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Corona Soforthilfen - Soloselbstständigen droht Rückzahlung - Halb so wild - Stefan Weiss

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  • čas přidán 9. 08. 2020
  • Soloselbständigen droht die #Rückzahlung der #Corona-Soforthilfen? Alles halb so wild: Was zurückgezahlt werden muss, wer betroffen ist und wie Du Dich am besten verhalten sollst, dass besprechen wir in diesem kurzen Video.
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    Anfangs wurde vollmundig versprochen, unbürokratisch zu helfen. Niemand sollte hängen gelassen werden. Gelder wurden großzügig ausgezahlt, eine Rückzahlung wurde von den Politikern ausgeschlossen und jetzt soll auf einmal alles ganz anders sein? Nein, konkret geht es hier um das Wort „#Überkompensation“. Was es damit auf sich hat, klären wir in diesem Video:
    Nach den Versprechungen ist nur verständlich, dass jetzt große Ernüchterung und vor allem große Angst unter den #Soloselbständige, #Freelancer und #Freiberufler herrscht, die die Soforthilfen bereits zur Deckung ihrer monatlichen Fixkosten ausgeben mussten, weil ihre Aufträge durch den bundesweiten #Lockdown eingebrochen sind bzw. die finanzielle Krise staatlich verordnet wurde. Viele wissen natürlich jetzt wissen, wie es in den kommenden Monaten durch die stetige Unklarheiten für sie überhaupt weitergeht. Kann man der Politik einen Vorwurf machen? Ja und Nein. Eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer wäre wünschenswert gewesen und natürlich hätte die Kommunikation besser laufen können. Aber trifft die Politik die alleinige Schuld und muss man auch den betroffenen Selbständigen den Vorwurf machen, die Antragsbedingungen nicht richtig gelesen zu haben? Auch hier muss ich sagen: Ja und Nein.
    Als Erstes müssen wir klären, wann eine Rückzahlung gefordert wird und was bzw. wieviel genau zurück gezahlt werden muss. Also: Wann muss zurück gezahlt werden? - Wenn Du mehr erhalten hast, als Du benötigt hast. Sozusagen im Falle einer „Überkompensation“.
    Was muss zurück gezahlt werden? - Ganz klar: Der Restbetrag, den Du nicht benötigt hast. Die sogenannte „Überkompensation“.
    Und hier liegt auch schon das Problem. Es gibt nach wie vor - je nach Bundesland unterschiedliche Aussagen zu der Frage „dürfen private Kosten gedeckt werden oder nicht?“. In den meisten Fällen ist die Antwort klar „Nein.“ Zur Deckung privater Kosten muss Grundsicherung beantragt werden. Was gilt hier also als "Überkompensation"?
    Was wenn Du schon private Kosten damit gedeckt hast? - Dann fang bitte sofort an, deine genauen tatsächlichen betrieblichen Kosten über 3 Monate ab Antragsdatum gewissenhaft zu ermitteln. Ziehe bitte dafür eine Steuerberatung hinzu wenn Du noch keine hast, denn das ist nicht ganz so einfach wenn Du nicht total fit in Buchhaltung bist.
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Komentáře • 22

  • @stephil2860
    @stephil2860 Před 2 lety +2

    Ich musste in Brandenburg nur meinen Verdienstausfall für 3 Monate angeben, dann war’s das. Einfach und unbürokratisch.
    Und nun? Wie soll man unter den Voraussetzungen heute, rund 2 Jahre später, seinen Liquiditätsengpass nachweisen?!?!?! Erst eine Woche später wurde auf Bundesebene entschieden, was wirklich als Berechnung reinfällt. Ich fühle mich verarscht!

    • @STEFANWEISS
      @STEFANWEISS  Před 2 lety

      Hallo @StePhil28, das kann ich gut verstehen. Die Politik war leider zu Beginn stark von Aktionismus getrieben. Auf der einen Seite wurde schnelles Handeln überall gefordert, es soll aber keine Ausrede sein, dass es am Ende zu vielen Unklarheiten und falsch verstandenen Versprechungen führt. Viele Flutopfer des letzten Jahres sitzen ebenfalls finanziell noch lange nicht wieder auf dem Trockenen. Viele warten nach wie vor auf die versprochenen Hilfen.

