Der Fahrlehrer
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Willkommen zurück auf unserem Kanal! Heute präsentieren wir euch eine faszinierende Sammlung von Dashcam-Aufnahmen und die erstaunlichen Reaktionen, die sie auf den Straßen auslösen. Von lustigen Begegnungen bis hin zu atemberaubenden Momenten - wir haben alles für euch festgehalten.
🚗💥 Schaurige Unfälle und wie Menschen blitzschnell reagieren!
🚗😄 Komische Situationen, die zum Schmunzeln bringen!
🚗🤯 Unglaubliche Ausweichmanöver und Heldentaten!
Ihr werdet staunen, wie Menschen in Stresssituationen agieren und wie ihre Instinkte sie dazu bringen, erstaunliche Dinge zu tun. Aber auch die humorvollen Seiten des Straßenverkehrs kommen nicht zu kurz, wenn wir die skurrilsten Situationen und die lustigsten Reaktionen teilen.
👁️ Verpasst nicht die Augenblicke, in denen wir alle ins Staunen geraten!
🚦 Lernt von den schnellen Reflexen und clevere Verhaltensweisen auf der Straße!
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Der Fahrlehrer reagiert auf "RLP Dashcam" Was ist mit den Einsendern los ?!
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Der Fahrlehrer reagiert auf "Fahrlehrer drängt LKW ab"
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Der Fahrlehrer reagiert auf "Meine Dashcam #60"
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Der Fahrlehrer reagiert auf "RLP Dashcam"
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Der Fahrlehrer reagiert auf "Dutch Dashcam"
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Komentáře

  • @reglohdammien1433
    @reglohdammien1433 Před 8 hodinami

    Warum zieht der Radfahrer soweit rum? Wäre er geradeaus gefahren wäre vielleicht nichts passiert. Aber das sieht mal wieder keiner!!!

  • @ZannMusicCom
    @ZannMusicCom Před 14 hodinami

    Der Radfahrer hat eine Teilschuld. Sein Radweg ist zum Teil blockiert und er schert aus auf den Zebrastreifen. Dort müsste er eigentlich schieben. Zumindest hätte der Radfahrer seine Geschwindigkeit zurücknehmen müssen, um die Verkehrslage besser einschätzen zu können. Keinen Führerschein zu haben entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht.

  • @mplconsulting
    @mplconsulting Před 14 hodinami

    Clip 1: Man kann auch sagen, der Pkw-Fahrer erzwingt sich hier seinen Vorrang! Clip 2: Wenn der Opel Fahrer aus Clip 2 sich so verhält, nach dem er erst zwei Tage seinen Führerschein hat, so sollte man wirklich in Frage stellen, ob er geistig überhaupt fähig ist am Straßenverkehr teilzunehmen, weil es ganz klar nicht seine Aufgabe ist andere Verkehrsteilnehmer zu belehren! Die Polizei reagiert mit Recht auf sowas übrigens ziemlich allergisch!

  • @mplconsulting
    @mplconsulting Před 15 hodinami

    Mein Fahrlehrer hat mir/uns damals stets gesagt, die abknickende Vorfahrt ist die einzige Kreuzung bei der es zur Vorfahrtsfindung immer darum geht, primär wo will ich hin und sekundär wo komme ich her. Wenn man sich das merkt, dann ist es ganz leicht herauszufinden, wer Vorfahrt hat. Ich komme zwar von der Vorfahrtsstraße, verlasse diese aber und fahre in eine untergeordnete Straße, somit endet unsere Vorfahrt beim verlassen der Vorfahrtsstraße in eine untergeordnete Straße, wenn nicht durch Schilder/ Polizisten anders geregelt. Bleibe ich auf der übergeordneten Straße, sprich auf der Vorfahrtsstraße, so bleibt auch meine Vorfahrt weiterhin, wenn nicht durch z.b. Polizisten anders geregelt! Aber über allem ist immer mit der Unzulänglichkeit anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen! Zum Überholen: Der zu überholende blinkt Links, wenn man nicht überholen kann. Blinkt das zu überholende Fahrzeug rechts, so soll es bedeuten, daß man überholen kann. Man kann es sich gut merken, blinkt jemand links muß man ja auch immer damit rechnen, daß das links blinkende Fahrzeug auch wirklich nach links abbiegen möchte und wenn man dann überholen würde, gäbe es einen Unfall. Grundsätzlich gilt aber immer, fährt man auf Verlass eines anderen, kann es sein, daß man schnell selbst der verlassene ist (ebenfalls von unserem Ex-Fahrlehrer). Somit gilt immer an allererster Stelle, jeder ist für sein Tun und Handeln selbst verantwortlich! So kann man sich das am besten merken. Fährt man z.B. aus einer Ausfahrt, weil ein anderer einem Handzeichen gibt, daß es frei wäre und es kommt dann deshalb zu einem Unfall, kann man auch nicht seine Sorgfaltspflicht auf andere übertragen. Es ist stets eigenverantwortlich zu handeln!

  • @ralphkohler1157
    @ralphkohler1157 Před 16 hodinami

    Ich erlebe teilweise, das Verkehrsteilnehmer, die allem Anschein nach keinen Führerschein besitzen, mich vorbeiwinken. Allerdings an Stellen die komplett unübersichtlich sind. Würde ich blind darauf Vertrauen, hätte es gescheppert. An Kuppen und vor Kurven.

  • @cng_bassmann
    @cng_bassmann Před 16 hodinami

    18:20 Bus überholen? Niemals nie nicht! Der blinkt links, Lage unübersichtlich, schlecht gucken kann man auch sehr gut, also absolutes Verbot irgendwelcher Sondermanöver.

  • @rudolfweicht9952
    @rudolfweicht9952 Před 16 hodinami

    Nein ich überhole nur bei sicht sonst fahr ich auch hinter Baggern oder Traktoren.

