Aufforderung zu Reha oder Verrentung: Was darf die Krankenkasse, was nicht? VdK gibt dir Recht! #30
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- čas přidán 27. 07. 2024
- Langfristig erkrankte PatientInnen werden von ihrer Krankenkasse irgendwann zur Reha aufgefordert - nicht immer zur Freude der erkrankten Person. Was bedeutet das für den/die Versicherte/n? Welche Rechte hat die Krankenkasse und welche Pflichten ergeben sich hieraus für die Patientin oder den Patienten? VdK-Jurist Ronny Hübsch klärt auf.
Tipp:
Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen - melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem persönlichen VdK-Sozialrechtsreferenten.
In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier (einfach PLZ eingeben!):
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In 35 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere Juristen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der CZcams-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.
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Perfektes Video, super erklärt und es spiegelt die tatsächliche Praxis wider! Durch Betroffene sollte rechtzeitig der Kontakt zur RV gesucht werden, um über mögliche Leistungsansprüche informiert zu sein. Ggfs. kommen neben einer gesetzliche Rente auch Ansprüche aus betrieblicher oder privater Vorsorge in Betracht, wobei ggfs. Fristen zu beachten sind.
Lieben Dank für die Info 😘
1:55 stimmt ist für die Kasse sogar besser, da sofort über eine Verrentung entschieden wird. Wenn meine Reha Fähigkeit gegeben ist, weil kein Aussicht auf Besserung dann gehts ab in die Rente.
Vielen Dank ..Sehr gut erklärt.
Sehr gutes Video. Vielen Dank dafür. 🙋♂️
Hallo Herr Hübsch,
Danke für dieses interessant Argument,
Ich wollte Sie was fragen, ich bin seit 6 Monaten Arbeitsfähig, und am 01.02.23 hat mich die AOK einen Reha beantragt, dass dieses würde akzeptiert von 25.04.23 bis am 16.05.23
Für 3 Wochen, ich würde entlassen als Arbeitsunfähig,
Dass ich am 17.05.23 gleich am nächsten Tag nach dem Entlassung, war ich zu meinen Hausarzt, dass Sie mir noch weiter Krankschreiben 3 Wochen lang,
Jetzt nach 1 Wochen ruft mich die Krankenkasse an, und verlangte von mir einen
Einwilligungserklärung mit meiner Unterschrift,
Darf mich die Krankenkasse ständig anrufen?
Meinen Fragen ist: darf die Krankenkasse dass von mir verlangen?
Soll ich unbedingt unterschreiben oder kann ich mich verweigern?
Wo soll ich aufpassen dass ich meinen Krankengeld nicht verlieren?
Vielen Dank
Lieber Herr Stramaglia,
leider haben wir nicht ausreichend Informationen, um Ihre Frage seriös beantworten zu können. So wissen wir bspw. nicht, um was für eine Einwilligungserklärung es sich handelt, die Sie erwähnen... Die Krankenkasse könnte Sie auffordern, einem Erwerbsminderungsrentenantrag zuzustimmen oder es könnte sein, dass die Krankenkasse den Rehabericht anfordern möchte und dafür eine Einwilligung braucht. Wir wissen außerdem nicht, ob Sie aus der Reha nur für kurze Zeit erwerbsunfähig entlassen wurde oder ob Sie im Rehabericht als langfristig arbeitsunfähig eingeschätzt wurden. U.a. diese Informationen wären für uns aber an dieser Stelle wichtig. Deswegen empfehlen wir Ihnen, die Ihnen nahe gelegen VdK-Beratungsstelle aufzusuchen und sich im persönlichen Gespräch beraten zu lassen. Die Beratungstellen in Baden-Württemberg finden Sie hier: www.vdk.de/permalink/66048
In jedem Fall können Sie Ihre Krankenkasse aber bitten, Anfragen nur noch schriftlich an Sie zu schicken und Sie nicht mehr anzurufen. Dann haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich vorab in Ruhe beraten zu lassen.
Viel Erfolg und viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
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Was heißt "innerhalb von zehn Wochen"? Heißt das, es reicht, den Antrag nach neun Wochen und sechs Tagen zu stellen? Muss es sich um einen formalen Antrag auf Formularen der Deutschen Rentenversicherung oder reicht auch zur Erfüllung der Verpflichtung einen formlosen Rentenantrag per Brief zu stellen und erst später den Antrag auf Formularen nachzureichen?
