voll betankt abliefern sollte laut Händler.
    Wie sieht es nun aus bekomme ich alle Wege erstattet also 2x hin und zurück oder nur 2x den Hinweg.

  • @mariusboy1987
    @mariusboy1987 Před rokem

    Hallo, ich habe am 28.10.2022 ein nagelneuen Elektroroller Piaggio bei einem Autohaus gekauft, bei Zullasungstelle zugellassen und damit 1700km gemacht, vor kurzen ist es kaputt gegangen der Verkaufer sagt das die keinen Werkstatt mehr haben und die haben dem Vertrag mit Piaggio gekündigt, das ich soll mich bei einem anderen Piaggio Vertragspartner wenden, die anderen verweigeren aber die Roller zu reparieren weil der nicht bei denen gekauft würde... Bei Piaggio Hotline jedes mal höre ich das die es weiter leiten... aber immer noch keine Lösung.
    Was kann ich jetzt tun? Habe ich recht auf ein Miet/Ersatzfahrzeug? Ich brauche dem für mein täglicher arbeitsweg.
    Wer soll die kossten für dem Transport von mein kaputten Roller bezahlen?

  • @MrRatsche
    @MrRatsche Před 2 lety +5

    Hallo Herr Fervers, ich schreibe 2022/1 Examen. Nun stellt sich mir die Frage, ist bei der Bearbeitung dann bereits das neue Kaufrecht zugrunde zu legen? Normalerweise werden aktuelle Geschehnisse bspw. Corona doch erst ein paar Termine später aufgegriffen. Vielen Dank für das Video!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +5

      Auf der Seite Ihres Landesjustizprüfungsamtes müsste sich ein Hinweis dazu finden, welche Rechtslage zugrunde zu legen ist. Meistens ist es aber tatsächlich die aktuelle Rechtslage und das würde in Ihrem Fall leider bedeuten, dass Sie - zumindest theoretisch - die neuen Regelungen beherrschen müssen. Ob das dann wirklich in aller Ausführlichkeit abgeprüft wird, steht auf einem anderen Blatt. Aber am Kaufrecht führt im Examen leider kein Weg vorbei, sodass ich Ihnen - sollte die aktuelle Rechtslage zugrunde zu legen sein - definitiv empfehlen würde, die Neuerungen zu lernen. Herzliche Grüße und viel Erfolg!!

    • @chaug6350
      @chaug6350 Před 2 lety +1

      Ob das alte oder neue Kaufrecht zugrunde zu legen ist, hängt davon ab, ob in deiner Klausur der Kaufvertrag vor oder nach dem 1. Januar 2022 geschlossen wurde. Vgl. Art. 229 § 58 EGBGB. "Auf einen Kaufvertrag, der vor dem 1. Januar 2022 geschlossen worden ist, sind die Vorschriften dieses Gesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis einschließlich 31. Dezember 2021 geltenden Fassung anzuwenden.

  • @saltysimon1817
    @saltysimon1817 Před 2 lety +1

    Nachdem das neue Kaufrecht nun bereits in der kommenden Prüfungskampagne integriert werden kann habe ich mir dieses Video angeschaut und bin begeistert. Die Änderungen werde alle verständlich und sehr strukturiert aufgearbeitet. Eine Frage bleibt noch: Halten Sie es für wahrscheinlich, dass die neuen §§ 327ff Klausurinhalt bilden oder sind diese Vorschriften aufgrund schweren Zugangs nicht zu erwarten?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +3

