Vereins- und Stiftungszentrum e.V.
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13 SEO-Tipps für eine erfolgreiche Onlinepräsenz
Täglich werden enorme Datenmengen ins Internet geladen - und ständig kommen neue Inhalte hinzu. Im Netz ist also echt was los! Das ist zwar einerseits ganz schön, da hier auch viele neue Informationen und interessante Angebote zu finden sind. Andererseits drohen eigene im Internet veröffentlichte Beiträge in den schieren Datenmassen unterzugehen.
Um angesichts dieser Inhaltsfülle komfortabel durch das Internet navigieren zu können, nutzen die meisten Nutzer Suchmaschinen. Diese geben anhand der jeweils verwendeten Suchbegriffe möglicherweise passende Ergebnisse aus. Die Suchmaschinen - oder besser gesagt, die dahinterstehenden Algorithmen - sind dabei sehr anspruchsvoll geworden. Schließlich soll Nutzern das relevanteste Ergebnis geliefert werden, damit die Suchmaschine auch beim nächsten Mal wieder genutzt wird. Also werden Inhalte im Netz anhand spezifischer Parameter mit Blick auf Ihre Relevanz bewertet.
Auch, wenn das zunächst etwas düster klingt, gibt es doch eine gute Nachricht: Auf diese Parameter können Sie als Betreiber eines Webauftrittes im Rahmen der sog. Suchmaschinenoptimierung (SEO) gezielt Einfluss nehmen, um im Ergebnis besser auffindbar zu sein und mehr Reichweite aufbauen zu können. Die noch bessere Nachricht: Christine Sehle, Expertin für Kommunikation und Marketing, gibt in diesem Beitrag wichtige Tipps zur Suchmaschinenoptimierung und wie Sie diese in der Praxis umsetzen können.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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10 Tipps für kreativen Content
zhlédnutí 62Před 6 měsíci
Egal, ob es um die eigene Website oder um Auftritte in den sozialen Netzwerken geht: Eine Präsenz im Netz ist - strenggenommen - nur die halbe Miete. Entscheidend ist vor allem, welche Inhalte über die eigenen Kanäle verbreitet werden sollen und wie genau dies geschieht. Inhalt (auch „Content“ genannt) ist kein Selbstzweck: Er muss einerseits die eigene Zielgruppe ansprechen, andererseits aber ...
Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #6 Ist die Amtszeit des Vorstandes unbegrenzt?
zhlédnutí 59Před 7 měsíci
Der Vorstand spielt im Verein eine wesentliche Rolle. Fehlt er, wird der Verein handlungsunfähig. Daher ist es wichtig, hinsichtlich der Amtsdauer von Vorständen im Bilde zu sein. Aufschluss gibt hier in aller Regel die Satzung. Dort wird unter anderem bestimmt, wie lang ein Vorstand im Amt verbleibt und was geschieht, wenn die Amtsdauer abgelaufen ist, ohne dass es ein neuer Vorstand bestellt ...
Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #5 Gründe des Vereinsausschlusses regeln
zhlédnutí 88Před 7 měsíci
Der Ausschluss aus dem Verein ist das schärfste Schwert, wenn es darum geht, eine Mitgliedschaft zu beenden. Grundlage sind hierbei oft strafbare Handlungen, wie etwa Beleidigungen, Diebstähle oder Körperverletzungen. Aber auch abstrakte Fälle, wie der „vereinsschädigendes Verhalten“ oder „erhebliche Verstöße gegen die Interessen des Vereins“ können Grundlage für Ausschlussverfahren sein. Gerad...
Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #4 Herausgabe der E-Mail-Daten der Mitglieder
zhlédnutí 47Před 7 měsíci
Kommunikation spielt im Verein eine wichtige Rolle. Der regelmäßige Austausch zwischen Vorstand und Mitgliedern einerseits sowie zwischen den Mitgliedern untereinander andererseits ist für die Umsetzung der Vereinszwecke, die Gestaltung des Vereinslebens sowie für Willensbildung innerhalb des Vereins unerlässlich. Insbesondere bei größeren Vereinen stellt sich die Frage, über welche Kontaktdate...
