BGB AT: Die Willenserklärung (Teil 1): Vertragsschluss nach den §§ 145 ff. BGB | Jurastudium

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  • čas přidán 25. 07. 2024
  • Im ersten Video zur Willenserklärung besprechen wir ausführlich, wie der Vertragsschluss nach den §§ 145 ff. BGB funktioniert und wie Sie diese Vorschriften in der Klausur prüfen.
    ➤ Schwierigkeitsgrad des Videos (Skala 1-10): 3,5
    ➤ Inhaltsverzeichnis
    0:00 Vertragsschluss nach den §§ 145 ff. BGB
    0:32 I. Kurzer Überblick
    2:08 II. Die Funktionsweise der §§ 145 ff. BGB
    2:15 § 145 BGB
    3:46 § 146 BGB
    4:47 § 148 BGB
    5:11 § 147 BGB
    7:11 § 147 Abs. 2 BGB
    9:28 § 150 BGB
    11:46 § 149 BGB
    14:09 III. Die §§ 145 ff. BGB in der Klausur
    14:22 Fall 1
    17:30 Fall 2
    19:56 Fall 3
    23:48 Schlussbemerkung
    ➤ Weitere Videos:
    Die Willenserklärung (Teil 2): Begriff und Bestandteile: • BGB AT: Die Willenserk...

Komentáře • 33

  • @simonr9621
    @simonr9621 Před rokem +11

    Vielen Dank für die tolle Arbeit! Ihre Videos sorgen in der Examensvorbereitung für Motivation und Spaß am lernen :)

  • @PM-vs7ls
    @PM-vs7ls Před rokem +4

    Super, ein neues Video!
    Herzlichen Dank und eine schöne Woche.

  • @pokemartin9678
    @pokemartin9678 Před rokem +5

    Danke! Immer wieder gute Videos :)

  • @christinas.7875
    @christinas.7875 Před rokem +5

    Vielen lieben Dank!!

  • @andrehaberkamp9026
    @andrehaberkamp9026 Před rokem +4

    Vielen Dank! Eine tolle Gelegenheit für mich, um die Grundlagen zu wiederholen. Ihre Freude an der Rechtswissenschaft ist wirklich ansteckend!☺

  • @hallihallo
    @hallihallo Před 6 měsíci +1

    Dankeschön 😭❤️

  • @philippschmider5519
    @philippschmider5519 Před rokem +2

    Sehr geehrter Herr Fervers, vielen Dank für das tolle Video. Ich freue mich schon sehr auf die beiden anderen Videos und kann es kaum erwarten bis sie erscheinen. Ihre Videos sind einfach immer total hilfreich und verständlich erklärt. Sind in naher Zukunft auch Videos zum Verbraucher-, Minderjährigen- und Stellvertretungsrecht geplant ?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      Vielen herzlichen Dank für Ihren Kommentar, ich freu mich sehr, dass es Ihnen so gut gefallen hat! Die beiden anderen Videos werden zeitnah erscheinen. Ehrlich gesagt hätte ich das zweite Video gerne schon gestern hochgeladen, aber ein Turbo-Kita-Virus hat mich flach gelegt, sodass ich nichts einsprechen konnte :( Herzliche Grüße!!

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +1

      Insbesondere ein Video zur Stellvertretung wäre sicherlich sehr reizvoll; allerdings wäre das natürlich ein ganz schönes Epos ;)

  • @freesyder5891
    @freesyder5891 Před rokem +2

    Kommentar für den Algorithmus, wie immer ein super Video!

  • @kaar1054
    @kaar1054 Před rokem +2

    Lieber Dr. Fervers, Ihre Videos sind wie immer „mega gut“ und auch für Referendare eine super Möglichkeit zur Wiederholung. Ich wollte Sie noch fragen, ob Sie für das zweite Examen in Bezug auf das (prozessuale und materielle) Zivilrecht Literaturtipps / Videotipps haben? Bei der Masse an Auswahl bin ich leider noch überfordert 😅

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +1

      Ich freu mich sehr über Ihren Kommentar, vielen Dank! Ich habe damals bei der Vorbereitung auf das Zweite Examen ganz gut mit den Kaiser-Skripten gearbeitet (wobei ich da zB das Skript zum materiellen Recht weniger gut finde, das Skript zur Anwaltsklausur hingegen sehr gut). Und es ist denke ich auch nicht verkehrt, sich möglichst viele Original-Examensklausuren anzugucken. Die sind nämlich meist irgendwie doch nach ähnlichem Muster aufgebaut, sodass man ziemlich schnell ein Gefühl dafür kriegt, was typischerweise erwartet wird.
      Herzliche Grüße und weiterhin viel Erfolg!!

