Strafzettel auf dem Supermarkt-Parkplatz: Müsst Ihr ihn zahlen? | ADAC | Recht? Logisch!
Vložit
- čas přidán 6. 07. 2020
- Ihr kennt das alle: #Supermarktparkplatz, kurz eingekauft - und plötzlich ein saftiges Knöllchen an der Frontscheibe. Parkraumbewirtschaftung heißt das auf Neudeutsch. Das Problem: Die rechtlichen Regelungen sind oft undurchsichtig und die #Strafen teilweise maßlos. Doch müsst Ihr diese in jedem Fall bezahlen? #ADAC Clubjurist Klaus Heimgärtner erklärt Euch die drei häufigsten Geschäftspraktiken und worauf Ihr achten solltet.
Mehr zum Thema Parken und Halten findet Ihr hier:
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Mehr zum Thema Parken auf Supermarktparkplätzen findet Ihr hier: www.adac.de/verkehr/recht/bus...
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Wir haben das für uns so geregelt das wir dort nicht mehr einkaufen.
Genau richtig so!
Man könnte auch mit dem Fahrrad einkaufen. Nur mal so...
Es gibt immer noch Supermärkte die das nicht haben. Da kaufe dann ein.
😅😅😅😅Was für ne jammerei
Ach und wenn du klauen gehst machst du das dann genau so
Das hat hier im Ort genau ein Supermarkt gemacht, es wurde genau ein Knöllchen verteilt, zu Unrecht.
Konsequenz: Niemand ist mehr da hin gegangen, der Betreiber hat die Zusammenarbeit mit der Firma schließlich beendet und die Schilder entfernt.
Loyalität kann sooo schön sein :-)))
Das wäre wirklich wichtig
Bei uns war es ähnlich. Gibt nur noch einen Supermarkt der sowas hat und der ist meistens so leer das man selbst zu üblichen Stoßzeiten mal auf die schnelle die vergessenen Kaffeefilter dort holen kann ohne an der Kasse warten zu müssen. Denke der gibt bald auf oder schraubt die Schilder wieder ab.
Geht aber vermutlich nur in Kleinstädten, in Hamburg, Frankfurt oder München (oder sonstigen Großstädten oder Ballungsräumen) wird das so leider nicht klappen.
Selbst nach ' Nachweisbare , Logischer Nicht Anwesenheits Nachweis ( Urlaub , Geschäftsfahrten usw ) hm 🤔
Alles nur Abzocke.
Ist mir letzte Woche auch passiert. Ich habe sogar direkt unter dem betreffenden Schild geparkt. Aber wer kommt auf einem Supermarkt-Kundenparkplatz auf die Idee, dass man als Kunde unerwünscht ist? Da bleibt nur eines: diese Supermarktkette zukünftig konsequent und gemeinsam boykottieren.
Hallo. Haben Sie den Beitrag richtig verstanden? Niemand hat gesagt oder geschrieben, dass Sie dort in dem Supermarkt nicht erwünscht sind. Diese Parkraumbewirtschafter sorgen ja sogar dafür, das Sie, als Kunde, dort einen rechtmäßigen Parkplatz bekommen.
Wenn Sie also ihre Parkscheibe vergessen, woher soll der Kontrolleur dann wissen, das Sie dort in dem Supermarkt sind und nicht nebenan im Kino, Zahnarzt, Kneipe etc.?
Der Fehler lag nun mal bei ihnen und nicht bei dem Markt.
Sie können natürlich auch zu einem anderen Supermarkt sein. Aber wenn auch dort diese Parkscheiben-Regelung ist, dann haben Sie ja bald keinen Supermarkt mehr, wo Sie einkaufen können oder Sie sind halt dann gezwungen irgendwo weiter weg zu fahren, wo es das dann nicht gibt. Ist das so in ihrem Interesse oder wollen Sie nicht einfach beim nächsten Mal das Ding einstellen und hinlegen und dann als ausgewiesener Kunde in Ruhe einkaufen? Die 30 Sek. dürften ihnen das mehr wert sein, oder?
@@fotografffm Viel heiße Luft und blabla!
Sehr erwachsenes Verhalten. Bravo.
@@fotografffm Sie reden reinen Blödsinn!!!!! Daran, ob die Parkscheibe benutzt wird oder nicht, kann niemand erkennen ob der Parkende im Supermarkt einkauft, oder irgendwo in der Nachbarschaft ist. - Herr schmeiß Hirn!
6312. Richtig 👍👍👍 diese Abzocker vermeiden. 👎
Von wegen es geht um Dauerparker. Mir wurde bei Netto auch ein Strafzettel an die Scheibe gehängt, weil ich die Parkscheibe vergessen habe ( habe das Schild noch nicht mal gesehen). Das ärgerliche war, dass auf dem ganzen Parkplatz nur 5 Autos standen. Und der Herr, der die Zettel verteilt hat, sass da in seinem Auto und hat genau gesehen, wer in den Laden rein geht und wer nicht. Also, hat Netto jetzt eine Kundin weniger. Kaufe da aus Prinzip nicht mehr ein. Haben sie jetzt eben wöchentlich 100 Euro Umsatz weniger.
Hauptsache frech parken... warum lange suchen? Einfach Augen auf und Gehirn einschalten.
...sagt der schlauste Autofahrer Deutschlands. Haben Sie überhaupt ein Auto oder reicht das Bürgergeld für die Anschaffung nicht? Falls Sie diesen Kommentar geschrieben haben, um aus lange Weile eine Diskussion zu starten, dann sind Sie bei mir falsch. Ich werde auf Ihre "schlaue" Kommentare nicht reagieren.
@@nadeshdabrak6046 Und was war diese unqualifizierte Schreibe?
Solche Parkplätze gehören nicht dem Discounter, sondern dem Grundstückseigentümer und das sind meist Immobiliengesellschaften. Die lassen da eine Parkraumüberwachung rumlaufen, die für sie abkassiert.
Es ist also völlig egal, ob Du zu Netto, Lidl, Edeka, Penny oder sonst wohin fährst.
Nach ca. 10 Jahren als Stammkunde bei unserem Pinneberger PENNY hatte ich die neu aufgehängten Schilder nicht gesehen. (Weil ich nicht nach solchen Schildern gesucht hatte. Es war der erste Supermarkt, der dies hier im Raum begonnen hatte.)
Ich habe die Fa. PENNY darauf angeschrieben. Die fanden das völlig in Ordnung. Daher hat die Fa. PENNY jetzt eine Familie weniger als Kunden. Und nicht nur an diesem Markt. Grundsätzlich. Fertig.
Deutschland ist, was Supermärkte angeht, ein "gesättgter Markt". Ich brauche PENNY nicht.
Wegen einmal?
Wie engstirnig.
@@michaelb.8193 Soll ich mich nochmal verarschen lassen? Ich versuche immer, Fehler nur einmal zu machen.
@@peterdoe2617
Einfach die Parkscheibe raus legen.
Oder sich eine automatische kaufen.
Alle machen es, penny, rewe, lidl, aldi....wo willst einkaufen????
@@martinharceg1868 Das ist ganz einfach: D ist ein "gesättigter Markt", was Supermärkte angeht.
Ich kaufe woanders. Sie sind die ersten, die mir gegenüber diese Anzocke zuliessen. (Nach Kontakt mit ihnen.)
Nicht alle machen das. (Nicht jeder EDEKA, ALDI, usw.) Resultat: Dann bekommen die anderen halt mein Geld. Und DIE nicht. Wir müssen uns nicht alles gefallenlassen. Wir Deutschen sind da zu träge.
Moin, solange es möglich ist, vermeide ich das Einkaufen bei Firmen, bei denen solche Parkraumüberwachung eingerichtet ist. Wieder ein Grund mehr online einzukaufen.
Ich mach's genau so. Den tegut boykottiere ich seit der Zeit, wo ich 35 € Strafe bezahlen musste. Das Problem wird in Zukunft nur sein, dass immer mehr "Firmen" (REWE etc.) solche Parkplatz-Sheriffs einsetzen. Die Polizei sagt dazu ganz richtig unter der Hand: Parken Sie (im Ausnahmefall) lieber im öffentlichen Verkehrsraum. Da ist es billiger als bei den meisten solcher "privat überwachten" Parkplätzen (35€ Strafe ist keine Seltenheit).
Na ja.....mittlerweile kennt man das doch. Und wenn es einem schon überfordert eine Parkscheibe auszulegen.....nun ja....
Rewe lässt alle Parkplätze bei denen es möglich ist bewirtschaften.
Aldi hat manuelle Schranken oder ein Gratis-Bonsystem.
Lidl elektrische Schranken für die Nacht, da sie freie Kapazitäten dauervermieten
Es geht also auch ohne Kunden verärgern.
Genau darum kaufen immer mehr online.
Wenn die Innenstadt tot ist geht euch ein Licht auf.
Was Blödsinn ist nur weil man die Parkscheibe vergisst
@@michaelb.8193
Hier gibt es in der Stadt keine Parkplätze mit Scheibe.
Nur ganz außerhalb wenn man zwei Kilometer laufen will und das nur für maximal 2 Stunden.
Und wehe es sind 15 Minuten mehr dann kostet das 30 €.
@@xevo2508
Parken mir abgelaufenen Parkschein kostet auch 15€.
Aber wer geht schon über 2 h bei Rewe, Lidl, Aldi und Co einkaufen?
@@michaelb.8193
Es geht nicht ums Einkaufen beim Discounter.
Da darf man eh 1 Stunde gratis parken.
Es geht um das Shoppen in der Innenstadt. Und das ist mir hier gründlich vermießt worden.
Aber es gibt ja Amazon.
@@xevo2508
Amazon boykottiere ich alleine schon weil die Hungerlöhne und keine Steuern zahlen.
Dann lieber mit den Bahn und Bus in die Stadt oder ins Parkhaus
Aber da jammern wieder welche das es viel zu teuer wäre.
Klar wenn man über 100€ fürs Festnetz und dann nochmal über 50€ für einen unsinnigen Handyvertrag zahlt eventuell noch Sky usw. hat.
