Rücklagenbildung (Vereins ABC)
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- čas přidán 16. 07. 2024
- Vereine dürfen Rücklagen nur als Ausnahme zum sog. Gebot der zeitnahen Mittelverwendung nur unter engen Voraussetzungen bilden. Das Finanzamt bezeichnet die Rücklage als Ansammlung von Mitteln über die Verwendungsfrist von zwei Jahren hinaus. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass sich der gemeinnützigkeitsrechtliche Rücklagenbegriff streng von dem des Bilanzsteuerrechts unterscheidet.
Steuerfachanwalt Thomas Krüger erklärt in diesem Video, welche Arten von Rücklagen für Vereine erlaubt sind.
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#Gemeinnützig #Vereinsrecht #Rücklagen
Sehr verständlich und knackig auf den Punkt gebracht!
Wieder sehr sympathisch und verständlich dargestellt. Super!
Euer neues Format gefällt mir wirklich ausgesprochen gut!
Tolles Video sehr hilfreich✌️
Vielen Dank!
Ein sehr interessantes Thema, was bei vielen Vereinen extrem wichtig ist, danke dafür!
Top Video! Eine sehr angenehme Vortragsweise, der man gerne zuhört ;)
Moin, kann man sich beim Vereins-ABC auch mal das ein oder andere Wort wünschen? Beste Grüße, euer Peter!
Eine tolle Hilfe für Einsteiger, vielen Dank!
Gelten das 1/3 Überschuss aus der Vermögensverwaltung bzw. die 10% der Spenden/Mitgliedsbeiträge im Verhältnis der jeweiligen jährlichen Gesamteinnahmen oder für das, was am Jahresende noch auf dem Konto liegt?
Oder anders ausgedrückt: was ist die Ausgangssumme bzw. der Grundwert des Ganzen?
Darf die freie Rücklage von Jahr zu Jahr steigen.
Super gut erklärt vielen dank!
Müssen die freien Rücklagen jährlich dem Finanzamt gemeldet werden oder reicht das alle 3 Jahre mit der Steuererklärung?
Die freien Rücklagen sollten jährlich in dem erlaubten Maße gebildet werden. Dem Finanzamt werden jeweils die Bildung/Berechnung und der Stand der freien Rücklagen aber zusammen mit der Gemeinnützigkeitserklärung zur Kenntnis gebracht - im Regelfall also alle drei Jahre.
Gutes Thema, jedoch finde ich es ein bisschen zu lang und zu ausschweifend...