Häufige Fehler in der Mitgliederversammlung
zhlédnutí 774Před 7 měsíci
Die Mitgliederversammlung befasst sich in aller Regel mit den wesentlichen Themen des Vereins. Es gilt, Weichen für die weitere Tätigkeit zu stellen bzw. in geordneten Bahnen zu halten. Dementsprechend müssen Beschlüsse Hand und Fuß haben und auch im Einklang mit dem mehrheitlichen Willen der Mitglieder umgesetzt werden können. Bei aller inhaltlichen Tragweite ist die Durchführung von Mitgliede...
Grundlagenwissen Gemeinnützigkeit: Wirtschaftliche Betätigung von gemeinnützigen Organisationen
zhlédnutí 85Před 7 měsíci
Der Begriff der Gemeinnützigkeit wird oftmals mit rein selbstlosem Engagement verknüpft. Die Vereinnahmung von Mitteln aus wirtschaftlich geprägten Kontexten passt daher auf den ersten Blick nicht so recht ins Bild. Doch auch gemeinnützige Organisationen dürfen Einnahmen aus wirtschaftlichen Betrieben generieren. Allerdings gelten in diesem Zusammenhang besondere Vorgaben, die es zu beachten gi...
Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #2 Abgrenzung von Regel- und Sonderbeiträgen
zhlédnutí 16Před 7 měsíci
Die Zahlung von Beiträgen durch die Mitglieder eines Vereins spielt eine wichtige Rolle, wenn es um die Finanzierung der Vereinsarbeit geht. Dementsprechend ist die Verpflichtung zur Leistung derartiger Beiträge auch in den Satzungen vieler Vereine vorzufinden. Mit Blick auf die Gestaltung entsprechender Satzungsregelungen ist allerdings größte Sorgfalt anzuwenden. Das gilt vor allem dann, wenn...
Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #3 Wahlrechtsgrundsätze im Vereinsrecht
zhlédnutí 75Před 7 měsíci
Wahlen sind im Verein nichts Ungewöhnliches. Die basisdemokratisch verfasste Rechtsform des Vereins trifft viele wesentliche Entscheidungen per Mehrheitsbeschluss im Rahmen der Mitgliederversammlung. Zumindest die Bestellung des Vorstandes, welcher ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ des Vereins ist, ist in den meisten Fällen per Wahl zu besorgen. Allerdings sehen sowohl das Vereinsrecht des ...
Wissenswertes zur Auflösung des Vereins
zhlédnutí 106Před 7 měsíci
Auch, wenn es in Deutschland viele Traditionsvereine gibt, welche bereits seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten aktiv sind, kommt es doch auch vor, dass Vereine ihre Tätigkeit beenden. Die Gründe können vielfältig sein: Mitgliederschwund, fehlende Bereitschaft zur Übernahme von Ämtern oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vereinsvermögen. Egal, warum ein Verein dem Ende zugeht...
10 häufige Fehler im Zusammenhang mit Vereinssatzungen
zhlédnutí 220Před 7 měsíci
An die Gestaltung einer Vereinssatzung werden hohe Anforderungen gestellt. Einerseits gilt es, die vereinsrechtlichen sowie die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben zu beachten. Andererseits sollen die Regelungen auch maßgeschneidert sein, um die individuellen Belange des Vereins bestmöglich zu berücksichtigen. In beiden Feldern lauern verschiedene Fehlerquellen, die es zu vermeiden gilt. Ande...
Grundlagenwissen Gemeinnützigkeit: Mittelverwendung und Rücklagenbildung
zhlédnutí 137Před 7 měsíci
Gemeinnützige Organisationen können ihnen zur Verfügung stehende Mittel nicht nach Gutdünken verwenden. Mittel dürfen bspw. nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden und auch Mitglieder dürfen keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft erhalten. Darüber hinaus müssen Mittel einer gemeinnützigen Organisation grundsätzlich auch innerhalb bestimmter Fristen verwendet werden. Allerdings kö...