  • @Fis54
    @Fis54 Před 19 hodinami

    Hi. Gut aufgearbeitet. Bei mir haben sich zwei Dinge ganz tief eingebrannt: 1. Vor dem aussteigen Spiegelblick/Schulterblick und zweitens NIE überholen bei links-Blinker voraus. Ich hatte den Fall, daß vor mir ein Trecker fuhr, der schon ewig links blinkte (viellt. vergessen), als die Straße geradeaus weiterlief hätte ich überholen können, da kein Gegenverkehr ... der Trecker mit Anhänger bog nach links in einen unscheinbaren Waldweg ab, sein Feld zu erreichen. Ich war schon auf Höhe des Anhängers und vollführte eine Vollbremsung. Das war mir eine Lehre!

  • @rallyeman1804
    @rallyeman1804 Před 20 hodinami

    14:42 #Der Fahrlehrer zum Thema nicht gesehen, fällt mir besonders auf, dass es sich dabei größtenteils bzw nur um Fahrzeuge der Marke MAN dreht. Ich bin selber Lkw Fahrer und habe bis auf Volvo und Renault so ziemlich alle Hersteller schonmal „in den Händen“ gehabt.Ich muss dazu mal zur „Verteidigung“ sagen, dass MAN leider die größten Spiegelgehäuse hat, die es gibt, zumindest bei den TGX Euro 5 und Euro6. Bei allen anderen Herstellern sind die Spiegelgehäuse kleiner und/oder so konstruiert, das man da irgendwo zwischen Haupt- und Weitwinkelspiegel durchschauen kann. Auch ist der rechte Spiegel bei MAN so beschissen platziert, das man quasi keine Sichtlücke zwischen A-Säule und dem rechten Spiegel hat, im Gegensatz zu anderen Herstellern. Ich kam dadurch leider auch sehr oft in ähnliche Situationen und da hilft auch das hin und her oder vor und zurück pendeln sehr wenig. Das ist und war einfach eine Fehlkonstruktion von MAN und da kann man dem Fahrer wenig vorwerfen. Was die seitliche Sicht durch die Scheiben betrifft, da liegt es am Fahrer selber, viele haben ja ihre eigenen Scheibengardinen gekauft und gegen die original verbauten getauscht, wegen der Optik und viele ziehen die soweit vor, dass sie von der Gardine verdeckt werden, bei einem Blickwinkel von 90 Grad zur Scheibe. Das ist natürlich auch ein absolutes Unding und gefährlich.

  • @wikinger844
    @wikinger844 Před dnem

    Regentropfen in die Augen dann sieht man auch nicht viel

  • @ralf5580
    @ralf5580 Před dnem

    Ich glaube nicht, dass das Wissen bei so einer abknickenden Vorfahrt fehlt. Das ist ja nichts ungewöhnliches. Ich vermute der Radweg war durch den Regen einfach schlecht zu sehen und der Autofahrer hat vor "Freude das er durchfahren durfte" einfach nicht geguckt.

  • @thomassch.1325
    @thomassch.1325 Před dnem

    18:30 Bus, nein wenn links blinken nicht überholen. wenn, dann blinkt man rechts... nicht links!

  • @Tsukoneko
    @Tsukoneko Před dnem

    Weiß ja nicht, hätte der Radfahrer nicht etwas mehr aufpassen müssen?? Der ist ja ohne zu schauen nach rechts gezogen zum Autofahrer hin. Wenn er auf der Spur geblieben wäre hätte es möglicherweise keinen Unfall gegeben?? Naja die meisten Autofahrer schauen einfach nicht auf die Zusatztafeln und glauben Sie haben immer Vorrang.

    • @christianneumann9585
      @christianneumann9585 Před 22 hodinami

      auf der vorfahrtstraße hat man vorfahrt

    • @Tsukoneko
      @Tsukoneko Před 18 hodinami

      @@christianneumann9585 wenn es eine Zusatztafel gibt wo zB angezeigt wird nur rechts haben nur die rechts abbiegen Vorrang die anderen nicht

    • @christianneumann9585
      @christianneumann9585 Před 18 hodinami

      @@Tsukoneko ok, du kapierst es nicht! Also: der radfahrer folgt der abknickenden vorfahrtstraße. Er ist auf der vorfahrtstraße. Er hat vorfahrt

    • @Tsukoneko
      @Tsukoneko Před 17 hodinami

      @@christianneumann9585 Bei dem mit dem Vorrang habe ich angenommen du redest von meinen Eintrag und nicht vom Clip.

  • @2011SkyDriver
    @2011SkyDriver Před dnem

    Genau bei 8:40 in dessen Video in anderen Video war das 6:54 sieht man eigentlich das er auf zebra Streifen fährt. Und somit eigentlich falsch verhält

    • @christianneumann9585
      @christianneumann9585 Před 22 hodinami

      es ist egal, wo der radfahrer drüberfährt. er hat fahrend vorfahrt

  • @SheratanLP
    @SheratanLP Před dnem

    1:15 Der Fahrradfahrer darf den Zebrastreifen nicht befahren, also sehr geringe Teilschuld. Der Einsender muss vor dem Zebrastreifen anhalten, egal ob da Fußgänger oder anderes die Straße darauf quert, also Hauptschuld. Der Unfall hätte vermieden werden können, wenn der Einsender nicht so schnell und rücksichtslos auf den Zebrastreifen zugerast wäre. Es hätte statt des Radfahrer auch ein Rollstuhlfahrer sein können. Wer auf der Straße selbst laut Beschilderung Vorfahrt hatte ist in dem Fall völlig unwichtig. Und mit dem Wissenstand durch Alter hat das ja nu mal so überhaupt nichts zu tun. Ich bin 65, hab meinen ersten Führerschein 1974 gemacht und mir war sofort klar, dass der Einsender Schuld hatte. Ich weiß nicht wie viele hundert Male ich im LKW stand und mich nach vorn gebeugt habe, um den Querverkehr zu sehen. Das gehört einfach dazu. Man "liegt" nicht wie im PKW förmlich in den Sitzen, man sitzt aufrecht und muss auch mal an der Kreuzung aufstehen und sich vorbeugen um etwas zu sehen. Wer das nicht macht gehört schlichtweg nicht hinter das Steuer eines LKW. Links blinken eines langsamen Fahrzeugs vor mir hat für mich nur eine Bedeutung. Achtung, hier passiert etwas und ich halte Abstand. Ich würde niemals überholen, nur weil da irgendwer den Blinker betätigt.

