Schild zugeschneit & geblitzt: Müsst Ihr zahlen? | ADAC | Recht? Logisch!

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  • čas přidán 28. 12. 2020
  • Wie ist das eigentlich? Ihr fahrt durch die Winterlandschaft und plötzlich werdet Ihr geblitzt. Gefühlt aus heiterem Himmel, da kein #Verkehrszeichen auf eine Tempobeschränkung hingewiesen hat. Oder doch? Ein verschneites #Verkehrsschild kann nicht erkannt werden, oder vielleicht doch? #ADAC Clubjurist Stefan Bergmann hat für Euch die Rechtslage parat und sagt Euch in diesem Video, welche Rechte Ihr habt!
    Mehr zum Thema: www.adac.de/verkehr/verkehrss...
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Komentáře • 102

  • @TechnikFreakDE
    @TechnikFreakDE Před 3 lety +33

    Wieder ein Grund, wieso ich froh bin, eine Dashcam zu haben. Sollte es dann blitzen, habe ich beste Aufnahmen, das nachzuweisen.

    • @Marco-el5rb
      @Marco-el5rb Před 2 lety +2

      Ich habe auch eine und die ist auch ins neue Auto mit umgezogen. Nie wieder ohne. Welche hast du?

    • @TechnikFreakDE
      @TechnikFreakDE Před 2 lety

      @@Marco-el5rb Siehste. Vor paar Monaten flog einem LKW ein Teil ab, Fahrer hat nix bemerkt. Das Auto war wenige Wochen alt, über 3.000€ Schaden mit Gutachterkosten, Anwalt nicht eingerechnet. Ohne Dashcam hätte ich meine Vollkasko beauftragen müssen. Ich will auch nie wieder ohne!
      Habe die iTracker GS6000-A12. Leider ist sie aber mittlerweile ziemlich kaputt. Akku ist durch, ich hab sie bei 30°C oft genug in der prallen Sonne stehen lassen (und auch bei Minusgraden draußen). Kaufe mir vermutlich bald eine Nextbase GW522 und werde dann besser auf die Temperaturen achten.
      Welche hast du?

    • @Marco-el5rb
      @Marco-el5rb Před 2 lety

      @@TechnikFreakDE genau die gleiche. Ich finde die bisher auch sehr gut. Habe die klebehalterung statt Saugnapf. Der Saugnapf hat mich genervt.

    • @TechnikFreakDE
      @TechnikFreakDE Před 2 lety

      @@Marco-el5rb Ich wollte unbedingt einen Saugnapf. Bin immer wieder mal mit anderen Autos für paar Wochen unterwegs und will nicht auf die Kamera verzichten. Er fliegt auch wirklich nur bei mir ab, wenn im Sommer die Sonne volle kanne draufknallt. Und dann auch eben nur im Stand. Während der Fahrt passiert es nicht - bis auf 1-2 Ausnahmen.

  • @ThomasZadro
    @ThomasZadro Před 3 lety +15

    ha, ha, ha, als ob jemand das mal eben so nachweisen könnte. Auf der Autobahn umdrehen nachdem man geblitzt wurde um das Schild abzulichten? Sich daran erinnern, dass man ein Schild nicht wahrgenommen hat weil man es nicht sehen konnte? Ist mir bereits passiert und ich hatte natürlich keine Chance darauf zu verweisen, dass das Schild nicht sichtbar war.

  • @philippweber2848
    @philippweber2848 Před 3 lety +16

    Das man die Schilder auf dem täglichen Weg zur Arbeit kennt, ist zwar logisch, trotzdem muss es sichtbar sein.
    Schließlich könnte es eine Änderung geben.

    • @stefanhofmann265
      @stefanhofmann265 Před 2 lety +1

      Richtig. Hatte den fall bei mir im ort, wo ein lkw das 30er schild angefahren hat und ew nicht mehr erkennbar war, dass man nur 30 fahren darf. Hat nen monat gedauert, bis es wieder ordentlich war. Ich wusste es aber viele im ort sind übberrascht und meinen, sie dürfen jetzt auf einmal schneller fahren.

