Die größten Fehler im Jugendstrafverfahren TEIL 3

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  • čas přidán 23. 12. 2020
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    Hier ist der dritte Teil aus der Reihe "Die größten Fehler im Jugendstrafrecht".
    Das Jugendstrafverfahren ist in erster Linie natürlich ein Strafverfahren. Allerdings wird dieses getragen von dem Gedanken dich zu erziehen und nicht unbedingt zu bestrafen. Daher gibt es neben der Jugendstrafe als mögliche Konsequenz auch die sogenannten Zuchtmittel.
    Als zu oft erlebe ich jedoch bei einem an sich geständigen Mandanten, dass dieser seine Strafe/Sanktion unnötig verschlimmert und vergrößert, allein durch das Verhalten, das er an den Tag legt. Der Richter ist auch nur ein Mensch und beurteilt natürlich den Mandanten nach dessen Verhalten und Auftreten im Gericht. Insofern wäre es absolut sträflich, wenn man an dieser Stelle die in dem Video genannten Fehler begeht. Eigentlich sollten die genannten Fehler jedem einleuchten und vermieden werden. Leider sieht die Praxis anders aus.
    Dieses Video erklärt häufiges Fehlverhalten. Die Fehler sind in 3 Videos aufgeteilt.
    Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Sven Karsten
    Sven Karsten ist Partner der Kanzlei Karsten und Bolte in Bielefeld.
    karsten-bolte.de/

Komentáře • 8

  • @alexmeier100
    @alexmeier100 Před 3 lety

    Guten Morgen,ich hätte eine sehr wichtige Frage an sie ! Ich möchte in 2-3 Jahren meine erste Firma in Deutschland gründen, meine Sorge besteht jedoch das ich keine Genehmigung in Deutschland für die Firmengründung bekomme, da ich mehrfach vorbestraft bin. Ist es möglich mit einem langen Vorstrafen Register in Deutschland eine Firma zu gründen? Ich bin gerade erst 25 Jahre alt männlich, und deutscher Staatsbürger.Diese Frage liegt mir sehr am Herzen.Ich bitte sie, um eine schnelle Antwort.Ich bedanke mich im vor raus bei Ihnen, und wünsche ihnen einen angenehmen Tag.

    • @anwaltskanzleikarstenundbo3080
      @anwaltskanzleikarstenundbo3080  Před 2 lety +2

      Hallo. Sorry für die späte Antwort. Ich habe keine Benachrichtigung über den Kommentar erhalten. Es kommt sicherlich darauf an, was das Gewerbeamt sagt und welche Vorstrafen in welchem Zeitraum vorliegen. Zudem müsste geklärt sein welches Gewerbe Sie eröffnen wollen. Eine Spielhalle betreiben zu wollen, wenn Sie vor einem Jahr wegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung verurteilt wurden, könnten wohl eher schwierig werden. Der richtige Ansprechpartner dürfte für Sie - wenn es konkret wird - ein Verwaltungsrechtler sein, mit dem Schwerpunkt Gewerberecht.
      Wenn das soweit hilfreich war, würde ich mich über eine positive Rezension bei google.de unter
      g.page/r/CSLAfsb4d83bEAg/review
      freuen! Schon mal Danke im Voraus!

  • @jurgenholzmann6269
    @jurgenholzmann6269 Před 2 lety

    Ich bin 14 Jahre alt und habe ein Problem ich hab eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommen meine erste und meine Eltern können sich kein Anwalt leisten was kann ich tun muss ich dann vor Gericht ohne Anwalt hin oder wird mir einer zugeteilt bitte um schnelle Antwort

    • @neverchange2970
      @neverchange2970 Před 2 lety +1

      Beim Jugendgericht geht es primär darum das sich der Jugendliche selber verteidigt geh zur Jugendsgerichtshilfe die hilft dir da weiter, mein Tipp als erfahrener Anklagter.

    • @anwaltskanzleikarstenundbo3080
      @anwaltskanzleikarstenundbo3080  Před 2 lety

      Hi. Ich habe dir unter deiner anderen Frage bereits geantwortet.
      @Neverchange: das kann auch ein guter Tipp sein mit der JGH.
      Aber jeder Fall ist anders.

  • @benjaminremke1302
    @benjaminremke1302 Před 3 lety +1

    Ein Tipp für ein Video: Finanzagent und Geldwäsche

    • @anwaltskanzleikarstenundbo3080
      @anwaltskanzleikarstenundbo3080  Před 3 lety +1

      Hallo. Danke für den Tipp! dazu werde ich was vorbereiten und demnächst mal ein Video machen. Danke

    • @anwaltskanzleikarstenundbo3080
      @anwaltskanzleikarstenundbo3080  Před 3 lety

      Hallo. Das kommt auf Ihre Vorstrafen an. Manche Vorstrafen hindern die Anmeldung eines Gewerbes. Bei Gewerbeanmeldung geht es im Grunde um die sog. "Zuverlässigkeit". Wenn Sie bspw. wegen Steuerhinterziehung oder Betrug verurteilt wurden, könnte es schwierig werden. Natürlich kommt es auch auf das geplante Gewerbe an. Wenn Sie eine Security-Firma aufmachen möchten, dürften Einträge wegen gefährlicher Körperverletzung, Raub oder Erpressung (als Beispiele) dem wohl entgegenstehen. Damit man eine konkrete Aussage treffen kann, sollten Sie erstmal sehen, ob Sie in 2-3 Jahren eine Firma aufmachen und dann sich konkret zu Ihrem Vorhaben und den Voreintragungen beraten lassen. Ich würde mich freuen, wenn Sie uns eine positive Rezension bei google.de hinterlassen. Besten Dank im Voraus!