    • @kaar1054
      @kaar1054 Před rokem +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Vielen Dank für Ihre Antwort, Ihre Tipps helfen mir sehr! :)

    • @MaxMustermann-ym3wb
      @MaxMustermann-ym3wb Před rokem

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers Haben Sie auch Tipps für das erste Examen hinsichtlich der Literatur? Also haben Sie da auch Skripte benutzt?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      @@MaxMustermann-ym3wb Ich hab das damals eigentlich immer von Fach zu Fach individuell entschieden. Im Strafrecht hab ich zum Beispiel praktisch keine Skripten verwendet, weil ich den Rengier super fand. Im Zivilrecht bin ich dagegen oft bei den Skripten gelandet. Ob einem dann die Hemmer oder die Alpmann-Skripten besser gefallen, ist wohl Geschmacksache. Ich persönlich fand damals zB Alpmann für BGB AT sehr gut und Hemmer für Kaufrecht. Herzliche Grüße!!

  • @Johnny90e
    @Johnny90e Před rokem +1

    Vielen Dank für das tolle Video! Ich hätte nochmal eine etwas andere Frage: Könnte ich vielleicht die Vorlesungsfolien zum LMU-Tutorium Sachenrecht WS 18/19 erhalten? Ich studiere nämlich nicht an der LMU und hätte die gerne :/ Liebe Grüße

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      Sende ich Ihnen gerne! Schreiben Sie mir einfach eine Mail (matthias.fervers@jura.uni-muenchen.de). Herzliche Grüße!!

  • @ruyko6300
    @ruyko6300 Před rokem +2

    Hoffentlich kann ich die kommenden Videos auch zeitnah mit "gefällt mir" markieren ;)

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +1

      Das hoff ich natürlich auch :) Ehrlich gesagt ist das nächste Video auch zu 99 % fertig und eigentlich wollte ich es schon am Montag uploaden. Leider muss ich noch eine kurze Passage neu einsprechen und wegen eines Turbo-Kita-Infekts ist meine Stimme gerade ramponiert :( Es dauert deshalb vielleicht noch ein paar Tage länger, aber sicher nicht mehr lange :) Herzliche Grüße!!

    • @ruyko6300
      @ruyko6300 Před rokem +1

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers gute Besserung!

  • @zivilrechtverstehen7538
    @zivilrechtverstehen7538 Před 10 měsíci

    Da habe ich vor kurzem einen Blog eines Ghostwriters für Jura gelesen, in welchem behauptet wird, der Satz „Ein Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande.“ sei falsch, da die Erklärungen lediglich korrespondieren müssten und man damit nicht die höchste Punktzahl in der Klausur erzielen könne. Selbst als Richter habe ich immer von übereinstimmenden Willenserklärungen gesprochen und auch im Examen hat mir das niemand angekreidet. Wie sieht das ein Dozent?

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před 10 měsíci +1

      Ich sehe da offen gesagt kein Problem. Sie werden immer jemanden finden, der meint, er habe in der Situation X eine bessere Formulierung gefunden. Genauso gut könnten Sie auch sagen, dass man niemals „Angebot" schreiben darf, weil in § 145 BGB ja „Antrag" steht. Dass man in einer Klausur nicht „übereinstimmende Willenserklärungen" schreiben darf, halte ich schon deshalb für falsch, weil diese Formulierung allgemein akzeptiert ist. Und wenn eine Formulierung allgemein akzeptiert ist, dann muss es dafür auch die maximale Punktzahl geben.
      Herzliche Grüße!!

  • @kalwi222
    @kalwi222 Před rokem +1

    Lieber Herr Fervers,
    werden Sie in Zukunft noch Videos zum Schuldrecht hochladen? Sie waren mir in BGB eine große Hilfe. Ohne Ihre Hilfe in Schuldrecht... wird das nichts :'D

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem +2

      Ich freu mich, dass Sie so auf mich zählen :) Als Nächstes kommen erstmal noch einige Videos zum BGB AT, damit ich das dortige Angebot etwas vervollständigen kann. Aber ich werde schon auch noch Videos zum Schuldrecht hochladen. Zum Kaufrecht habe ich ja schon einiges; und auch zur Abtretung und zur Aufrechnung finden Sie ein Video. Wo brennt es es denn besonders? :) Herzliche Grüße!!

    • @kalwi222
      @kalwi222 Před rokem

      @@Prof.Dr.MatthiasFervers lieber Herr Fervers, mein Problem ist der Schadensersatz. Die skripte in meiner Uni sind nicht gut (für mich).
      Haben Sie zum Schuldrecht zufällig irgendwo ein Skript? Oder ein Buch? :(

    • @Prof.Dr.MatthiasFervers
      @Prof.Dr.MatthiasFervers  Před rokem

      @@kalwi222 Sofern es um die Frage geht, welche Anspruchsgrundlage wann einschlägig ist, empfehle ich Ihnen das entsprechende Video auf meinem Kanal :) Ansonsten kann ich sagen, dass ich damals (ist aber auch schon ein Weilchen her) gut mit den Alpmann-Skripten zum Schuldrecht klargekommen bin. Und sofern es um die Rechtsfolgen geht, fand ich das Skript „Schadensersatzrecht III" von hemmer auch ganz gut. Herzliche Grüße!!