  • @christianschuldt6512
    @christianschuldt6512 Před 3 lety +15

    Und wie sieht’s denn mit zugewachsen Verkehrszeichen aus? Das kommt da ja schon mal eher vor, als Schnee. Zumindest hier bei uns im Norden 😅😉

    • @manihd0810
      @manihd0810 Před 3 lety +3

      Wenn die Sichtbarkeit nicht mehr gewährleistet ist und du ortsfremd bist, dann gilt das Zeichen für dich nicht

    • @Bandito768
      @Bandito768 Před 3 lety +4

      Würde mal sagen, dass die Stadt dann nicht ihrer Verkehrssicherheitspflichten nachgekommen ist, oder?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +4

      Hallo Christian, beim zugewachsenen Verkehrszeichen gilt das zum Schnee Gesagte sinngemäß. VG Franz vom ADAC Team

    • @weinhainde2550
      @weinhainde2550 Před 2 lety

      @@ADAC ich bin mal dafür abgeschleppt worden. dichte Hecke, geparkt. zurückgekommen, Hecke geschnitten, Parkverbotschild sichtbar, ich - ist lange her - über 100 DM ärmer. Außerdem: wann ist man ortsfremd? in einer Großstadt wie Hamburg? Da ist man doch durchaus auch oft ortsfremd obwohl z. B. dort lebend?

    • @schwille55
      @schwille55 Před 2 lety +1

      In Herne passiert, ist länger her. Schild "30" zugewachsen, am Vormittag lässt das Ordnungsamt messen, viele Treffer. Am Nachmittag lässt die Stadt das Schild freischneiden und das Ordnungsamt macht "Beweisfotos". Ein Fahrer kam die Situation komisch vor, fuhr zurück und machte eigene Fotos. Er hat sich bei den Beamten, die die Messung durchführten, beschwert.

  • @user-ip4zk2fc2b
    @user-ip4zk2fc2b Před 5 měsíci

    In einer Nebenstraße stand hier mal ein Parkverbotsschild, das komplett zugewachsen war (also mit Pfosten in Grünzeug versteckt). Der Orts-Sheriff wußte, dass das Schild da steht, aber sonst niemand. Es gab dann sogar mal ne Ortsbegehung, weil selbst beim Straßenamt keiner was von dem Schild wußte 🤣Danach wurde es einfach entfernt.

  • @MaxMustermann-eg2ky
    @MaxMustermann-eg2ky Před měsícem

    Und wieder ein Klick mehr! 🍺👍

  • @stefanhofmann265
    @stefanhofmann265 Před 2 lety +3

    Schlicht und einfach nein. Verkehrszeichen müssen immer deutlich sichtbar sein. Gilt führ eingeschneid, zugewachsen oder umgefahren aber noch nicht neu montiert. Wenn man geblitzt wird, würde ich umdrehn und das verdeckte schild dokumentieren als beweiß

  • @steffenspiller2603
    @steffenspiller2603 Před 3 lety +15

    Erst Verkehrszeichen vom Eis und Schnee befreien und dann den Blitzer hin stellen. 🤔

    • @karlo9944
      @karlo9944 Před 3 lety +2

      Ey, die sollen Blitzen.
      Das ist nicht die Straßenmeisterei.😉

    • @elofos0815
      @elofos0815 Před 2 lety

      stimmt, aber sie können Dokumentiere das das geforderte ZEICHEN für das Sie blitzen im Ordnungsgemäßen zustand ist und nicht blind einfach abparken, aufbauen und wegelagern.Soviel erwarte ich mindestens wenn man einen Blitzer betreibt.
      Und genau da werde ich sollte ich mal deutlich zu schnell gewesen sein mit meinem Anwalt ansetzen. Die Dokumentation der Ordnungsgemäßen wegelagerei, inkl dokumentation von einmesspunkte und Status der Verkehrszeichen. Wenn da nur ne kleinigkeit fehlt die eine Ordentliche Messung voraussetz, und wenns nur der nicht geeichte Meterstab oder die nicht geeichte Wasserwage ist... sind das argumente gegen die Blitzerei

  • @axeloltmann2197
    @axeloltmann2197 Před 3 lety +1

    Danke sehr interessante Info

  • @berndholl
    @berndholl Před 3 lety

    Sehr interessanes Video! 👍

  • @NicoYoshimitsu
    @NicoYoshimitsu Před 3 lety +2

    Vielleicht war es mein täglicher Weg zur Arbeit aber aufgrund der Witterung dieses mal mit dem Auto anstatt mit dem Fahrrad, was ist dann?

