Vorzeitige Rente bei Behinderung - das sind Ihre Rechte! - VdK gibt dir Recht! #62

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  • čas přidán 23. 07. 2024
  • In Deutschland leben rund acht Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Von diesen acht Millionen sind über eine Million immer noch erwerbstätig, so die Bundesagentur für Arbeit. Was viele nicht wissen: Für diese Gruppe gibt es eine besondere Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Hier im Video spricht VdK-Jurist Ronny Hübsch über die Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung, ihre Voraussetzungen und die finanziellen Auswirkungen auf die Rentenhöhe.
    Kapitelübersicht:
    0:00 Inhalt
    0:12 Intro
    0:22 Begrüßung
    0:33 Einleitung zum Thema Rente für Menschen mit Behinderung
    1:00 Voraussetzung, mit Behinderung früher in Rente zu gehen
    1:24 Ab welchem GdB gilt eine Schwerbehinderung?
    1:41 Wie und wo stellt man den Antrag auf einen Grad der Behinderung?
    2:04 Wieviele Jahre Versicherungsjahre benötige ich für die frühere Rente?
    2:37 Wirkt sich die Höhe des GdB auf die Rente aus?
    3:16 Wann ist die EM-Rente, wann die Rente für Schwerbehinderte sinnvoll?
    4:34 Wie wirken sich Arbeitslosigkeit oder ein Minijob auf die Rente für Schwerbehinderte aus?
    5:20 Die wichtigsten Schritte für den Antrag auf Rente für Schwerbehinderte?
    6:22 Welche Probleme können bei der Antragstellung aufkommen?
    7:32 Infos für individuelle Fragen
    8:06 Outro
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Komentáře • 23

  • @alberthaubner9540
    @alberthaubner9540 Před 5 měsíci +2

    Hallo bin auch beim VDK und habe mal eine frage, kann man von einer EM Rente mit 62 Jahren in die Schwerbehinderten rente gehen ohne einen Abschlag habe auch einen GDB von 50 habe aber die EM Rente nur wegen den verschlossen Arbeitsmarkt also eine , Arbeitsmarkt rente 😮 würde mich über eine Antwort sehr freuen. 😊

    • @vdkbw
      @vdkbw  Před 5 měsíci +1

      Guten Tag!
      Arbeitsmarktrente ist eine Form der Erwerbsminderungsrente. Die bekommen Menschen, die nur in Kombination aus gesundheitlichen Gründen und Arbeitsmarktsituation voll erwerbsgemindert sind. Also unter anderen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt eventuell wieder arbeiten könnten.
      Mit 62 Jahren kann niemand ohne Abschläge in Altersrente gehen. Mit GdB 50 oder mehr kann man zwei Jahre früher in Rente ohne Abschläge und nochmal drei Jahre früher mit Abschlägen, also insgesamt 5 Jahre früher. Da Sie aber mit der Erwerbsminderungsrente Abzüge haben, könnte es sein, dass diese 5 Jahre früher gar nichts ausmachen bei der Höhe Ihrer Rente. Wichtig ist zu beachten, dass die 35 Jahre Wartezeit erfüllt sein müssen, für die GdB-Rente (vorzeitige Rente mit Behinderung) . Und wir würden empfehlen, dass Sie sich vorher schonmal eine Vergleichsberechnung schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) besorgen.
      Anders gesagt:
      Grds. geht eine Rente mit 62 + GdB 50 OHNE Abschläge nicht.
      Etwaige Abschläge, die bei der Erwerbsminderungsrente bereits berücksichtigt sind (auch bei der vorliegenden Arbeitsmarktrente), werden beim nahtlosen Wechsel in die Altersrente meistens einfach übernommen.
      Bei der Inanspruchnahme einer direkt darauf folgenden vorzeitigen Altersrente wird der Rentenbetrag also mindestens so hoch sein, wie die vorherige EM-Rente, es erfolgen keine weiteren Abzüge.
      Bei weiteren Unsicherheiten - scheuen Sie sich nicht, Kontakt mit unseren VdK-RechtsberaterInnen aufzunehmen.
      Alles Gute und viele Grüße
      Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team

    • @alberthaubner9540
      @alberthaubner9540 Před 5 měsíci +1

      @@vdkbw danke für die schnelle Antwort von Ihnen, bin bei der VDK in Kronach in Bayern ja das hört sich ja dann ganz gut an , werde mich mit meiner Rentenversicherung in Bayreuth in Verbindung setzen um das zu klären und lasse mir das natürlich schriftlich geben viele Grüße aus dem Frankenland.