Lieber Herr Schuchardt,
die Frist nach § 51 SGB V beträgt 10 Wochen, daher ist es auch möglich, am letzten Tag vor Ablauf der Frist den Antrag zu stellen. Der Antrag muß aber rechtzeitig vor Ablauf der Frist beim Rentenversicherungsträger eingegangen sein, denn erst dann gilt er als Wirksam gestellt.
Als Tipp: ein Fax gilt nach wie vor als sicherer Übertragungsweg und man spart sich z. B. Einschreibegebühren. Ein Antrag ist nicht an ein Formblatt gebunden, also genügt vorerst auch ein fristwahrender Brief mit einer eindeutigen Willenserklärung.
Wir hoffe Ihnen mit dieser Antwort bereits weiterhelfen zu können. Im Zweifel: Suchen Sie die Ihnen nahegelegene VdK-Beratungsstelle auf und gehen Sie Ihren persönlichen Fall mit der/dem Sozialrechtsexperten durch. In Baden-Württemberg finden Sie hier Ihre Kontaktadresse: www.vdk.de/bawue/pages/66048/beratungsstellensuche
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Würrtemberg e.V. | Social Media Team
Memo: Die Rentenversicherung kann die Reha auch ablehnen, auch wenn die Krankenkasse einen dazu "zwingt" den Antrag zu stellen, muss also nicht heißen dass man auch auf Reha geht.
Memo: Wenn die Krankenkasse Sie bedrängt und nach Auskünften wie dem Gesundheitszustand frägt, teilen Sie diesen mit dass sie sich telefonische Anrufe verbitte und Beschwerde beim Bundesversicherungsamt einreichen werden.
Sehr gutes Video. Ich habe eine EM-Rente beantragt und mir wurde telefonisch mitgeteilt, dass ich evtl. voll erwerbsgemindert bin. Ich habe eher an eine Teil-EM gedacht, als ich den Antrag gestellt habe. Mit bis zu 3 Stunden bekomme ich keine versicherungspflichtige Tätigkeit. Was passiert, wenn ich daher mehr als 3 Stunden arbeite?
Guten Tag!
Wenn wir Sie richtig verstehen, stecken Sie noch im Antragsverfahren - sollte für Sie also bereits klar sein, dass Ihr Ziel eher die Teil-EM-Rente ist, empfehlen wir, sich hier entsprechend beraten zu lassen, damit Sie nicht von einem anderen Bescheid überrascht werden. Zwar könnten Sie dagegen auch Widerspruch erheben, aber das wäre vielleicht im Vorfeld auch einfacher hinzubekommen. Beratung bekommen Sie u.a. in den VdK-Beratungsstellen (in BW hier: www.vdk.de/permalink/66048 )
Krankenversichert wären Sie allerdings so oder so über die EM-Rente. Was Ihnen fehlt, ist eine Arbeitslosenversicherung. In diese müssen Sie bei einer vollen Erwerbsminderung jedoch nicht einzahlen. Wichtig: Krankengeld und Arbeitslosengeld steht Ihnen bei einer vollen Rente nie zu. Falls Sie nur teilweise Erwerbsgemindert sind, können Sie jedoch Krankengeld und Arbeitslosengeld Ansprüche erwerben. Aber: Bei einer Teil-EM-Rente bekommen Sie eben auch nur die Hälfte von der Ihnen zustehenden EM-Rente…
Gut zu wissen: Bei voller EM-Rente dürften Sie im Jahr 17.000 Euro hinzuverdienen - was bei maximal drei Stunden Arbeit am Tag allerdings einen hohen Lohn voraussetzen würde und nicht zwangsläufig auf einen Minijob hinauslaufen müsste. Krankengeld steht Ihnen bei einer vollen Erwerbsminderungsrente aber so oder so nicht zu, auch wenn Sie versicherungspflichtig Angestellt sind.
Gut zu wissen auch: Es ist nicht „verboten“ mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten - allerdings würde dann die Deutsche Rentenversicherung eine entsprechende Überprüfung Ihres EM-Rentenstatus vornehmen. Dann müssten Sie mit neuen medizinische Einschätzungen und einer Anhörung rechnen. Rückforderungen seitens der DRV wegen zu vielen Arbeitsstunden sind jedoch nicht zu erwarten.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen bereits etwas mehr Klarheit zu verschaffen und wünschen Ihnen alles Gute!