Dann fehlen halt die paar € fürs Parkhaus.
Die deutschen sind Weltmeister.
Weltmeister im auf hohem Niveau jammern.
Sobald ich ein solches Schild lese, meide ich solche Läden.
Die Abzocke umgeht man sehr einfach. Einfach diese Parkplätze meiden und auch die Geschäfte, die mit solch einem Banditentum kooperieren und das vor ihrer Türe tolerieren.
In Geestland haben diese Wegelagerer von Fair Parken auch breitgemacht. Habe schon die örtlichen Geschäftsführer von Rewe und Aldi , sowie die Laden-Inhaber des Lindenhof-Centers aufgesucht und ordentlich genervt- Da ich Bus-Fahrer einer dörflichen Einkaufsgemeinschaft bin und das Lindenhof-Center definitiv nicht mehr anfahren werde, zumal 1000 Meter weiter sich gleiche Einkaufsverhältnisse anbieten. Quintessenz Fair Park will 40 Euro und das Lindenhof Center hat 7 langjährige und treue Kunden auf einen Schlag verloren, mit einem geschätzten Jahresumsatz von ca. 40 000 Euro. Der Kunde ist König und Fair Parken vertreibt man indem man deren Vertragspartner, sprich die Geschäftsleute, peinigt. Im übrigen gilt bei mir, ohne Richter keinen Focken Cent.
man kann auch nen zaun drum ziehen und dementsprechend den wilden naPOLEon die zufahrt dicht machen - ich denke, daß der denkzettel sitzt, wenn der Russe wegen der Rechnung vom Gasmann auf der Tür steht und nach dem Röhrmehr wie Obelix fragt bei dem Konsumistischem Gebetstempel😁
Du solltest mal einen Psyciater konsultieren lol@@loschwahn723
Am besten, diese Abzocker vermeiden. Es gibt viele Supermärkte, die sich nicht auf diese Abzocker einlassen. Die Abzocker sollten es Mal mit ehrlicher Arbeit versuchen, an Geld zu kommen !!!!!!!!
Solche Gestalten finden immer Maschen zum abzocken.
Einfach die Parkscheibe rauslegen.
Ich fahr doch nicht unnötig mehr km nur weil ich einmal die Parkscheibe nicht rausgelegt habe.
Und wenn da erst seit kurzem ein Schild hängst oder schlecht lesbar, dann gehe ich zum Marktpächter oder Anwalt.
Die Abzocker sind doch die Supermärkte.
@@schorse5591
Wieso?
@@schorse5591
Wieso?
bei uns beim spar war auch mal Park&Control... aber nicht lange... es war 1 Stunde praken dann strafe... jedoch hat der Spar auch ein Bistro... sprich geht man einkaufen und dann noch essen dann ist man drüber und wird zur kasse gebeten... haben sich wohl genug beschwert so dass die wieder abgeschafft wurden :)
Vor Jahren wurde dies auch hier bei einem Einkaufszentrum eingeführt.
Ich hatte dieses Schild nicht wahrgenommen, hatte aber auch keine Notiz am Auto, als ich zurück kam.
Nach drei Wochen kam Post. Ich sollte ca. 90 € zahlen.
Ich habe eine geharnischte Mail an den größten Mieter des Zentrums, eine Filiale einer bundesweiten Supermarktkette, die ich bis dahin oft besuchte, geschickt.
Nach drei Tagen kam eine Antwort. Die Sache sei erledigt, man freue sich, mich auch in Zukunft als Kunde begrüßen zu dürfen.
Ich habs beim tegut erlebt. Über 30€ waren zu zahlen. Ich geh natürlich nie mehr zum tegut einkaufen, es gibt genug Konkurrenz.
Die Polizei sagt ganz richtig zu so was: "Parken Sie im öffentlichen Verkehrsraum. Da ist das Knöllchen günstiger." (Zumindest war das damals noch so.)
zugelassene elektronisch Parkscheibe kostet bei amazon ab 25€
@@udoarndt1430 Na dann viel Spaß, wenn die nicht anerkannt wird, selbst wenn es eine zugelassene ist.
@@bernhardammer5106 Die Parkscheibe MUSS anerkannt werden. Die entspr. Zulassungsnummer steht direkt vorne auf dieser Parkscheibe.
Inzwischen nicht mehr. In Speyer wollen die fürs Falschparken 55€, obwohl niemand behindert wurde und die Straße wegen Weihnachtsmarkt an dem Ende mit Betonbäumen gesperrt war. Diese Leute interessiert auch kein Hinweisschild. 5 Min. weg, Knöllchen. Ende.
Sehr interessant zu hören, wie das juristisch funktioniert. Vielen Dank!
🙂
Suche mal nach -Hollweck Parkplatz- da gibt es sehr sehr gute rechtliche Infos zum Fall.
Ist das vor kurzem auch passiert und ich wurde darauf aufgefordert, 30 € zu bezahlen …aber Achtung… in dem großen Schild, mit dem vielen klein gedruckten steht nämlich ihren Parking, dass die Höchststrafe nur 25 € ist. daraufhin habe ich meine fünf Euro zurückgefordert und auch erhalten. Also lesen lohnt sich.
Man kann natürlich auch dem Marktbetreiber mitteilen, dass man dort nicht mehr kauft. Wenn das Schule macht, dann wird es die Auswüchse verhindern. Es wird dann zum Marktvorteil, wenn zum Beispiel Eine Schranke mit Parkticket am Automaten genutzt wird.
Ich bin zweimal aus Unachtsamkeit auf diese Wegelagerei hereingefallen. Einfach, weil ich überhaupt nicht auf die Idee gekommen bin, dass ich während meines Einkaufs eine Parkscheibe auf einem Kunden-Parkplatz benötige. Einmal bei Lidl und einmal Rewe. Ich habe beiden Geschäften nachdrücklich versichert, dass ich zukünftig nicht mehr bei ihnen einkaufen werde. Beide versicherten mir, die Vertragsstrafe zurückzunehmen und den Parkraumbewirtschafter entsprechend zu instruieren.
Heute bin ich natürlich klüger und achte auch bei Kunden-Parkplätzen penibelst darauf, ob eine ausgelegte Parkscheibe verlangt wird.
Was hat der Marktbetreiber damit zu tun wenn man die Parkscheibe vergisst?
Meistens sind die Parkplätze nicht einmal den Ladenbetreibern.
Das Problem sind die Abzockgebühren.
Der Marktleiter treibt die Forderungen nicht ein, diese hat er den Parkplatzhaien abgetreten.
Aber wie schon gesagt, einen Kunden hat er sicher schon verloren, wahrscheinlich mehr...
@@jensschroder8214
Nicht der Marktleiter, sonder der Konzern selbst gibt dieses weiter.
Aber es ist schon mitlerweile kurios in Deutschland, dass wenn man selbst einen Fehler macht, die Schuld für sein eigenes Fehlverhalten oder vergessen anderen in die Schuhe zu schieben.
Dann kann man ja genauso argumentieren, dass wenn man vor seinem Liblingsrestaurant den Parschein vergisst und ein Knöllschen bekommt, dass man dort nicht mehr hin essen geht.
Was anderes ist es nämlich nicht.
@@michaelb.8193 Doch, es ist anders. Beim Lieblingsrestaurant stehen diese Schilder normalerweise so sichtbar (bei öffentlichen Parkplätzen, die vom Ordnungsamt kontrolliert werden), dass man tatsächlich wirklich blind sein muss, um sie zu übersehen. Dieses Zeugs hier ist aber immer extrem lang, und extrem klein (weil man damit ja schließlich Geld verdienen will, im Gegensatz zu öffentlichen Parkplätzen). Das ist was ganz anderes. Außerdem gehören diese Parkplätze oft den Märkten (hier gehts nicht im kleine Tante Emma Läden, sondern um große Supermärkte oder Einkaufszentren!), und damit haben die die Möglichkeit, das auch einfach nicht zu machen.
Ja, und dann bestelle ich natürlich online.
Da gibt's keine Parkplatz Abzockerei und ich kann das kaufen was ich brauche und nicht das was der Laden zufällig hat.
Der 2. schritt ist das Center am Stadtrand, mit 6000 kostenlosen Parkplätzen.
Der Rest zu Fuß. Aber da kann ich nur soviel kaufen, was meine Rucksack fasst.
Mir kommen die Tränen.
Ich meide inzwischen prinzipiell alle Läden, die mit solchen dubiosen Parkraumbewirtschaftern zusammenarbeiten. Ich gehe doch nicht einkaufen, um dann weitere Kosten an solche skurilen Erscheinungen zu spenden.
Ich hatte früher mehrfach das Vergnügen, konnte fast alle Forderungen aber sehr leicht zurückweisen (z.B. elektr. Parkscheibe "übersehen", Parkscheibe falsch abgelesen etc.). In einem Fall konnte ich die Zusatzkosten zurückweisen, weil unrechtmäßig (Knöllchen an der Scheibe gilt nicht als "1. Zustellung"). Ein Schelm, wer Böses dabei denkt...
Bei den aktuellen oft unseriösen Parkplatz-Sheriffs und deren zweifelhaften kognitiven Fähigkeiten ist es recht leicht, solche häufigen Fehler aufzuzeigen, weshalb relativ viele (fast alle!) Gerichtsverfahren für die Parkraumbewirtschafter verloren gehen.
Ich weiß auch von einem LIDL-Filialleiter, bei dem der Umsatz gesunken ist, seit diese Knöllchen auf seinem Parkplatz verteilt werden. So stehen sich die Discounter nur selbst im Weg.
Vielen Dank für das hochinteressante und detaillierte Video. Das habe ich so im Detail noch nicht gewusst.
was gab's denn gestern zu mittag bei dir ?
Der Supermarkt REWE bei uns um die Ecke ist so schmutzig, schlecht sortiert und überteuert, dass ich schon dem Filialleiter gesagt habe, er solle froh sein, dass jemand überhaupt auf dem Parkplatz parkt und den Anschein erweckt, er würde Kunde sein.
