Sommerdom Hamburg ( 21.07.2023 - 20.08.2023 ) [ Beschickung / Attraktionen ]

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  • čas přidán 19. 07. 2023
  • Der Sommerdom in Hamburg bietet dieses Jahr eine riesige Auswahl an unterschiedlichen Attraktionen: Für familienfreundlichen Spaß sorgen drei Autoscooteranlagen, diverse Laufgeschäfte, ein Wellenflug, aber auch stimmungsvolle Kirmesklassiker wie der "Dom Dancer" oder die Berg- und Talbahnen "Action" sowie "Love Dream". Hinzu kommen Rundfahrgeschäfte wie der "Circus Circus" oder "Viva Mexico". Für eine Abkühlung an warmen Tagen sorgen die Wasserattraktionen "Piraten Fluss" und "Atlantis Rafting". Außerdem gibt es dieses Jahr gleich drei Achterbahnen auf dem Fest, darunter den Spinning Coaster "Heidi The Ride", und eine gute Aussicht über den Sommerdom sowie die Stadt ermöglicht das Riesenrad und der Starflyer "Sky Dance".
    Natürlich gibt es dieses mal auch einige intensive Fahrgeschäfte, wie z.B. den Propeller "Chaos Pendel" den "Shaker", den 80 m hohen Freifallturm "Skyfall" sowie das Rundfahrgeschäft "Jetlag" - dies dürften dieses Jahr ebenfalls die Highlights für alle mutigen Besucher sein!
    Damit bietet das Volksfest für jeden Besucher das Richtige und ein Besuch lohnt sich!
    Quellen:
    Videoclips/Offrides: ( ‪@kirmesfanmopohl‬, ‪@Speed-Ride‬, ‪@KirmesFanRheinlandPfalz‬, ‪@Kirmesfantime‬, ‪@SplashOne‬ & ‪@Kirmesbeats‬ )
    Beschickungsliste: www.kirmesforum.de
    Datenschutz:
    Für alle die auf den Videos zu sehen sind, gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass man eure Einwilligung nicht braucht, um das Video zu veröffentlichen.
    § 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG
    (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
    1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
    (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

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