BGH-Urteil: Zweites Urteil im Berliner Raserfall

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  • čas přidán 26. 06. 2024
  • Nach einem tödlichen Autorennen auf dem Ku‘damm hatte das Landgericht Berlin zwei Männer wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Das Urteil war aufsehenerregend, denn es war bundesweit das erste Mal, dass Raser wegen Mordes verurteilt worden waren. Doch später hob der BGH den Schuldspruch auf. Der Fall ging zurück ans Berliner Landgericht, wo eine andere Kammer die beiden Männer dann nach erneuter Verhandlung mit etwas anderer Begründung wieder wegen Mordes verurteilte. Heute hat der BGH ein zweites Mal entschieden und er hat die Fälle der beiden jungen Berliner Raser aufgesplittet. Die Verurteilung von Hamdi H. zu lebenslang wegen Mordes ist jetzt rechtskräftig. Das Mordurteil gegen den mitangeklagten Marvin N. hingegen hat er aufgehoben, es geht in eine dritte Runde zurück ans Landgericht Berlin. H. und N. hatten sich 2016 auf dem Berliner Ku’damm ein Rennen mit zwei PS-starken Autos geliefert; nach 3-einhalb Kilometer Raserei über elf, zum Teil rote Ampeln und Geschwindigkeiten bis 170 km/h rammte Hamdi H. den Jeep eines Rentners, der starb noch am Unfallort. Rechtlich problematisch und für einen Tatrichter außerordentlich schwierig sei es, so die Vorsitzende BGH-Richterin, zu erkennen, ob die Täter mit bedingtem Tötungsvorsatz oder nur fahrlässig handelten. Hamdi H. wurde bescheinigt, dass er mit seiner außergewöhnlich gefährlichen Fahrweise den Tod anderer billigend in Kauf genommen habe. Dass er eigentlich nur das Rennen gewinnen und niemand schädigen wollte, ändert daran nichts. Marvin N., also der, dessen Auto den Jeep nicht zerstörte, er muss zum dritten Mal vor das Berliner Landgericht. Es sei unwahrscheinlich, so der BGH, dass er während der Raserei den Tatplan Autorennen mit Hamdi H. erweitert habe auf die gemeinsame Tötung eines Menschen.
    Aktenzeichen: 4 StR 482/19

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