Wie hängen Freiheit und Verantwortung zusammen? | Wilhelm Vossenkuhl
Vložit
- čas přidán 6. 07. 2016
- Abonniert hier unseren Channel: bit.ly/subscribeuniauditorium
Besucht unseren Shop: www.komplett-media.de/
Und liked uns auf Facebook: bit.ly/fbuniauditorium
WAS IST FREIHEIT?
Es gibt mehrere Arten der Freiheit, die des Willens und die des Handelns. Es ist uns selten bewusst, dass Freiheit sehr viel mit Können zu tun hat, ein Können, das wir Menschen uns mühevoll gegen viele Widerstände erarbeiten müssen. Je mehr wir Menschen können, desto größer ist der Spielraum der Freiheit, die wir "Selbstbestimmung" nennen.
WIE FREI KÖNNEN WIR MENSCHEN SEIN?
Wie groß ist der Spielraum unserer Freiheiten? Können wir einfach, was wir wollen und wenn nicht, warum nicht?
IST FREIHEIT NUR EINE ILLUSION?
Die Hirnforscher haben in jüngerer Zeit gemeint, dass Willensfreiheit nur eine Illusion sei. Ist sie das wirklich und wenn nicht, warum nicht?
WIE HÄNGEN FREIHEIT UND VERANTWORTUNG ZUSAMMEN?
Verantwortung ist abhängig von Freiheit. Die Frage ist aber, was und wie viel wir verantworten können und sollen. Sind wir auch für die Zukunft verantwortlich?
Prof. Dr. Wilhelm Vossenkuhl
ist Inhaber des Lehrstuhls I für Philosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München.
Klimaethik wird ein zunehmend relevantes Thema, wo diese zwei Begriffe maßgeblich sind.
Es gibt eine schöne Einführung von Birnbacher dazu (Reclam).
Nur zur Sicherheit: ist man strafbar wenn man unter Lebensbedrohung dazu gezwungen wird eine derartige Straftat zu machen und dies auch tut um sich selbst zu retten?
Bin kein Experte aber ich versuchs mal: Grundsätzlich ist es dir erlaubt in ein fremdes Interesse einzugreifen um ein eigenes Interesse zu schützen. Das fällt unter Notstand/ entschuldigender Notstand (§§ 34, 35 StGB). Grundsätzlich muss das geschützte Interesse dabei wesentlich das Interesse überwiegen, in das eingegriffen wird. Ein Menschenleben ist das höchste zu schützende Gut. Dabei müsste man prüfen, ob du die Lebensbedrohung anders hättest abwenden können (z.B. indem du wegrennst, die Polizei kontaktierst, etc.). Sollte dies nicht möglich sein, hast du zwar immernoch eine Straftat begangen, aber je nachdem ob du dich auf § 34 oder §35 beziehst handelst du entweder nicht rechtswidrig oder dein Handeln wird entschuldigt. Damit wirst du entweder gar nicht bestraft, oder deine Strafe wird allermindestens gemildert.
Nagel mich bitte nicht darauf fest, dass das so richtig ist. Ist schon ein paar Jahre her, dass ich das gehört habe. ^^
Außer man hat eine reiche Tante😂