Nicht mal vor Weihnachten oder Ostern ist der Parkplatz mehr als 1/3 voll.
Aber trotzdem gehört der Parkplatz dem REWE und wenn der nicht möchte das Nicht-Kunden dort parken, dann muss man das akzeptieren.
Darf man dann eigentlich einfach in der Einfahrt halten, aussteigen und diese AGBs lesen? Die sind ja idR so klein, dass man die vom Auto aus kaum lesen kann... blockiert halt die Zufahrt bis man die 500 Zeilen durch hat...
Ich nehme an es gilt die StVO, nach der darfst du halt auf einer Einfahrt nicht halten und den Verkehr nicht blockieren.
Blöde Frage - natürlich nicht!
Wäre auf jeden Fall ein geiles Thema für einen Flashmob
Märkte mit Parkraumbewirtschaftung nicht mehr anfahren!!!
also wenn ich so ein Schild sehe meide ich in der regel auch den Laden insbesondere wenn der Parkplatz eh nur von Kunden genutzt wird da nichts anderes in der nähe ist und wenn ich doch da einkaufen muss dann muss man sich Prophylaktisch an der Kasse darüber beschweren ...
ich verstehe so etwas ja wenn der Laden in der Innenstadt ist und da jeder Parkt der aber nichts kauft, aber solche Schilder findet man auch auf Supermärkten von Dörfern wo bis auf dem Raps bei Wachsen zusehen man nichts anderes machen könnte und da ist das ganze einfach nur frech ...
Die Rechnung für die Geschäfte folgt ebenfalls. Wo ich kann meide ich auch diese Läden, die mich als zahlenden Kunden solch dreister Abzocke ausliefern. Dann bestell ich lieber im Internet. Bei uns auf dem Land ist das aber zum Glück noch nicht üblich. Ebenfalls in den umliegenden Städten auch eher selten.
Ich denke mal, überziehen die "Abzocker" ihre Forderungen, kündigen die Geschäfte entweder den Parkraumüberwachern wieder oder sie melden Konkurs an.
Es gibt halt immer Alternativen. Wurde man abgezockt, erzählt man davon seinen Freunden, der Familie, den Kollegen. Das sind pro abgezockter Person sicher etwa 50 weitere Personen. Je nach Größenordnung erzählen die das auch ihren Freunden. Selbst wenn das nur 5 weitere sind, kommen wir auf 250 missmutige Kunden bei nur einer geschädigten Person. Hier im Ländlichen geht so einer Firma in einer Woche die Kundschaft aus.
Naja, aber bei uns gibt es ja auch nicht mal Raps.
Um überhaupt eine Vertragsstrafe begehen zu können, muss man erst einem Vertrag zustimmen. Das Problem ist, dass viele der privaten Parkplätze kaum ausgeschildert sind und die vorhandenen Schilde total unauffällig und kleingeschrieben sind. Ich hatte letztens die Situation gehabt, wo mein Onkel bei Lidl einkaufen war und ich im Auto saß und die Arbeit eines Kontrolleurs beobachten konnte. Es bekamen etwa 50% der Parkenden einen gelben Knöllchen und als sie nach und nach aus dem Lidl-Geschäft rauskamen, wusste keiner von ihnen, dass es sich hier um einen privaten Parkplatz handelt. Ich wusste es auch selbst nicht und als ich die Politesse gesehen habe, musste ich mich genauer umschauen, um zu erkennen, dass man hier tatsächlich eine Parkscheibe braucht. Das Geschäftsmodell solcher Unternehmen beruht unteranderem darauf, dass die Beschilderung das absolute Mindestmaß erfüllt, um möglichst viele Kunden abzukassieren, die auf die kleinen Schilder nicht aufmerksam wurden. Ein kundenorientiertes Unternehmen würde genügend Schilde aufstellen, mit dem Hinweis eine Parkscheibe zu benutzen, aber dies wird nicht getan, da dies die Einnahmen reduzieren würde.
In solchen subermärkte kaufe ich grundsätzlich nichts .Solche Wahnsinnigkeiten sind unglaublich.Ich rate jeden kauft nicht in solche Geschäfte ein.Meidet solche Städte Amazon lässt grüßen.
Ob
lidl hat das Hausrecht auf dem Parkplatz. lidl alleine bestimmt in diesem Fall, wer bei Ihnen die Kunden so übel abzockt! So einen Laden würde ich boykottieren und in lokalen Gruppen in sozialen Medien "vor diesem Laden warnen". Ich darf nicht sagen, dass ich zum Boykott aufrufen würde, weil mir schonmal in einem ähnlich gelagerten Fall mit einer Unterlassungserklärung gedroht wurde.
SCHRANK-KENNies sind ja auch bei so manchen ziegenfickern eine verschwörungstheorie hab ich mich mal eines besseren erfahren müssen.
das sind die gleichen Kamelreiter wo ständig herum heulen, daß in einem KZ nicht gerast werden darf.
Gut bei den Straßenverhältnissen braucht man sich auch nicht weiter zu verwundern, daß mal wieder Franzose im Amt.
Wenn die AGB eine ausgelegte Parkscheibe verlangen, muss der Verwender diese auch bereitstellen.
Anscheinend legen die Supermarktbetreiber es drauf an Kunden zu verlieren!
Das Geld was für Busgelder etc. drauf geht, landet nicht mehr in der Supermarkt Kasse, sondern bei der Konkurrenz.
Interessant wäre noch zu erfahren ob der Parkplatzbesitzer für Schäden am Fahrzeug haftet,
wenn diese auf seinem Kundenparkplatz entstanden sind es ist ja KEIN öffentlicher Raum!
Hallo Innocentforscratcher, die Supermarktbetreiber haben nach unserem Kenntnisstand nur die Parkraumbewirtschaftung an dritte Unternehmen übertragen. Damit bleibt aber die grundsätzliche Haftung der Supermarktverantwortlichen bestehen, wenn es um die schuldhafte Verletzung von Verkehrssicherungspflichten geht. Ohne Verschulden (z. B. bei einem Parkrempler mit anschließender Unfallflucht) haftet der Supermarktbetreiber jedoch nicht. Hierüber lässt sich häufig trefflich streiten. In der Sache muss den Supermarktkunden die gefahrlose Nutzung des Kundenparkplatzes bis zum Betreten der Verkaufsräume möglich sein. VG Andi vom ADAC Team
@@ADAC nur wenn der Parkplatzbetreiber Geld verlangt, haftet der Betreiber für den Schäden, habe darüber auch zwei Urteile erstritten bzw. meine Versicherung, die wollten den Schaden nicht selber zahlen und währen bis zum obersten Gericht gegangen.
Sie meinten, wir haben Zeit und Geld 😉
Ich bin bislang zwei Mal zur Zahlung einer Vertragstrafe aufgefordert worden. In beiden Fällen an den Parkraumbewirtschafter unter Vorlage des Kassenbons des Supermakrtes geschrieben. Folge: Verzicht auf die Vertragsstrafe.
Inzwischen werden viele Supermarktparkplätze privat bewirtschaftet. Fordert man aber einen gewissen Sicherheitsstandart ein, wie Schneeräumen, streuen, oder Diebstahlschutz, dann ist komischerweise keiner mehr zuständig. Gilt auch für Parkhäuser. 🤷♂️
Ich lege inzwischen immer eine Parkscheibe hin.
Viel besser, als einzelne Supermarktketten zu boykottieren:
Trocknet die Abzocker aus!
Immer korrekt, also z.B. mit Parkscheibe parken.
Wenn das konsequent alle machen, sind die ruckzuck pleite!
Aber es wird wohl an Leuten wie mir selbst scheitern, ich vergesse leider oft die Parkscheibe, hatte aber bisher Glück.
Was ist denn aus dem Grundsatz “Eigentum verpflichtet” geworden? Wer riesige Parkflächen in Gebieten mit Parkplatzmangel besitzt (Supermärkte), sollte verpflichtet sein diese außerhalb der Öffnungszeiten Anwohnern zur Verfügung zu stellen.
Damit ich die Parkscheibe nicht vergessen, nutze ich eine elektronische Parkscheibe mit Typengenehmigung 😉
Die ist nicht erlaubt egal mit welcher "angeblichen" Genehmigung!
@@paddy1004 Doch es gibt tatsächlich einige Parkscheiben, welche zertifiziert und zugelassen sind und dementsprechend anerkannt werden müssen
@@exilsaarlander9813 ich glaube ich habe was falsch verstanden. Ich dachte an so eine Scheibe die sich selbst immer weiter dreht.
An sich eine gute Idee, allerdings kann so ein Betreiber in seinen AGB auch solche Parkscheiben ausschließen und nur die "klassischen" zulassen. Dabei ist es unerheblich, ob die elektronischen Parkscheiben im Geltungsbereich der StVO zugelassen sind, denn hier gilt ausschließlich das Vertragsrecht.
@@paddy1004
Logisch ist die nicht erlaubt, ABER nachweisen kann man das nicht. ;-)
Per Einschreiben mit Rückschein an den Supermarktbetreiber, findet man in den AGB, eigenen Vertrag (Angebot) senden, für die Nutzung des Parkplatzes. Annahme durch den Supermarktbetreiber, wenn der einen ungehindert auf den Parkplatz auffahren lässt, was den Abschluss des Vertrags darstellt (Annahme des Angebots). Darin steht, dass 1) der Supermarktinhaber für alle Schäden, die während der Zeit, die das eigene Fahrzeug dort steht, entstehen oder begründet werden, in unbeschränkter Höhe haftet, insbesondere für Schäden oder Forderungen, die durch Parkraumbewirtschaftung oder ähnliches durch Dritte entstehen. 2) Zusätzlich erhält man vom Supermarktbetreiber für jeden Schaden oder jede Forderung Dritter eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 % der Schadenssumme oder Forderung, mindestens jedoch 1.000 Euro. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. 11:25
Das die Politik noch nichts gegen diese Abzocke unternommen hat.
