Neue Grundsteuer 2025 verfassungswidrig, Zulassung der Revision FG BaWü, Einspruch erforderlich

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  • čas přidán 14. 06. 2024
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    Stefan Mücke, Steuerberatung 370 Grad
    Steuerberater und Partner der BVWM PartG
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    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in 2018 die frühere Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung ab 2025 angeordnet. Die neue Grundsteuer ab 2025 könnte erneut verfassungswidrig sein.
    Herr Olaf Scholz hat die Grundsteuerreform in 2019 auf den Weg gebracht. Durch die Öffnungsklausel im Bundesgesetz haben wir bezogen auf die Grundsteuer nunmehr einen Grundsteuer-Fleckenteppich in Deutschland. Ein Beweis dafür wie Entbürokratisierung von Herrn Scholz verstanden wird.
    Neben dem Bundesmodell in der Grundsteuer haben wir fünf Landes-Grundsteuergesetze. Für das Bundesland Baden-Württemberg hat das Finanzgericht Baden-Württemberg (FG BaWü) in zwei Urteile vom 11.6.2024 die Revision zugelassen. Die Verfassungswidrigkeit muss nun in München bzw. Karlsruhe entschieden werden.
    Zwei Tage nach dem FG-Urteil - am 13.6.2024 - hat auch der Bundesfinanzhof (BFH) seine Entscheidung vom 27.5.2024 veröffentlich, wonach das Grundsteuergesetz (Bundesmodell) verfassungskonform auszulegen ist.
    gesetzliche Vorschriften und Fundstellen:
    Grundsteuergesetz (GrdStG), Gesetz zur Regelung einer Landesgrundsteuer (LGrStG BW)
    Urteile vom 11.6.2024, Az 8 K 2368/522 und 8 K 1582/23, BFH-Beschluss vom 27.5.2024, Az. II B 78/23
    Hinweise und Haftungsausschluss
    Jede Steuergestaltung hat ein Anerkennungsrisiko im "Steuerspiel". Der Steuerberater gestaltet eine Steuerminderung. Das mitspielende Finanzamt prüft, ob es den Spielzug akzeptiert oder versucht durch einen eigenen Spielzug die Steuergestaltung zum Fall zu bringen. 100%ige Sicherheit bei einer Steuergestaltung ist nur über eine verbindliche Auskunft zu erreichen. Die im Video vertretene Auffassung stellt die persönliche Auffassung des Autor dar; es handelt sich um eine allgemeine Information, Darstellung über die persönliche Auffassung aber keine verbindliche Auskunft oder Rechtsauffassung. Ein Auftragsverhältnis besteht nicht. Die Videos und/oder einzelne Ausschnitte stellen keine Beratung oder Steuerberatung dar. Sollte der Inhalt oder Ergebnisse für steuerliche und/oder rechtliche Planungen, Gestaltungen o.ä. verwendet werden, wird keine Haftung für sich daraus eventuell ergebende Schäden gleich welcher Art übernommen. Für die Deklaration Ihrer persönlichen Steuern und Gestaltungen und/oder Prüfung Ihres Einzelfalles beauftragen Sie einen Steuerberater. Es kann keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden. Wir weisen darauf hin, dass wir ohne gesonderten Auftrag nicht verpflichtet sind, die Auffassung zu überprüfen und fortzuschreiben bzw. zu aktualisieren. Die Videos und/einzelne Ausschnitte, Dokumente, Berechnungen und sonstige Bestandteile unterliegen dem Urheberrecht, sodass jede Art der Wiedergabe oder Einbindung ohne ausdrückliche Genehmigung des Herausgebers untersagt ist. Das Teilen das Videos ist gewünscht.
    Betreiber des CZcams-Kanals ist die Mediabizz GmbH mit Sitz in Kleinwallstadt

Komentáře • 35

  • @SteuerberaterMuecke
    @SteuerberaterMuecke  Před 21 dnem +5

    In der nächsten Woche wollen wir über Richterstimmen zur Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen informieren.