Die Abwicklung des Vereins: Liquidation des Vereinsvermögens
zhlédnutí 87Před 7 měsíci
Mit der Auflösung des Vereins ist nicht einfach Schluss. Mit der Auflösung geht auch die Verwertung des vorhandenen Vermögens einher. Es gilt also, Forderungen geltend zu machen, Schulden zu begleichen und alle übrigen Vermögenswerte zu Geld zu machen. Im besten Falle bleibt am Ende noch etwas übrig, was - jedenfalls bei gemeinnützigen Organisationen - zugunsten anderer gemeinnütziger Vorhaben ...
Rechtsprechung Vereins- und Verbandsrecht: #1 Erlöschen des Vereins durch Wegfall aller Mitglieder
zhlédnutí 32Před 7 měsíci
Vereinsaustritte sind nichts Ungewöhnliches. Doch wie liegt der Fall, wenn alle Mitglieder aus dem Verein austreten? Ist hierin eine Alternative zur Vereinsauflösung zu sehen, welche mit einem bisweilen recht aufwendigen Abwicklungs- bzw. Liquidationsverfahren verbunden ist? Einen entsprechenden Fall hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu entscheiden (Urteil vom 22.09.2022, Az.: 25 Wx ...
Grundlagenwissen Gemeinnützigkeit: Kooperationen von gemeinnützigen Organisationen
zhlédnutí 70Před 7 měsíci
Oft lassen sich Vorhaben gemeinsam schlicht besser umsetzen. Oder aber es soll unkompliziert Hilfe zur Unterstützung Notleidender geleistet werden. Natürlich können auch gemeinnützige Organisationen ihre Kräfte bündeln. Sollen personelle, finanzielle und/oder sachliche Mittel im Rahmen der Umsetzung eines gemeinschaftlichen Vorhabens verwendet werden, sieht das gemeinnützigkeitsrelevante Steuer...
Freiwilliges Engagement: Informationen zu FSJ, FÖJ und BFD für Freiwillige
zhlédnutí 16Před 7 měsíci
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Wissenswertes zum Notvorstand im Verein
zhlédnutí 59Před 7 měsíci
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Grundlagenwissen zu Mitgliedsbeiträgen und Umlagen
zhlédnutí 209Před 7 měsíci
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Grundlagenwissen zum Vereinsregister
zhlédnutí 90Před 7 měsíci
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Weitere Beendigungsformen der Mitgliedschaft neben Austritt und Ausschluss
zhlédnutí 27Před 7 měsíci
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Grundlagenwissen Gemeinnützigkeit: Das Vier-Sphären-Modell
zhlédnutí 99Před 7 měsíci
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Grundlagenwissen Gemeinnützigkeit: Gemeinnützige Zwecke
zhlédnutí 54Před 7 měsíci
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Wissenswertes zur Berufung der Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit
zhlédnutí 42Před 7 měsíci
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Grundlagenwissen zur Mitgliederversammlung im Verein
zhlédnutí 442Před 7 měsíci
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10 Fehler, die beim Erstellen der Vereinswebsite vermieden werden sollten
zhlédnutí 109Před 7 měsíci
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Freiwilliges Engagement: Informationen zu FSJ, FÖJ und BFD für potentielle Einsatzstellen
zhlédnutí 39Před 7 měsíci
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Grundlagenwissen Gemeinnützigkeit: Allgemeines zur Gemeinnützigkeit
zhlédnutí 91Před 7 měsíci
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Gut zu wissen: Die Entlastung des Vorstandes
zhlédnutí 344Před 7 měsíci
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Die virtuelle Mitgliederversammlung im Verein
zhlédnutí 61Před 8 měsíci
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Grundlagenwissen zur Vereinsmitgliedschaft
zhlédnutí 316Před 9 měsíci
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Komentáře