  • @ChrisAw8888
    @ChrisAw8888 Před 5 měsíci

    Danke für das wertvolle Video🙏 Habe im Freundeskreis einen Fall: Mich interessiert, in welcher Höhe des %satzes die Schwerbehinderung angerechnet werden würde. Wie gilt die Übergangsregelung für EM Vollrentner, wenn man probieren möchte, ob man, wenn etwas zu Kräften gekommen ist, wieviel Std darf man zusätzlich arbeiten und wird in der Übergangszeit die EM Rente um d Summe gekürzt, die man erarbeitet hat bzw birgt es Gefahren für den Verlust von der vollen EM Rente, wenn man arbeiten ausprobieren möchte? Wenn es nach einiger Zeit doch nicht gelingt, die alte Erkrankung weswegen d EM Rente erteilt wurde, stärker ist, muss das Procedere der EM Rente neu beantragt werden? Ich kann meiner Freundin diese Frage nicht beantworten, aber vielleicht haben Sie eine Idee dazu?
    Danke für Ihre Antwort und Tipps.

    • @vdkbw
      @vdkbw  Před 4 měsíci

      Guten Tag!
      Es gibt seit Januar 2024 die Gesetzesänderung, dass man ein halbes Jahr unproblematisch ausprobieren kann zu arbeiten. Dafür muss man keinen Antrag stellen, aber der DRV Bescheid geben, was man arbeitet, wie viele Stunden und was man verdient.
      Die Rente wird ganz normal weitergezahlt, aber was man verdient, wird als Hinzuverdienst angerechnet. Ob die Rente dadurch gekürzt wird hängt dann vom Einzelfall ab, die Hinzverdienstgrenzen sind aber sehr hoch. Der Grad der Behinderung spielt für die Erwerbsminderungsrente keine Rolle, nur arbeitsrechtlich gegenüber dem Arbeitgeber. Das Verfahren ist zwar unkompliziert und gefährdet die Rente im Normalfall nicht, aber grundsätzlich kann die DRV immer die Erwerbsminderungsrente überprüfen, wenn sie es möchte. Auch unbefristete Erwerbsminderungsrenten. Das heißt, wenn die DRV das Gefühl bekommt, du bist wieder arbeitsfähig, kann es zu einer Überprüfung der Rente kommen, auch wenn Sie selbst die Arbeitserprobung als gescheitert ansehen und den Job wieder aufgeben.
      Hier mehr Infos dazu vom VdK:
      www.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/artikel/probeweise-arbeiten-gesetzesaenderung-schafft-neue-perspektive-bei-erwerbsminderung/
      Und von der DRV selbst:
      www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/em-rente-arbeitserprobung.pdf?__blob=publicationFile&v=3
      Viele Grüße
      Ihr Sozialverband VdK BW | Social Media Team

  • @petraklimowicz
    @petraklimowicz Před měsícem

    Kann EMR beantragt werden, obwohl man bereits die Rente für Schwerbehinderte beantragt hat? Diese würde in meinem Fall höher ausfallen
    2. Frage GdB befinde ich mich seit Anfang des Jahres im Klageverfahren um mindestens GdB 50. Im März 2025 könnte ich diese Rente beantragen. Was ist wenn bis dahin keine Entscheidung vom Gericht getroffen wird? Sollte ich dann trotzdem beantragen?

    • @vdkbw
      @vdkbw  Před měsícem

      Zu Ihrer ersten Frage eine kurze Antwort: Ja, kann man.
      Die Rentenversicherung hat bei zwei Anträgen immer die jeweils höhere Rente zu gewähren. Vorausgesetzt natürlich, die medizinischen Voraussetzungen lassen eine EM-Rente zu.
      Zu Ihrer zweiten Frage können Sie hier mehr Informationen finden: rentenbescheid24.de/die-altersrente-fuer-schwerbehinderte-menschen/
      Prinzipiell können Sie eine Schwerbehindertenrente beantragen und auf das laufende Verfahren verweisen. Das ist kein Problem. Sie können sogar eine Altersrente mit Abzügen beantragen, falls Sie so oder so in Rente gehen würde und dann rückwirkend GdB-Rente ohne Abzüge geltend machen, falls Sie denn das Verfahren für den GdB 50 gewinnen sollten. Wenn Sie das Verfahren verlieren und keine Schwerbehinderung erhalten, müssten Sie dann aber mit der Rente mit Abzügen leben. Dazu hier mehr: rentenbescheid24.de/rueckwirkend-zuerkannte-schwerbehinderung-erhoeht-altersrente/
      Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen bereits weiter, ansonsten verweisen wir gerne auf die Ihnen nahe gelegene VdK-Beratungsstelle, dann kann man sich Ihren Fall genauer anschauen und analysieren.
      Wir wünschen Viel Erfolg!
      Viele Grüße
      Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team

  • @Kayahful
    @Kayahful Před měsícem +1

    Kann man irgendwo einsehen wieviele Jahre man bereits sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat?