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar, ich freu mich sehr, dass es Ihnen so gut gefallen hat!! In einigen Bundesländern sind die §§ 327 ff. BGB meines Wissens nach für die März-Kampagne rausgenommen; danach müssen wir allerdings leider damit rechnen, dass diese Vorschriften eine Rolle spielen können. Sie haben zwar vollkommen Recht, wenn Sie diese Vorschriften als schwer zugänglich bezeichnen. Und zumindest am Anfang werden wohl auch keine allzu komplizierten Probleme dazu abgefragt werden (die müssen sich ohnehin erst noch herausbilden). Allein aufgrund der extrem hohen praktischen Relevanz dieser Vorschriften halte ich es aber auf Dauer für undenkbar, dass man sie in der juristischen Ausbildung einfach ausblenden wird.
      Wenn ich mal aus meinem derzeitigen Arbeitssumpf herauskomme und Zeit finde, mache ich auch gerne mal ein Video zu den §§ 327 ff. BGB. Vielleicht haben Sie ja bis dahin Interesse an meinem Aufsatz aus der NJW 2021, 3681 ff.? Es handelt sich dabei zwar nicht um eine didaktische geschweige denn um eine klausurmäßige Aufbereitung; vielmehr habe ich versucht, darzulegen, inwiefern die neuen Regelungen (insbesondere § 327c BGB) korrigiert werden müssen. Aber möglicherweise können Sie für Ihr Verständnis etwas mitnehmen.
      Herzliche Grüße!!

    • @saltysimon1817
      @saltysimon1817 Před 2 lety +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Herzlichen Dank für die rasche Antwort! Vor dem Examen werde ich ihn mir sicher noch zu Gemüte führen!

  • @WhoIamIKnow
    @WhoIamIKnow Před 2 lety +3

    Ich hatte erst kürzlich Kaufrecht intensiv geübt und bereue es vor dem Hintergrund gar nicht, da es ziemlich schwierig sein sollte, das neue Kaufrecht zu verstehen, wenn man das alte nicht kennt... 😊🤓

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Absolut richtig! Natürlich nervt es, wenn man vermeintlich Abgehaktes dann doch wieder lernen muss. Aber jeder muss es machen und wenn man die vorherige Rechtslage gut kennt, hat man einen immensen Vorteil 👍

  • @magge991
    @magge991 Před rokem +1

    Vielen Dank für das Video Herr Fervers!
    Ich hätte eine Frage zur Prüfung des Sachmangels wenn ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt.
    Wenn evident ist, dass ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, dann werde ich dessen Voraussetzungen doch schon iRd der Prüfung eines Sachmangels ansprechen und nicht erst (sofern der Fall dazu Veranlassung gibt) beim Gefahrübergang iRd § 477 BGB oder?
    Wie würde sich dann die Prüfung gestalten, wenn z.B. der Unternehmer dem Verbaucherkäufer ein Auto verkauft und dieses nach 2 Monaten einen Verschleiß an einem essentiellen Bestandteil aufweist, wobei ein solcher Verschleiß bei anderen Fahrzeugen gleicher Art erst bei erheblich höheren Laufleistung auftritt.
    Nehmen wir an, dass beim Verkaufsgespräch nichts über irgendwelche vorhandenen Mängel (da beiden Parteien keine Kenntnis hatten) besprochen wurde.
    Beim c2c könnte ich ja nun - soweit nichts anderes vereinbart- auf den § 434 III S. 1 Nr. 2 a BGB springen und einen Mangel annehmen.
    Aber wie prüfe ich nun beim b2c Geschäft? Halte ich mich dann an den Gleichrang von objektiven und subjektiven Fehlerbegriff und wie komme ich auf den § 476 I S. 2 zu sprechen?
    Diese Thematik erschließt sich mir nicht ganz.
    Beste Grüße!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      Wichtig ist (ganz generell), dass Sie immer nur die Aspekte prüfen, die aus logischen Gründen an der entsprechenden Stelle Ihres Gutachtens geprüft werden müssen. Ob ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt, prüfen Sie also niemals „losgelöst auf Vorrat", sondern immer nur dann, wenn das Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs entscheidend für den Prüfungspunkt ist, an dem Sie sich gerade befinden. Wenn Sie deshalb einen Sachmangel prüfen, dann gehen Sie keineswegs immer auf den Verbrauchsgüterkauf ein. Denn § 434 BGB gilt ja nicht nur beim Verbrauchsgüterkauf, sondern bei jedem Kaufvertrag. Auf den Verbrauchsgüterkauf kommen Sie dann zu sprechen, wenn er für das Vorliegen eines Mangels eine Bedeutung hat. Wenn also beispielsweise die Parteien eine negative Beschaffenheitsvereinbarung getroffen haben, dann könnte diese Beschaffenheitsvereinbarung den Anforderungen des § 476 Abs. 1 S. 2 BGB nicht genügen, was aber eben davon abhängt, ob ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt. Oder wenn streitig ist, ob der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag, prüfen Sie § 477 BGB und in dessen Rahmen wiederum den Verbrauchsgüterkauf. In Ihrem Beispiel sehe ich derartige Anhaltspunkte allerdings nicht, sodass auch der Verbrauchsgüterkauf keine Rolle spielen dürfte.

