Bankkonto und Wertpapierdepot im Ausland - eine kluge Entscheidung?
Vložit
- čas přidán 27. 06. 2024
- Ein Bankkonto oder ein Wertpapierdepot im Ausland stellten lange Zeit als ein Must-have für Unternehmer dar. Insbesondere ein Bankkonto oder ein Wertpapierdepot in der Schweiz galten in dieser Hinsicht als der Goldstandard. Ist dies aber nach wie vor empfehlenswert? Prof. Dr. Dr. Olaf Gierhake und Dr. Gerd Kommer unterhalten sich mit Prof. Dr. Christoph Juhn über Sinn und Zweck von Bankkonto und Wertpapierdepot im Ausland in unserer Zeit.
0:00 Einleitung & Intro
1:11 Gründe, warum Mandanten fragen, ob ein Bankkonto im Ausland sinnvoll ist
3:04 heutzutage gibt es keine steuerlichen Gründe für ein Auslandsbankkonto
4:17 frühere Rolle von Auslandskonten als Depot für Schwarzgeld
5:07 kein Schutz von Auslandsguthaben vor Insolvenz (meistens)
7:07 keine Einlagensicherung bei vielen ausländischen Banken
10:23 keine Renditevorteile bei ausländischen Wertpapierdepots
11:19 Fazit & Kontakt
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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#Kommer #Depot #Konto
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Gründe für Auslandskonten sind für mich auch Unabhängigkeit von Währungsschwankungen sowie Zugriff auf das Geld in den anderen Ländern ohne hohe Überweisungsgebühren.
Wer trotzdem kein Bock auf einen deutschen Broker hat und das nötige Kleingeld hat, kann sich bei den Nachbarn umschauen. Swissquote ist nicht schlecht.
vielen dank für das sehr interessante thema.
Ein Brokerkonto bei IB (Interactive Brokers) oder den Reselern lohnt sich von den Ordergebühren auf jeden Fall. Vor allem wenn ich in USA handel.
Es kommt darauf an wie oft ich Kauf- bzw. Verkaufsorder zeichne. Das Steuerreporting für den deutschen Steuerbeamten anzupassen ist nicht so aufwendig. Kauf- und Verkaufskurse tagesaktuell auf Euro umrechnen. Eine simple Excelltabelle reicht den Steuerbeamten aus (meine Erfahrung). Den Mehraufwand gehe ich gerne ein. Dafür steht mir ein sehr großer und liquider Aktienmarkt zur Verfügung.
Volle zustimmung. Sehe ich auch so
Hier drei Gründe warum sich ein Auslandsdepot als Privatanleger lohnt:
1. Man kann closed end funds handeln
2. Man kann nicht uctis konforme Etfs handeln
3. Man kann stapelt securities handeln
In Deutschland werden alle drei Punkte, mit Verweis auf EU Recht, meist von Banken verweigert.
Mal unabhängig von der (mE offenen) Frage, ob diese Tätigkeiten wirtschaftlich sinnvoll sind: Viel Spass bei der Erstellung einer korrekten Steuererklärung…😉
@@vermoegensschutz Closed End Funds sind regelmäßig börsennotierte Aktiengesellschaften. Daher keine Besonderheit in der Besteuerung zu Aktien. Mit Ausnahme der Einbehaltung der Abgeltungssteuer, die vom ausländischen Broker nicht vorgenommen wird. Das wird dann in der Einkommensteuerveranlagung nachgeholt. Es ist allerdings völlig unverständlich, warum der EU Gesetzgeber dem europäischen Investor vorschreiben will, in welche Investments er investieren darf (MIFID). Wir sind mündige Bürger und wenn der europäische Broker die MIFID einhalten muss, dann muss es halt über einen Auslandsbroker sein...
Wer einmal in einem ausländischen Depot gehandelt hat (z.B. bei IB), für den wirken deutsche Depots leider wie "3.Welt".
Auch bieten deutsche Depots gefühlt nur 10% der möglichen Instrumente und Börsenplätze. Bei Optionen Futures Anleihen und so weiter sieht es dann schnell sehr dürftig aus.
Volle Zustimmung. Wirklich relevant ist das aber nur wenn man die Features auch braucht. Ansonsten ist es nur ein deutlicher Mehraufwand bei der Steuererklärung.
Sehe da nur große Nachteile: 0,17% Depotverwaltung, Steuerreporting für den dt. Fiskus nur 500CHF, absolut alles kostet Gebühren, Depotumzug pro Position 100CHF. Der Kaffee ist gut, nette Leute.
