Wie läuft die Strafvollstreckung und die vorzeitige Haftentlassung bei Freiheitsstrafe?
Vložit
- čas přidán 26. 07. 2024
- In diesem Video erfahrt ihr einen ersten Einblick in die Strafvollstreckung. Wann beginnt die Strafvollstreckung und wie kann sie vorzeitig beendet werden. Was ist dabei zu beachten und wie ist insbesondere der zeitliche Ablauf? Diese Fragen erläutern wir hier.
Inhalt
00:00 Intro
01:10 Ladung zum Strafantritt
02:25 Vollstreckungsblatt
02:47 vorzeitige Haftentlassung zum Zweidrittel-Termin (2/3-Termin)
04:20 Maßnahmen um die vorzeitige Haftentlassung zu fördern
06:10 vorzeitige Haftentlassung zum Halbstrafen-Termin (1/2-Strafen-Termin)
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht Sven Karsten
Sven Karsten ist Partner der Kanzlei Karsten und Bolte in Bielefeld.
Karsten und Bolte
August-Bebel-Straße 223
33602 Bielefeld
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karsten-bolte.de/
Super Video, gerne mehr :)
Danke fürs Feedback!
Irgendein Vorschlag für weitere Themen, die wir hier behandeln sollen?
Das Video ist wieder mal super! 👍🏼
Vielen Dank 😊
Irgendein Vorschlag für weitere Themen, die wir hier behandeln sollen?
❤❤❤👍🏾besten dank für die Videos
Danke!
Was wären denn zum Beispiel die sogenannten besonderen Umstände für Halbstrafenentlassung?
Guten Tag,
vielen Dank für das Video.
Ist eine Halbstrafe bei einer Freiheitsstrafe mit einer Gesamtlänge von 5 Monaten möglich oder nur die 2/3 Variante ?
Vielen Dank und viele Grüße
Ich habe eine Frage, bitte antworten Sie so schnell wie möglich. Mein Mann ist zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, und er hat die Hälfte der Strafe verbüßt, und der Angestellte hat ihm ein Papier gebracht, um die Hälfte der Strafe zu unterschreiben. Ja Bedeutet das, dass er so schnell wie möglich aus dem Gefängnis entlassen wird?
Ist ihr Mann entlassen worden?
Guten Tag mein Bruder hat eine Jugendstrafe von 3 Jahren und 5 Monate bekommen und muss das absitzen oder er muss in einer Therapie mit vergewaltifern das möchte er auch nicht kann man nicht seine Haftstrafe verkürzen trotz guter Führung ?
Hallo, ich hätte da eine Frage.
Die Gesamt Strafe beträgt 2jahre und 9 Monate. 114 Tage wurden schon in U Haft bewältigt.
Wäre es Trotzdem möglich den halb Strafen Antrag zu stellen?.
Oder den 2/3Antrag zu machen?.
Und Braucht man dazu ein Anwalt oder geht das auch so wenn der inhaftierte das macht?.
Und wie lange wäre es dann bei 2/3?.
Mit Freundlichen Grüßen
Die Anträge kann man natrülich stellen. Es kommt auf den Einzelfall an, ob diese auch erfolgreich sind. Hier kommt der Anwalt ins Spiel: wir gucken natürlich, dass wir Sie in einem guten Lichte stehen lassen, damit das Gericht dem Antrag gewogen ist. Ggf. kann man während der Haft noch die soziale Position verbessern. Das wäre alles zu prüfen. Einen Anwalt muss man aber nicht unbedingt für die Anträge haben.
Falls Du noch Zeit hast, würde ich mich über eine kurze Bewertung freuen: g.page/r/CSLAfsb4d83bEAg/review
Gutes Video! Ich habe eine Freiheitsstrafe für 8 Monate bekommen ,wegen Diebstahl. Habe aber auch gute Aussichten, denn ich werde mein Abschluss in der JVA machen und will mich dann auch direkt bewerben auf einen Ausbildungsplatz. Habe ich gute Chancen rauszukommen und ist es bei 8 Monaten überhaupt möglich?