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 Před dnem

      "Der Fahrradfahrer darf den Zebrastreifen nicht befahren" Es gibt kein Befahrverbot für FGÜ. Der ist schließlich auf der Fahrbahn markiert, also genau da, wo Fahrzeuge regelmäßig fahren müssen. Auch an einer bestehenden Vorfahrt oder Vorrang für den Radfahrer ändert der FGÜ hier nichts, weil er legal darauf gelangen kann. Er kommt von einem Radweg auf den FGÜ und nicht etwa von einem Gehweg ohne Freigabe für den Radverkehr, auf dem er gar nicht erst hätte fahren dürfen. "Wer auf der Straße selbst laut Beschilderung Vorfahrt hatte ist in dem Fall völlig unwichtig" In so weit richtig, weil es sich bei der Situation beim Unfall um eine Vorrangsituation aufgrund des Abbiegevorgangs des Einsenders handelt.

  • @shadeofthenightttv3052

    18:19 jemanden überholen, der links blinkt? NIEMALS! wie DDG schon sagt, diktiert mir mein gesunder Menschenverstand: wenn er rechts blinkt, zeigt er dass ich überholen soll. jemanden der links blinkt überholt man nicht. der will abbiegen, die spur wechseln, oder anderweitig ausscheren. ich selbst blinke auf dem Fahrrad auch rechts (ja, ich hab Blinker am Fahrrad), um dem Auto hinter mir zu signalisieren "jetzt überhol hier anständig, und nicht da vorne völlig bescheuert"

  • @shadeofthenightttv3052

    10:20 "ich will ja nicht, dass die Autofahrer da draußen Theorie prüfung machen müssen" warum denn nicht? mindestens 80-90% ALLER(!) Autofahrer würden sowohl in der theorie als auch in der Praxis durchfallen, nachdem sie erstmals irgendwann bestanden haben. auf einmal wäre das fahren für die, die sich an die StVO halten, viel angenehmer.

  • @shadeofthenightttv3052

    4:55 das traurige is, dass ich aucz ihne fuhrerschein mehr ahnung von der StVO (bezuglich alltagssituationen, die mich vetreffen können) habe, als die allermeisten Führerscheinbesitzer. Beates beiapiel wäre, dass die meisten autofahrer der mejnung sind, der Radfahrer müsse hier uber den zebrastreifen schieben. Fahrlehrer sagt hier genau das Gegenteil, und unterstützt damit meine Auffassung der stvo (wenn dort ein Radatreifnen den zwbrastreifen begleitet, hat ser Radfahrer auf dieaem Randstreifen genau so Vorfahrt/Vorrang, wie ein Fußgängerazf dem Zebrastreifen). Dieser Meinung war ich schon vor 5 jahren. Ist nur eines von unzähligen Beispielen

  • @gottesgedanken-lisa.h

    Den Bus vor der Kurve überholen? Niemals - da kann der Fahrer mir noch so viele gutgemeinte Zeichen geben. Ich überhole grundsätzlich nur, wenn ich selbst genug (!) sehen kann und sicher sein kann, dass ich weder mich noch irgendjemand anders gefährde. Dann dauert es halt mal zwei Minuten länger - daran ist noch niemand gestorben. Am Gegenteil leider schon viel zu oft ...

  • @sharklady1224
    @sharklady1224 Před dnem

    Nein, nicht überholen. Wenn rechts geblinkt wird, dann ist das bei uns "aufm Land"😉 das Zeichen, dass man überholen kann. Aber natürlich auch nicht blindlings dran vorbei, sondern vergewissern, dass wirklich nichts entgegen kommt. Oder von hinten kommt. *Hüstel* Natürlich kann auch rechts abgebogen werden, aber wenn es eine bekannte Strecke ist, dann weiß ich, wo und wann es rechts weg geht und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass abgebogen wird.

  • @Marc.B111
    @Marc.B111 Před dnem

    17:12 hat der Bus nicht erst links geblinkt, als das Auto schon zum Überholen angesetzt hat? Man sieht nämlich vorher die ganze Zeit (trotz Rechtskurve) nur 2 Autos... Das war im Leben kein Vorbeiwinken, eher das genaue Gegenteil. Weil der Busfahrer wohl gesehen hat, dass der Trottel völlig ohne Sicht überholen wollte (und ihn wahrscheinlich daran hindern wollte).

  • @Floeckchen
    @Floeckchen Před dnem

    Überholen würde ich nicht, da man selbst absichern muss. An einer solchen stelle auch zu überholen ist einfach fahrlässig.