    • @magge991
      @magge991 Před rokem +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Super, vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!!

  • @jakobs.679
    @jakobs.679 Před 2 lety

    Sehr geehrter Herr Fervers,
    Ich habe eine Frage in Bezug auf § 475e III n.F. Wenn ich sie richtig verstanden habe gehen sie davon aus, dass die Ablaufhemmung sich auf jeden Verbrauchsgüterkauf beziehen kann (Fahrrad). Nun habe ich an mancher Stelle aber gelesen, dass die Verjährungsregelungen des § 475e ausschließlich auf Waren mit digitalen Elementen beziehen (also § 475b I 1). Dann wäre der Anwendungsbereich des § 475e III sehr stark eingeengt.
    Was denken sie darüber?
    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Zugegebenermaßen ist die Unterscheidung zwischen "analogen" Waren, digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen derart unübersichtlich, dass es bisweilen kaum noch möglich ist, mit Sicherheit zu sagen, was nun richtig ist. Allerdings würde ich in der Tat meinen, dass § 475e III, IV BGB nicht nur beim Kauf von Waren mit digitalen Elementen, sondern allgemein beim Verbrauchsgüterkauf gelten. Anders als § 475e I und II BGB, die explizit nur den Verkauf von Waren mit digitalen Elementen regeln bzw. auf §§ 475b, c BGB verweisen, lässt sich § 475e III, IV BGB eine solche Einschränkung nicht entnehmen. Und weil § 475e BGB im Abschnitt "Verbrauchsgüterkauf" steht, muss die Vorschrift - sofern nicht wie in § 475e I, II BGB etwas anderes bestimmt ist - gemäß § 474 II 1 BGB auch auf den Verbrauchsgüterkauf Anwendung finden. Zudem dienen § 475e III, IV BGB der Umsetzung von Art. 10 IV, V der Warenkauf-RL, wo allgemein bestimmt ist, dass die Rechtsbehelfe nach Art. 13 der Richtlinie noch innerhalb von zwei Jahren geltend zu machen.
      Herzliche Grüße!!

  • @marinax.7640
    @marinax.7640 Před rokem +1

    Lieber Herr Fervers,
    das Video ist einfach klasse und hilft ungemein. Ich habe noch ein abschließende Frage zum Thema Nacherfüllung. Habe ich es richtig verstanden, dass im Falle von B2B Geschäften eine Fristsetzung erforderlich ist, der Käufer dann max. 2 Versuche hat und anschließend ein Rücktritt oder Minderung, ggfs. kombiniert mit Schadenersatz neben bzw. statt der Leistung möglich ist (dann ohne weitere Nachfrist)? Nur bei B2C gilt zukünftig, dass der Käufer den Verkäufer nur von dem Mangel unterrichten muss und dann nach Ablauf einer angemessenen Frist - auch nach einmaligem Fehlversuch, den Mangel zu beseitigen, zurücktreten bzw. mindern kann? Und gilt die Ablaufhemmung nur im B2C Bereich?
    Herzlichen Dank für Ihre wirklich tolle Unterstützung. So ein tolles Video habe ich bisher noch nicht gefunden🙂