    • @mathewwilder959
      @mathewwilder959 Před měsícem +2

      Bei der Rentenversicherung selbst. Man kann auch Online mit dem neuen Personalausweis mit E-Funktion, Smartphone mit AusweisApp, oder einem entsprechenden Lesegerät am PC und Software AusweisApp die Versicherungszeiten abfragen. Zudem liegen die Versicherungszeiten auch bei der Renteninformation die man ab einem bestimmten Alter erhält bei. Liegt alles nicht vor kann man bei der Rentenversicherung auch schriftlich Nachfragen und erhält eine Übersicht der Versicherungszeiten zugesandt

    • @mathewwilder959
      @mathewwilder959 Před měsícem +3

      Zudem auch bei der Rentenberatung die in vielen grösseren Kreisstädten angeboten werden. Auch da bei der DRV nachfragen oder bei den jeweiligen Städten.

    • @vdkbw
      @vdkbw  Před měsícem +2

      Da können wir uns den bisher gegebenen Antworten anschliessen: Arbeitgeber müssen der Rentenversicherung melden, wenn Sie sozialversicherungspflichtig bei ihnen beschäftigt sind, insofern erhalten Sie die Antwort über die DRV in Ihrem Rentenversicherungsverlauf.

  • @servicecomplet4128
    @servicecomplet4128 Před 17 dny

    Finanzieren folgen mit schwerbehinderung frühzeitig gehts sb in die altersarmut .

  • @pbickel
    @pbickel Před měsícem +2

    Hallo ich war seit 08.1977 berufstätig und habe einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis GdB 60. Seit 01.09.23 beziehe ich Altersrente mit dauerhaft 4% Abzug. Wie kann das sein? Mein Ausweis hat bei der Antragstellung vorgelegen. Im Beitrag wird nicht erwähnt, dass mein einen dauerhaften Abzug hat, wenn man vor der Regelrente in Rente geht!?

    • @vdkbw
      @vdkbw  Před měsícem +1

      Vorab ist für Sie vielleicht folgende Seite interessant:
      www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Services/Online-Rechner/RentenbeginnUndHoehenRechner/rentenbeginnrechner_node.html
      - Wenn Sie hier Ihr Geburtsdatum eingeben, können Sie sehen, mit Sie mit einem GdB mit welchen Abzügen in Rente gehen können. Wenn das noch nicht genug der Information ist, wenden Sie sich am besten direkt an die DRV oder an eine der VdK-Sozialrchtsberatungen in Ihrer Nähe. Ohne weitere Informationen von Ihrer Seite, können wir Ihnen leider so keine vertiefenden Antworten geben.
      Viel Erfolg!

    • @FA-fw7ye
      @FA-fw7ye Před 8 dny

      Spielt das Alter für die Rente mit Schwerbehinderung eine Rolle? In meinem Fall habe ich 41,6 Versicherungsjahre und bin 58 Jahre alt ein GDB von 50 und eine Erwerbsminderungs Rente. Kann man mit diesem Alter auch einen Antrag stellen um die jetzige Rente in die Rente mit Schwerbehinderung umzuwandeln?

  • @KirchheimundJesingen
    @KirchheimundJesingen Před 3 měsíci +1

    sieben Millionen Menschen werden benachteiligt

  • @DefaultName-mv7yg
    @DefaultName-mv7yg Před 4 měsíci

    Wie schaut es aus wenn ich als deutscher im Ausland lebe, nicht EU???

    • @vdkbw
      @vdkbw  Před 4 měsíci +1

      Das hängt davon ab, ob wir mit dem Land ein Sozialversicherungsabkommen haben. Mehr Infos dazu hier:
      www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-antrag-detailseite.html?nn=c29ef28f-8ca5-42fa-934c-44004c078da6
      Außerdem müssen Sie 35 Jahre in die deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben, um überhaupt Anspruch auf die Rente für Menschen mit Behinderung zu haben. Wenn Sie die letzten Jahre im Ausland gearbeitet haben, kann es schnell sein, dass diese Voraussetzung nicht erfüllt ist.
      Viele Grüße
      Ihr Sozialverband VdK Baden-Württtemberg e.V. | Social Media Team