  • @jawa750
    @jawa750 Před 3 lety +4

    Harz 4 bekommt nicht jeder. Wenn du mit einem arbeitenden Partner zusammen lebst bekommst du nix, obwohl du getrennte Kassen hast.

  • @5paceDe
    @5paceDe Před 4 lety +1

    Klasse Video! Danke dir für die ganzen Infos! Schön sauber erklärt. Wäre schön gewesen, wenn die Kommunikation der Politik genau so verständlich gewesen wäre.

    • @STEFANWEISS
      @STEFANWEISS  Před 3 lety

      Danke @5pace für Dein Feedback. Manchmal ist einfach aber konsequent besser, als für jeden Einzelfall eine eigene Lösung stricken zu wollen. Ich hoffe, Du bist nicht von einer Rückzahlung betroffen? Beste Grüße Stefan

  • @nerdies24
    @nerdies24 Před 4 lety +1

    Nützliche Infos. Vielen Dank!

  • @maikjungrichter
    @maikjungrichter Před 2 lety +1

    Danke für dieses Video Stefan! Ich muss leider den vollen Betrag zurückzahlen. Die Klarheit und die Informationen verhelfen mir allerdings dabei den Schmerz der Rückzahlung locker und verantwortungsvoll anzunehmen.

    • @STEFANWEISS
      @STEFANWEISS  Před 2 lety

      @Maik Jungrichter, danke für Dein Feedback. Klar ist es im ersten Moment ernüchternd wenn Du den vollen Beitrag zurückzahlen musst. Aber das heißt ja im Umkehrschluss, dass es Dir wirtschaftlich inzwischen wieder so gut geht, dass Du nicht auf finanzielle Unterstützung angewiesen bist. Das freut mich sehr und das ist im Grunde die wirklich positive Nachricht, die Du feiern solltest. Weiter so! :-)

  • @m.c.6895
    @m.c.6895 Před 3 lety +6

    "anzusparen" wovon?

    • @STEFANWEISS
      @STEFANWEISS  Před 3 lety +1

      Hallo M.C., wir gehen alle davon aus, dass die aktuelle Situation irgendwann auch wieder vorbei ist und einige momentan stillgelegte Branchen irgendwann wieder öffnen und damit Einnahmen erzielen können. Seit dem Video hat die Bundesregierung weitere und neue Soforthilfe-Programme sowie Neustarthilfen aufgelegt und die Bedingungen zum Teil angepasst. Nichts desto trotz bleibt auch die Überbrückungshilfe III z.B. für Soloselbständige und Künstler nach wie vor ein "Vorschuß", der anteilig zurückgezahlt werden muss, sobald wieder Einnahmen erwirtschaftet werden. Ich weiß, das ist für viele auch keine wirkliche Lösung, aber das sind aktuell die Bedingungen und aus diesem Grund empfehle ich nach wie vor, eine mögliche Rückzahlung weiter als Option im Hinterkopf zu behalten und - auch wenn es kleine Beträge sind - regelmäßig ein paar Euro zur Seite zu legen. Nur zur Sicherheit.

  • @terenceundbud
    @terenceundbud Před 3 lety +2

    soloselbstständige die vor dem 31.3. ihren antrag (in berlin) gestellt haben dürfen diese für ihren lebensunterhalt ausgeben. mehrere quellen und damals die antragsbedingungen behaupten das. Was sagen Sie dazu?

    • @STEFANWEISS
      @STEFANWEISS  Před 3 lety

      Ich bin der Meinung, dass die damalige öffentliche Kommunikation der Politik in den Medien nicht eindeutig genug formuliert war bzw. vorrangig zur Beruhigung der Bürger gedient hat. Damals ließ sich vieles auf mehrere Arten auslegen. Am Ende aber gilt nach wie vor die Beiweislast bei Streitigkeiten mit dem Finanzamt oder den Prüfstellen.

    • @TheLotionInTheBasket
      @TheLotionInTheBasket Před 2 lety +1

      Kannst du eine solche Quelle auch benennen?