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Was ist denn, wenn ich selbst eine Reha beantragt und durchgeführt habe und nun die TK das Verfahren kapert, indem sie nun aufgrund meiner eigenen Reha (bei der ich voll erwerbsfähig entlassen wurde, aber ein halbes Jahr später wieder krank wurde) in meinem Gestaltungsrecht eingeschränkt werde?
Guten Tag!
Grundsätzlich kann die Krankenkasse auch in dem von Ihnen geschilderten Fall das Gestaltungsrecht einschränken. Falls Sie zu einem Reha Antrag aufgefordert wurden, obwohl Sie keine Reha machen möchten, oder zu einem Rentenantrag aufgefordert wurden obwohl Sie nicht in Rente möchte, dann können wir nur empfehlen, sich an eine unserer VdK-Beratungsstellen zu wenden.
Die Beratungsstellensuche für Baden-Württemberg finden Sie hier: www.vdk.de/permalink/66048
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Wenn ein bisschen Schlau ist kann den Antrag komplett in die länge ziehen 5-6 Monate
Wie genau? Danke
Habe die 10 Wochen komplett ausgenutzt. Danach abgegeben aber nicht jedes fällt ausgefüllt oder etwas weg gelassen. Der Antrag kommt dann zurück lass den antrag 2-3 Wochen bei dir liegen schick es dann wieder zurück wenn du das 2 mal machst hast du schon 2-3 Monate rausgeholt. Es gibt Sachen die dein arzt ausfüllen musst kannst sagen das dein arzt im Urlaub ist und nochmal 3 Wochen rausholen. Oder die sollen es direkt zu deinem Arzt schicken und dein Arzt lässt es paar wochen liegen.
@@Turkpimp1 super, danke für den Tipp
Gerne. Und bis zum antritt der Reha dauert es meist 4 -12 Monate nachdem man alles abgegeben hat. Man kann es aber auch um 1 monat verschieben weil du erkrankt bist. Also keine Sorge 😃
Sollte ich nach einer Aufforderung der Kasse zur Reha, in dem Zeitraum von 10 Wochen wieder arbeiten gehen können muss ich dann auch noch den Antrag stellen?Wenn nicht, wie verhält es sich dann bei einer erneuten Erkrankung?z.B. eine andere Diagnose oder die gleiche Erkrankung?Und muss ich die Krankenkasse sofort informieren das die Arbeit wieder aufgenommen worden ist?
Guten Tag,
wir empfehlen Ihnen in dieser Situation sicherheitshalber den Antrag auf Reha zu stellen bzw. nur in Absprache mit der Krankenkasse den Antrag nicht zu stellen - dann aber um eine entsprechende schriftliche Bestätigung der Krankenkasse zu bitten. In den Antrag können Sie reinschreiben, dass Sie wieder beginnen werden zu arbeiten und selbst keinen Sinn darin sehen, so dass die Rentenversicherung den Reha Antrag ggf. ablehnt. Zurückziehen können Sie ihn auch noch nach Rücksprache mit der Krankenkasse.
Falls man sonst nach kurzer Zeit wegen derselben Erkrankung wieder erkrankt, kann es theoretisch zu Problemen mit der Krankenkasse kommen. Das wäre zumindest unsere Einschätzung mit den wenigen Informationen, die uns vorliegen.
Im Zweifel wenden Sie sich gerne an eine VdK-Beratungsstelle in Ihrer Nähe und besprechen Sie die Situation mit einem/r unserer SozialrechtsreferentInnen.
Alles Gute und viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Gibt es so etwas wie das Bundesversicherungsamt auch für Jobcenter, wenn man sich über das Jobcenter beschweren möchte, oder muss man das in dem Fall direkt beim Jobcenter machen?