  • @chaotic681
    @chaotic681 Před dnem

    Ich finds ja amüsant, wieviele hier dem Radfahrer die Schuld geben, und nicht dem Unfallverursacher. Rein rechtlich, währe meines Erachtens nach, die Schuldfrage wie folgt zu definieren, Unfallverursacher, der Radwegparker, Teilschuld, der Einsender, da er den Radfahrer schon vorher gesehen haben sollte, bei entsprechnder Verkehrsbeobachtung, keine Schuld Radfahrer. Warum? Der Radwegparker begeht eine Nötigung, gemäß §240 StGB wie auch der StVO, warum? Durch sein Halten auf dem Radweg sagt er den Radfahrern, entweder ihr haltet an, oder ihr steigt ab, was ein Zwang ist, was per Definition eine Nötigung ist. Gegen eine Rechtswidrige Tat, darf sich aber, mit angemessener, geringstmöglicher, und Unbeteiligte nicht gefährdener Gewalt gewehrt werden, immer, zu jeder zeit. Und wenn das heißt, ich muss jemanden ausknocken, um ihn bsp daran zu hindern, jemanden abzustechen, dann ist das so, wenn ich auf einen Gehweg ausweichen muss, der gerade von keinem Fußverkehr gebraucht wird, dann ist das so. Und er wollte seine Notwehr ja auch in angemessener, kurzer Zeit beenden, und zurück auf den Radweg, wo er von einem Wartepflichtigen PKW umgeholzt wurde. Und anstelle des Radfahrers, hätte ich, als ich von der Dashcam gehört habe auf einmal Schmerzen im Arm bekommen, was ein Unfall mit Personenschaden währe, was die Polizei zu Pflicht macht. Der Polizei hätte ich auch direkt von der Dashcam erzählt.

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 Před dnem

      Hauptverschulden beim Einsender aufgrund Missachtung des Vorrangs als Abbieger gegenüber dem Radfahrer (§ 9 Abs. 3 StVO). Der andere PKW eventuell Mitthaftung als Störer. Der parkt auch nicht da, sondern wartet verkehrsbedingt. Allerdings hätte er das tun müssen, ohne FGÜ oder Radwegfurt zu blockieren und die Sichtbeziehungen zu behindern.

    • @chaotic681
      @chaotic681 Před dnem

      @@tenguayaqa7116 Wie währe es mit Video entsprechend anschauen? Er hätte ohne Gefährdung nen Meter weiter fahren können und den Radweg damit freigehalten, oder hätte vor dem FGÜ halten müssen, §11 StVO. Auch darf der Radfahrer hier regulär nicht auf die Fahrbahn ausweichen, es sieht mir nach einem benutzungspflichtigen Hochbordradweg aus, spricht also für meine Nötigungsaussage. Wir haben hier 2 PKW-Nutzer, welche die Regeln missachten, und 1 Radfahrer, der dafür büssen muss.

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 Před dnem

      @@chaotic681 Nötigung setzt voraus, dass die Handlung bewusst zweckgerichtet erfolgt.

  • @donnikthejedi2222
    @donnikthejedi2222 Před dnem

    Dafür das Fahrlehrer so auf dem neuesten Stand sind geben die hier bei uns ALLE keinen Fick auf Radschutzstreifen ist ja dann schon fast Vorsatz das so weiter zu unterrichten. Bin von verschiedenen Fahrschulautos mit ca 40cm Seitenabstand Überholt wurden. Die interessiert es auch nicht wenn man in einer Engstelle ist mit dem Fahrrad, da wird sich mit reingedrängelt. Verkehrsplanerisch würd ich sagen Einheitshöhe für Fußwege und Übergänge(Beispiel Niederlande) oder Bremshuckel vor dem Übergang. Es zwingt jeden der drauf zufährt Vorsichtig zu fahren und Einheitshöhe ist deutlich besser für Rollstühle, Kinderwagen, Rollatoren etc

  • @Tempest1984
    @Tempest1984 Před dnem

    Sehr, sehr gutes Video! Zu 12:08 - dieses "du musst dich im Auto bewegen" hat mein Fahrlehrer auch zu mir gesagt, als ich 2003 meinen Führerschein gemacht habe. Und diese Botschaft ist auch hängen geblieben. An jeder Kreuzung mach ich diese Oberkörper-Kopf-Beugebewegung, um die A-Säule zu umblicken. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wieso solche Situationen ala "versteckt hinter A-Säule/Spiegel" so oft vorkommen, gerade in den ganzen Dashcam-Kanälen sieht man das ja regelmäßig. Haben so viele Leute das nicht gelernt? Oder ist es Faulheit/Bequemlichkeit - heutzutage lenken die Autos für dich mit, halten die Spur, bremsen usw, und du sitzt drin wie im bequemsten Fernsehsessel.

  • @joachimbauerschmidt7925

    Wenn ich jemandem sagen möchte, dass jemand an mir vorbei kann, gibt es den Blinker rechts. z.b. wenn ich auf der Autobahn hinter einem LKW bin und definitiv nicht überholen möchte. bei einem links-blinker würde ich nie auf die idee kommen zu überholen...

  • @22Caramba04
    @22Caramba04 Před dnem

    7:20 es gibt auch Straßen die nur in eine Richtung als abknickende Vorfahrt ausgeschildert ist. Von der zweiten Seite nur Achtung Kurve und der dritten Seite gar nichts steht.

  • @p0lise
    @p0lise Před 2 dny

    15:44 Merkste aber schon selbst, dass man das keinem anderen Verkehrsteilnehmer zumuten würde, oder? Aber mit Radfahrern kann mans ja machen.

  • @tenguayaqa7116
    @tenguayaqa7116 Před 2 dny

    (Beschluss vom 14.01.1999 - Ss 506/98) "Will ein Verkehrsteilnehmer die nach links abknickende Vorfahrtstraße geradeausfahrend verlassen, ändert sich zwar nicht seine Fahrtrichtung, er biegt aber im Rechtssinne ab und muß deshalb gemäß StVO § 9 Abs 3 S 1 Radfahrer durchfahren lassen, wenn diese der abknickenden Vorfahrtstraße folgen wollen." Dass die Vorfahrtsstraße hier nach rechts statt nach links abknickt, ist für die Vorrangregelung ebeso unerheblich wie der Umstand, dass der Radfahrer auf dem Radweg statt auf der Fahrbahn fährt oder über den FGÜ ausweichen muss.

