30a BtMG Auszug Drogen Fachanwalt für Strafrecht Sven Karsten aus Bielefeld

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  • čas přidán 23. 07. 2018
  • Dieses Video ist ein Auszug aus dem "langen Video" zum Thema Betäubungsmittel. Solltest Du also weitergehende Infos benötigen schau dir das Video an oder kontaktiere uns.
    Habt ihr Anregungen für weitere Themen, die wir vorstellen sollen, dann einfach melden.
    Rechtsanwalt Sven Karsten
    Sven Karsten ist Partner der Kanzlei Karsten und Bolte in Bielefeld. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Strafrecht.
    karsten-bolte.de/

Komentáře • 6

  • @thekudonderboss
    @thekudonderboss Před 4 lety +2

    Das heutzutage noch Menschen wegen Droge in den Knast gehen ist krank und falsch...

  • @betulbozkurt7047
    @betulbozkurt7047 Před 3 lety

    Ich wünsche Ihnen einen wunderschönen guten Tag.
    Ich hätte da mal eine Frage die ich sehr gerne von Ihnen beantwortet hätte :
    Man besitzt weniger als 1g Cannabis bei sich und ist mit einem E-Scooter unterwegs. Wird von der Polizei angehalten und zum Revier gebracht. Nach dem Urin Test stellt man fest das es sich um einen Cannabis Konsum handelt. Im Nachhinein wird eine Blutabnahme gemacht und man darf dann Nach Hause. Nach ca. 1 Woche bekommt man einen Brief von der Polizei wo man sich Äußern kann. Man kann gestehen - oder verleugnen und es wird nach dem Händler gefragt. Den Händler kennt man aber garnicht.
    Als vorstrafe hat man nur eine Körperverletzung die man mit 13 begangen hat und wo man auch Freigesprochen wird.
    Wenn man dazu gesteht und angibt das man den Händler nicht kennt, wie kann sich das ergeben bzw. Auf was kann man sich einstellen /vorbereiten?
    Die Antwort wäre mir unheimlich wichtig. Danke jetzt schon mal für die Antworten😊

    • @anwaltskanzleikarstenundbo3080
      @anwaltskanzleikarstenundbo3080  Před 3 lety

      Hi. Danke für die Frage, aber leider ist das schon ein sehr konkreter Einzelfall, der letztlich einer Akteneinsicht und konkreten bedarf. Erst dann kann eine Beratung erfolgen und dies leider nicht in der Kommentarfunktion. Sorry. Allgemein kann man aber sagen, dass es für eine mögliche Sanktion auch darauf ankommt, ob man noch unter das Jugendstrafrecht fällt oder allein Erwachsenenstrafrecht Anwendung findet. Auf der einen Seite könnten Zuchtmittel wie Sozialstunden etc angewendet werden oder aber Geldstrafe oder Freiheitsstrafe. Insbesondere kommt es natürlich auf den Tatvorwurf an. Ich gehe davon aus, dass 29 BtmG und 316 StGB im Raum stehen. Hier sind ja relativ niedrige Strafen zu erwarten. Eine Einstellung des Verfahrens könnte ebenfalls möglich sein. Ebenso dürfte eine Fahrerlaubnisüberprüfung erfolgen.

  • @adrianc3924
    @adrianc3924 Před 4 lety

    Musik bitte leiser nächstes mal sonst gutes vixeo

    • @anwaltskanzleikarstenundbo3080
      @anwaltskanzleikarstenundbo3080  Před 4 lety +1

      Danke für den Tipp. Die neuen Videos werden keine Hintergrundmusik mehr haben. Irgendwelche Wünsche oder Anregungen für weitere Videos?