Jede Strafe endet irgendwann. Ansonsten werde ich nicht ganz schlau aus der Frage.
@@anwaltskanzleikarstenundbo3080 oh es geht darum früher rauszukommen
@@haraldlesch3763 Das ist von vielen Faktoren abhängig und kann nicht pauschal beantwortet werden. Aber bei Ersttätern und einer positiven Sozialprognose sind 2/3 eigentlich immer drin.
Ich hab ein Problem ich bin 14 Jahre alt und hab meine erste Anzeige wegen Körperverletzung bekommen und meine Eltern können sich kein Anwalt leisten muss ich dann vom Gericht ohne Anwalt antreten oder wird mir eine zugeteilt bitte Und könnte es passieren dass ich irgendwie ins Gefängnis muss ich bin richtig verzweifelt bitte um schnelle Antwort
Hi. Ob Du einen Pflichtverteidiger bekommst oder nicht, richtet sich nicht nach deinem Einkommen/Vermögen oder dem deiner Eltern, sondern z.B. danach ob am Landgericht oder Amtsgericht Anklage erhoben wird oder z.B. ob eine schwierige Sach- und Rechtslage vorliegt. Ob das in deinem Fall so ist, kann ich momentan nicht beurteilen. Ebenso kann ich ohne Kenntnis der Akte und des Anklagevorwurfs nicht beurteilen, welches Entscheidung das Gericht höchstwahrscheinlich treffen wird. Ich bitte dich aber hierzu auch KEINE Angaben in der Kommentarfunktion zu machen. Weitere Infos sollten über direkte Wege z.B. info@karsten-bolte.de geteilt werden.
Jugendstrafrecht ist quasi Erziehungsrecht. Eine Jugendstrafe (also Freiheitsstrafe) ist fast schon die ultima ratio. In den meisten Fällen sind sog. Zuchtmittel ausreichend. Hierzu gehört aber auch der Freizeitarrest oder Dauerarrest. Dies käme einer freiheitsentziehenden Maßnahme wie Haft am nächsten.
Guten Abend mein Sohn hat 1 Jahr und 10 Monate bekommen und ist Hafttiert in Hameln ,ab wann kann er einen Antrag stellen auf Frühzeitige Entlassung? Ein soziales Umfeld ist alles da .
Mfg Tina
Hallo. In der Regel wird zu Verbüßen von 2/3 der Strafe die Aussetzung der Strafe zur Bewährung geprüft. Halbstrafe ist theoretisch auch möglich. Natürlich empfehle ich derartige Anträge über einen Anwalt zu stellen. Ferner sollte dieser auch in der Anhörung bei Gericht dabei sein.
info@karsten-bolte.de
Ich hab mal eine Frage. Was ist denn, wenn Cybergrooming stattgefunden hat und das Opfer 30 Jahre alt geworden ist. Ist die Tat mit der Vollendung des 30 Lebensjahr dann verjährt und man kann nichts mehr machen oder beginnt ab dem 30 Lebensjahr dann die Verjährungsfrist von 10 Jahren?
Unter Beachtung, dass der Chat zwischen Kind und Jugendlichem stattgefunden hat.
Wir die Tat dann auch unter dem Jugendstrafrecht bestraft und wenn wie?
Hallo. Eine weitreichende Frage, da die Regeln über die Verjährung und die entsprechenden Sexualstrafparagraphen sehr oft in der Vergangenheit geändert wurden und somit unterschiedliche Verjährungszeiten gelten können. Es kommt auf den Einzelfall an. Eine konkrete Prüfung kann ich gerne machen. Sie können mich hierzu gerne kontaktieren.
Generell werden auch nach Jahren Straftaten nach dem JGG geahndet, soweit und sofern der Täter zum Tatzeitpunkt Jugendlicher war oder Heranwachsender (und festgestellt wird, dass er zum damaligen Zeitpunkt wie ein Jugendlicher gestellt war) war.