Erleichterte Einbürgerung der 3. Generation

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  • čas přidán 14. 02. 2023
  • Seit Februar 2018 können sich junge Ausländerinnen und Ausländer (-25 Jahre) der dritten Generation, deren Familien seit Generationen in der Schweiz leben und die hier gut integriert sind, im erleichterten Verfahren einbürgern lassen.

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