Ja! Das ist der eigentliche Skandal. Die uns schützen sollen vor Betrug betrügen uns aber lieber selber und noch viel schlimmer. Und dann gilt: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus!
Parteispenden regeln das.
Von dieser Regierung können wir nichts erwarten - die arbeiten nur für sich selbst....
Die Politik denkt doch selbst nur ans abzocken
Tochterunternehmen von Kaufland kontrolliert die Parkplätze ihrer eigenen Supermärkte. Dies ist Kaufland's Geschäftsmodell: Dienstleister mit Vertragsstrafen abzuzocken und Kunden ohne Parkscheibe das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Einfach diesen Markt bzw. diese Kette zukünftig meiden.
bei Lidl, wo Kaufland dazu gehört habe ich die gleiche Erfahrung gemacht
Woher weiß man denn dass diese Geräte (Tabs), die sich auf dem Boden befinden, überhaupt die richtige Zeit messen, weil ich zweifele inzwischen zu recht an dieser Zeiterfassung, da letztes mal schon nach 54 Minuten "deren" Stunde vorbei war ! Wo haben die denn ihre Beweispflicht der ordentlichen Funktionsweise und der Genauigkeit und Wartung . Wie erhält das "Gerät" die exakte Belegung und wo ist denn da die zeitliche Erfassung zu ersehen.
Hallo Master C.E.O., wir haben zur Frage der Genauigkeit der Zeiterfassung von Parksensoren leider keinerlei Erfahrungen. Weder gibt es Mitgliederbeschwerden, noch sind uns Rechtsstreitigkeiten bekannt, bei denen dieser Punkt einer gerichtlichen Überführung zugeführt wurde. Im Streitfall muss der Betreiber tatsächlich beweisen, dass das System fehlerfrei arbeitet. Einer der größten Anbieter dieser Parksensoren weist auf seiner Homepage auf eine Überprüfung durch die Dekra (Testing and Certification S.A.U.) hin, die keine Zeitfehler (zumindest bei der Ankunft) erkennen konnten. VG Franz vom ADAC Team
@@ADAC Danke ! Na ja mit der Dekra selbst habe ich auch schon sehr schlechte Erfahrungenmachen müssen, bei HU /AU.
Bei solchen Supermärkten kaufe ich grundsätzlich nicht ein. Da bezahlt man und wenn man die Parkscheibe vergisst, muss man auch noch die Abzocker bezahlen. Dazu kommt Betrug. Wir wurden schon aufgefordert zu bezahlen, obwohl die Parkscheibe hinter der Windschutzscheibe lag. Wurde dann absichtlich so fotografiert, dass die nicht zu sehen war. Zum Glück war ein einziges der „Beweis-Fotos“ versehentlich so aufgenommen worden, dass eine kleine blaue Kante doch zu sehen war. Strafanzeige gestellt, die dann eingestellt wurde. Wer mit solchen wegelagerern zusammen arbeitet, macht sich zum Komplizen und bei so was kaufe ich nicht mehr ein. Dann fahre ich weiter raus auf die „grüne wiese“ und kaufe da.
Das Knöllchen bassiert schnelle als man denkt. Parkscheibenschild übersehen (1 kleines Schild für über 20 Parkplätze), ca.15min. im Geschäft und schon hat man 20€ Verwanunggebühren am Hals
Nachdem ich mal selbst abgezockt wurde, habe ich mir eine elektronische Parkscheibe im Internet gekauft. Der Clou ist, diese hat vom Kraftfahrtbundesamt eine amtliche Prüfnummer bekommen und darf gleichberechtigt zur Parkscheibe und oder Parkticket benutzt werden. Im innern ist ein Bewegungssensor, der die von aussen dann lesbare Abstellzeit des PKW überwacht. Wird das Fahrzeig abgestellt, stellt sie sich wie bei der herkömmlichen Parkscheibenregelung auf die nächste Abstellzeit gestellt. D.h. Ankunftszeit z.B. 15:31 Uhr, so stellt sich diese auf 16:00 ganz legal ein.
Für alle rechtlichen Dinge und Verstösse übernehme ich keine Verantwortung. Jeder ist für dessen Gebrauch selbst verantwortlich und muss sich über die jeweilige Parkplatzverordnung selbst vertraut machen. Jegliche Ansprüche, gleich welcher Art, weise ich hiermit schon mal zurück.
Leider sind die elektronischen Parkscheiben sehr Preisintensiv.
@@helmut7878 Nicht unbedingt. Die Dinger gibt es ab ca. 20€, durchschnittlich kosten sie ca. 25€. Also preiswerter, als einmal eine "Vertragsstrafe" zu zahlen. Und sie sind dank Zulassung ja auch im öffentlichen Parkraum nutzbar, d.h. man braucht sich überhaupt nicht mehr um das Auslegen einer Parkscheibe zu kümmern.
Würd ich niemals nutzen. Interessierte Langfinger können daran sehr gut auslesen wann du abends nach Hause kommst etc.
@@sammuller2176 Und was soll das den "interessierten Langfingern" bringen?
Wenn Sie wissen wollen ob Du zuhause bist müssen Sie doch nur gucken, ob Dein Auto vor der Tür steht 😆
@@michaellutter5148 ist ja vorteilhaft zu wissen wann man nach Hause kommt, und bis wann niemand im Haus ist. Es muss halt keiner mehr lange beobachten sonder muss nur regelmäßig auf die elektronische Parkscheibe gucken.
Als Privatperson, dessen eindeutig privater Parkplatz (jenseits des Bürgersteiges und ganz offensichtlich zu einem Haus gehörend), gerne von anderen benutzt wird, gehe ich da beim Abschlepper nicht erst einmal in Vorkasse und kann dann gucken, wie ich an mein Geld komme ? Außerdem ist die Frage, ab wann kann ich abschleppen lassen ? Eine akute Behinderung - keine Garagen- oder Toreinfahrt - liegt ja nicht vor. Aber im Supermarkt, den ich gerade noch ordentlich mit meinem Großeinkauf "gefüttert" habe, werde ich wegen vergessenre Parkscheibe zur Kasse gebeten. Nicht die tatsächliche Nutzung (als Kunde) entscheidet, ob ich den Parkplatz regelkonform genutzt habe, sondern die Anbringung der Parkscheibe - ist sie nicht da, wird mir gleich "kriminelles" Handeln unterstellt und entsprechend geahndet. Ok, kriminell ist jetzt etwas übertrieben. Auf den Schildern müßte statt "Parkplatz für Kunden" besser "Parkplatz für Parkschein- / Parkscheibenanbringer" stehen, dann würde der Sachverhalt stimmen !
Ich finde die Regelung mit Schranke und Ticket für eine kostenfreie Einkauf Zeit auch fairer .
Eine weitere Möglichkeit ist die kamerabasierte Überwachung. Kostenloses Parken für bestimmte Zeit
Registriert durch ein-und ausfahren.
Keine parkscheibe nötig.
Das andere ist Abzocke
Guckst du mal bei "Parknotruf". Keine Vorleistung, die Abschlepper behalten das Auto als Pfand.
Wenn es dein privater parkplatz ist, liegt durch den Falschparker eine Besitzstörung vor. Du kannst sofort abschleppen lassen und manche Abschlepper arbeiten mit Abtretung von Ansprüchen. D.h. der Abgeschleppte muss den Abschlepper bezahlen wenn er das Auto wieder haben will.
Aber ich sag auch immer: Wer unberechtigt auf meinem Privatgrundstück fährt und sich da eine Schraube reinfährt, der muss für den Schaden selbst aufkommen. Das ist übrigens auch richterlich bestätigt.
Ist mir auch schon mal passiert als ich mit dem Auto in Deutschland war. Irgendsoein gelber Wisch unter dem Scheibenwischer. Habe ich weggeworfen, ist nie was nachgekommen. Bei ausländischen Nummernschildern lohnt sich die Verfolgung für die selbsternannten "Parkraumbewirtschafter" vermutlich nicht😁
Ich kaufe nicht mehr bei Supermärkten, die dieses Parkplatzmodell betreiben.
Ich werde keine Verträge mit Firmen eingehen, die ich nicht kenne und die solche Methoden verwendet.
Es gibt genügend Supermärkte, die sich auf Kunden freuen.
Wenn du nicht bei solchen Supermärkten einkaufst wirst du aber schnell Hungern müssen :D. Ich kenne für jede Kette Beispiele wo so etwas eingesetzt wird.
@@saladien9987
Bis jetzt funktioniert es sehr gut. Einige sind sogar der Meinung, dass ich weniger essen sollte.
Es sind einige Supermärkte ohne Parkplatzwächter vorhanden.
Bei einem Supermarkt, der keinen Kundenparkplatz hat (weil an ein Unternehmen vermietet), kaufe ich nicht.
Meine Frage ist: Wie komme ich denn an die AGB wenn ich mit dem Auto auf den Parkplatz fahre? Müsste ich denn nicht die Möglichkeit haben sie spätestens im Laden einzusehen? Oder, falls auf dem Schild ein Link oder QR Code ist und ich den per Smartphone scannen kann: Kann ich dann dort halten, den Verkehr blockieren und in Ruhe lesen?
@mydetlef Den Verkehr solltest du natürlich nicht blockieren. Für die Schilder mit den AGB gilt folgendes: Sie müssen deutlich sichtbar sein und die Kunden müssen sich auf zumutbare Weise Kenntnis verschaffen können. VG Andi / Social Team
ich empfehle zugelassene elektronisch Parkscheiben für den Supermarkt Parkplatz meine kostet bei amazon 25 € .. billiger als ein ticket🤓
Das kann mir beim kaufen im Internet nicht passieren. Wenn sich die Geschäfte auf so etwas einlassen, brauchen sie sich nachher nicht zu beschweren wenn kein Kunde mehr kommt.
Das einzige was hilft: Solche Plätze konsequent meiden!
Dann darf der Supermarkt zu machen und das Abzocken auf der Fläche lohnt auch nicht mehr.
