Erleichterte Einbürgerung der 3. Generation
Vložit
- čas přidán 14. 02. 2023
- Seit Februar 2018 können sich junge Ausländerinnen und Ausländer (-25 Jahre) der dritten Generation, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, im erleichterten Verfahren einbürgern lassen.