Das ist etwas komplizierter geregelt, aber in kurz: „Für Beschwerden gegen Leistungsträger des SGB II (Jobcenter), sofern es sich nicht um Unterkunftskosten oder kommunale Eingliederungsleistungen nach § 16a SGB II handelt, ist die jeweilige Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit als übergeordnete Aufsichtsbehörde zuständig. Die oberste Aufsichtsbehörde ist die Bundesagentur für Arbeit selbst.“
Hier ist das gut und übersichtlich aufgezeigt:
www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-eine-beschwerde-mein-jobcenter-aa-beschweren
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Könnte die Krankenkasse auch nach der Zahlung von "nur" 2 Monaten Krankengeld (nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung) entscheiden einem die Aufforderung zur Reha zu schicken bzw. den Rentenantrag?
Ja, tatsächlich kann die Krankenkasse in der Theorie sogar noch vor dem Ende der Lohnfortzahlung die Aufforderung aussprechen. Wenn Sie dagegen vorgehen möchten oder unsicher sind, empfehlen wir dringen, sich Rechtsberatung zu suchen. Bei uns oder auch woanders. Hier kann es bei Fehlern Ihrerseits schnell zum Stopp der Krankengeldzahlungen kommen.
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Ist das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für jede Krankenkasse zuständig? Ich bin auf die seite des Bundesversicherungsamtes gegangen und hab mir die Krankenkassen angesehen die von ihnen beaufsichtigt werden, die AOK war z.B. nicht dabei?
Für die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) ist die jeweilige Landesaufsicht zuständig. Die BAS ist eher für die die Ersatzkassen und die überwiegende Zahl der Betriebskrankenkassen (BKK) zuständig, weil diese meist bundesweit tätig sind. Wenn Krankenkassen nur länderweit tätig sind, ist die Landesaufsicht zuständig.
Mehr Infos:
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/soziales/sozialversicherung/pruefungsamt-fuer-die-sozialversicherung
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Wann beginnt den 10 wochen Antragspflicht? man hat mir den Reha Antrag durch Hand mündlich beim Termin ausgehändigt ohne schriftliche Anforderung. hat mein Frist schon angefangen?
Mein Name ist GERKEREINEKE pass richtig auf sofort zum Arzt und Reha Antrag anfordern und mit dem Antrag zum Krankenkasse die Stempel das sonst sperren sie das Krankengeld,ich bin seit 3/Jahre krank ich musste die Krankenkasse kündigen wenn sie Fragen haben schreiben sie sich bitte.
Nein, in jedem Fall bedarf es der schriftlichen Aufforderung, erst danach beginnt die 10-Wochen-Frist.
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK BW | Social Media Team
@@vdkbw Ich bin 03-10-20 an Hirn Tomor OP ,ich bin 10/ Tag nach der OP in der Reha 3/ Woche danach nach 6/Monat bin ich wieder gezwungen wider Antrag zu stellen zum Rehabilitation,ja hat mein Mann mitgeteilt das ich kein Verbesserung haben und trotzdem ist ein Antrag gestellt gezwungen und 3/Monat Sperre von kranken Geld,ich musste nach 30/Jahre bei der AOK kündigen, obwohl die Anwältin hat nur gekostet und nicht geholfen.
Das kann ich bestätigen, die Krankenkasse hat mich zur Reha gedrängt!
Mir wurde von einer dritten Person ein Schaden zugefügt, der aber den Sachverhalt beschreitet. Ich habe jetzt viele Probleme. 1. Die daraus entstandene Erkrankung ist in Deutschland nicht bekannt/nicht anerkannt/ nicht behandelbar. 2. Ich habe keinen Anspruch auf EU-Rente 3. Die Haftpflicht von dem Schädiger will natürlich nicht zahlen und stellt sich auf die Seite des Beklagten. 4. Das Gutachten wurde zu 100% zu Gunsten der Versicherung geschrieben. Welche Chancen habe ich noch? Das Gerichtsverfahren läuft noch!
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sehr gerne überprüfen unsere erfahrenen VdK-JuristInnen für Sie, welche Möglichkeiten Sie haben. Sie finden Ihre Beratungsstelle in Ihrer Nähe unter www.vdk.de/permalink/66048 . Wir wünschen Ihnen alles Gute.