  • @Bandito768
    @Bandito768 Před 3 lety +5

    Hier wird immer von verschneiten Schildern gesprochen. Wie oft erlebe ich es, dass große Fahrzeuge die Sicht auf die Schilder versperren. Es also noch nicht mal erkennbar ist, dass es ein Schild gibt. Wenn ich dann geblitzt werde und ich keinen Zeugen dabei habe, was dann? Ich nutze auch keine Dashcam. Was dann? Im Zweifel für den Angeklagten?
    Hinzukommt, wenn ich in Gegenden unterwegs bin, in denen ich mich nicht auskenne, weiß ich auch nicht, wo unter Umständen ein Schild stand, so dass selbst ein Zeuge nicht bezeugen kann, dass und wo ein Fahrzeug die Sicht auf das Schild versperrt hat.
    Und dort wo ich mich auskenne ....... naja, da sollte man sicher schon entsprechend fahren, wie man es in Erinnerung hat. Das kann sich aber auch innerhalb kurzer Zeit ändern. Da kann man sicher noch eine plausible Erklärung abgeben, wenn man noch im Rahmen der Altbeschilderung unterwegs ist (wenn die Neubeschilderung eine weitere Senkung der Geschwindigkeit vorsieht).
    Insofern bleibt nur noch die obere Fragestellung offen.

    • @peterkemper4649
      @peterkemper4649 Před 3 lety +1

      Im Zweifel bezahl das Knöllchen eben. Hak es ab unter „Pech gehabt“.

    • @peterkemper4649
      @peterkemper4649 Před 3 lety +1

      @sheik DE richtig, aber ich zahle lieber 20€, als den Ärger vor Gericht ertragen zu müssen.

    • @peterkemper4649
      @peterkemper4649 Před 3 lety +1

      @sheik DE nicht regelmäßig. Nur, wenn ich nicht aufgepasst habe, dann bin ich eben selbst schuld. Vor Gericht muss man sich einen Anwalt nehmen, viel Zeit investieren und es kostet Nerven. Hab ich kein Bock drauf. Alle 5 Jahre werd ich mal geblitzt, halb so wild.

    • @peterkemper4649
      @peterkemper4649 Před 3 lety

      @sheik DE Gute Nacht.

    • @bernhardschwarz1998
      @bernhardschwarz1998 Před 3 lety +4

      Wenn du ein Verkehrsschild nicht wahrnehmen kannst,weil ein großes Fahrzeug vor dir fährt,dann bist du unweigerlich zu dicht aufgefahren und das ist strafbar.

  • @miggk8060
    @miggk8060 Před rokem +1

    Bei den Gefahrenzeichen würde ich als Autofahrer mit erhöhter Aufmerksamkeit fahren.
    Bei Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Arbeitsweg:
    Wie ist es denn auf Straßen, an denen häufig die erlaubte Höchstgeschwindigkeit geändert wird?
    So etwas habe ich schon öfter gehört, selbst erlebt zum Glück noch nicht.

    • @ADAC
      @ADAC  Před rokem

      Hallo Migg K8, diese Situation erklären wir bei 2:00 bzw. hier 👉www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/wetter/verschneite-verkehrsschilder-autoscheiben/ . Sind Verkehrsschilder zugeschneit oder stark verdreckt, kann vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden, dass er sie befolgt. Das gilt allerdings nicht für Ortskundige - und dazu zählt man auch, wenn man regelmäßig eine Strecke auf dem Weg zur Arbeit befährt. VG Marion/Social team

    • @Heiko881
      @Heiko881 Před 5 měsíci +1

      Zitat: "Wie ist es denn auf Straßen, an denen häufig die erlaubte Höchstgeschwindigkeit geändert wird?"
      Was ist das denn für ein absurder Mythos ?
      So genannte "Variable Geschwindigkeitsbegrenzungen" gibt es auf Autobahnen und Bundesstraßen.
      Doch wenn Schneefall herrscht, der so dicht ist, das die Beschilderung nicht mehr sichtbar ist, dann gilt sowieso die maximale "Geschwindigkeit in Sichtweite", sprich, 50 Meter Sicht gleich 50 KM/h.
      Bei Schneefall kommt dann noch dazu, wer dann ohne M+S-Reifen unterwegs ist, begeht eine weitere Ordnungswidrigkeit.
      ..und soll allein schon deshalb die Geschwindigkeit DEUTLICH nach unten korrigieren !

    • @MaxMustermann-eg2ky
      @MaxMustermann-eg2ky Před 3 měsíci

      Ich habe auch schon von Meteoriteneinschlägen gehört aber noch nie gesehen! 🤣🤣🤣

  • @Demente_Ente
    @Demente_Ente Před 3 lety +13

    Wenn ein Schild verschneit ist, dann sollte man vielleicht sowieso nicht mehr mit 100 auf der landstr. fahren 🤫😆

    • @MOBALutz
      @MOBALutz Před rokem

      🤦‍♂️🤦‍♂️🤦‍♂️

  • @TWARDOWSKY.
    @TWARDOWSKY. Před 3 lety +1

    Hallo, was ist mit ein Dashcam Aufnahme als Beweis? Kann ich ein Screenshot von das Videobaufahne, machen und als Photonachweis schicken?