  • @internetgates
    @internetgates Před 2 dny

    Vor 45 Jahren nachts auf der Landstraße. Vor mir LKW mit Fernlicht und blinkt rechts. Nach 2 x habe ich begriffen: Ich kann überholen wenn ich möchte und habe mich mit Warnblinker bedankt. Bei links blinken würde ich NIE überholen. Das ist doch kein Zeichen zum überholen!

  • @michaelbeer0576
    @michaelbeer0576 Před 2 dny

    Zum Thema Sicht aus dem LKW , es ist tatsächlich so, dass man zum bsp aus einem Actros vorm Kreisverkehr nichts sieht, sobald man in einem ungünstigen Winkel steht, was durch den Anhängerbetrieb nicht anders möglich ist. Mit Anhänger muß man ziemlich gerade zum und in den Kreisverkehr fahren und es kommt vor, dass man trotz Kopfbewegung nichts sieht, darum muss man sich vorsichtig vortasten. Kollegialen Gruß aus dem Allgäu

  • @godfighter123
    @godfighter123 Před 2 dny

    Hallo @Der Fahrlehrer, bin ganz deiner Meinung, vielen würde eine Auffrischung wirklich gut tun. Ich kann so oft beobachten, dass an abknickenden Vorfahrtsstraßen nicht geblinkt wird, dass an Kreuzungen immer wieder geschnitten wird, anstatt bis zur Mitte der Straße, in die ich abbiegen will zu fahren und dann abzubiegen. Von Geschwindigkeitsbegrenzungen, die nur noch maximal eine Empfehlung für viele Verkehrsteilnehmer darstellen, möchte ich hier gar nicht erst anfangen. Ich würde mich sehr für eine Auffrischung interessieren, aber gibt es solche Kurspakete denn im Rahmen von Fahrschulangeboten und was kostet sowas?

    • @matthiasliss1936
      @matthiasliss1936 Před dnem

      Womöglich würde es auch Fahrlehrern guttun, wenn sie alle vier Jahre bei Regenwetter auf dem Rad unterwegs wären, dann erschließt sich ihnen auch der Sinn von Kapuzen viel besser.

  • @AL21-i2d
    @AL21-i2d Před 2 dny

    2:00 Herrlich! Erst haben es beide so eilig, dass keiner auch nur ein km/h zurückstecken mag. Und dann stehen sie nebeneinander in der Engstelle, blöcken einander an und blockieren die gesamte Straße. Absoluter Klassiker...

  • @JakeKackklo
    @JakeKackklo Před 2 dny

    Deshalb schaue ich gerne Deine Videos. Da bekommt man eine richtig gute Experteneinschätzung.

  • @BeaBosse
    @BeaBosse Před 2 dny

    Als BKF ist mir dein Gelaber über das Sichtfeld eines LKW-Fahrers echt zu widerwärtig 🤮 Sicher, man hat tote Winkel und sicher hat man Säulen und Spiegel und sicher muss man sich im LKW bewegen, um mehr sehen zu können. Aber aufstehen, um das Blickfeld einzuschätzen, kann man nur, wenn der LKW steht. Sonst wird es schwierig, mit Hand am Lenkrad und Fuß auf der Bremse(oder Gas). Dazu kommt, daß man kein „Adlerauge“ am Lenkrad ist! Links, Rechts, nach vorne, 6 Spiegel, aufstehen… alles frei und langsam über die Straße fahren wollen und !!! plötzlich nähert sich doch etwas dem LKW, weil es sich zeitgleich hinter dem Spiegel oder Säule oder dem toten Winkel versteckt, obwohl man alles abgesichert hat. Das ist das „betriebsrisiko“ eines LKW. Dem ist leider so! 15 Jahre als BKF auf der Straße und die Beobachtung, daß nicht nur PKW-Fahrer immer rücksichtsloser werden. Ich wünsche mir mehr Respekt und Rücksichtnahme im Verkehr und das der eine oder andere Fahrer mehr mitdenkt und mit der Dummheit anderer rechnet! Im übrigen, zum ersten Video, wie ist das mit der StVO? Gilt das Parkverbot an Kreuzungen und Einmündungen oder im Bereich von Fußgängerüberwegen nicht mehr?

  • @c-417
    @c-417 Před 2 dny

    Du erzählst also das Gegenteil von dem, was Sascha erzählt: Es gibt keinen toten Winkel. Sorry, aber da vertraue ich eher Sascha. Das Wölfchen

  • @ThomasBaudach-mt9xx

    Was hier überhaupt nicht gesagt wird, dass das eine Fahrzeug auf dem Fahrradweg wartet. Damit hätte der Fahrradfahrer halten müssen und über den Überwwg gehen müssen. So unglücklich die Situation ist, hätte der Fahrradfahrer eine Teilschuld.

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 Před 2 dny

      Die Behinderung durch das wartende Auto ändert nichts an der Vorfahrt bzw. dem Vorrang des Radfahrers.

    • @christianneumann9585
      @christianneumann9585 Před 22 hodinami

      mal gut, dass jeder richter anders entscheidet als du

  • @marcusgippert1996
    @marcusgippert1996 Před 2 dny

    5:48 da gibt es halt meiner Meinung nach 2 Probleme. Erstens das Auto links, was durch die Blockade des Radweges den Unfall überhaupt erst verursacht. Welche Teilschuld bekommt er? Zzweitens der Radfahrer fährt daher über den FUßGÄNGER-Überweg. Dort hat er abzusteigen. Nur weil der Radweg blockiert ist, kann er da doch nicht einfach im Vollspeed da drüber. Wenn auf meiner Spur Stau ist, fahre ich ja auch nicht über den Gehweg an allen vorbei. Für mich wäre das selbes Prinzip. Daher wurde dem Einsender die Reaktionszeit genommen.