@@peterebel7899 und bitte nicht vergessen bei Google eine Bewertung zu hinterlassen. Damit andere auch gleich gewarnt werden von solchen Machenschaften.
@@JuliusCesar2781 Und Presseberichte, etc.
Übrigens auch an die Geschäftsleitung des Ladens schreiben. Die sollen ruhig wissen warum die Leute anderswo hingehen.
Ist ein Gebiet erst mal tot, dann dürfen die ruhig jammern, z.B. Stuttgarter Innenstadt.
@@peterebel7899 Sehe ich genauso.
@@peterebel7899 warum? Wer ausreichend intelligent ist einen PKW zu bedienen, der wird auch eine Parkscheibe rauslegen können so lange er einkauft. Es ist doch nur Recht und billig das die Läden die für ihre Kunden Parkplätze schaffen diese auch ihren Kunden zur verfügung stellen können.
Zweimal hatte ich dies Erlebnis, bei einem ganz bekannten Discounter. Tja, dies scheint mir genau in Ortschaften zu sein, welche schon knappe Parkplatzmöglichkeiten haben. Das Gefühl bei mir ist auch, dass es sogar Mitarbeiter aus diesen Geschäften sind...,,Zusatzbonus für Knöllchen verteilen". Habe die Knöllchen an den Betreiber geschickt und musste sie nicht bezahlen.
Ein Penny Markt hat es sogar geregelt, indem von 22:00Uhr bis 7:00Uhr Privatpersonen mit Berechtigung dort parken dürfen.
Denke, das die Sensoren die manche Supermarktketten angebracht hatten, nicht vom Personal beobachtet wurden.
In nicht stark bewohnten Gegenden gibt es keine Parkscheibenpflicht, auch von großen Discounter.
Gerade erst erlebt.
Es wurde darauf hingewiesen, dass die Partkplätze mit Bodensensoren überwacht werden. Ich habe so einen Sensor mit meinem kurzen Smart überhaupt nicht überfahren. Trotzdem hat es nur 8 Minuten gedauert, bis ich nach überschreiten der erlaubten Parkdauer einen gelben Zettel am Scheibenwischer hatte. Das Schild mit den AGBs übrigens war hinter einem Ameisenhaufen angebracht und damit eigentlich unlesbar.
Auf die AGB musst du explizit hingewiesen werden. Wenn Sie praktisch unlesbar sind - niemand muss sich in einen Ameienhaufen stellen oder ein Fernglas zum AGB lesen mitbringen - sind sie unwirksam.
noch mal hingehen, ein Bild vom Zustand machen und die Forderung dann ablehnen mit der Begründung das die Nutzungsbedingungen nicht ersichtlich waren und dir keine andere Möglichkeit ersichtlich war die Bedingen der Nutzung der Parkfläche in Erfahrung zu bringen
Ich habe immer eine Parkscheibe im Auto,gehört zu meinen Inventar wie Warnkreuz oder erste Hilfe Kasten.
Und trotzdem kann man mal vergessen diese in die Scheibe zu legen.
Also ich fahre solche Läden nicht mehr an.
An mir verdienen die nichts mehr.
Das muss verboten werden.
Das ist moderne Wegelagerei.
Sprich raub.
Wenn Parkraum bewirtschaftet werden soll, muss eben mit Schranken oder sensoren ( wie schon manchmal üblich) dafür gesorgt werden dass richtig geparkt wird.
Schranken können ja x minuten kostenlos öffnen.
Und sensoren vermeiden tickets für vergessene scheiben und die bewirtschafter müssen nichtjedes auto kontrollieren.
Was ich hier besonders traurig finde sind immer diese ...... Aussagen: "Dann geh ich da gar nicht mehr einkaufen"!
Was würdet ihr dazu sagen, wenn ihr einen Laden habt, mit 10 Parkplätzen und die sind immer alle voll, weil nebenan eine Bar, Kneipe, Cafe, Zahnarzt, Spielothek etc. ist? Eure Kunden kriegen keinen Parkplatz, weil da andere stehen, die da nix zu suchen haben. Dann meckert ihr doch rum und fragt euch wieso ihr keinen Umsatz macht. Und genau so denken die Märkte bzw. gehen sie zum Eigentümer und klagen ihr Leid und dann kommen die Parkraum-Überwacher.
Und wenn ihr einfach nicht hinschauen könnt und riesengroße Schilder nicht lesen wollt, dann kriegt ihr ein Knöllchen, geht mit eurem Kassenbon zum Marktleiter oder zu der Firma, weist nach das ihr Kunden ward und dann ist das Ding vom Tisch bzw. wisst ihr beim nächsten Mal, dass ihr einfach das Ding auslegen sollt. Oder, ihr kauft euch bei Ebay eine Parkscheibe, für ein paar Euro, die sich sogar von ganz alleine stellt, sobald das Fahrzeug stehen bleibt und müsst nicht mal nachdenken.
Was kann denn ein Markt dafür, wenn ihr nicht hinschauen oder denken könnt?
Ich gehe da nicht mehr einkaufen
Der nebenan eine Bar, Kneipe, Café, Zahnarzt, Spielothek besucht hallt das auch nicht ab, der legt dann einfach die Parkscheibe ein. Einzig Dauerparker (z.B. die das als Park&Ride missbrauchen= bekommt man damit weg.
Ich gehe grundsätzlich nicht in den gescheft wo man parckscheibe hinterlegen muss..
Ich habe schon seit Jahren eine zugelassene elektronische Parkscheibe im Auto, da ich gerne die Pappscheibe vergessen hatte. Habe nun keine Probleme mehr.
Es geht immer nur um abzocke,nicht rechtskräftig da kein Geltungsbereich durch die Puzelei.
Hallo Rolf, die Rechtsprechung des BGH ist dazu eindeutig: Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz (z.B. Supermarkt, Bahnhofsvorplatz) abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Das Parken ist regelmäßig zeitlich begrenzt und nur für Kunden erlaubt. Wer gegen diese vertragliche Vereinbarung verstößt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen. Viele Supermärkte beauftragen Firmen (sogenannte Parkraumbewirtschafter) mit der Überwachung des Parkplatzes und der Durchsetzung der entsprechenden Vorschriften. Diese können Verstöße mit privaten Knöllchen ahnden oder das Auto abschleppen lassen. Mehr Infos findest du auch in diesem Artikel=>www.adac.de/verkehr/recht/bussgeld-punkte/strafzettel-supermarktparkplatz/ VG Marion vom ADAC Team
Eine Frage liebes ADAC Team, wie verhält es sich mit motorisierten Zweirädern? Brauchen die eine Parkscheibe und wenn ja wie soll man die am Fzg befestigen? Gilt das auch wenn das Zweirad nicht in den markierten Parklücken sondern z.b. bei den Fahrrädern steht?
Hallo FlyinTiger, wir haben dazu einen passenden Beitrag: www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/motorrad-fahren/motorrad-parken/ . VG Franz vom ADAC Team
Die beste Masche ist es, einen abgelaufenen TÜV zu bemängeln und dafür privat Geld vom Halter zu verlangen.
Wer macht denn sowas.
Kann 1 Eigentümer einer WEG die Besucherparkplätze, die im Gemeinschaftseigentum stehen, per kostenpflichtigem Abschleppen sauber halten? Oder braucht er einen WEG Auftrag?
Danke für das Video Herr Heimgärtner: Darf ein Fzführer ebenfalls abgeschleppt werden, wenn es sich um einen "tatsächlich öffentlichen Weg" handelt"? Sprich: ohne Ansehen der Person. Da reicht dieses "Schild" doch nicht aus oder ? Müsste es nicht zusätzlich überwacht werden durch eine Person? Das würde doch heißen, dass ich meine Kosten falls abgeschleppt zurück bekäme vom Eigentümer? oder gilt das nicht nicht für Parkraumbewirtschafter ?
Punkto Vertrags strafen ist die Verhältnismäßigkeit der Strafe auf die umliegenden Parkplatzmöglichkeiten welche kostenpflichtig sind anzupassen
Hallo Peter, meist liegen die Summen für zu langes oder falsches Parken zwischen 15 und 30 Euro. Weil das Ganze auf Privatgrund stattfindet, handelt es sich nicht um ein Bußgeld, sondern um eine Vertragsstrafe: Wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz (z.B. Supermarkt, Bahnhofsvorplatz) abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ein Vergleich mit umliegenden Parkflächen ist dabei nicht erforderlich, es findet einzig eine Prüfung statt, ob die Vertragsstrafe möglicherweise. unangemessen hoch ist, was die Gerichte bislang in keinem uns bekannten Fall auch nur mehr als oberflächlich angesprochen haben. VG Marion vom ADAC Team
Eine Liste mit Möglichen Fahrern? Wie wäre es, wenn man das Berliner Telefonbuch als solches einreicht?
Ich habe auf einem REWE-Parkplatz geparkt und hatte die Parkscheibe versehentlich um eine halbe Stunde falsch eingestellt. Das hat mich stolze 36 Euro gekostet. Ich bin aber nicht so sehr auf die Parkraumabzocker sauer, sondern auf die Marktleitung, die solche Typen beauftragt hat. Resultat: nach 30 Jahren als REWE-Kunde bin ich nun eben keiner mehr... Es gibt ja auch noch andere Märkte!
REWE Philipp Grofe oHG ist für mich auch mittlerweile Geschichte. 1x Parkscheibe vergessen 29,90 EUR - kaufe jetzt bei Lidl.
Bei uns gibt es das nur sehr selten.Bei Kaufland zieht man ein Ticket Legt es vorne rein und fertig.Beim rausfahren wird der Schein einbehalten fertig.Dann können die selbst Kontrollieren wer falsch Parkt. So kann man das auch machen.Aber die meisten haben nichts ist halt Land und nicht Stadt.