  • @luxaly9510
    @luxaly9510 Před 6 měsíci

    eigentlich wäre es ja schlaut bei tempo schildern je nach geschwindigkeit eine form zu geben :D also halbkreisige huckel :D 3huckel 30 5 huckel 50 usw...

  • @ThomasBerglar
    @ThomasBerglar Před 3 lety +1

    1. Geht es um deutliche SICHTBARKEIT oder um deutliche LESBARKEIT??? Das ist, wie man ja schon vom Parkschein her weiß, ein großer Unterschied, Z.B. beim Stop-Zeichen reicht deutliche Sichtbarkeit.
    2. Auch auf dem täglichen Weg zur Arbeit können hin und wieder andere oder neue Zeichen stehen. Ich mache zwar die Augen auf, halte mich aber trotzdem nur an das, was eindeutig zu lesen ist. Ich denke, man muß schon eindeutig kundtun, was man will. Anderes Beispiel: der Bäcker, bei dem ich jeden Morgen 2 Mett-Brötchen kaufe, ist nicht verpflichtet, zu wissen, dass ich 2 Mett-Brötchen will. Ich muss ihm eigentlich jeden Morgen sagen, dass ich 2 Mett-Brötchen wil.
    3. Wie sieht es mit der Zusammenstellung von Verbots- und Gefahrenzeichen aus. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung an einem Schilderträger mit Gefahrenzeichen zusammen gilt nur bis zum eindeutigen Ende der Gefahrenstelle. Nehmen wir an, ich kann das 30-Schild erkennen, aber das Gefahrenzeichen darüber ist zugeschneit. Woher soll ich nun wissen, ob die 30 nur bis zum Kindergarten gelten, oder ob hinter der nächsten Kurve vllt noch eine Baustelle kommt? Also: wann darf ich wieder schneller fahren. Denn diese Zusammenstellung bedarf ja keines Aufhebungszeichens, was dann auch i.d.R. nicht vorhanden ist.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety

      Hallo Thomas, gerne beantworten wir deine Fragen:
      1. Verkehrszeichen sind deutlich sichtbar anzubringen (sog. Sichtbarkeitsgrundsatz). Dies ist nur dann gewährleistet, wenn der Regelungsgehalt der Verkehrszeichen vom durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer bei Einhaltung der Sorgfalt nach § 1 StVO „mit einem raschen und beiläufigen Blick“ sofort und zweifelsfrei erfasst werden kann. Deutliche Sichtbarkeit des Regelungsgehalts ist Wirksamkeitsvoraussetzung für Verkehrszeichen (vgl. BVerwG Urteil vom 13.3.2008 Az. 3 C 18/07). Der Punkt mit dem Stopp-Schild wird im Video ausdrücklich aufgeführt. Anhand der Form lässt sich ein Stoppschild und der Regelungsgehalt auch zugeschneit erkennen.
      2. Natürlich kann es vorkommen, dass auf dem täglichen Weg zur Arbeit neue Verkehrsschilder aufgestellt werden. Ist ein neu aufgestelltes Verkehrszeichen zugeschneit, kann im Falle eines Bußgelds genauso Einspruch eingelegt werden, wie in den anderen Fällen auch. Es geht aber darum, ob der Verkehrsteilnehmer den Regelungsgehalt erfassen konnte. Fahre ich an einem Schild mehrmals am Tag vorbei, ist mir natürlich auch die Gültigkeit bekannt, wenn das Verkehrszeichen zugeschneit ist. Im Rahmen des Einspruchs muss wie in den anderen Fällen auch das Gericht davon überzeugt werden, warum das Verkehrsschild im konkreten Augenblick nicht erfasst werden konnte.
      3. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist in diesem Fall erkennbar, daher gültig. Der Verkehrsteilnehmer muss 30 km/h fahren. Das mögliche Gefahrzeichen ist ja immer nur ein Zusatzzeichen, daher entfaltet die Geschwindigkeitsbeschränkung auch ohne Zusatzzeichen Wirkung. Es muss 30 gefahren werden, bis ein weiteres Verkehrszeichen kommt, dass eine höhere Geschwindigkeit erlaubt.
      VG Claude vom ADAC Team 💁‍♂

