Einkunftsarten (Vereins ABC)

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  • čas přidán 26. 07. 2024
  • Ein #Verein ist nicht - wie häufig angenommen - grundsätzlich von der Entrichtung von Steuern befreit. Wenn ein Verein wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt ist, dann ist er von der Ertragsteuer (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) befreit, soweit nicht ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird.
    Steuerfachanwalt Thomas Krüger erklärt in diesem Video, welche Einkunftsarten es gibt und wie man als Verein damit steuerlich umgehen muss.
    Viele weitere Infos zum Thema Vereinsrecht & Steuern findet Ihr auf: www.vereinfacher.de
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    #Steuer #Einkünfte

Komentáře • 15

  • @olevolquardsen6529
    @olevolquardsen6529 Před 3 lety +2

    Endlich mal eine anschauliche Erklärung. Das ist ja nicht immer ganz einfach zu unterscheiden. Dank dem Vereinfacher bin ich da nun schlauer geworden 😎

  • @achmetbaris1649
    @achmetbaris1649 Před 3 lety +2

    Mal wieder sehr anschaulich und verständlich erklärt, wie immer!

  • @andreasmeyer1554
    @andreasmeyer1554 Před 3 lety +2

    Tolles Video, super Grafik, simple Erklärung, da gibts nur eins zu sagen und zwar Vielen Dank!

  • @JannikEggerstedt
    @JannikEggerstedt Před 3 lety +3

    Danke für das tolle Video, gerade die Anschaulichkeit mit der Grafik hat mir sehr gefallen.

  • @finnlott9771
    @finnlott9771 Před 3 lety +2

    Sehr simpel und einfach erklärt, vielleicht ein bisschen lang aber trotzdem top!

  • @peteralbert4846
    @peteralbert4846 Před 3 lety +2

    Vereins ABC klingt ja sehr interessant, ich bin gespannt was uns da noch so erwartet ;)

  • @nadinebargmann6942
    @nadinebargmann6942 Před 3 lety +3

    Wie cool, dass das mal jemand anschaulich erklärt! Wir haben bei uns im Verein oft genau diese Frage zu klären, welchem der vier Bereiche Einnahmen zuzuordnen sind. Frage: Wir vermieten gelegentlich einen eigentlich von uns für Ausbildungszwecke genutzten Tagungsraum an Dritte, die darin eine eigene Veranstaltung durchführen. Wäre das dann Vermögensverwaltung oder steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb? Alles Gute und viel Erfolg für 2021 🍀

    • @thomaskruger7046
      @thomaskruger7046 Před 3 lety +1

      Liebe Nadine, eine gute Frage! Die kurzfristige Vermietung von Räumlichkeiten wird dem Bereich des Steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebszugeordnet. Als ungefähre Daumen Regel kann man festhalten, dass kurzfristig immer die tageweise Vermietung von Räumen ist, im Regel Fall aber auch die Vermietung über mehrere Tage oder einige Wochen. Im Regel Fall wird eine Vermietung für einen Zeitraum von sechs Monaten und mehr jedenfalls den Bereich der Vermögensverwaltung zugeordnet. Herzliche Grüße und ebenfalls ein tolles neues Jahr vom Vereinfacher-Team!

    • @nadinebargmann6942
      @nadinebargmann6942 Před 3 lety +1

      Lieber Thomas, wow, super, was für eine schnelle Reaktion auf meine Frage! Vielen Dank, macht weiter so! 👍

  • @PeterKlein
    @PeterKlein Před 3 dny

    Danke für dieses wieder einmal auschlußreiche Video.
    Wir hatten einen Wechsel im Vorstand und sind dabei den Verein wieder auf die richtige Spur zu führen. Und da sind derzeit einige Fragen offen:
    U.a. veranstalten wir in unserem Kleingartenverein feste (das war bereits vor dem Wehsel so), Sommerfest, Kinderfest, Herbstfest. Was mich nun immer noch im unklaren lässt. Dürfen wir, wenn wir gemeinnützig sind (diese wollen wir nun beantragen, leider war der Verein bis dato nicht gemeinnützig), Preislisten für Getränke und Speisen auslegen? Alle Einnahmen wollen wir, satzungskonform, im Verein investieren, z.B. die Renovierung des Vereinsheims, in die Gartenfachberatung, in gemeinschaftliche Beete für die Mitglieder.

    • @Vereinfacher
      @Vereinfacher  Před 2 dny

      Ja, ein gemeinnütziger Verein darf Preislisten für Speisen und Getränke auslegen. Der Verkauf führt aber zu Einnahmen im steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Das bedeutet: der Speisen- und Getränkeverkauf ist gemeinnützigkeitsrechtlich zulässig, führt aber dem Grunde nach zu steuerpflichtigen Einnahmen. Daran ändert auch nichts, dass die Überschüsse für die Vereinszwecke verwendet werden. Ob im Ergebnis aber wirklich eine Steuerpflicht entsteht, hängt im Einzelfall vom Umfang der steuerpflichtigen Tätigkeiten insgesamt ab; wenn diese im Jahr € 45.000 nicht übersteigen, unterliegen die Besteuerungsgrundlagen nicht der Körperschaft- und Gewerbesteuer, werden also im Ergebnis nicht besteuert.

  • @S1mong
    @S1mong Před rokem +1

    Warte heißt das wenn mein Verein Aktien handelt und Gewinne durch dividenden und Kurssteigerungen erziehlt zahlt er keine Kapitalertragsteuer?

    • @Vereinfacher
      @Vereinfacher  Před rokem

      Das ist nur insoweit korrekt, als dass der Verein gemeinnützig ist. Hierzu muss dann beispielsweise dem depotführenden Institut der Nachweis der Steuerbefreiung vorgelegt werden.

  • @sirgorash3334
    @sirgorash3334 Před 2 lety

    Sehr schönes Video!
    Für unseren Verein möchten wir gerne T-Shirts mit dem Vereinslogo verkaufen. Zum EInen können die Träger damit ihre SOlidarität bekunden und zum Anderen soll der gesamte Gewinn für den Vereinszweck verwendet werden. Der T-Shirt-Verkauf ist natürlich nicht direkt unser Vereinszweck.
    Fallen wir damit in den steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb?

    • @Vereinfacher
      @Vereinfacher  Před 2 lety +1

      Ein tolles Vorhaben, dass ihr da in Angriff nehmen möchtet. Leider begründet ihr mit so einer Tätigkeit in jedem Fall einen steuerpflichtigen Geschäftsbetrieb, auch wenn die Gewinne dem Vereinszweck zugeführt werden. Aber habt auf jeden Fall den Freibetrag in Höhe von 40.000€/Jahr des § 64 III AO im Kopf.