Behalte mal deinen weichen Euro lieber
Vielen Dank für die hervorragenden Informationen
Die Infos waren voll daneben! Ein Auslandskonto lohnt nicht…. Soso. Der Zugriff ist immer erschwert und nicht leicht für die Behörden. Aie müssen begründete Anfragen stellen. Daher ist Schweiz, Lichtenstein oder Singapur nicht schlecht. Es geht auch um die härte der Währung
Schweizer Depot hält die Assets in Schweizer Franken bei schweizer Verwahrstellen. Auch wenn meine Lebenshaltungskosten in Euro sind. Meine Altersvorsorge nicht. Bei Aktien ist das egal bei Anleihen nicht. Preistipp: Corner Bank in Lugano. Die verstehen sich auch auf Daytrading etc. Wegen der deutschen Steuern, muss man aber alles selbst machen für die Erklärung. Man kann ein Excel runterladen und dann einfach selbst in Euro umrechnen.
Könnten sie ein Video zur Erhöhung der Erbschaftsteuer 2023 machen. ⏰
Was eine mit 0,6 Prozent gedeckte Einlagensicherung wert ist sei mal dahingestellt. Was mir hier vollkommen außer Acht gelassen wird, ist das Risiko möglicher Kapitalkontrollen. Auch macht es m.E. bei der Risikobewertung von Banken einen wesentlichen Unterschied, in welchem konjunkturellen und (fiskal-)politischen Umfeld sich diese befinden. Wenns rumpelt fühl ich mich bei einer Schweizer Kantonalbank mit unbeschränkter Staatsgarantie doch wesentlich wohler als im Euroland. Davon abgesehen gibt es bzgl. Bankgeheimnis mit den USA, die kein Teil des CRS sind, nach wie vor einen nennenswerten Standort - nicht umsonst fließen Unsummen an Schwarzgeld in die größte Steueroase der Welt.
Gegen Gefühle lässt sich schwer argumentieren. Die Bonität der Bank spielt eine untergeordnete Rolle, wenn man keine grösseren Geldbestände bei der Bank führt, sondern lediglich Depotdienstleistungen in Anspruch nimmt. Die USA nimmt tatsächlich nicht am CRS Standard teil. Sie hat aber mit FATCA einen eigenen Informationsstandard, an dem faktisch alle Europäischen Banken in der EU, der Schweiz und in Liechtenstein teilnehmen (müssen); dieser ist unidirektional in Richtung USA, nicht umgekehrt… Kann in dem einen oder anderen Fall ein Argument für eine US-Bankverbindung sein, mE aber nicht für eine Schweizer Bank.
@@vermoegensschutz Fatca ist ein Instrument des IRS zur Durchsetzung des eigenen Steueraufkommens von US Citizens. Ein Bankkonto alleine ist nicht der Weg, es sollte schon eine Corporation mit Bankkonto sein.
Vielen Dank!
Da muss man wirklich die Denkweise seines Vorgesetzten der partout ein Depot in CH eröffnet hinterfragen.
Werbung für Deutschland offensichtlich. Die allermeisten Schweizerkantonalbanken haben eine Staatsgarantie , dass heisst eine Sicherung für jegliche Betragshöhe bis auf den letzten Euro oder Franken.
In Deutschland haftet man man mit seinem Privaten Geld bei etlichen Banken sogar bei einem Konkurs. So dass man keine 100.000 Eur Schutz hat.
Keine unserer Stiftungen hat ein Konto in Deutschland. Das hat gute Gründe. Genauso, wie es kaum gute Gründe für die meisten in Deutschland ansässigen Personen gibt, Konten ausserhalb Deutschlands zu führen. Hierum ging es im Video. Werbung für Deutschland würde ich nicht machen, glauben Sie mir.
Wie ist denn das bei einer Scheidung? Machen Sie doch in diesem Bezug zum Schutz der Assets ein Video darüber bitte.
Das würde mich auch interessieren. Aber ich glaube, den Assets kann man nur illegal vor Scheidung schützen. Einziger legaler weg wäre ein Ehevertrag.
“Der Schuldner muss mitwirken”…macht er aber nicht und die Bank in Singapur und Dubai auch nicht. Von daher ist es für jeden Gläubiger unmöglich an dort geparktes Geld zu kommen. Auch das allmächtige Finanzamt bekommt solche Konten natürlich nicht in den Abruf. Ein aus legalem Geld gespeistes Auslandskonto kann in Arrestsituationen also lebensrettend sein.
Warum bekommt das FA diese Konten nicht in den Abruf? Sind doch beides CRS-Länder.
Bei der Mitwirkungspflicht die Kooperation zu verweigern, ist strafbar. Legitime Asset Protection sind legale Massnahmen, die eine Schutzwirkung auch und gerade dann entfalten, wenn sich alle Betroffenen vollumfänglich gesetzeskonfirm verhalten.
Warum wird hier nicht der größte Unterschied, nämlich die in D sofort abgezogene Quellensteuer genannt?
