WARUM ICH MEIN KAJAK BESCHRIFTET HABE || BINNENGEWÄSSER REGELN EINHALTEN

Sdílet
Vložit
  • čas přidán 5. 09. 2024
  • Links zu den Gesetzestexten (jeweils im § 2.02) und Informationen
    ◼ 𝗕𝗶𝗻𝗻𝗲𝗻𝘀𝗰𝗵𝗶𝗳𝗳𝗳𝗮𝗵𝗿𝘁𝘀𝘀𝘁𝗿𝗮ß𝗲𝗻𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 (𝗕𝗶𝗻𝗦𝗰𝗵𝗦𝘁𝗿𝗢) www.gesetze-im...
    ◼ 𝗥𝗵𝗲𝗶𝗻𝘀𝗰𝗵𝗶𝗳𝗳𝗳𝗮𝗵𝗿𝘁𝘀𝗽𝗼𝗹𝗶𝘇𝗲𝗶𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 www.gesetze-im...
    ◼ 𝗠𝗼𝘀𝗲𝗹𝘀𝗰𝗵𝗶𝗳𝗳𝗳𝗮𝗵𝗿𝘁𝘀𝗽𝗼𝗹𝗶𝘇𝗲𝗶𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 www.gesetze-im...
    ◼ 𝗗𝗼𝗻𝗮𝘂𝘀𝗰𝗵𝗶𝗳𝗳𝗳𝗮𝗵𝗿𝘁𝘀𝗽𝗼𝗹𝗶𝘇𝗲𝗶𝘃𝗲𝗿𝗼𝗿𝗱𝗻𝘂𝗻𝗴 www.gesetze-im...
    ◼ 𝗜𝗻𝗳𝗼 𝘇𝘂𝗿 𝗞𝗲𝗻𝗻𝘇𝗲𝗶𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘃𝗼𝗺 𝗪𝗦𝗩 www.elwis.de/D...
    ◼ 𝗪𝗢 𝗴𝗶𝗹𝘁 𝗱𝗶𝗲 𝗞𝗲𝗻𝗻𝘇𝗲𝗶𝗰𝗵𝗻𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗳𝗹𝗶𝗰𝗵𝘁? www.gesetze-im...
    UND
    www.gesetze-im... (AB SEITE 22)
    #KAJAK #ITIWIT #DECATHLON

Komentáře • 12

  • @xxxtrigg3rxxxvg756
    @xxxtrigg3rxxxvg756 Před 2 lety +2

    Danke für die Info 👍

  • @cutecoots
    @cutecoots Před 2 lety

    :( Deutschland.. Auf dem Bodensee soll eigentlich alles gekennzeichnet werden.. Und ich glaub sogar registriert. Aber ich hab keine Ahnung von, es ist so stressig und umständlich.

    • @AUFUNTERWEGS
      @AUFUNTERWEGS  Před 2 lety +1

      Ja es ist wirklich schwierig, zu viele Regeln und Bestimmungen. Leider auch alles so schlecht beschrieben. Alles zu kompliziert gemacht.

    • @TheSchnute
      @TheSchnute Před rokem +1

      Fahrzeuge unter 2,5 Metern Länge ohne Maschinenantrieb und ohne sanitäre Einrichtungen, Koch- oder Wohnanlagen benötigen keine Bodenseezulassung. Ebenso brauchen keine Zulassung: Segelsurfbretter, Kanus, Kajaks und Rennruderboote. Hier sind die Eigner lediglich verpflichtet, ihren Namen und ihre Adresse wasserfest auf dem Fahrzeug anzubringen. D.h. ein Rufname muss immer drauf und die Adresse innen rein, damit dich die WaschPo identifizieren und rufen kann.

  • @dhr1344
    @dhr1344 Před 2 lety +1

    Hallo Maks

  • @axelgerold3741
    @axelgerold3741 Před 2 lety +3

    Wo ist eigentlich bei Dir die Antriebsmaschine mit mehr als 2,21 kW, so dass Du der Kennzeichnungspflicht unterliegst? Wenn Du schon die ganzen Paragraphen anführst, dann LIES sie auch! Unter Juristen gibt es den schönen Spruch: "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung." Gemäß § 1, Absatz 2 Buchstabe f) KlFzKV-BinSch ist Dein Kajak KEIN Kleinfahrzeug, sondern irgendein Spielzeug, das mit der Kennzeichnungsverordnung rein gar nichts zutun hat. Deutschland ist überbürokratisiert, ja, aber so schlimm nun auch wieder nicht.

    • @AUFUNTERWEGS
      @AUFUNTERWEGS  Před 2 lety +4

      Tatsächlich kontrolliert die Polizei auch Kajak Fahrer hier in Berlin. Und ganz oft gab es schon Strafen auch dafür.

    • @TringleOaC
      @TringleOaC Před 2 lety +6

      Wenn du schon klugscheißt, dann checke zumindest deine Fakten. Das was du beschreibst ist die amtliche oder amtlich anerkennte Kennzeichenpflicht. Wenn du - wie mit einem Kajak - nicht dieser Pflicht unterliegst, muss das Kajak, ja sogar standup paddle boards, trotzdem einen Namen haben. 10cm, schwarz auf hell oder weiß auf dunkel.

    • @axelgerold3741
      @axelgerold3741 Před 2 lety

      @@TringleOaC Wissen die Heerscharen von SUPlern, dass sie ihre Flunder irgendwie beschriften müssen? Und die Gummibootfahrer am Ostseestrand?

    • @TringleOaC
      @TringleOaC Před 2 lety

      @@axelgerold3741 Frag das den Gesetzgeber