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      Vielen Dank für Ihren Kommentar! Ich freu mich sehr, dass Ihnen mein Video so gut gefallen hat!
      Genau! § 475d BGB gilt - ebenso wie § 475e BGB - nur dann, wenn ein Verbrauchsgüterkauf vorliegt (vgl. § 474 Abs. 2 S. 1: „Für den Verbrauchsgüterkauf gelten ergänzend die folgenden Vorschriften dieses Untertitels"). Außerhalb der §§ 474 ff. BGB bleibt es hingegen bei den allgemeinen Regeln und demnach im Grundsatz auch beim Fristsetzungserfordernis. Beachten müssen Sie allerdings zweierlei: Erstens gilt auch für dieses Fristsetzungserfordernis die Rechtsprechung des BGH, wonach eine Fristsetzung schon dann vorliegt, wenn der Gläubiger dem Schuldner zu verstehen gibt, dass ihm für die Erfüllung der betreffenden Verpflichtung nur ein begrenzter Zeitraum zur Verfügung steht. Auch im B2B- oder im C2C-Verhältnis muss deshalb nicht gesagt werden „Repariere die Sache bis nächste Woche, den 3.4.", sondern ein „Ich bitte um schnellstmögliche Reparatur" reicht aus. Und zum anderen dürfen Sie nicht dem Irrtum erliegen, dass der Verkäufer immer zwei Reparaturversuche hätte (das geht aus Ihrem Kommentar nicht mit letzter Sicherheit hervor). Wenn der Käufer dem Verkäufer eine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat und diese Frist erfolglos abgelaufen ist, dann kann der Käufer zurücktreten, mindern oder (bei Verschulden) Schadensersatz verlangen. Einen zweiten Versuch hat der Verkäufer dann nicht. § 440 S. 2 BGB, der ein Fehlschlagen der Nacherfüllung bei zwei erfolglosen Versuchen vermutet, hat nur dann einen praktischen Anwendungsbereich, wenn keine Frist gesetzt wurde.
      Herzliche Grüße!!

    • @marinax.7640
      @marinax.7640 Před rokem +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Noch einmal herzlichen Dank für Ihre schnelle und sehr ausführliche Antwort. Das ist wirklich nicht selbstverständlich und ich weiß dies sehr zu schätzen.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      @@marinax.7640 Nichts zu danken und weiterhin viel Erfolg!!

  • @BusbyBabe4life
    @BusbyBabe4life Před 2 lety

    wenn noch ein Video zu den 327 ff kommen würden wäre das wunderbar
    Beste Grüße

  • @notyourbae19
    @notyourbae19 Před 2 lety

    Wie ist das beim Schönheitsdok? Das ist doch auch ein kaufvertrag und wie ist da der verbraucher Schutz?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Verträge über Schönheitsoperationen sind in aller Regel keine Kaufverträge, sondern Behandlungsverträge. Die rechtliche Behandlung dieser Verträge richtet sich deshalb auch nicht nach dem Kaufrecht, sondern nach den §§ 630a ff. BGB.

  • @jonasdauerbrenner6432

    ist es richtig, wenn man sich zu den §§ 475 III S. 2, 441 BGB merkt, dass grds auch die positive Kenntnis vom Mangel die GewährleistungsR des Verbrauchers nicht ausschließt, es sei denn, dass der Mangel vor Vertragsabschluss in der Form des § 476 I S. 2 BGB ausdrücklich vereinbart wurde (dann läge ja schon kein Mangel isd §§ 437, 434 BGB vor)?
    (das würde dazu führen, dass es hier eigentlich gar nicht mehr auf die eigentliche Kenntnis ankäme, sondern dass es vielmehr eine reine Formfrage ist, ob Kenntnis oder Unkenntnis und damit Mangel/Nichtmangel vorliegt.
    Praxisfrage: was ist, wenn die Mängel so offensichtlich sind, dass der Verbraucher die Form gar nicht "will", da zu umständlich alles im Einzelnen aufzuschreiben? Die §§ 475 ff. BGB sind nicht dispositiv, oder? ergibt sich das aus § 476 I S. 1 BGB?)
    tut mir leid für den längeren Beitrag :D,
    LG