    • @ThomasBerglar
      @ThomasBerglar Před 3 lety

      @@ADAC Danke für die Antwort. Aber die Nummer mit der Geschwindigkeit und Gefahrenzeichen sehe ich etwas anders. Denn 1. befindet sich dort im Regelfall ja kein Aufhebungsschild, und 2. ist das Gefahrenzeichen ja kein Zusatzschild, sondern eben ein Verkehrszeichen ($41 StVO, glaube ich jetzt gerade aus dem Stehgreif) und damit ein "vollwertiges" Verkehrszeichen. Ja, die 30 sind klar und deutliche zu erkennen, aber ohne Begründung oder Zusatzzeichen müssen sie wieder aufgehoben werden. Soweit ich weiß hat es da auch mal ein Urteil von einem OLG gegeben, dass sie als aufgehoben betrachtet werden können, wenn nicht nach xy km eine Aufhebung oder Gefahrenstelle kommt, spätestens aber yz km nach der nächsten Kreuzung oder Einmündung.

  • @JuliusCesar2781
    @JuliusCesar2781 Před 3 lety +3

    Wenn ich nach 14 Tagen ein Bild bekomme, daß ich zu schnell war, dann macht es keinen Sinn dort nochmal hin zu fahren und das Schild zu fotografieren. Wie auch immer, wer fotografiert bitte beim vorbeifahren alle Schilder und weiß dann auch noch wo das war ?

  • @mika_666
    @mika_666 Před 2 lety

    sind in diesem falle dashcamaufnahmen zulässig? ich mein den auslöser aktiviert oder per sprache aktivieren ist schnell erledigt. ich meine aber im kopf zu haben dass dashcamaufnahmen vor gericht nicht zugelassen sind oder hat sich da was geändert?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety +1

      Hallo mika, Dashcam-Aufzeichnungen können nach Ansicht des Bundesgerichtshofs zumindest im Zivilrecht als Beweismittel vor Gericht verwertet werden. Nach der Entscheidung führt selbst ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften nicht zwingend dazu, dass die Aufnahme in einem Unfallhaftpflichtprozess nicht verwertet werden dürften. Ausführlichere Infos zum Thema Dashcam findest du hier 👉 www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/dashcam/ VG Claude vom ADAC Team

  • @gargoyle7863
    @gargoyle7863 Před 6 měsíci

    Ok, nehme den Bußgeldbescheid zurück und erlasse einen neuen, wegen unangemessener Geschwindigkeit bei schlechter Witterung. 🤷‍♀ Der Beschuldigte hat ja schon zugegeben, dass es verschneit war und er die Strecke nicht kennt.

  • @ryko343
    @ryko343 Před 3 lety

    Wie verhält sich es bei Navis? Wenn ich eine unbekannte Strecke fahre, an einem zugeschneiten Schild vorbeifahre und mein Navi mich z.B. auf Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit hinweist.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +3

      Hallo Ryszard, Verkehrsschilder stellen einen Verwaltungsakt dar, der nicht wahrgenommen werden kann, wenn das Verkehrszeichen zugeschneit ist - es gelten die Ausführungen im Video. Die Anzeige im „Navi“ macht die verdeckte Geschwindigkeitsanordnung nicht wirksam. Grundsätzlich stellen Assistenzsysteme wie das in deiner Frage benannte „Navi“ lediglich Hilfsmittel dar, die den Fahrer nicht seiner persönlichen Verantwortung als Verkehrsteilnehmer entheben können. VG Franz vom ADAC Team

  • @hartmutthomas989
    @hartmutthomas989 Před 3 lety +2

    Ja genau . ich bin eigentlich ständig auf dem Weg zu meiner Tante . so ist auch immer das Tempo 50 Schild zugeschneit obwohl ich erlaubte 120 km/h mir eingebildet habe . - das Spiel ist sehr einfach . Da wo ich mich nicht auskenne pass ich mich den Wetter oder Straßenverältnissen wie immer an . Hab ich Mist gebaut ärgere ich mich sehr , zahl aber die Knolle .Fertig .

  • @Martin-tv4wo
    @Martin-tv4wo Před 3 lety +5

    Eigentlich erübrigt sich die Frage. Wenn Verkehszeichen zugeschneit sind, sind meistens die Straßen auch zugeschneit und glatt. Man kann also nicht so schnell fahren.