  • @emyaz2875
    @emyaz2875 Před 2 měsíci

    Die spezifische Aussage, dass eine Vorstandssitzung im Grunde genauso abläuft wie eine Mitgliederversammlung, findet sich nicht direkt im deutschen Vereinsrecht, insbesondere nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) - oder irre ich mich?

    • @vereine-stiftungen
      @vereine-stiftungen Před měsícem

      Lieber Fragensteller, wir bitten zunächst in aller Höflichkeit darum, die verzögerte Rückmeldung auf Ihren Kommentar zu entschuldigen. Mit Blick auf Ihre Frage bzw. die Beschlussfassung im Vorstand verweisen wir auf den § 28 BGB: "Bei einem Vorstand, der aus mehreren Personen besteht, erfolgt die Beschlussfassung nach den für die Beschlüsse der Mitglieder des Vereins geltenden Vorschriften der §§ 32 und 34." Dies gilt, soweit die Satzung nichts anderes regelt. Über die Beschlussfassung des Vorstandes kann die Satzung nach Maßgabe des § 40 BGB auch andere Regelungen vorsehen. Viele Grüße Das Team des Vereins- und Stiftungszentrum e.V.

  • @annieneumann4973
    @annieneumann4973 Před 4 měsíci

    Vielen Dank

  • @bibi-ev3qk
    @bibi-ev3qk Před 5 měsíci

    Gut zu wissen

  • @bibi-ev3qk
    @bibi-ev3qk Před 5 měsíci

    Danke

  • @homotschadesisanthrops
    @homotschadesisanthrops Před 7 měsíci

    Danke für deine Informationen...spart mir einfach viel Zeit. Ich bin in Medizin seit 40 Jahren auch alternativ und sp gut aufgestellt.

  • @kathrinjung3880
    @kathrinjung3880 Před rokem

    Ich habe auch eine Frage dazu... wenn es ein Tierschutzverein ist, zählen dann die Tiere auch zum "Vermögen" welches an den in der Satzung festgelegten Verein übergehen müssen?

    • @vereine-stiftungen
      @vereine-stiftungen Před rokem

      Hallo Kathrin, mit etwas Verspätung möchten wir auf die Frage folgendermaßen eingehen: Mit dem Ende eines Vereins geht regelmäßig auch die Liquidation einher. In diesem Fall regelt das Vereinsrecht, dass Gläubiger zu befriedigen und Forderungen des Vereins einzuziehen sind. Darüber hinaus ist das Vereinsvermögen in Geld umzusetzen. Das verbleibende Vermögen ist dann auf den in der Satzung festgelegten Anfallberechtigten zu übertragen. Tiere sind grundsätzlich auch als Vermögenswerte zu betrachten, wonach die gesetzliche Vorgabe auch in diesem Zusammenhang gilt. Sollte den Tieren also ein tatsächlicher monetärer Wert beigemessen werden können, ist dieser mit Blick auf die Vermögensverwertung bzw. -übertragung zu berücksichtigen. Etwas anderes gilt aus unserer Sicht dann, wenn die Tiere nicht „versilbert“ werden können. Das Vereinsrecht lässt die Ausnahme zu, dass eine Umsetzung des Vermögens (in dem Fall die Tiere) in Geld insbesondere dann unterbleiben kann, wenn der Anfallberechtigte bereit ist, die Tiere auch so zu übernehmen. Im Übrigen sollte sich der Verein vorab um eine anderweitige Unterbringung bemühen. Mittel des Vereins können im Rahmen der Vorgaben aus der Abgabenordnung sowie der Satzung auch an andere steuerbegünstigte Körperschaften (also etwa andere gemeinnützige Tierschutzvereine) weitergegeben werden. Aus steuerlicher Sicht ist darüber hinaus zu beachten, dass „wertvolle“ Tiere nicht ohne Weiteres Vereinsmitgliedern überlassen werden dürfen. Das würde gegen den Grundsatz der Selbstlosigkeit verstoßen und könnte in der Folge die Gemeinnützigkeit des Vereins gefährden. Soweit unsere allgemeine Einschätzung zur Sache. Entscheidend sind im Ergebnis selbstverständlich die konkreten Umstände des Einzelfalls. Dementsprechend kann in diesem Zusammenhang auch keine verbindliche bzw. abschließende Rechtsauskunft erteilt werden. Viele Grüße!

  • @marcus85007
    @marcus85007 Před rokem

    Ich hätte eine Gegenfrage zu was passiert mit dem Vereinskapital, wenn der Verein aufgelöst wird. Und zum Beispiel Kosten für eine Geländeräumung anfallen. Die das Kapital des Vereins nicht decken, wer muss dann dafür aufkommen?