Wenn Sie sagen dass die Anrufe der Krankenkasse und die Fragen nach dem Gesundheitszustand nicht den sozialdatenschutzrechtlichen Vorgaben entspricht, dann heißt dass das eigentlich keinerlei Fragen zum Gesundheitszustand gestellt werden dürfen über Telefon oder auch persönlich nicht? Falls ich in der Filiale der Krankasse wäre um etwas abzugeben, dürften die in einem persönlichen Gespräch fragen nach dem Gesundheitszustand stellen? Wie sieht es mit Fragen zur beruflichen Entwicklung aus, wenn ich z.B. als Lehrer im Burnout bin und das kurz nach dem Studium schon, wenn die fragen ob ich mich beruflich umorienterien will, muss ich das beantworten?
Nein. Sie müssen auf gar keine Fragen am Telefon oder in Person beantworten. Vor allem dann nicht, wenn Sie sich unsicher sind, ob diese Ihnen nachteilig ausgelegt werden könnten. Für Leistungsbezüge oder Ähnliches. Im Normalfalls sollten Sie darauf bestehen, dass die Krankenkasse die Fragen schriftlich stellt. Dann können Sie sie mit Ihren behandelnden Ärzten, dem VdK oder anderen Juristen beantworten. Wir bekommen oft mit, dass Krankenkassen telefonisch unseriös arbeiten. Teilweise sogar telefonisch die Rücknahme von Anträgen oder Widersprüchen empfehlen, damit sie selbst keinen anfechtbaren Ablehnungsbescheid schreiben müssen. Hier eine gute Übersicht zu dem Thema von der Verbraucherzentrale:
www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/krankenversicherung/krankengeld-viele-fragen-ihrer-kasse-muessen-sie-nicht-beantworten
Viele Grüße
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Mein Arzt empfiehlt mir eine medizinische Reha. Meine Krankenkasse hat mich aufgefordert die vollständig ausgefüllten Antragsformulare an Sie (Krankenkasse) zu schicken! Sollte ich das machen oder doch lieber gleich zur Rentenkasse? Wieso wollen die den Antrag vorher begutachten? Würde ich damit einen Fehler machen?
Eine sichere Einschätzung Ihrer Situation ist aufgrund dieser Informationen nicht möglich. Hat Ihr Arzt vorgeschlagen in Reha zu gehen oder hat Sie die Krankenkasse aufgefordert? Das wird nicht ganz klar.
Wenn die Krankenkasse Sie aufgefordert hat, müssen Sie der Aufforderung zwar grundsätzlich nachkommen, aber Sie können den Antrag auch direkt bei der DRV stellen. Sie müssen auch nicht die Formulare nutzen, die die Krankenkasse Ihnen zur Verfügung gestellt hat. Sie könnten in diesem Fall direkt mit den Formularen der DRV, die online auffindbar sind, einen Reha Antrag stellen. Gegenüber der Krankenkasse sollten Sie aber unbedingt fristgerecht nachweisen, dass das passiert ist. Unsere Erfahrungen zeigen leider, dass bei Missachtung von Fristen die Krankenkassen schnell darin sind, Krankengeldzahlungen etc. einzustellen.
Im Zweifel raten wir Ihnen: Kommen Sie gerne in eine unserer Beratungsstellen und lassen Sie Ihren Fall individuell prüfen.
Viel Erfolg und alles Gute!
Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
@@vdkbw Vielen DANK für Ihre ausführliche Antwort. Mein Arzt hat mir empfohlen eine Reha zu machen. Daraufhin hat mich die Krankenkasse angerufen und mir einen Reha-Antrag zugeschickt. Ich habe jetzt soweit mitbekommen das ich seit zugeschickten REHA-Antrag 10 Wochen Zeit habe um In auszufüllen, sonst würde ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommen und das Krankengeld würde eingestellt werden.
Ich bin krank aus der Reha gekommen von der Rentenversicherung
Die alte Berufsunfähigkeit vom Staat war besser wurde aber abgeschafft
Hat es der VdK notwendig in seinen Videos Reklame zu schalten ?
Leider haben wir keinen Einfluss darauf, ob und welche Werbung vor unseren Videos angezeigt wird - das liegt in der Hand des Plattformbetreibers CZcams. Wir profitieren davon in keinster Weise - im Gegenteil - wie man sieht.
Direkt zu den Videos gelangen Sie aber über die Website des Landesverbands über folgenden Link: www.vdk.de/permalink/80765
Viele Grüße
Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Liebe Grüße Udo König aus Hessen ihr macht viel zu wenig Aufklärung arbeit das ist euer Fehler bundesweit leider