    • @MOBALutz
      @MOBALutz Před rokem +1

      Ja genau. Weil die Straßenreumdienste ja so ganz nebenbei auch die Schilder abkehren! 🤦‍♂️

  • @l-o0211
    @l-o0211 Před 2 měsíci

    Zählt es auch für zugeparkte Schilder ? In dem Fall Tempo 30.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 měsíci +1

      @l-o0211, wenn man glaubhaft darstellen kann, dass das Verkehrszeichen nicht sichtbar war, dann kann es ein, dass das Verfahren eingestellt wird. Im Zweifel entscheidet darüber dann ein Gericht. VG Marion/ Social Team

  • @DJStefmen007
    @DJStefmen007 Před 2 lety

    Beweis Foto mit gps und Datum Uhrzeit und ggf Straße/ Adressen Print im Foto zb unten rechts oder reicht es die Datei Eigenschaften anzuhängen via Screenshot ?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety +1

      Hallo Stef_, üblicherweise gibt es beim Vorbeifahren an verschneiten Schildern (z.B. auf der Autobahn) keine Fotos, da keiner ohne Grund anhalten darf, um diese anzufertigen. Normalerweise wird hier eine Info vom Wetterdienst zu der Wetterlage vor Ort benötigt, wenn es sich z.B. um Messungen durch feste Anlagen handelt, bei denen nicht wie bei mobilen vorab die Strecke und die Beschilderung abgefahren und der Zustand der Schilder vor und ggf. nach der Messung dokumentiert wird. VG Claude vom ADAC Team

  • @realulli
    @realulli Před 3 lety

    Wenn das Schild zugeschneit ist ist das nicht "mal kurz nicht aufgepasst" sondern "nicht gewusst wie schnell man hier fahren darf". Da kann man, je nach Lage auch durchaus mal ne Weile mit stark ueberhoehter Geschwindigkeit unterwegs sein, insbesondere wenn man da frueher mal gewohnt hat und seitdem die Limits gesenkt wurden.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +2

      Hallo realulli, ungeachtet dessen, ob du die Geschwindigkeit auf dem Schild erkennen kannst oder nicht, musst du deine Geschwindigkeit den Straßenverhältnissen z.B. bei Schnee anpassen. VG Evi vom ADAC Team

    • @realulli
      @realulli Před 3 lety

      @@ADAC Das ist sowieso klar. Aber es gibt auch durchaus Stellen und Situationen, wo die Strasse schon wieder komplett sauber ist, das Schild aber noch unlesbar.
      Ich kenne auch eine Stelle, da ist erst 70, dann kommt eine Kreuzung, ab der ist dann 50. Das Navi denkt aber, da sei 100. Wenn man die nicht kennt, das Schild zu ist und man dann seine Geschwindigkeit den Strassenverhaeltnissen anpasst kann man da gut mit 70-80 unterwegs sein. (Gut, wenn die Strasse auch eine geschlossene Schneedecke hat dann nur 25-30, aber darum geht es hier ja nicht. ;-))

  • @MOBALutz
    @MOBALutz Před rokem

    Wir haben derzeit eine Stelle von ca. 300 Metern wo wegen Außerorts 100 ist! Wer sich nicht auskennt, verpasst das Ortseinfahrtsschild, da es komplett zugewachsen ist. Ich weiß wo es steht, jetzt nur noch ungefähr und muß erlich gesagt immer genau schauen wo es steht, so zugewachsen. Unmittelbar danach, beginnt die Ortschaft die direckt mit einer Senke und Kurve beginnt. Keine 50 Meter später kommt die erste Ampel, die man vorher nicht sehen kann. Wenn da mal ein fremder zu spät reagiert, weil er es nur noch vermuten kann, das dies jetzt eine Ortschaft ist, den könnte es aus der Kurve schmeißen. Und nein, diese Kurve sieht man bei 100 nicht vorher kommen.

    • @ADAC
      @ADAC  Před rokem +1

      Hallo Lutz_stellt_MOBA_Spur_N_vor, so sollte es nicht sein. Am besten ist es,. du wendest dich an die zustänige Kommune und informierst die Mitarbeiter über diese Gefahrenstelle. Viele Grüße Marion

  • @capiadi9544
    @capiadi9544 Před 3 lety +2

    Ich hätte da eine Frage und vielleicht auch wenn möglich ob ihr davon auch ein Video machen könnt müssen Radfahrer wenn Radwege verschneit sind auch benutzen oder dürfen wir auf die Straße fahren darüber mal zu berichten was für Fahrradfahrer im Winter erlaubt ist und was nicht erlaubt ist das wäre auch eine gute Sache weil das würde mich sehr interessieren weil ich Radfahrer bin danke schön

    • @ADAC
      @ADAC  Před 3 lety +4

      Hallo Capi Ani, danke für deine Anregung - wir greifen das gerne auf 👍 VG Claude vom ADAC Team

    • @capiadi9544
      @capiadi9544 Před 3 lety +3

      @@ADAC ich danke dir Claude

  • @SuperVader66
    @SuperVader66 Před 3 lety +4

    Wir kleinen sind immer Schuld ist doch klar.