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 Před 2 dny

      Radfaher müssen an einem FGÜ nur absteigen, wenn sie auch den Vorrang des Fußverkerhs wahrnehmen wollen. Der Radfaher hat hier aber sowohl generell Vorfahrt (VZ 306) als auch konkret Vorrang (§ 9 Abs. 3) vor dem Einsender als Abbieger von der Vorfahrtsstraße.

    • @marcusgippert1996
      @marcusgippert1996 Před 2 dny

      @@tenguayaqa7116 VZ 306 berechtigt aber den Einsender, da dieser sich auf der Vorfahrtstraße befindet. Der Radfahrer nicht, da diese ja vom Einsender aus nach rechts weiter verläuft. Paragraph 9 lässt sich streiten. Sehe ich anders. Der Radfahrer hat den Fußgängerüberweg genutzt und damit kein Vorrang, solange er nicht absteigt. Und dann fährt er noch verkehrswidrig mitten auf der Kreuzung vom Überweg auf den Radweg. Wäre er auf dem Zebrastreifen geblieben, wäre es auch nicht zum Unfall gekommen. Sein Weg war gesperrt durch das linke Auto. Dann muss man warten oder mit besonderer Vorsicht fahren. Aber wir sind beide keine Verkehrsrechtsanwälte.

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 Před 2 dny

      @@marcusgippert1996 Der fahrbahnbegleitende Radweg ist Teil der abknickenden Vorfahrtsstraße und unterliegt derselben positiven Vorfahrtregelung wie deren Fahrbahn. Wer die Vorfahrtsstrqaße verlässt, biegt ab und hat die Sorgfaltspflichten aus § 9 Abs. 3 StVO als Abbieger zu beachten. Auch, wenn dabei keine Änderung der Fahrtrichtung stattfindet.

    • @marcusgippert1996
      @marcusgippert1996 Před 2 dny

      @@tenguayaqa7116 Wie gesagt. Ich verstehe was du sagst und kann das nachvollziehen, bin aber anderer Meinung. Und eine handfeste Aussage eines Gerichtes haben wir hier nicht. Ich finde die Situation letztlich sehr unglücklich für beide und hoffe einfach, dass das gut und einvernehmlich geklärt werden konnte.

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 Před 2 dny

      @@marcusgippert1996 Allein die kombinierte Querungsanlage mit der Radwegfurt weist auf die eindeutig bevorrechtigte Führung des Radverkehrs hin. Sonst dürfte die - außerhalb von per LSA geregelten Knotenpunkten wie hier - gar nicht markiert sein.

  • @berndhartmann1615
    @berndhartmann1615 Před 2 dny

    Bin selbst LKW Fahrer, der Busfahrer hat gemerkt der hinter mir will überholen und hat deswegen links geblinkt, dass er eben nicht überholen soll. Rechts blinken heißt du kannst überholen, links blinken heißt nicht überholen, oder Überholvorgang abbrechen du kommst nicht rechtzeitig vor mir rein. Aber ganz wichtig, bei rechts blinken immer selber auch nochmal absichern, das ist nur eine Überholhilfe vom LKW bzw. Busfahrer und wenn man sich unsicher ist, immer dahinter bleiben und nicht zu 100% drauf verlassen. Steht nirgendwo geschrieben, ist genau so wie mit dem Blinker bedanken. 😉

  • @TheLibermania
    @TheLibermania Před 2 dny

    Wenn, dann gehe ich eher davon aus das ein LKW rechts blinkt um anzuzeigen das man überholen kann. Quasi "an den Rand fahren" um Platz zu machen.

  • @thomaswarstat9359
    @thomaswarstat9359 Před 2 dny

    #18:40 Wenn ein Bus/LKW links blinkt überhole ich nicht. Ich hatte schon so ein Erlebnis, als ich zum Überholen angesetzt habe, blinkte der LKW links und es kam Gegenverkehr! Habe ich wohl übersehen!? Also nehem ich daraus mit, dass links blinken nicht überholen heisst.

  • @rainerzufall9587
    @rainerzufall9587 Před 2 dny

    seit wann hat querender Verkehr, zudem nach Rechts vor Links wartepflichtig, Vorfahrt? Das Fahrrad ist Verkehrsteilnehmer im Sinne der StVO, muss also wie ein KFZ mit eigener Spur behandelt werden und nicht wie ein Fußgänger.

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 Před 2 dny

      Der Radfahrer fährt auf der (abknickenden) Vorfahrtsstraße. Die Vorfahrtregelung gilt grundsätzlich für den gesamten Straßenquerschnitt und alle Straßenteile. Der Einsender verlässt die Vorfahrtsstraße, biegt also ab und ist gegenüber dem Radfahrer als Parallelverkehr auf derselben Straße wartepflichtig (§ 9 Abs. 3 StVO).

    • @rainerzufall9587
      @rainerzufall9587 Před 2 dny

      @@tenguayaqa7116 der Radfahrer kommt von einer untergeordneten Strasse und fährt auf eine Hauptstrasse. Man gibt hier dem Radfahrer nur insofern eine bessere Chance, dass er eben nicht über den Kreuzungsbereich fahren muss. wenn man nun also voraussetzt, dass einem Radfahrer, weil er ein Radfahrer ist, keine Sonderrechte zustehen, weil diese auch nicht in der StVO stehen, dann hat der Radfahrer Vorrang zu gewähren. Falsch, der Einsender biegt NICHT ab. Hör mit dem Rumgeschwurbel auf und der Radfahrer ist auch kein Parallelverkejr, er ist Querverkehr. Genau dieses Rumgeschwurbel sorgt dafür, dass die Autofahrer an abknickenden Hauptstrassen wild rumblinken oder eben nicht.

