Betriebsrat Mitbestimmungsrecht, Mitwirkungsrecht, zwingende Mitbestimmung | Betriebsrat Video

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  • čas přidán 3. 07. 2024
  • Wir sehen, dass der Betriebsrat Beteiligungsrechte hat, die sich unterscheiden in Mitwirkungs- und in Mitbestimmungsrechte. Über Mitwirkungsrechte sprechen wir immer dann, wenn der Betriebsrat zwar angehört wird, wenn er auch die Möglichkeit hat durch eine Beratung mit dem Arbeitgeber seine Vorstellungen zu dem anstehenden Thema einzubringen, der Arbeitgeber letztlich aber doch frei entscheiden kann, ob und was er tut, also auch das was der Betriebsrat vorbringt, nicht eingehen muss, selbstverständlich kann. Mitbestimmungsrechte hingegen sind solche und das ist die übliche Terminologie, Mitbestimmungsrechte sind solche, bei denen der Arbeitgeber auf das Mitwirken des Betriebsrats angewiesen ist, um überhaupt eine rechtswirksame Handlung vorzunehmen.
    Der klassische Fall ist die Vorschrift des §87 BetrVG, wo es im Einleitungssatz heißt:
    Der Betriebsrat hat mitzubestimmen.
    Worin besteht in diesem Fall die Mitbestimmung?
    §87 Abs. 2 BetrVG zeigt das.
    Die Mitbestimmung besteht darin, dass der Arbeitgeber sich mit dem Betriebsrat einigen muss. Will heißen, der Arbeitgeber schreibt vor, welche Kleidung die Arbeitnehmer tragen müssen. Der Arbeitgeber hätte gerne längs gestreift. Der Betriebsrat kann nun einwenden, "Nein, längs gestreift ist nicht schön, ich hätte lieber quer gestreift" und die Einigung könnte dann dahingehend bestehen, dass wir von einer karierten Bekleidung ausgehen. Wir haben Mitbestimmungsrechte in Bezug auf die Lage der Arbeitszeit, der Arbeitgeber möchte bereits um sieben anfangen, der Betriebsrat sagt, "9 Uhr ist auch früh genug", man einigt sich, ich wiederhole man einigt sich auf 8 Uhr.
    Kommt eine Einigung der Parteien nicht zustande, so würde die Einigungsstelle in diesem Fall die Unmöglichkeit der Einigung der Betriebsparteien ersetzen.
    Mehr über die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erfahren Sie im Video!
    🕘 Inhalt:
    0:00 - Intro
    1:02 - Mitwirkungsrecht
    1:28 - Mitbestimmungsrecht auf Einigung
    4:00 - Mitbestimmungsrecht der Zustimmung
    4:32 - Anhörung
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Komentáře • 3

  • @develishcat5473
    @develishcat5473 Před 4 lety +2

    danke sehr, das hat mit geholfen meine hausaufgaben im aevo kurs zu beantworten ;D in den ganzen unterlagen und büchen sind diese begriffe nicht definiert, es wird immer nur plump alternierend von mitbestimmung und mitwirkung gesprochen.

  • @TJ-nx9yr
    @TJ-nx9yr Před 3 lety +1

    hey thats pretty poggies ngl