Quellensteuern werden im Sitzland der Quelle, also bei Aktiengesellschaften (häufig, nicht immer) im Sitzland der AG bei Dividendenzahlungen einbehalten (Beispiel USA: 30%). Bei festverzinslichen Wertpapieren (manchmal, seltener) auch auf den Zinskoupon (Beispiel Schweiz: 35%). Der Sitz der Depotbank hat hiermit erst mal nichts zu tun.
Was Sie meinen, ist vermutlich die deutsche Abgeltungssteuer, die eine besondere Erhebungsform der deutschen Einkommensteuer ist und von allen deutschen Banken ohne Zutun der Bankkunden einbehalten und abgeführt wird. Dies ist einerseits eine willkommene Arbeitsentlastung für deutsche Anleger, die keine Einzelbelege mehr einbehalten müssen. Andererseits ist das aber auch ein Risiko, weil nicht klar ist, ob die Erstattungs- und Anrechnungsprocedere ausländischer Quellensteuern unter Nutzung der jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen richtig gehandhabt werden. Banken sind erfahrungsgemäss die von ihren Kunden gezahlten Steuern völlig egal. Im Zweifel werden Kunden von deutschen Banken hier mehr zahlen, als nötig.
Bei Auslandskonten kann das (theoretisch) anders und besser laufen, in der Praxis passiert das aber nicht, weil kaum einer Lust hat, den mit Steueranrechnungs- und -erstattungsanträgen verbundenen Papierkram auf sich zu nehmen. Und wenn man den bei Auslandskonten nicht auf sich nimmt, zahlt man sicher immer doppelt (also z.B. 30% US-Quellensteuer PLUS 26,38% deutsche Einkommensteuer, also zusammen 56,4% auf Dividenden, deren zugrundeliegende Wertschöpfung z.B. in den USA zusätzlich bereits mit Körperschaftsteuer belastet wurden.
In der Regel machen auch für vermögende Anleger die aufwändigen, „händischen“, und deswegen regelmässig teuren Erstattungsprocedere bei Auslandsbanken keinen Sinn. Es gibt hierfür zwar recht einfache Lösungen, allerdings nicht, wenn man als Privatanleger mit Einzeltiteln rumfummelt, da ist die Bürokratie immer stärker.
Die Deutsche Bank erhebt die gleichen Gebühren wie ein Schweizer Broker.
Die Gebühren sind in den Ordergebühren versteckt.
In der Schweiz kann man die Depotkosten voll abziehen, in Deutschland nicht, denn die sind mit dem Pauschbetrag 1000Euro abgegolten = Einsparung nur 250Euro abgegolten.
In der Schweiz erreiche ich den Bankkundenservice telefonisch problemlos, die Postbank ist nicht erreichbar !!!!
Bis 5Aktienvetkäufe pro Jahr sind steuerfrei, in Deutschland nicht.
In der EU gilt das Bailin Gesetz, man kann enteignet werden. DIe Schweiz und Lichtenstein haben das Bailin Gesetz nicht, keine Enteignung. Mir ist Sicherheit, Qualität wichtig und steht an oberster Priorität. In der Schweiz zahlt man geringere Steuern !
Dividenden werden nach dem individuellen Steuersatz bemessen.
In der Schweiz gibt es nich echte steuerfreie Dividenden zu 50%.
Man zahlt eine Vermögenssteuer, die jedoch sehr gering ausfällt. Pro 1Mio ca. 4000sfr, je nach Wohnort.
Credit suisse.... am Abgrund...
nette gäste aber null mehrwert im video, nur eigenwerbung und dazu noch kein echtes wissen was möglich ist, schade.
wie bekommt man sein geld reibungsverlustfrei und sicher aus dem moloch europa, das ist doch die frage
Äh. Per Überweisung? 😉🤷♂️
@@vermoegensschutz Weil das so sicher ist....😉🙃
Einfach Überweisen 😉und bei mehr als 12500€ Bundesbank anrufen 😉
0:52 Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. Olaf Gierhake, LL.M, LL.M, LL.M
Was zur Hölle wie soll das denn auf seinen Ausweis passen
Ein Blender vielleicht
Prof. Dr. jur. Dr. rer. pol. LL.M. LL.M LL.M, lol wtf, man kann es auch übertreiben
vor allem noch in Bereichen wie "Klinische Psychologie". Der kann seine Jahre an Berufserfahrung wahrscheinlich an zwei Händen abzählen.
@@thomas9457 brauch er Berufserfahrung oder wissen in seinem Job ?
@@thomas9457 Hmm, nein. Ich habe alle Studiengänge ausschliesslich berufsbegleitend studiert.
was sollte das sein ??? wir drei arbeiten und werben für die gute deutsche steuer ??? nonsens video