    • @vereine-stiftungen
      @vereine-stiftungen Před rokem

      Hallo Marcus, zum ersten Teil Ihrer Frage lässt sich sagen, dass der Verein im Falle einer Auflösung (und sofern das Vereinsvermögen nicht an den Fiskus fällt) per Liquidation abgewickelt wird. Vereinfacht dargestellt geht es hierbei um die Verwertung des Vereinsvermögens. So werden bspw. offene Forderungen eingezogen, übriges Vereinsvermögen in Geld umgesetzt und Gläubiger befriedigt. Diese Aufgabe obliegt den sog. Liquidatoren (regelmäßig der Vorstand). Ist am Ende der Liquidation noch Vermögen übrig, bestimmt § 45 BGB, was hiermit geschehen kann. So kann das Vereinsvermögen - je nach Formulierung in der Satzung - an eine in der Satzung bestimmte Person/Körperschaft übergehen oder es kann per Beschluss der Mitgliederversammlung ein Anfallberechtigter bestimmt werden. Handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, ist es regelmäßig erforderlich, eine entsprechende Heimfallklausel in die Satzung aufzunehmen, welche regelt, was insbesondere bei Auflösung des Vereins mit dem Vermögen geschehen soll. Bei Vereinen, die nur den Interessen der eigenen Mitglieder dienen, wird das Vermögen, sofern nichts anderes geregelt ist, zu gleichen Teilen an die zum Zeitpunkt der Auflösung oder der Entziehung der Rechtsfähigkeit vorhandenen Mitglieder ausgeschüttet. Bezugnehmend auf den zweiten Teil der Frage ist es so, dass bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit des Vereins der Vorstand bzw. die Liquidatoren verpflichtet sind, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu beantragen.

  • @team-zukanic3654
    @team-zukanic3654 Před 2 lety

    Können vereins mit glieeder aus nicht eu land ( bosniem ) sein . Und können kinder Ab 16 jahren mit begrunden .Zusamen mit uns zwei im deutschland sesigen .. Es müssen ja sieben sein . Und kan ja verein wie eine firma arbeiten . Zum beispiel gemennuzzig wohnungen vermitten und im landflege sein ... danke sehr ....

  • @aktiv4gesund
    @aktiv4gesund Před 2 lety

    gilt das in österreich auch für vereine? danke

    • @vereine-stiftungen
      @vereine-stiftungen Před 2 lety

      Hallo @jw j, zur entsprechenden Rechtslage in Österreich können wir leider keine Auskunft geben. Viele Grüße!

  • @NicoFriends
    @NicoFriends Před 2 lety

    Danke für das Video :)

  • @DREAMSANDSOUL
    @DREAMSANDSOUL Před 3 lety

    Mich würde ein Video zu diesem Thema interessieren: Welche Aufgaben hat ein Geschäftsführer bei einem kleinen Verein? Und was sollte man dabei beachten, wenn man gefragt wird, die GF zu übernehmen?

  • @1ayslam
    @1ayslam Před 3 lety

    Ich bin deutsche Staatsbürgerin, lebe aber mittlerweile im Ausland (in der Türkei) und möchte gern in Deutschland einen Verein gründen. Bedarf es daher einer Anmeldung in Deutschland (mein Wohnsitz ist in der Türkei). Habe meinen Wohnsitz in Deutschland komplett abgemeldet.

    • @vereine-stiftungen
      @vereine-stiftungen Před 3 lety

      Hallo @1ayslam, um in Deutschland einen Verein zu gründen, bedarf es nicht zwingend eines Wohnsitzes in Deutschland. Allerdings muss in der Satzung des Vereins ein in der Bundesrepublik Deutschland liegender Sitz angegeben werden. Auch muss bei der Anmeldung zum Vereinsregister eine in der Bundesrepublik Deutschland liegende, ladungsfähige Anschrift/Geschäftsadresse angegeben werden. Zu beachten ist weiterhin, dass es für die Erlangung der Rechtsfähigkeit (durch Eintragung ins Vereinsregister) mindestens 7 Vereinsmitglieder bedarf. Eine Gründung als Einzelperson wäre somit ausgeschlossen. Viele Grüße!

    • @team-zukanic3654
      @team-zukanic3654 Před 2 lety

      Guten abend , könen vereins mitglider die aus Nicht Eu Land ( bosnien ) sind verein mit gründen mit uns die uns die im deutschland leben . Und könne kinder ab 16 Jahren mit begründen .. ins gesamt müssen ja sieben sein ....danke ....

  • @lutzbernard7685
    @lutzbernard7685 Před 4 lety

    Hallo, das ist ja im Video eine recht anschauliche Darstellung der einzelnen Schritte zur Vereinsgründung, die jeder gut nachvollziehen kann. Mit freundlichen Grüßen, Lutz Bernard

  • @ichbinesja1
    @ichbinesja1 Před 4 lety

    Tolle Infos insbesondere Gründungsschritte :). darf man Satzung von anderen e.v. kopieren?

