Wissenswertes zur Auflösung des Vereins

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  • čas přidán 7. 09. 2024
  • Auch, wenn es in Deutschland viele Traditionsvereine gibt, welche bereits seit vielen Jahren oder gar Jahrzehnten aktiv sind, kommt es doch auch vor, dass Vereine ihre Tätigkeit beenden. Die Gründe können vielfältig sein: Mitgliederschwund, fehlende Bereitschaft zur Übernahme von Ämtern oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vereinsvermögen. Egal, warum ein Verein dem Ende zugeht - die Auflösung ist immer auch mit einem rechtlichen Verfahren verbunden. Vom Auflösungsbeschluss bis hin zur tatsächlichen Löschung des Vereins aus dem Vereinsregister sind einige Schritte zu absolvieren.
    Rechtsanwalt Jan Graupner gibt in diesem Beitrag einen Überblick über das Thema Auflösung des Vereins und beantwortet dementsprechend folgende Fragen:
    • Was versteht man unter der Auflösung des Vereins?
    • Welche Gründe kommen für eine Vereinsauflösung in Betracht?
    • Ist ein Beschluss für die Auflösung des Vereins notwendig?
    • Ist die Vereinsauflösung mit dem Beschluss vollzogen?
    • Welche Mehrheiten sind für einen Vereinsbeschluss erforderlich?
    • Kann eine einmal beschlossene Auflösung auch wieder rückgängig gemacht werden?
    • Wer handelt für den Verein, nachdem ein Auflösungsbeschluss gefasst wurde?
    • Kann auch das Registergericht einen Verein auflösen?
    • Muss die Auflösung im Vereinsregister vermerkt werden?
    • Was geschieht mit dem Vereinsvermögen?
    • Wie ist mit Forderungen zugunsten und zulasten des Vereins umzugehen?
    • Was geschieht, sollte nach der Verwertung des Vereinsvermögens noch etwas übrig sein?
    • Ist die Auflösung bekanntzumachen?
    • Wann wird der Verein aus dem Vereinsregister gelöscht?
    Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

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