  • @Grossherzog1
    @Grossherzog1 Před 21 dnem +5

    "Herr Scholz kann sich vielleicht nicht erinnern. " Köstlich....

  • @bienthomas5250
    @bienthomas5250 Před 21 dnem +7

    Die Bescheide in BW sind schon seit längerem schriftlich gekommen. Nur die Hebesätze der Stadt und damit die tatsächlichen Kosten sind noch nicht Schriftlich eingegangen. Sind da die Fristen nicht schon überschritten?

  • @luckymomo8217
    @luckymomo8217 Před 21 dnem +6

    Vielen Dank! Mich würde die Vorgehensweise für Bayern interessieren 🙏

  • @siegfriedkupfer3691
    @siegfriedkupfer3691 Před 21 dnem +11

    Da redet die Politik immer von Bürokratieabbau und Steuervereinfachung, und dann wird so ein Monstrum erschaffen wie die Grundsteuerreform mit Neubewertung von Abermillionen Grundstücken. Hätte man nicht dem Urteil des BVerfG auch auf andere Weise gerecht werden können?

  • @tuelayferencik9456
    @tuelayferencik9456 Před dnem

    Wieviel Prozent haben ihre Erklärungen eigentlich noch nicht abgegeben? Ist das bekannt?

  • @melittaschneider2933
    @melittaschneider2933 Před 14 dny

    Hallo Herr Mücke, und vielen Dank für ihre tollen Videos. Wie legt man denn den Einspruch gegen den Feststellungsbescheid in Brandenburg ein? Oder geht das dort nicht? Gibt es für den Einspruch auch Fristen?

  • @carstenschumann2121
    @carstenschumann2121 Před 21 dnem +2

    Bei den meisten Bescheiden dürfte die Einspruchsfrist längst abgelaufen sein. So auch bei mir. Das man Einspruch einlegen sollte, ist seit längerem bekannt. Allerdings war auch das für mich zu spät. Was kann man nun noch machen?

  • @viktorm1693
    @viktorm1693 Před 21 dnem +1

    Hallo und danke für die tollen Inhalte auf diesem Kanal! Super Themen und toll erklärt.

  • @chrisstoffel6970
    @chrisstoffel6970 Před 21 dnem

    Ich wohne in BW und habe gegen Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid Einspruch eingelegt und dabei begründet mithilfe einer Mustervorlage zur fehlenden Verfassungskonformität. Abschließend habe ich in dem Einspruchsschreiben mitgeteilt, dass ich eine abschließende Begründung nachreichen werde. (Ich beabsichtige - nach Aufforderung des FA - diese Begründung nachzureichen, welcher ich amtliche Gutachten beilegen werde, welche die Bodenwerte meiner Flurstücke niedriger feststellen , als die dokumentierten Bodenrichtwerte) . Ich warte jetzt die Aufforderung des FA ab, Ich frage mich nur, ob ich lieber die von mir angekündigte Begründung schon jetzt proaktiv einreichen soll.

  • @OsningOsning
    @OsningOsning Před 21 dnem +2

    👍

  • @b.b.5301
    @b.b.5301 Před 21 dnem +1

    Aufkommensneutral (auf Gemeindeebene ?!) bedeutet nun sicher nicht, dass für jeden einzelnen Eigentümer die Höhe der Grundsteuer unverändert bleiben soll. Durch die vom Bundesverfassungsbericht gebotene Neubewerung der Grundstücke ergibt sich zwangsläufig, dass von einigen Eigentümer zukünftig eine höhere und von anderen eine niedrigere Grundsteuer gefordert wird.

  • @alexfrank4054
    @alexfrank4054 Před 14 dny

    Dan wird verfassungs geändert

  • @rolfweber-j5i
    @rolfweber-j5i Před 14 dny

    Wie kann etwas verfassungswidrig sein wenn wir in unserem tollen Deutschland doch gar keine Verfassung haben??????🤔

  • @KarstenW.
    @KarstenW. Před 21 dnem

    👍