    • @vereine-stiftungen
      @vereine-stiftungen Před 4 lety

      Hallo Oli, vielen Dank für deine Nachricht und das Lob - das freut uns natürlich sehr! Zwar spricht nichts dagegen, sich von einzelnen Satzungsregelungen inspirieren zu lassen, das Kopieren ganzer Satzungen oder weiter Teile davon ist aber aus verschiedenen rechtlichen sowie praktischen Gründen nicht ratsam. Zunächst besteht unter Umständen ein urheberrechtlicher Schutz. Ob das bei der zu kopierenden Satzung der Fall ist, lässt sich pauschal nicht sagen, sondern bedarf einer Bewertung des Einzelfalls. Sofern der Verein ins Vereinsregister eingetragen werden soll oder die Gemeinnützigkeit angestrebt wird, müssen bestimmte Klauseln ohnehin in der Satzung enthalten sein. Gerade mit Blick auf die Gemeinnützigkeit ist der Wortlaut der entsprechenden Klauseln weitestgehend vorgegeben. Das führt im Ergebnis dazu, dass sich Satzungen bereits aus diesen Gründen in Teilen ähneln (müssen). Ungeachtet der urheberrechtlichen Frage bzw. der gesetzlichen Vorgaben sollte man immer auch Folgendes bedenken: Die Satzung ist die Verfassung des Vereins. Daher ist es enorm wichtig, die Regelungen der Satzung und etwaiger Vereinsordnungen auf die konkreten Erfordernisse des Vereins abzustimmen. Das blinde Übernehmen von Mustern oder Regelungen anderer Satzungen ist hier oftmals ungenügend. Vor diesem Hintergrund sollte man den Aufwand, eine Satzung nach den eigenen Bedürfnissen zu erstellen, nicht scheuen und bei Unsicherheiten auch fachmännischen Rat einholen. So kann man rechtlichen und/oder praktischen Problemen bei der späteren Vereinsarbeit bzw. der Zweckverwirklichung gezielt vorbeugen. Viele Grüße Dein Team des Vereins- und Stiftungszentrum e.V.

    • @ichbinesja1
      @ichbinesja1 Před 4 lety

      @@vereine-stiftungen Vielen Dank für die schnelle Antwort :). Ich muss dafür sorgen, dass die Ziele der e.v. erreicht werden. Kann ich die Satzungregelung beispielsweise so formolieren, dass die letzte Entscheidung bei mir liegt oder muss man sich immer mit den 7 anderen Personen BZW. Vorstand abpsrechen? Ich muss für die Gründung noch andere 6 Personen mitbringen und ich kann nicht garantieren, dass sie dieselben Ziele haben wie ich, deshalb die Frage :)

    • @vereine-stiftungen
      @vereine-stiftungen Před 4 lety

      @@ichbinesja1 Was die Willensbildung und Entscheidungsfindung betrifft, ist der Verein eine weitestgehend basisdemokratisch verfasste Rechtsform. Alle Vereinsmitglieder sollen Ihre mitgliedschaftlichen Rechte ausüben dürfen. Hierfür ist das Gremium der Mitgliederversammlung vorgesehen. Der Vereinsvorstand muss, um den Verein ordnungsgemäß vertreten zu können, zwar mit gewissen Kompetenzen ausgestattet sein - die „Alleinherrschaft“ eines Vorstandes ist hier nicht der beabsichtigte Sinn der Sache. Zu berücksichtigen ist in diesem Zusammenhang, dass die Mitgliederversammlung gegenüber dem Vorstand auch eine gewisse Kontrollfunktion wahrnimmt. Entscheidend für die Kompetenzverteilung ist im Wesentlichen immer die Satzung. Zwar bestehen mit Blick auf die Satzungsgestaltung in vielerlei Hinsicht Spielräume, jedoch setzt der grundlegende Gedanke hinter der Rechtsform des ideellen Vereins, welcher sich in entsprechenden gesetzlichen Vorgaben, als auch in der einschlägigen Rechtsprechung niederschlägt, gewisse Grenzen. Da es sich hierbei um ein sehr umfangreiches Thema handelt, bitten wir dich um Verständnis, dass die Kommentarspalte zur Behandlung dieser Fragestellung nicht ausreicht. Im Idealfall steht die gemeinschaftliche Verwirklichung des Vereinszwecks im Vordergrund. Insbesondere deshalb sollte unter den Gründungsmitgliedern möglichst Einigkeit über die grundlegende Ausrichtung des Vereins bestehen. Dass sich diese im Laufe der Zeit wandeln kann, ist eine andere Geschichte.