    • @andyx2299
      @andyx2299 Před 3 lety +3

      Richtig.... genau so die vermeidlich "Schwachen"

  • @fabianschulze4835
    @fabianschulze4835 Před 6 měsíci

    Das Problem ist ja
    Viele Richter haben zweifle das schild zugeschneit war
    Wer fährt zurück und filmt die fahrt um zu beweisen das schild zugeschneit ist

  • @manfredebersold3720
    @manfredebersold3720 Před 2 lety

    Zugeschneites schild. Gilt es auch in der schweiz?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety

      Hallo Manfred, auch in der Schweiz sind die, gemäß den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen, angebrachten Verkehrszeichen und Markierungen grundsätzlich zu beachten. Allerdings ist die Nichtbeachtung von Verkehrszeichen und Markierungen regelmäßig nur dann strafbar, wenn diese vom Fahrzeugführer bei gehöriger Aufmerksamkeit ohne Weiteres als solche erkannt werden können. Dies ist gegebenenfalls dann nicht der Fall, wenn sie wegen Schnee nicht oder kaum mehr sichtbar ist. Sofern ein Verkehrszeichen nur teilweise eingeschneit ist, dessen Regelungsgehalt aber noch erkennbar ist, wie möglicherweise bei einem Stoppschild, so wäre es dennoch zu beachten. VG Andi vom ADAC Team

  • @schwille55
    @schwille55 Před 2 lety

    Darf ich das Verkehrszeichen 'reinigen'? Soviel ich weiß, gilt das als 'Zerstörung' des Zeichens und ist sogar strafbar.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety

      Solange man nur den Schnee entfernt und das Zeichen nicht beschädigt stellt das keine "Zerstörung" dar.

  • @ParkerSelfridge
    @ParkerSelfridge Před 3 lety +2

    Bei eingeschneiten Verkehrszeichen sollten wir uns mal über Witterungsbedingungen und angepasste Fahrweise und Geschwindigkeit unterhalten. Meist ist ein ausfahren des Tempolimits da eh nicht mehr angebracht.

    • @ParkerSelfridge
      @ParkerSelfridge Před 3 lety

      @sheik DE Wow, wir holen einen äußerst seltenen Ausnahmefall hervor um unverantwortlichs fahren bei glätte zu relativieren. XD

    • @Wildcard71
      @Wildcard71 Před 3 lety

      Im Extremfall kann man Ge- und Verbotszeichen nicht voneinander unterscheiden. Dementsprechend ist auch das Objekt der Regelung komplett verdeckt.

    • @realulli
      @realulli Před 3 lety

      Gegenbeispiel: A95, suedlich von Muenchen, Fahrtrichtung Garmisch. Autobahn schwarz geraeumt, Schilder alle komplett weiss. Es ist kalt, aber die Autobahn sogar schon einigermassen abgetrocknet. Wetter ist brauchbar. Man faehrt also 150-160 (nicht uebermaessig schnell fuer die Strecke), kommt an der Abzweigung Starnberg vorbei *Blitz*.
      Da steht eine 120er Begrenzung (keine Ahnung ob die inzwischen weiter abgesenkt wurde). Vor und nach der Abzweigung ist unlimitiert.
      Anderes Gegenbeispiel: Bei mir in der Gegend fahren Stadtbusse immer mit Sommerreifen. Dafuer werden die Busrouten mit maximaler Prioritaet von Schnee befreit. Die Schilder nicht notwendigerweise, die kennt der Busfahrer ja. Fahr' du da mal rum, ohne zu wissen wo jetzt 30, 50 oder 70 ist...

