Wie Auswanderer vom Staat geschröpft werden! (durch die Hintertür)

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  • čas přidán 6. 09. 2024
  • Welche Möglichkeiten hat der Staat, zusätzlich zu den offensichtlichen Steuern weitere Einnahmen zu erzielen? Wie sieht das in einem Extremfall aus? Und wie hängt das mit der Inflation zusammen? Dieser spannenden Frage geht RA Dr. Tim Greenawalt in unserem heutigen Video nach.
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Komentáře • 27

  • @ExpatsGlobal
    @ExpatsGlobal  Před 6 měsíci +5

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    • @YouTubeFan123Alias
      @YouTubeFan123Alias Před 6 měsíci +1

      Vielen Dank für dieses neue sehr informative Video, ich fand auch das mehr als 2-stündige Video zuvor wirklich beeindruckend! 🙂In diesem hattest du nur leider die Situation für Freiberufler ausgeklammert (vollkommen nachvollziehbar, ist ja so schon lang genug geworden). Deshalb wollte ich aber einmal anregen, dass du dieses Thema in einem zukünftigen Video behandelst, da es ja eine ganze Reihe von freien Berufen gibt, die sich komplett digital ausüben lassen.

  • @BigBellyEd
    @BigBellyEd Před 6 měsíci +18

    Bei dem Thema Steuern in Deutschland denke ich immer an die Metapher "Boiling the Frog". Die Gesetze werden immer schärfer, die Steuern schrittweise höher, der Reallohn immer niedriger und auch das Auswandern immer schwieriger. Das passiert so langsam, dass man sich daran gewöhnt.

  • @for3DbyMKL
    @for3DbyMKL Před 6 měsíci +9

    Sehr genial…Vielen Dank dafür!!!!

  • @Schach-Bildung
    @Schach-Bildung Před 6 měsíci +7

    Inflation ist eine der härtesten Steuern. Es gibt viele Staaten, die Freibeträge automatisch an die jährliche Inflation anpassen.

  • @ralphr.2585
    @ralphr.2585 Před 6 měsíci +13

    Für Träume, die man finanzieren muss, braucht man Geld und das holt man sich durch Steuern und Abgaben.

    • @bri.colaje
      @bri.colaje Před 6 měsíci +1

      Es sind keine Träume, sondern eine Agenda die umgesetzt wird!

    • @paulgraf4379
      @paulgraf4379 Před 6 měsíci +3

      ... vor allem grüne Träume und Luftschlösser 😅

  • @strandteufel
    @strandteufel Před 6 měsíci +21

    Abhauen, koste es was es wolle.

    • @sotecluxan4221
      @sotecluxan4221 Před 6 měsíci +4

      Fragt sich nur, wohin-wenns ein Legalaufenthalt sein soll u. man nicht ein Vermögen nur für den Aufenthalt hinlegen will.

    • @paulgraf4379
      @paulgraf4379 Před 6 měsíci +2

      Paraguay ist erste Wahl

    • @strandteufel
      @strandteufel Před 6 měsíci

      @@sotecluxan4221 Chile, Uruguay, Südafrika, Australien, Neuseeland. Südhalbkugel.

    • @strandteufel
      @strandteufel Před 6 měsíci +3

      @@paulgraf4379 Ohne Zugang zum Meer keinesfalls erste Wahl.

    • @entrepreneur5563
      @entrepreneur5563 Před 6 měsíci

      ​@strandteufel Wieso? Ich brauche kein Meer...
      Aber Lage ist alles!

  • @NewsLetter-sq1eh
    @NewsLetter-sq1eh Před 6 měsíci +6

    Sehr interessant und hochaktuell! Vielen Dank dafür!

  • @w.r.u6800
    @w.r.u6800 Před 6 měsíci

    Sehr interessantes aktuelles Thema.

  • @wa.r.6366
    @wa.r.6366 Před 6 měsíci +2

    Wenn die das hätten machen wollen, hätten die das schon längst gemacht

  • @Max_Superfoxi_der_Assessor
    @Max_Superfoxi_der_Assessor Před 6 měsíci

    kurze Verständnisfrage, Tim: Der Betrag € 16.500 in der Norm 2 I letzter Satz AstG stellt eine Freigrenze dar (Steuerpflicht setzt ein, wenn ich beschränkt steuerpflichtige Einkünfte größer € 16.500 im VZ erziele) und keinen (Grund-)Freibetrag (FB mindert immer die Steuerbemessungsgrundlage), oder nicht? ich frage nach, weil der Kanal: "Perspektive Ausland" - "Steuerwahnsinn: Wie Inflation den Auswanderer-Freibetrag auffrisst" es anders promotet...?! cheers.

    • @ExpatsGlobal
      @ExpatsGlobal  Před 5 měsíci +2

      Korrekt, es handelt sich um eine Freigrenze. § 2 AStG findet überhaupt nur Anwendung, wenn die insgesamt (normal und erweitert) beschränkt steuerpflichtigen Einkünfte im betreffenden Veranlagungszeitraum mehr als 16.500 Euro betragen. Es wird also zunächst geprüft, welche Einkünfte bei hypothetischer Anwendung des § 2 AStG steuerpflichtig wären. Kommt man dabei aber nicht über 16.500 Euro, bleibt § 2 AStG ohne Wirkung.

  • @TheTha-ze1hn
    @TheTha-ze1hn Před 6 měsíci

    Die Abgeordneten haben die euros aber genauso stehen lassen wie die D-Mark stand... bei u s habe die das geld halbiert , eher nur die Hälfte was es an mark gab... vieleicht ist es mir als einzigen damals aufgefallen