Drohnenflüge über Felder und Äcker - was beachten?

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  • čas přidán 18. 04. 2024
  • Heute möchte ich der Frage nachgehen, ob Flüge mit meiner Drohne, einer DJI Mini 3 Pro, auch auf sogenannten landschaftlich freien Gebieten, welche sich außerhalb der für unbemannte Flugzeugsysteme (UAS) als eingeschränkt oder ausgeschlossen gekennzeichneten Gebiete befinden, problemlos möglich sind?
    Dazu zählen beispielsweise Felder, Äcker oder Wiesen in freier Landschaft.
    Es gilt: "Die Benutzung des Luftraums durch unbemannte Fluggeräte bzw. Drohnen ist in Deutschland grundsätzlich frei. Dies gilt jedoch nur, solange die Benutzung des Luftraums nicht aufgrund des Luftverkehrsgesetzes oder einer anderen Verordnung eingeschränkt wird" (Quelle www.dipul.de).
    Auf der Webseite der digitalen Plattform für unbemannte Luftfahrt vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr unter www.dipul.de, hat man die Möglichkeit, über ein "Map Tool" eine genaue Übersicht über geografische Gebiete zu erhalten.
    Ein geografisches Gebiet definiert, ob in dem jeweiligen Luftraums der UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausgeschlossen ist.
    In diesem Beitrag führe ich keine rechtliche Beratung durch! Alle Aussagen, welche ich hier schildere, beruhen auf meinen persönlichen Erfahrungen sowie den Informationen, welche ich zu diesem Thema z. B. aus dem Internet gewonnen habe. Alle Angaben sind daher ohne Gewähr.
    Wer detailliertere Informationen zu diesem Thema benötigt, der sollte z. B. auch den CZcams Kanal von "U-ROB - Die Drohnenexperten" besuchen.
    Auch hier haben sich die Macher des Kanals in einem Video-Beitrag der Frage gewidmet, an welchen Orten das Fliegen mit der Drohne noch erlaubt ist?
    Link dazu: • AN DIESEN ORTEN ist DR...
    Mein Beitrag enthält gemafreie Musik von "Frametraxx"
    Titel: "New Town" und "Loops and Beginnings". Vielen Dank an "Frametraxx" und den Songproduzenten für die tolle Musik. :)

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