Ich habe letztens 38€ Vertragsstrafe bekommen. Auf diesem Platz war keine AGB ersichtlich und ich war Kundin. Ich bin als Beifahrerin als Kundin in den Markt für 2 Minuten. Also das Auto war gar nicht verlassen. Ich habe per Post die Rechnung bekommen. Vor Ort gabs einen Mitarbeiter der mir sagte es gibt keine Rechnung weil alles in Ordnung sei? Habe Widerspruch eingelegt. Wie siehts da aus?
Hallo @g.h.5296, aus welchen Gründen du eine Vertragsstrafe bekommen hast, können wir ohne genaue Kenntnis der Örtlichkeiten nicht beurteilen. Es war aber sicher sinnvoll Widerspruch einzulegen. Als ADAC Mitglied kannst du dich gerne mit näheren Angaben von unseren Clubjuristen kostenlos beraten lassen. Kontaktmöglichkeiten - telefonisch oder per Mail - findest du auf dieser Seite 👉 www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . VG Marion/ Social Team
wegen unserem Penny gehen wir seit Jahren nicht mehr in Läden der Rewe Group. Ich verstehe das Dauerparker zur Kasse gebeten werden. Und es war auch meine Dummheit das ich die Parkscheibe vergessen habe. Aber die Filialleiterin hat absolut nicht mit sich reden lassen. Also haben die einmal 24,90 bekommen.....und seit 7 Jahren nichts mehr!
Ihr habt schon ein starkes Dekoteam :D
:-)
Einfach zeitlos
😂
@ADAC bzgl. Vertragsstrafe: wenn es zum Gerichtsverfahren kommt und ich die Liste mit den möglichen Fahrern vorlege… ist die Sache dann erledigt?
So wie ich das verstehe, könnte ich theoretisch die ganze Familie auf die Liste schreiben und die Firma hatt dann Pech gehabt, weil sie ja nicht beweisen können wer von meiner Liste wirklich gefahren ist.
Oder habe ich das falsch verstanden?
Ja hast du, denn da muss nix von niemanden bewiesen werden. Im ruhenden Verkehr greift - im Gegensatz zum fahrenen Verkehr - die _Halterhaftung_ ; sprich ne Knolle bekommt immer der _Halter_ vom falsch geparkten Fahrzeug aufgebrummt.
Wer tatsächlich gefahren ist spielt nur dann eine Rolle, wenn bei einem _fahrenden_ Fahrzeug was passiert ist.
@@BonsaiDax Diese Regel der sog. Halterhaftung gilt nur im öffentlichen Straßenverkehr, also in Verfahren zw. Verkehrsteilnehmer und Staatsmacht (sog. OWi- Verfahren); aber hier geht es um Privatgrund, z.B. Parkplätze v. Supermarkt und dieser Streit wird dann zw. 2 gleichberechtigten, privaten Parteien ausgetragen. Der Supermarkt muss dann den Richigen verklagen, sonst verliert er den Prozess. Der Halter des Fahrzeugs könnte auch der Fahrer sein und die Haltereigenschaft macht das auch ziemlich wahrscheinlich - aber es ist auch nicht völlig unwahrscheinlich, dass jmd. anderes, z.B. ein Familienmitglied gefahren ist und falsch geparkt hat.
@Adrian M.: Die Liste vorlegen recht nicht. Man muss schon konkret sagen, dass man selbst nicht gefahren ist, darf sich nicht auf sein Recht berufen, ein Familienmitglied nicht verpfeifen zu müssen und muss sogar den wirklichen Fahrer nennen. Nur wenn es Gründe gibt, dass man den wirklichen Fahrer nicht benennen kann, z.B. weil es ein von mehreren Familienmitgliedern genutztes Auto ist, kann man eine Liste mit den in Frage kommenden Personen vorlegen. Natürlich muss vor Gericht alles der Wahrheit entsprechen. Und natürlich muss sich dann auch noch der Richter an die Spielregeln halten, was keinesfalls sicher ist.
@@hanskamrath2466 Gute Ergänzung ! Den _privaten_ Parkplatz hatte ich gar nicht mehr auf dem Schirm, und der ist ja eigentlich sogar mehrheitlich bei Supermärkten vorhanden.
Drollig wird es ja wenn der Eigentuümer des Fahrzeugs eine Liste mit "Könnte einer der folgenden 100 Personen gewesen sein." ;)
Ist eigentlich das BGH an dieser Abzocke beteiligt? Der ADAC scheinbar auch, denn er sollte eher Tips geben, wie man gegen diese Wucherer vorgeht! Habt ihr euch nicht schon einmal schmieren lassen vor einigen Jahren?
Natürlich sind die beteilligt. Überwachungsfirma, Angestellte, Abschlepper .. alle zahlen Steuern, die wegfallen würden, wenn man das gerichtlich unterbinden würde. Merke: Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing.
Ich erinnere mich. (Da war doch mal der Skandal mit den "korruptionsgenerierten Kaufempfehlungen" (Reifen auch), wo sogar die Vereins- und steuerbegünstigungen auf dem Spiel standen)...
wie verhält es sich da mit zweirädern (parkscheibe, anbringen des parktickets)? was ist da zu beachten?
Hallo Bernd, Infos zu Parkschein und Parkscheibe am Motorrad findest du hier => www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/zweirad/motorrad-roller/motorrad-fahren/motorrad-parken/ . VG Franz vom ADAC Team
Der Chefin meiner Frau passiert: Im Parkhaus vom Bauhaus das Schild mit der Parkscheibe nicht gesehen. Und schon wurde es teuer. Ihr half auch der Kassenzettel vom Einkauf nicht.
Zu dem Thema hätte ich eine Frage weil mir das ganze letzte Woche passiert ist und ich 25 Euro zahlen sollte weil ich keine parkscheibe ins Auto gelegt habe.
Und zwar meine Frage ist muss der Parkplatzüberwachungsdienst ein Foto des Fahrzeugs machen wo man das Nummernschild und die nicht ausgelegte parkscheibe sehen kann oder reicht es wenn der Mitarbeiter des Parkplatzüberwachungsdienstes das Knöllchen dran hängt ohne wirkliche Beweise zu haben?
Hallo Thorsten, Foto wie Aussage des Mitarbeiters sind beides zulässige Beweismittel. Meist wird man aber dem Foto eine höhere Beweiskraft zubilligen. Daher erstellen die Bewirtschafter regelmäßig auch eine Fotodokumentation, ein Anspruch auf Vorlage des Beweismittels - außerhalb eines Rechtsstreits - besteht aber nicht. VG Dein ADAC Team
@@ADAC und wenn kein Foto gemacht werden kann weil man zu nah an einem busch steht und man deswegen nicht in einem Foto Nummernschild und parkscheibe drauf bekommt dann reicht die Aussage des Mitarbeiters?
Der Kunde ist König, das war einmal!
Einfach einen anderen Supermarkt besuchen!
Was kann passieren, wenn man die Unterlassungserklärung nicht abgibt? Wenn man z.B. den Parkplatz wieder unberechtigt nutzt, kann der Besitzer oder dessen Vertreter wieder dagegen vorgehen. Eine Unterlassungserklärung vereinfacht das Verfahren für ihn, aber es ist meines Erachtens nicht notwendig. Wenn der Besitzer oder dessen Vertreter (ich denke, die Parkraumbewirtschafter können nur als Vertreter des Besitzers handeln, denn sie haben kein selbstständiges Recht an dem Parkplatz) einen Fahrzeughalter oder Fahrer verklagen, werden die Gerichte dann die Abgabe der Unterlassungserklärung erzwingen (können)?
Hallo edhoc2, ja, die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann gerichtlich erzwungen werden und wie der BGH meint, auch bereits nach der ersten Besitzstörung. Vom Halter, wenn er den Fahrer nicht benennt und - obwohl der BGH das bislang nicht klar geurteilt hat - wohl erst recht vom Fahrer.
Hinsichtlich Klagebefugnis hängt es davon ab, ob der Bewirtschafter im Namen einer Eigentümers/Mieters etc. handelt oder im eigenen Namen. Wenn er etwa die Ansprüche gegen den Falschparker abgetreten bekommt (was oft auf Supermarktparkplätzen der Fall ist), kann er auch im eigenen Namen klagen! VG Dein ADAC Team
Was heißt " Video gefallen hat." Das hat mit gefallen nichts zu tun. Der ADAC sollte mal endlich für klare Standpunkte eintreten. Was diese Parkplatzwächter tun, vor allem wie sie es tun, ist schon eine Sauerei. Mein Fall: Parkplatz von Discounter fast leer. Sauteures Auto neben uns. Fahrer zählt offenbar gelangweilt seine Räder. Wir gehen in den Laden, kaufen ein, gehen ans Auto. Nachbar ist weg, Zettel an Scheibe. Hatten Parkscheibe vergessen, machen wir sonst immer. Fällig: 24,90 Euro. Unser Einkauf: 10 Minuten, ca. 20 Euro. Schlechtes Geschäft.
Discounter angeschrieben, Fall geschildert, Sache erledigt. Klappt sicher nicht immer.
Strafbewerte Unterlassungserklärung? Also ehrlich, da würde ich nie wieder einkaufen. Und: auf der halben Welt verbreiten was mir widerfahren ist.
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass es irre viele Gesetze gibt, die es erlauben Bürger abzuzocken. Das mag Recht sein, aber nicht richtig.
Hat ein Marktbetreiber sowas nicht, dann wird der Parkplatz von allen zugeparkt. Das Ergebnis ist dann, dass die Kunden weniger Parkplätze zur Verfügung haben bzw. keinen finden. Ich finde diese Parkwächter daher eine gute Sache, die sollen ruhig kompromisslos sein. Jedoch muss an der Einfahrt sehr groß und klar kommuniziert werden, dass da jetzt ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen wird. Das ist vielfach nicht der Fall.