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 Před 2 dny

      @@rainerzufall9587 Der Radfahrer fährt auf dem zur Vorfahrtsstraße gehörigen Radweg. Selbst wenn er unmittelbar zuvor von der untergeordneten Straße eingebogen wäre, befindet er sich auf der Querungsanlage im Einmündungsbereich bereits auf der Vorfahrtsstraße.

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 Před 2 dny

      @@rainerzufall9587 Die allgemeinen Vorfahrt- und Vorrangregeln für den Fahrzeugverkehr aus § 8; 9 StVO sind keine Sonderrechte oder Spezialregeln für den Radverkehr. Der Radfahrer fährt auf derselben Straße, nur auf einem anderen Straßenteil. Verkehrsteilnehmer, die sich auf derselben Straße und damit zwingend in die gleiche oder sogar in dieselbe Richtung bewegen, sind zueinander Parallelverkehr. Sonst wären auch die Fahrzeuge, die auf der abknickenden Vorfahrtsstraße von rechts kommen Querverkehr, weil sie sich nicht in dieselbe Richtung wie der Einsender bewegen.

    • @iodiimelita7999
      @iodiimelita7999 Před 2 dny

      ​@@rainerzufall9587der einsender verlasst die vorfahrtsstrasse und uberquert zwei haltelinien der Radfahrende benutzt einen Zweirichtungsradweg einer vorfahrtsstrasse und hat somit die Rechte dieser sieht mensch auch an der haltelinie sowie an den verkehrschildern.

  • @Gnin1000
    @Gnin1000 Před 2 dny

    Hallo, ich habe meinen Führerschein 1990 bestanden. Ich muss sagen, dass das "Vergessen" gar nicht so das Thema ist, sondern Neuerungen im Straßenverkehr, die es schlicht und ergreifend zu meiner Zeit noch nicht gab und ich somit nie gelernt habe. Dinge, wie "Fahrradstraßen" oder Einbahnstraßen, die für Fahrräder in Gegenrichtung frei gegeben sind und ähnliches gab es noch nicht. Nur durch meinen Beruf als Polizist habe ich natürlich solche Änderungen wahr genommen. Ein Normalbürger, der seit 30, 40 oder 50 Jahren einen Führerschein hat, bekommt von solch gravierenden Änderungen nichts mit. Ich höre noch meinen "alten" Fahrlehrer, der sich aufregte, wenn ich auf eine Einbahnstraße einbiegen wollte und in beide Richtungen geschaut habe: "Wat guckste denn nach da, von da kann nix kommen! Und wenn wat kommt, hat es Schuld!" Zu dem Clip mit dem Bus: Ich müsste schon mit Drehstrom geduscht haben, wenn ich es für eine gute Idee hielte, ein Fahrzeug, das den Blinker nach links setzt, links überholen zu wollen. Gerade dann muss ich ja eigentlich damit rechnen, dass er nach links zieht und mir kaum noch den Platz zum Überholen lässt. Vor allem als erstes Fahrzeug hinter dem Bus hat man die schlechteste Verkehrsübersicht. Ich kenne von Bussen/LKW, dass sie hin und wieder nach rechts blinken, wenn sie gefahrlos überholt werden können. Aber nach links??! Ich denke, der Bus wollte darauf hinweisen, dass ein Überholen hier an dieser Stelle absolut unangebracht und riskant wäre. Wurde wohl mißverstanden, so dass der Busfahrer auch dann sofort den Blinker wieder ausgeschaltet hat.

  • @markuskomann3108
    @markuskomann3108 Před 2 dny

    Fahrzeuge die einen echten toten Winkel haben, d.h. auch bei fehlerfreien Verhalten des Fahrers Bereiche haben, die nicht eingesehen werden können, dürfen erst gar nicht zugelassen werden. Siehe §56 StVZO: (1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.

    • @BeaBosse
      @BeaBosse Před 2 dny

      Dann müssten alle LKW 🚛 nicht zugelassen werden dürfen…🫣🫣🫣😜

  • @Tartaros789
    @Tartaros789 Před 2 dny

    Zu der szene am Anfang mit dem Radfahrer mal ne ernste frage aus interesse: Der Fahrradüberweg ist ja durch das wartende Fahrzeug versperrt. Aufgrund dessen verlässt der Radfahrer seine vorgesehene Spur und wechselt auf den Fußgängerüberweg. Hätte er rein rechtlich dadurch nicht absteigen und laufen müssen? Bekommt der Radfahrer nun die Alleinige/Hauptschuld? Er wurde ja auf dem Fußgängerüberweg abgesattelt, nicht auf dem Radweg? Das ist eine ernste Frage, bitte seht von "Sarkastischen, Ironischen oder Zynischen" Antworten ab.

    • @rob9514
      @rob9514 Před 2 dny

      Das wäre ein Punkt, über den sich Anwälte den Mund zerreißen würden. Faktisch fährt er auf dem Fußgängerüberweg, also hat er zu warten. Zumal hier mMn sowieso rechts vor links herscht, da der Radfahrer von links in die Vorfahrtstraße einfährt. Warum (bei korrekter Nutzung der Radwegfurt) der Radfahrer Vorrang haben soll, erschließt sich mir hier nicht.