    • @MOBALutz
      @MOBALutz Před rokem

      Noch nie etwas von Reumdiensten gehört! Die Reumen die Straße von Schnee aber eben nicht von Schildern. Wenn es ordentlich gereumt ist, zum Beispiel eine Straße außerhalb der Ortschaft und es wäre normal 100 aber ist mir 70 Beschränkt, dann bist halt mit 30 drüber. Und da bin ich noch längst nicht zu schnell. Auf der Autobahn wird noch schneller gefahren wenn gereumt ist! 🤷‍♂️

    • @Temo990
      @Temo990 Před rokem

      @@Wildcard71 Gebotszeichen werden jawohl sogut wie nie verwendet. Selbst auf Kraftstraße gilt das Gebot von 60 km/h standardmäßig, ob ein Schild da ist oder nicht. Da würde ich lieber "Vorfahrt Gegenverkehr" nehmen, das ist auch ein rundes Schild und regelt sogar die Vorfahrt, was im Zweifel besonders gefährlich werden kann.

  • @Wild-Katze
    @Wild-Katze Před 10 měsíci

    Ich kann das nicht glauben, dass in einem Strafverfahren der Beschuldigte nachweisen muss, dass der Beschuldigte etwas falsch gemacht hat. Das würde gegen alle Grundsätze des Strafrechts widersprechen. Es würde mich freuen, wenn mich der ADAC darüber aufklären würde, was sich am Strafrecht geändert hat, weil dass der Beschuldigte im Strafverfahren seine Unschuld beweisen müsste würde das Recht bei uns in den Grundfesten erbeben lassen. Entweder kenne ich mich im Strafrecht nicht mehr aus oder der ADAC nicht mehr. Das ist die Frage.

    • @ADAC
      @ADAC  Před 10 měsíci

      Hallo Wild-Katze, die Bußgeldstelle muss nachweisen, dass das Schild dort angebracht ist und dass der Betroffene dennoch zu schnell gefahren ist. Den Fakt, dass das Schild zugeschneit war muss der Betroffene beweisen. VG Marion/ Social Team

  • @lowenherz7952
    @lowenherz7952 Před 3 lety +3

    Die haben immer ihre Ausreden bei alles

  • @sunnymas2656
    @sunnymas2656 Před 3 lety +3

    Wenn soo viel Schnee gefallen ist, dass es sogar die Schilder soo zuschneit.
    warum dann trotzdem zu schnell (ge)fahren ?
    mE wäre langsamer fahren, als diese Geschwindigkeitsbegrenzung - besser, ratsamer und sicherer.

    • @Dante1282
      @Dante1282 Před 3 lety

      naja das geht mitunter schnell, muss nur kalt genug sein.

    • @andreasfuchs896
      @andreasfuchs896 Před 3 lety +1

      Manchmal gibt es aber auch so komplett blöde Tempolimits wie 30 auf paar Hauptverkehrsstraßen. Oder wegen Lärmschutz.

    • @sunnymas2656
      @sunnymas2656 Před 3 lety

      @@andreasfuchs896 Ja - ok. Und der Ortsfremde wundert sich, und kann es sich nicht erklären.
      Selber erlebt: Ortsfremd - nachts - komme auf eine vierspurige Straße, gebaut wie eine Autobahn = mit Mittelleitplanken, usw.
      Alles leer, ich war das einzige Fahrzeug.
      Trotzdem Tempolimit 60 und fester Blitzer = hat bei mir ausgelöst.
      Wie kann man Tempolimit 60 erwarten, auf einer Art Autobahn ?

    • @sunnymas2656
      @sunnymas2656 Před 3 lety

      @@andreasfuchs896 In einer Kleinstadt in Frankreich gilt bereits: innerorts komplett Tempolimit 30.
      dh JEDER muß dort dahin "schleichen" - immer - Tag und Nacht - egal, welche Straßen.
      Tempolimit 30, in einer Straße, wo auch das Krankenhaus steht.
      Als Patient hat es mich genervt, dass überhaupt so viele Autos vorbei fahren, in dieser Straße. Tag + Nacht.
      Warum nicht begrenzt, nur für Anwohner und deren Besucher ?

    • @TechnikFreakDE
      @TechnikFreakDE Před 3 lety

      Es gibt genug Stellen außerorts wo 50 sind. Wenn es kräftig geschneit hat und dann gestreut wurde, kommt man als ortsunkundiger sicher nicht immer auf die Idee, einfach 50 zu fahren. Spätestens, wenn der nächste drängelt.
      Davon abgesehen gibt es oft Schilder, die z. B. von Bäumen verdeckt werden oder nach einem Sturm umgefallen sind.

  • @tortenschiebermitsenf9282

    Es gilt leider immer noch: im Zweifel für den Staat (sseckel). Selber vor Gericht erlebt.