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      Das ist korrekt. Selbst die Kenntnis des Mangels ist als solche ist beim Verbrauchsgüterkauf nicht mehr erheblich, weil § 442 Abs. 1 BGB keine Anwendung mehr findet. Und eine Abweichung von der objektiven Beschaffenheit ist nur noch in der Form des § 476 Abs. 1 S. 2 BGB möglich. Bedenken müssen Sie freilich, dass es Wechselwirkungen zwischen der objektiven und der subjektiven Beschaffenheit gibt. Wenn zB ein Gebrauchtwagen statt eines Neuwagens verkauft wird, dann richten sich die objektiven Anforderungen eben danach, was von einem Gebrauchtwagen (und nicht von einem Neuwagen) erwartet werden kann.
      Herzliche Grüße!!

  • @mardy7380
    @mardy7380 Před 2 lety +1

    Vorab: Tolles Video!
    Was ich mit meinem dogmatischen Verständnis nicht in Einklang bringen kann, ist Folgendes (betrifft b2b und c2c bei § 434 abs. 1-3): Wenn nach Absatz 1 doch kumulativ die subjektiven und die objektiven Anforderungen ( [..] und Montageanforderungen .. ) vorliegen müssen, ergibt für mich Abs. 3 S. 1 keinen Sinn. Hiernach entspricht die Sache ja eben nicht den objektiven Anforderungen, soweit wirksam etwas anderes vereinbart wurde. ODER es ist so gemeint, dass die Sache neben den Aufzählungen von Nr. 1- 4 ebenfalls den objektiven Anforderungen entspricht, soweit wirksam etwas anderes vereinbart wurde. Dann allerdings stellt sich mir die Frage, wie man subjektiv bzw inter partes etwas mit objektiver Wirkung, also quasi erga omnes (gewöhnliche Verwendung, übliche Beschaffenheit etc..), vereinbaren kann. Dies widerspricht sich mE nach auch. Da § 476 bei b2b und c2c bekanntermaßen nicht anwendbar ist, stelle ich mir gerade die Frage, ob eine negative Beschaffenheitsvereinbarung bei diesen Geschäften IN DER THEORIE nach der Neuregelung gar nicht mehr möglich ist *lach*. Vielleicht kann mir jemand bei diesem Denkproblem helfen..? :-)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      Vielen Dank, ich freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat!
      Der neue § 434 BGB ist leider etwas sperrig formuliert (was daran liegt, dass man ihn im Wesentlichen aus der Richtlinie abgeschrieben hat). In § 434 Abs. 3 S. 1 BGB ist letztlich nichts anderes gemeint, als dass die Parteien die objektiven Anforderungen vertraglich abbedingen können. Natürlich kann man sich dann die berechtigte Frage stellen, warum man es nicht gleich (wie nach altem Recht) beim Vorrang der Parteiabreden belässt (hat wie gesagt mit der 1:1-Umsetzung zu tun). Kein Problem sehe ich dagegen mit "inter partes" vs "erga omnes". Denn auch eine Vereinbarung nach § 434 Abs. 3 S. 1 BGB wirkt sich ja immer nur auf die Parteien und nicht auf Dritte aus. Deshalb kann hier kein Vertrag zulasten Dritter o.ä. entstehen.
      Herzliche Grüße!!