❤ Danke für den Bericht ❤Wir haben das in Berlin fast überall. Wenn es sich um ein automatisches Kennzeichenerfassungssystem handelt,ist es ganz einfach zu umgehen ganz legal.ich muß das jede Woche machen. Bevor man auf ein Parkplatz fährt sein Autokennzeichen ausversehen abdecken .wenn ich den Parkplatz verlasse Kofferraumklappe vergessen zuzumachen.oder eine Decke ausversehen über sein Nummernschild hängen. Bitte nicht das Auto so parken mit Kennzeichen verdeckung. Das ist (Vorsatz ) was ich auch schon gesehen habe,das jemand kurz vor Auffahrt Nummernschild kurz abnehmen .danach gleich wieder ran. Bei Ausfahrt genau das selbe. Ganz einfach
Hallo Sven, schau dir vielleicht dieses Video von uns dazu an 👉 czcams.com/video/JW-SGRDumkg/video.html . VG Evi/Social Team
Lieber ADAC ich habe geschrieben ausversehen.wenn mein Nummernschild abgefallen ist, bin ich sogar pferflichtet es sofort wieder anzubringen. Wenn das eben bei der Auffahrt eines Supermarktes passiert ,kann ich das leider nicht beeinflussen.ich habe auch schon gesehen das jemand ( Beifahrer) vor das Auto läuft mit grosser Reisetasche auch nicht verboten.
Und was ist wenn ich auf kostenfreie Parkplatz von Supermarkt geparkt habe, war einkaufen in diesen Supermarkt, und habe trotzdem eine Strafe bekommem habe. Wer soll das beweissen, dass ich nicht einkaufen war.
Egal was die Gerichte hier sagen. 30€ für Falschparken z.B. auf einem Supermarkt Parkplatz sind meiner Meinung nach definitiv Wucher.
Wenn ich jemals in diese Situation kommen sollte wird mich der entsprechende Markt oder sonstiges Geschäft als Kunde verlieren.
Was unternimmt denn der ADAC, um dieses offensichtliche Abzockergeschäftsmodel (z.B. bei Einkaufszentren) zu attakieren. Das wäre doch mal eine sinnvolle Aufgabe im Sinne der ADAC-Mitglieder, die doch schliesslich auch für einen funktionierenden Lobbyismus (den ständig steigenden) Mitgliedsbeitrag ( mit immer weniger Leistung) zahlen.
Hallo HaWe Schneider, wer sein Auto auf einem Kundenparkplatz abstellt, schließt damit einen Vertrag mit dem privaten Grundbesitzer ab und akzeptiert die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegen geltendes Recht kann der ADAC nichts unternehmen. VG Heidi vom ADAC Team
@@ADAC Die Methoden dieser Abzockfirmen sind geltendes legales Unrecht! Ihr solltet Euch für Eure Kunden in deren Sinn und dem gesunden Menschenverstand folgend engagieren und nicht vor einer ungerechten "Rechtsprechung" oder Gesetzeslage kuschen!
Ich habe aktuell auch mit Park & Control zu tun. Vor einem Monat wegen eines Auftrags länger dort gestanden, und jetzt bekomme ich genau am Freitag Abend die Zahlungsaufforderung, die ich bis Montag begleichen soll. So ein Vorgehen sehe ich als Nötigung an.
Noch mal zur Verdeutlichung: Diese Leute lassen sich über einen Monat Zeit, bis sie mir irgend etwas mitteilen, und ich soll über das Wochenende innerhalb von 3 Tagen überweisen.
Wie ist das rechtlich zu sehen?
@guidoguloff3056 In den vorliegenden Fällen der Parkraumbewirtschaftung und Vertragsstrafe muss der Gläubiger (hier: Park & Control) keine Frist setzen. Es kann auch ein Verlangen nach sofortiger, unverzüglicher oder umgehender Leistung, sprich Bezahlung der Vertragsstrafe, verlangt werden. Wird aber eine Frist gesetzt, darf diese nicht unangemessen kurz sein, stattdessen wird eine angemessene Nachfrist automatisch in Lauf gesetzt. Aber auch hier reden wir davon, dass dann allenfalls einige wenige Tage hinzukommen. Wird nicht innerhalb dieser (gegebenenfalls verlängerten) Frist bezahlt, würde Verzug eintreten und der Schuldner müsste dann auch für Verzugsschäden (z.B. kostenpflichtige Beauftragung eines Inkassounternehmens) aufkommen. Als ADAC-Mitglied kannst du dich auch für eine kostenfreie, individuelle Rechtsberatung direkt an unsere Juristen wenden 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Andi / Social Team
Wie ist das vor Gericht, wenn ich einen möglichen Fahrer angeben muss? Muss ich auch Familienangehörige nennen? Kann die Liste der möglichen Fahrer beliebig lang sein? Und was ist, wenn ich es nicht weiß, selbst aber nachweislich nicht infrage komme?
Hallo Rainer, wann man vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen darf, erklären wir in diesem Video
👉 czcams.com/video/IMz0oQ_8vd0/video.html. VG Marion/ Social Team
Seit 2 Monaten hat ein Nachbar vor seinem Grundstück eine Absprerrung auf der Strasse errichtet bzw.errichten lassen, in der ein kleiner Container steht. Merkwürdig ist, dass es seit dem keinerlei Bauarbeiten gibt und der Nachbar, mangels Parkplätzen innerhalb der Absprerrung selbst park. Ist das legal oder liegt da ein Mißbrauch vor?
Hallo Wol Pi, ob das legal ist oder nicht, können wir von hieraus nicht beurteilen. Wenn der Container auf der Straße steht, hätte der Nachbar das auf jeden Fall bei der örtlichen Gemeinde genehmigen lassen müssen. Wende dich daher am besten an die Gemeinde. VG Heidi vom ADAC Team
@@ADAC ein freundliches " frag doch mal die Sitte " hätte gereicht.
Wie schaut es denn aus wenn die Beschilderung Nur an der laden Tür und verdeckt angebracht ist und ich es so nicht ersehen bzw erkennen kann
Und des Weiteren keine weiteren Beschilderungen auf dem gesamten Gelände weder Zufahrten und Parkflächen gibt
Hallo Sven, wenn die Beschilderung nicht so angebracht ist, dass man davon zumutbar Kenntnis nehmen kann, würde auch kein Vertrag inkl. der AGB zustande kommen, womit auch keine Vertragsstrafe vereinbart wäre. Man muss aber damit rechnen, dass die Betreiber solche Einwendungen übergehen oder zurückweisen. Ob aber nach Mahnungen und Klageandrohungen auch eine gerichtliche Geltendmachung erfolgt oder der Betroffene dann ggf. doch einknickt und zahlt, ist das eigentliche Praxisproblem. Zu dieser Thematik gibt es jedenfalls wenig Rechtsprechung.
VG Franz vom ADAC Team
Fuer einen Supermarkt oder Haendler eine geeignete Methode Kunden los zu werden
Krankenhausparkplätze... die Kranken dürfen zu Fuß irgendwie hinkommen oder hohe Parkgebühren bezahlen, selbst wenn Parkflächen zu 90% sonst frei sind, es also überhaupt keinen Grund gibt, Parkplatzraum "zu befreien" ...
Und die Frage ist, ob sich das "bezahlen lassen" lohnt, um z.B. Grau-Grünpflege und Winterdienst zu refinanzieren, da diese Parkdienstleister sicher zusätzliche Kosten verursachen ...
Lieber ADAC wie ist das eigentlich, wenn ich so eine Vertragsstrafe bei einem Supermarkt-Einkauf eingehe, dieser einen Abschleppdienst ruft, der mein Fahrzeug vorne aufbockt und damit wegfährt. Da aber die Vorderachs-Hinterachs-Getriebe zusammen hängen würde in diesem Fall die Getriebe beschädigt werden, da sie jederzeit gleichzeitig angetrieben werden müssen; und diese „parkcontrol“ stellt mir auch in Rechnung den richtigen Abschleppdienstwagen auskategorisiert (obwohl es dann der falsche war) zu haben, muss ich diesen dann bezahlen und wo würde ich die Schäden aber meinem Fahrzeug(getrieben) erstattet bekommen, falls dies möglich ist?
Hallo Drealoon, der Parkraumbewirtschaftungsfirma Park & Control PAC GmbH haftet als Auftraggeberin, wenn das von ihr beauftragte Abschleppunternehmen schuldhaft einen Schaden an dem abgeschleppten Fahrzeug verursacht hat. Der Abschlepper wurde dabei als sog. „Erfüllungsgehilfe“ für die Park & Control PAC GmbH tätig. Das heißt, ein Verschulden des Abschleppdienstes muss sich die Park & Control PAC GmbH haftungsbegründend wie eigenes Verschulden zurechnen lassen (§ 278 BGB).
Des Weiteren muss der Abgeschleppte nur für die ortsüblichen Abschleppkosten sowie für die Kosten für die unmittelbare Vorbereitung des Abschleppens (z. B. für die Sichtung auf Vorschäden) einstehen. Dies betrifft auch den „richtigen“ Abschleppwagen. Mehrkosten für ein überdimensioniertes Abschleppfahrzeug sind vom Abgeschleppten nicht zu tragen. VG Evi vom ADAC Team
@@ADAC die reden sich doch da raus, das sind doch Verbrecher
@@tizianalohr6642 so sieht’s aus und der ADAC ist mittlerweile nicht einmal die Mitgliedschaft wert….!!
Ich sehe den Ansatzpunkt beim Supermarktbetreiber. Wenn ich da einkaufen gehe, und soll anschliessend eine Strafe zahlen, weil ich beim parken dort die Parkscheibe vergessen habe, sollte dieser auf den Parkbewirtschafter in meinem Sinne einwirken. Es bleibt dann seine Wahl, sich darum zu kümmern, oder künftig auf den Umsatz zu verzichten, den ich in seinem Laden recht regelmäßig generiere.
Naja den Supermarkt meiden und dieses auch Ihm schriftlich mitteilen.
