§ 35c EStG - Steuerermäßigung für energetische Sanierung | Zeitpunkt? - Abschluss der Maßnahme

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  • čas přidán 7. 06. 2024
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    Stefan Mücke, Steuerberatung 370 Grad
    Steuerberater und Partner der BVWM PartG
    Frühlingstr. 10-12
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    www.muecke.de/
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    Die Steuerermäßigung für Aufwendungen für eine energetische Sanierung (§ 35c EStG) beträgt max. 40.000 EUR und verteilt sich auf drei Jahre (1. Jahr 7 %, 2. Jahr 7 % und 3. Jahr 6 %).
    Energetische Maßnahmen sind:
    ➤ Wärmedämmung von Wänden
    ➤ Wärmedämmung von Dachflächen
    ➤ Wärmedämmung von Geschossdecken
    ➤ Erneuerung der Fenster oder Außentüren
    ➤ Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
    ➤ Erneuerung der Heizungsanlage
    ➤ Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
    ➤ Optimierung bestehender Heizungsanlagen, wenn diese älter als zwei Jahre sind.
    Strittig ist die Bestimmung des ersten Jahres, weil die Finanzverwaltung und das FG München den Abschluss der Maßnahme von der Zahlung der Rechnung abhängig machen.
    Bei Gewährleistungseinbehalten oder Ratenzahlungen können Sie die Steuerermäßigung verpassen. Sie müssen die Ermäßigung mit Abschluss der Leistung beantragen und Einspruch einlegen.
    gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
    § 35c EStG; FG München, Urteil Az. 8 K 1534/23 vom 8.12.2023, BFH, Revisionsverfahren IX R 31/23
    Hinweise und Haftungsausschluss
    Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
    Betreiber des CZcams-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

Komentáře • 15

  • @konstantinlust4921
    @konstantinlust4921 Před měsícem

    Danke für die Infos!

  • @paultomaspeters8495
    @paultomaspeters8495 Před 17 dny

    Hallo! Mal eine Frage bezüglich einer BAFA-Zulaga. Wenn man 20% von der BAFA bekommt, kann ich dann die Maßnahme trotzdem noch steuerlich geltend machen? Z.B. die Handwerkerkosten oder als Vermieter oder zumindest eine Erhöhung der AfA, da Werterhöhung?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Před 17 dny

      Guten Tag. Bei der Eigennutzung scheide eine Steuerermäßigung aus. Bei einem Vermietungsobjekt ist der Werbungskostenabzug möglich. Stefan Mücke

  • @martinbylsma7993
    @martinbylsma7993 Před měsícem

    Hallo, wenn auch thematisch zum heutigen Thema nicht ganz passend, schreibe ich dennoch unter das aktuellste Video zum Thema AfA 2022 - PV Anlage.
    Ich habe Einspruch und nun auch Verfahrensruhe beantragt, und erhielt nun zum zweitem Mal den Wunsch von meinem Finanzamt (RLP), ich solle den Einspruch zurückziehen, u.a. nun mit der Begründung : " Laut der offiziellen Seite des BFH wird kein Verfahren unter dem Aktenzeichen III B 24/24 beim Bundesfinanzhof geführt".
    Habe ich das möglicherweise falsch verstanden?

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Před měsícem +1

      Guten Tag. Den Einspruch würde ich nicht zurücknehmen. Was ein Blödsinn geschrieben wird. Der Sachbearbeiter soll doch mal in der Internet Suchmaschine nach dem Aktenzeichen suchen. Das sollte er hinbekommen. Fehlende Fachkräfte wohl überall. Stefan Mücke

  • @andreafrage9649
    @andreafrage9649 Před měsícem

    Hallo,
    Mich interessiert, ob man mittlerweile ( nachdem PV Anlagen steuerfrei wurden ) eine KfW Förderung für die neue Heiz- Wärmepumpe inklusive einer neuen unterstützenden PV Anlage bekommt, oder ob die KfW die Kosten für die PV Anlage nicht fördert , obwohl ja für die Heizung angeschafft ?

    • @BauerWolfgang
      @BauerWolfgang Před měsícem

      Die PV Anlage wird über die Einspeisevergütung gefördert. Darum am besten das Dach voll machen.

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Před měsícem

      Guten Tag. Leider liegen mir keine Informationen über eine KfW-Förderung dazu vor. sorry und schöne Grüße. Stefan Mücke

  • @BauerWolfgang
    @BauerWolfgang Před měsícem

    Die steuerliche Begünstigung erhalte ich aber doch nur, wenn ich keine andere Förderung KFW/BaFa in Anspruch nehmen, die derzeit z.T. deutlich höher sind?

    • @U_H89
      @U_H89 Před měsícem

      Für die KfW/Bafa Förderung muss man ja auch einige Voraussetzungen erfüllen, Kunde beim Finanzamt ist aber eh jeder, oder ?!?
      Notanker, wenn die Bafa plötzlich kein Geld mehr hat oder so

    • @SteuerberaterMuecke
      @SteuerberaterMuecke  Před měsícem +1

      Guten Tag. Die Steuerermäßigung ist beim Erhalt öffentlicher Zuschüsse oder Darlehen ausgeschlossen (Verbot der Doppelförderung). Stefan Mücke

    • @BauerWolfgang
      @BauerWolfgang Před měsícem

      @@U_H89 Die Voraussetzungen die für eine Förderung erfüllt sein müssen sind relativ identisch. Allerdings lohnt sich die steuerliche Vergünstigung für Privatleute derzeit meistens nicht. Vor allem beim Heizungstausch sind die Förderquoten sehr hoch. Des Weiteren muss das Haus mindestens 10 Jahre alt sein.

    • @U_H89
      @U_H89 Před měsícem +1

      @@BauerWolfgang die Voraussetzungen sind gerade nicht identisch - meiner Meinung nach ein ganz wesentlicher Unterschied.

    • @olafw.2307
      @olafw.2307 Před měsícem +1

      @@SteuerberaterMuecke
      Wie verhält es sich denn, wenn ich die energetische Sanierung( Dämmung, Wärmepumpe usw. ) mit der KfW finanziert habe. Darüberhinaus noch zwei Dachfenster nach Paragraf 35 c selbst finanziert habe?