  • @charlotteboettger101
    @charlotteboettger101 Před 2 lety

    Vielen Dank für das sehr hilfreiche Video! Insbesondere die Gegenüberstellung der alten und neuen Fassungen sowie die Beispielsfälle sind sehr anschaulich und hilfreich!
    Hinsichtlich der Neuregelung in § 439 III hätte ich eine Frage: Nach § 439 III 2 a.F. unter Verweis auf § 442 haben sowohl positive Kenntnis als auch grob fahrlässige Unkenntnis des Käufers geschadet. Umfasst § 439 III n.F. ebenfalls die (grob) fahrlässige Unkenntnis oder ist der Begriff "offenbar" auf die positive Kenntnis vom Mangel beschränkt? Leider habe ich diesbezüglich noch keine genauere Auslegung des Wortlautes in der einschlägigen Literatur finden können.
    Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Ich freu mich sehr, dass mein Video Ihnen gefallen hat!
      Zu Ihrer Frage: Tatsächlich ist unklar und auch noch nicht geklärt, was unter „offenbar" zu verstehen ist. Klären müsste das letztendlich auch der EuGH, weil der deutsche Gesetzgeber hier einfach wörtlich den Art. 14 Abs. 3 der Warenkauf-RL abgeschrieben hat; maßgeblich ist also letztlich, was die Richtlinie darunter versteht. Beurteilt wird das in der Literatur unterschiedlich: Teilweise geht man davon aus, dass auch die grob fahrlässige Verkennung darunter fällt; teilweise wird angenommen, dass nur noch die positive Kenntnis schadet. Der Gesetzgeber hat in BT-Drs. 19/27424, 26 zumindest zu verstehen gegeben, dass er einen Ausschluss bei grober Fahrlässigkeit für richtlinienwidrig hält. Zwar wird man in der Tat sagen müssen, dass das Merkmal „offenbar" wohl ausschließlich auf objektive Kriterien abstellt, sodass es mit grob fahrlässiger Verkennung nicht deckungsgleich sein dürfte; andererseits würde ich aber gerade deshalb meinen, dass „offenbar werden" nicht mit positiver Kenntnis (die ist ja auch ein subjektiver Umstand) gleichgesetzt werden sollte, sondern nach seinem Wortsinn durchaus auch den Fall erfassen kann, in dem der Käufer den Mangel zwar nicht positiv erkannt hat, er aber eben „offenbar" war und sich ihm deshalb hätte aufdrängen müssen.
      Herzliche Grüße!!

    • @charlotteboettger101
      @charlotteboettger101 Před 2 lety +1

      Vielen liebe Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort! So hätte ich es mit Blick auf den Wortlaut auch ausgelegt- herzlichen Dank für Ihre Erläuterungen und liebe Grüße!

  • @BusbyBabe4life
    @BusbyBabe4life Před 2 lety

    Wird auch noch ein Video über den Kauf von Waren mit digitalen Elementen kommen? Das wäre toll. LG

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Ja, ich plane auch noch ein Video zu den §§ 327 ff. BGB. Ehrlicherweise kann es aber noch ein bisschen dauern, weil ich gerade etwas „unter Wasser" bin :(

  • @matinsafi2967
    @matinsafi2967 Před 2 lety +2

  • @thomasbucherfischer6848

    Gilt die neue Rechtssprechung auch für den Verkauf von Gebrauchtwagen oder gibt es hierfür abweichende Regelungen?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +2

      Im Grundsatz gilt die neue Rechtslage auch für den Verkauf gebrauchter Waren und damit auch für den Verkauf von Gebrauchtwagen. Allerdings finden Sie beim Verbrauchsgüterkauf einige Sondervorschriften. So fallen gebrauchte Waren, die in einer öffentlich zugänglichen Versteigerung verkauft werden (bei Gebrauchtwagen wohl eher selten) gemäß § 474 II 2 BGB nicht in den Anwendungsbereich der §§ 474 ff. BGB. Und gemäß § 476 II 1 BGB kann auch beim Verbrauchsgüterkauf bei gebrauchten Waren die Verjährung rechtsgeschäftlich auf ein Jahr begrenzt werden.

  • @kingmaxthe1
    @kingmaxthe1 Před 2 lety +1

    Legend

  • @leer6339
    @leer6339 Před 2 lety

    Gilt das neue KaufR auch schon für Verträge die vor 2022 zustande gekommen sind? Oder müssen diese Verbraucher nach altem Verbraucherrecht behandelt werden?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +2

      Dazu wird es eine Überleitungsvorschrift geben und zwar Art. 229 § 58 EGBGB. Diese wird lauten: „Auf einen Kaufvertrag, der vor dem 1. Januar 2022 geschlossen worden ist, sind die Vorschriften dieses Gesetzes und des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der bis einschließlich 31. Dezember 2021 geltenden Fassung anzuwenden.“ Das sollte Ihre Frage beantworten:)

    • @leer6339
      @leer6339 Před 2 lety +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers herzlichsten Dank für Ihre Arbeit!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety

      @@leer6339 Nichts zu danken & weiterhin viel Erfolg!

