Was tun: Erwerbsunfähig durch Long COVID?- VdK gibt dir Recht! #37
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- čas přidán 9. 07. 2024
- Nach einer überstandenen Covid-19 Erkrankung können Betroffene langfristig an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden - eine Genesung ist oft nicht absehbar. Noch ist das Post-COVID-Syndrom, besser bekannt als Long COVID, nicht valide erforscht. Experten schätzen jedoch, dass zehn Prozent der Corona-Infizierten auch noch Monate später an den Folgen durch Long-COVID leiden können. Manchmal sind die Symptome so stark, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz für Betroffene nicht möglich ist.
Im Falle einer schweren Long COVID Erkrankung sind die gesetzlichen Sozialversicherungen in der Pflicht, Betroffenen weiterzuhelfen. Wie genau diese Hilfe aussieht und wann Sie diese beantragen können, das erläutert VdK-Jurist Ronny Hübsch im Gespräch mit Nina Petrovic-Foto.
Tipp:
Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen - melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer persönlichen VdK-Sozialrechtsreferentin bzw. Ihrem persönlichen Sozialrechtsreferenten.
In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier (einfach PLZ eingeben!):
www.vdk.de/permalink/66048
CZcams-SERIE: "VdK gibt dir Recht!"
In 35 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere Juristen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der CZcams-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.
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ÜBER UNS
Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit über zwei Millionen Mitgliedern - alleine in Baden-Württemberg sind es mehr als 255.000!
Wir machen uns für alle stark, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und haben die richtigen Antworten bei Fragen zu Rente, Armut, Behinderung, Gesundheit oder Pflege.
Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 35 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft.
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Die Hoffnung nie verlieren... War 14 Monate dabei - am Tiefpunkt nicht mehr laufen, nicht mehr sprechen können. Jetzt bin ich wieder arbeiten.
Wie hast du das geschafft???
Ich stecke nach 16 Monaten immer noch in diesem Alptraum.
@@katharinaschulte-kubiza3781
Sehe Ursache in einer Fehlregulation des Nervensyst3ms... Das habe ich gezielt behandelt. Hat ca. 6 Monate gedauert, aber jetzt wider fit.
@@dosomegetsome7573 hast du das selbst gemacht? Oder mit Anleitung?
@@dhiasl749
Hab mir einen eigenen Behandlungsplan erstellt. Der war auf 6 Monate ausgelegt. Muss aber dazu sagen, dass ich vor Start des ganzen auch eine help apherese durchgeführt hatte.
@@dosomegetsome7573 danke für die Antwort. Also so etwas ähnliches wie das gupta Programm?
Wenn vdK auch mal Mails beantwortet, wird’s noch besser.
Das ich nicht lache, möchte hier nicht unverschämt klingen, bin in der VDK, geholfen haben die mir nur beim Antrag auf die Schwerbehinderung, was ihr hier erzählt ist reine Theorie und ich weiß wovon ich Rede😢
Wie ist es bei anerkannten Beufserkrankung wegen Long Covid mit der verletztenrente?
Liebe Frau Traub,
wenn man sich nachweislich auf der Arbeit angesteckt hat und langfristig arbeitsunfähig ist, kommen Leistungen von der Berufsgenossenschaft grundsätzlich in Frage. Das können Rehabilitationsleistungen sein und im Zweifel ist auch eine Rentenleistung möglich. Wer sich beispielsweise bei der Pflege angesteckt hat, hat es leichter, dies durchzubekommen, als jemand, der sich bei normalem Kundenkontakt oder bei Kollegen angesteckt hat. - Eine Pauschalantwort gibt es allerdings nicht, weil es - wie so oft - auf den individuellen Fall ankommt.
Um auf Ihre individuelle Situation im Detail eingehen zu können, empfiehlt sich deswegen ein Besuch in der Ihnen nahe gelegenen VdK-Beratungsstelle. Diese finden Sie hier (Baden-Württemberg): www.vdk.de/permalink/66048
Deutschlandweite VdK-Beratungsstellen: www.vdk.de/permalink/72455
Als ergänzende Information für Sie vielleicht noch ein Hinweis auf folgenden Artikel:
www.vdk.de/deutschland/pages/themen/gesundheit/85397/long_covid_das_lange_leiden_nach_der_corona-infektion
Viel Erfolg und alles Gute!
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Zahlt da dann nicht die private Berufsunfaehigkeitsversicherung?
Liebe Frau Hirsemann,
auf die Frage des Leistungsanspruches einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht pauschal geantwortet werden, da es auf den Versicherungsvertrag ankommt - sofern denn einer vorliegt. Hier sollte mit der Versicherung Rücksprache gehalten werden, ob der Leistungsfall beinhaltet ist.
Viele Grüße
Ihr Szialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
DIE BU zahlt wenn die Auswirkungen so schlimm sind, dass man weniger als 50% seiner Tätigkeiten ausüben kann. Wenn das der Fall ist und man keinen Vertrag mit abstrakter Verweisung hat, muß der Versicherer leisten. Bei mir war das problemlos der Fall.
Für ALG 1 muss man sich dem Arbeitsmarkt doch zur Verfügung stellen, man würde ALG2 bekommen oder nicht?
Man muss für Alg I vor allem einen Anspruch erworben haben. Das Alg I ist aber auch die Folgeleistung beim ausgelaufenden Krankengeld. Sind diese Ansprüche erschöpft, kommt das Alg II als Grundsicherung, auch für einen Zeitraum bis zur Klärung der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Ist man dauerhaft EU (durch Bescheid der RV festgestellt) kommt dann als Grundsicherung die Sozialhilfe nach SGB XII.
Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, müssen Sie im Wesentlichen die Anwartschaftszeit erfüllen, ohne Beschäftigung sein, aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können und bereit sein eine versicherungspflichtig Stelle zu suchen. Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und mindestens 15 Jahre alt sind aber die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht haben. Zudem wohnen Sie in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt, können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten und Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig. Sollten Sie konkrete Fragen zum Leistungsbezug haben, sollten Sie sich von den zuständigen Behörden oder einer VdK-Beratungsstelle beraten lassen.
Gegen die Injektionsstoff-Hersteller klagen!
Erst kommt aber noch der Amtsarzt der mit Copy and Paste entscheidet, also auf Deutsch erstmal alles ablehnt und im Prinzip die erst Hürde darstellt bzw dem alles erstmal alles scheißegal ist. Ich frage mich ob diese Typen wirklich ein Arzt Studium absolviert haben.
Traurig das ich mir sowas mit 34 anschauen muss....
Ich mit 32. wurde jetzt aufgefordert die Erwerbsminderungsrente zu beantragen
@@dianevormann8842
Das tut mir sehr leid. Ich habe immerhin noch 5 Monate Krankengeld :-( aber danach kp... Wohnung verkaufen wahrscheinlich.
Ich bin 20 und musste nun meine Ausbildung und somit meinen Traumjob im letzten Jahr aufgeben, ich fühle mit euch
Genau den Gedanken hatte ich auch, bin 35. Es ist echt nicht zu glauben.
I feel you...bin 33. Ich kann das CFS Health Programm (Online Coaching) empfehlen. Ist allerdings auf Englisch.
Es gibt Hoffnung, und Heilung, und Erlösung Jesus Christus spricht ich bin die Auferstehung und das Leben, wer an mich glaubt wird nicht zu Schande werden sondern wird Leben, auch wenn er Schterbe 😊💪❤️
Amen🙏❤😊
OMG😅