    • @tenguayaqa7116
      @tenguayaqa7116 Před 2 dny

      @@rob9514 Faktisch ändert der FGÜ nichta am bestehenden Vorfahrt- oder Vorrangrecht des Radfahrers gegenüber Einbiegern oder Abbiegern in die bzw. von der Vorfahrtsstraße. Der Radfahrer fährt nicht in die Vorfahrtsstraße ein, sondern auf der Vorfahrtsstraße. Selbst wenn er von geradeaus aus der untergeordneten Straße käme, wäre der Einbiegevorgang in die Vorfahrtsstraße im Bereich der Querungsanlage bereits abgeschlossen. Der Radfahrer hat Vorfahrt vor Einbiegern in die Vorfahrtsstraße, weil er sich selbst auf der Vorfahrtsstraße bewegt, da der diese begleitende Radweg selbst Teil der Vorfhartsstraße ist. Er hat auch Vorrang vor Abbiegern aus der Vorfahrtsstraße in die untergeordnete Straße, weil das Verlassen der Vorfahrtsstraße ein Abbiegen ist und damit die Wartepflicht des Abbiegers aus § 9 Abs. 3 StVO auslöst.

    • @chrisbrandenburger9993
      @chrisbrandenburger9993 Před dnem

      Die Vorfahrt des Radfahrers - egal ob er auf dem Fahrradüberweg oder dem Fußgängerüberweg fährt - ergibt sich aus dem Umstand, dass der PKW-Fahrer hier mit dem Verlassen der Vorfahrtsstraße im Sinne des § 9 (1) abbiegt. Dieser besagt, dass derjenige, der dem abknickenden Verlauf der Vorfahrtsstraße folgt, zwar seine Fahrtrichtung ändert aber nicht im verkehrsrechtstechnischen Sinne nicht abbiegt. Im Umkehrschluss ändert somit derjenige, der den Verlauf der Vorfahrtsstraße in (real) gerade ausführender Richtung verlässt, zwar seine Fahrtrichtung nicht, biegt aber ab. Und was das Abbiegen angeht, gilt halt eindeutig: Wer abbiegt hat gegenüber dem Parallel-Verkehr Vorfahrt zu gewähren. Da der Radfahrer hier eindeutig als Parallel-Verkehr der Vorfahrtsstraße folgt und der PKW-Fahrer ebenso eindeutig genau diese Vorfahrtsstraße geradeaus verlässt, hat er hier so oder so dem Radfahrer (als die Vorfahrtsstraße folgender Parallel-Verkehr) die Vorfahrt zu gewähren.

  • @wolf_or_lamb
    @wolf_or_lamb Před 2 dny

    1:10 Was ich aber anmerken will: Auch wenn man an diesen Stellen als Fahrradfahrer/Fußgänger Vorrang/Recht hat...mit welcher Selbstverständlichkeit überquert man diesen, ohne dennoch sicherheitshalber mal nach links & rechts zu schauen, ob ein Auto kommt? Wie oft wäre ich alleine schon angefahren/überfahren worden, wenn ich einfach ohne Rücksicherung über einen Zebrastreifen gehe...Antwort: Sehr oft!!! 😉--> Weil ich eben dennoch schaue "Sieht mich der Autofahrer? Bremst er überhaupt? Hält er an? Nur, weil ich im Recht bin, schadet so eine Rücksicherung sicher nicht... An meinen oft überquerten Fußgängerüberweg ("Zebrastreifen") hält..wenn ich sichtbar (ohne Hinderniss davor)davor stehe..von 4 Autos oft nur einer wirklich an bzw. verzögern..der Rest fährt einfach durch..... ☹ Irgendwann werde ich mal..wenn ich das Risiko einschätzen kann und Zeugen in der Nähe sind..einfach mal einen Fuß auf die Fahrbahn setzen und mich anfahren lassen!!! 😤

  • @anderson8756
    @anderson8756 Před 2 dny

    Refreshen schön und gut und diese auffrischungskurse machen die Fahrschulen denn ehrenamtlich ?

  • @darkandy9929
    @darkandy9929 Před 2 dny

    Erstmal so nah am Bus würde ich perse garnicht Fahren , schon garnicht bei Nacht, und nein ich würde nicht überholen ! Schon garnicht in der Kurve !

  • @WolfgangManichl
    @WolfgangManichl Před 2 dny

    Die abknickende Vorfahrt ist generell einfach nur furchtbar und sollte grundsätzlich abgeschafft werden. Meine Gemeinde hat sich auch nach kurzer Zeit wieder dagegen entschieden und Rechts vor Links an meiner Kreuzung für besser gehalten. Die Verkehrsführung im Dashcam Clip ist allerdings um mehrere Größenordnungen schlimmer als meine Kreuzung. Fahrlehrer hin, Fahrlehrer her, so eine Verkehrsführung ist nicht fahrlässig, die ist vorsätzlich verkehrsgefährdend.

    • @markuskomann3108
      @markuskomann3108 Před 2 dny

      Ja, für diese Kreuzung sollte der verantwortliche Verkehrtplaner geteert und gefedert werden, Denn er hat an einer abknickenden Vorfahrt, deren Verkehrsregelung schon vielen Verkehrsteilnehmern Probleme bereitet, auch noch die VwV zur StVO ("33 1. Die Benutzung von in Fahrtrichtung links angelegten Radwegen in Gegenrichtung ist insbesondere innerhalb geschlossener Ortschaften mit besonderen Gefahren verbunden und soll deshalb grundsätzlich nicht angeordnet werden.") ignoriert und linksseitigen Radverkehr zugelassen

    • @rob9514
      @rob9514 Před 2 dny

      ​@@markuskomann3108 Es ist eine soll-Bestimmung... Es ist also der Regelfall, von dem abgewichen werden kann. Ich finde aber dennoch die Situation unglücklich, so nah an der abknickenden Vorfahrt die Querunfshilfen zu positionieren.

  • @gubsak55
    @gubsak55 Před 2 dny

    18:30. Ich habe das hundert mal erlebt (rechts oder links Blinken) und nie missverstanden. Am ende darf ich nur überholen wenn ich selber sehen kann, aber natürlich hilft es wenn der Vorderman mit bessere Sicht mir ein Zeichen gibt. Dann bin ich sofort bereit zu agieren.