  • @landy8063
    @landy8063 Před rokem +1

    Ich hätte eine Nachfrage zu dem Verhältnis von § 475d I Nr. 4 zu § 323 II Nr. 1 BGB. Ab Minute 29 sagen Sie, man müssen bei § 475d I Nr. 4 im Gegensatz zu § 323 II Nr. 1 nicht darauf achten, ob die Leistungsverweigerung berechtigt oder unberechtigt ist. Daraus muss man dann ja schließen, dass für § 323 II Nr. 1 BGB eine berechtigte Leistungsverweigerung notwendig ist. Aber der Wortlaut gibt das ja eigentlich nicht her? Auch verstehe ich nicht genau was berechtigt in diesem Kontext sein soll und wertungsmäßig erscheint es mir auch eher unrund; wenn der Verkäufer berechtigt verweigert kann der Käufer ohne Fristsetzung zurücktreten, wenn er unberechtigt verweigert nicht? LG und vielen Dank für das super Video.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +1

      Ich freu mich sehr, dass es Ihnen gefallen hat!
      Zu Ihrer Frage: Außerhalb des Anwendungsbereichs von § 475d Abs. 1 Nr. 4 BGB wird bei der Verweigerung danach differenziert, ob sie unberechtigterweise oder berechtigterweise wegen Unverhältnismäßigkeit erfolgt. Wenn der Verkäufer die Nacherfüllung unberechtigt verweigert, ist die Fristsetzung gemäß §§ 437 Nr. 2, 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB entbehrlich. Sollte die Nacherfüllung dagegen nach § 439 Abs. 4 BGB unverhältnismäßig sein, dann darf der Verkäufer die Nacherfüllung zwar (nach § 439 Abs. 4 BGB) verweigern; in diesem Fall (berechtigte Verweigerung) ist die Fristsetzung gemäß § 440 S. 1 Var. 1 BGB entbehrlich. Und diese Differenzierung müssen Sie im Rahmen des § 475d Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht vornehmen. Die Norm erfasst sowohl die unberechtigte Verweigerung als auch die berechtigte Verweigerung wegen Unverhältnismäßigkeit.
      Herzliche Grüße!!

    • @landy8063
      @landy8063 Před rokem +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      @@landy8063 Nichts zu danken & weiterhin viel Erfolg!!

  • @BusbyBabe4life
    @BusbyBabe4life Před 2 lety

    Ich empfinde §434 Abs.3 S.1 als verwirrend. Ist es dann tatsächlich so, dass sich, wenn i.S.d. §434 Abs.3 S.1 wirksam etwas anderes vereinbart wurde, die OBJEKTIVEN Anforderungen nach subjektiven Vereinbarungen bestimmten? LG

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 2 lety +1

      Genau: § 434 Abs. 3 S. 1 BGB weicht das neu eingeführte Prinzip, dass die objektiven Anforderungen in jedem Fall eingehalten werden müssen, nahezu komplett (s. aber § 476 Abs. 1 S. 2 BGB ) wieder auf. Wenn die Parteien vereinbart haben, dass das Auto nur drei Räder haben soll, dann richten sich danach auch die objektiven Anforderungen.
      Das ist im Übrigen keine neuartige Besonderheit, sondern im Grundsatz etwas ganz Normales. Denn Sie können ja niemals abstrakt die objektiven Anforderungen bestimmter Sachen bestimmen, sondern die objektiven Anforderungen richten sich immer nach dem, was die Parteien (bzw. der Verkäufer) kommuniziert haben: Wenn beispielsweise subjektiv der Verkauf eines „Gebrauchtwagens" vereinbart wurde, dann sind die objektiven Anforderungen andere als wenn „fabrikneues Fahrzeug" vereinbart wurde.
      Herzliche Grüße!!

    • @BusbyBabe4life
      @BusbyBabe4life Před 2 lety +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers vielen Dank!