Mal ne frage ich habe ein knöllchen bekommen Von den 30€ war jetzt nicht im Supermarkt einkaufen hab aber eine Parkscheibe ausgelegt
Auf dem knöllchen stand 1 Minute nach dem ich von meinem Auto weg war hat man den knöllchen ausgestellt Frechheit und dann 30€ wenn man im absoluten Halteverbot parkt kriegt man 25€ und die kommen mit 30 absolute Frechheit jetzt wollte ich mal wissen ob ich das wirklich bezahlen und ob das rechtswirksam ist bitte um eine schnelle Antwort bitte
Hallo Probeast Skiski, die Rechtsprechung des BGH ist dazu eindeutig: Wer sich auf solche ausgewiesenen Parkplätze stellt, geht einen Vertrag samt AGB ein. Danach ist das Parken regelmäßig zeitlich begrenzt und nur für Kunden erlaubt. Wer gegen diese vertragliche Vereinbarung verstößt, muss mit einer Vertragsstrafe rechnen. Gegen die Höhe von 30 Euro bestehen seitens der Rechtsprechung keine Bedenken. VG Heidi vom ADAC Team
Ich sollte jetzt 35 € bezahlen, weil die Parkscheibe links auf der Fahrerseite war und nicht vorne hinter der Frontscheibe. Das sei in der AGB so festgelegt.
Dürfen Parkraum-Überwacher auch bei StVO-Verstöße Knöllchen verteilen? Wenn ja: auch in Form einer Vertragsstrafe? In einer TV-Sendung kam ein Beitrag über dieses Thema und in diesem wurde berichtet, dass eine Frau noch zusätzlich 10,- € bezahlen musste, weil bei ihrem Kleinbus der TÜV Abgelaufen war. Ist das rechtens?
Hallo Sven, die Parkraumbewirtschafter können keine „echten“ Bußgelder verhängen. Allerdings wäre es theoretisch möglich, vertraglich zu vereinbaren, dass man eine Vertragsstrafe verwirkt, wenn man mit einem Kfz mit abgelaufener Plakette parkt. Ob so eine Klausel bei einer AGB-Kontrolle vor Gericht auch hält, ist mehr als fraglich, weil das ja so keinen Bezugspunkt zur Parkplatznutzung hat. VG Claude vom ADAC Team
_" Dürfen Parkraum-Überwacher auch bei StVO-Verstöße Knöllchen verteilen? "_
nein aber die dürfen jederzeit ungefragt gegen amtsbeschluß auf richterliche Anweisung das Material heraus rücken.
Selbstverständlich eine Kopie - das Original gehört ins Archiv
@@loschwahn723 Wo steht das?
@@ADAC
Das hat man bei mir mal erfolglos verucht.
Die fielen ganz weit hinten runter.
Fahrzeug war beim TÜV, kam leider nicht drüber.
Mängel wurden beseitigt und vor dem Wiedervorführungstermin (für den man ganz legal 4 Wochen Zeit hat) wollte ich noch was einkaufen.
Da hatte ich von einem solchen Parkplatzabzocker, eine Knolle von 154,- € an der Scheibe.
Plakette war gerademal 3 Tage drüber, was vollkommen legal war, da ich ja den entsprechenden TÜV Bericht hatte, die Rechnung über die Beseitigung der Mängel und auch einen Wiedervorfühungstermin (welche das Fahrzeug dann später ohne Mängel besatand).
Was genau geht das diese Abzocker an, bzw. was bilden die sich ein?
Da gab es keinen Verstoß und das Fahrzeug war verkehrssicher und rechtlich einwandfrei unterwegs.
Bei aller Liebe, was genau nehmen die sich denn inziwschen da alles raus.
Also das ist pure Abzocke und hat nichts mehr mit unserem Recht und Gesetz zu tun, auch nichts mit der Parkplatznutzung.
Selbst die Polizei, würde sich so etwas niemals rausnehmen.
Und es wäre mir neu, das man sich durch die Nutzung eines Parkplatzes, sich durch ein privates Unternehmen verkehrsrechtlich kontrollieren lassen muss.
Was kommt als nöchsten Alkoholkontrolle am Pfandautomaten oder was?
Hab ich nicht bezahlt und meinem Anwalt übergeben.
Bei aller Liebe, die sind doch nicht mehr ganz sauber!
So etwas muss man sich mal durch den Kopf gehen lassen, was das inzwischen für Blüten treibt.
Muss ich ein "Knöllchen" auf dem Supermarkt- Parkplatz auch dann bezahlen, wenn das Kennzeichen auf dem Zettel nicht mit dem Autokennzeichen übereinstimmt?
Hallo Ilse, wenn das Kennzeichen auf dem Strafzettel nicht mit deinem Kennzeichen übereinstimmt, dann musst du ihn natürlich nicht bezahlen. VG Evi/ADAC Team
Diese Parkplätze sind sehr oft frei, die meisten meiden diese 🤷♂️ und einkaufen kann man immer bei der Konkurrenz
Einfach nur die Parkscheibe rauslegem
@@michaelb.8193 das ist klar, blöd bloß wenn man die vergisst: das eskaliert preislich recht schnell
@@sanara_on_tour Dagegen helfen automatische Parkscheiben, wobei man darauf achten muss dass sie eine Zulassung haben.
Wieso erklärt der ADAC nur und kämpft nicht für die Autofahrer bzw die Mitglieder
Was ich so schlimm finde: Es ist alles logisch, auch wenn man sagt "ey du hast jetzt hier was zu bezahlen". Nur diese Parkmaffia-Firmen haben unterdessen eine ganz andere Masche: Oft werden Parkplätze mehrfach genutzt. Also beispielsweise Supermarkt A gehören einige Buchten, und dann wären noch weitere auf dem selben Parkplatz für Anlieger, Anwohner, und evtl. andere Geschäfte. Statt die alle unter einen Hut zu schmeißen, stellt man quasi diese schönen großen blauen Schilder mit den AGB auf, aber ändert nur ganz unscheinbar und im Kleingedruckten, dass diese 3 Buchten beispielsweise für Anwohner sind mit Ausweis, diese 3 sind komplett frei, und die näcshten 10 gehören zum Supermarkt. Optisch unterscheiden sich die Parkbuchten aber nicht voneinander, lediglich die auf den ersten Blick gleich aussehenden Schilder sind im Detail beim genauer hinsehen anders. Und das macht man jetzt in einem Rentnerstadtteil, wo ein Laden ist, der zwar x mal den Betreiber gewechselt hat, aber wo "Omma Elfriede schon seit 40 Jahren einkaufen fährt". Wer sowas nicht kennt: Hier ein Beispiel vor meiner Haustür Netto, Goslar, Stadtteil Ohlhof. Einfach mal ansehen, wie das von oben aussieht, das war vor 30 Jahren schon so oder so ähnlich, und jetzt ist dort eine Parkmaffia-Firma tätig. Das heißt, selbst wenn ich berechtigt dort parke, parkscheibe reinlege, und auch wirklich im Supermarkt war, habe ich hinterher einen Zettel dran kleben, nur weil ich eine Bucht zu weit links gestanden habe, und nicht JEDES von ca. 20 Schildern auf dem Parkplatz überprüft habe.
DAS ist mal 'n Fall, ob man da nicht gerichtlich was machen könnte, dass sowas offensichtlicher z.B. Beschriftungen auf dem Boden gemacht werden muss, damit das Bestand hat. Denn die Absicht des Betreibers bzw. der Maffia-Firma ist mehr als offensichtlich. Hier geht es darum bewusst Verwirrung zu stiften, und abzukassieren. Das hat die selbe Logik wie Opa Horst, der sich drüber aufregt, dass man auf "seinem" Parkplatz steht, obwohl NIRGENDS ein Hinweis angebracht worden ist, dass es sich um eine private Stellfläche handelt.
Auch ein Privatweg kann öffentlich nutzbar sein. Wenn jedoch ein Weg, Straße oder Platz nach Straßengesetz oder durch B-Plan öffentlich für den Verkehr gewidmet wurde, haben private Parkraumbewirtschafter dort keine Befugnisse.
Wie ist das zb bei Schwerbehinderten Parkausweis auf Supermarktplatz welches Recht Gilt da ? Müssen die sich an die üblichen Vorschriften Halten
@solar-energie Auch für Personen, die über einen Schwerbehinderten Parkausweis verfügen, gelten die Einstellbedingungen bzw. die Vorschriften des Zivilrechts. Wenn sich aus den Bedingungen keine Sondervorschriften für solche Personen ergibt, gelten die Klauseln, die auch für alle anderen Parkplatznutzer anwendbar sind. VG Andi / Social Team
@@ADACUnd das ist gut so.
Der Supermarktbetreiber bekommt pro Quartal 500 Euro in bar zugesteckt, wenn er seinen Parkplatz für die Bewirtschaftung zur Verfügung stellt. Winwin-Situation.
Quelle?
Wann kommt ein Vertrag wirksam zustande?! Beim Vorbeifahren an einem Schild? Man könnte ja so auch Waschmaschinen etc. verkaufen....
Jetzt weiß ich, warum ich meine Mitgliedschaft im ADAC gekündigt habe. Mit so einem Anwalt, der selbst sagt, daß die Machenschaften der Paekraumbewirtschafter Abzocke sind und dann sagt, da kannst du gar nichts machen? Die Parkraumbewirtschafter also mächtiger als der ADAC?
Der ADAC wird erleichtert sein, emotional unreife Menschen loswerden zu dürfen.
Gibt es dazu aktuelles?
Hallo Sandra, die Infos aus dem Video sind immer noch up-to-date. Laufend aktualisierte Infos zum Thema findest du auf unserer Website 👉scom.ly/adac_supermarktparkplatz_yt 🙂 VG Andi / Social Team
Ich mache mir immer eine Spaß daraus wenn ich so einen Knöllchen Schreiber sehe😊
Ich spreche in an und frage" was giltet hier die STVO, STVG, EU-STVO oder die vom jeweiligen Bundesland". Dann gut er mich verdutzt an und mach auf dem Absatz kehrt.
Nur das Gesicht wie er mich anschaut ist lustige 🤣🤣🤣
Im Übrigens habe dadurch einige Supermärkte sehr schnelle was geändert 😊👍
Da andere Besucher des Marktes es mitbekommen haben, und nachgemacht haben😊🤣