Zeugenfragebogen im Bußgeldverfahren erhalten - Was tun?
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- čas přidán 8. 01. 2022
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Ihr haltet ein Schreiben in der Hand, das gerade mit der Post bei Euch eingegangen ist. Es nennt sich "Zeugenfragebogen" oder "Halterbefragung zur Fahrerfeststellung" und ein auszufüllender den Fragebogen ist beigefügt - Was macht Ihr? Rechtsanwalt Christoph Reuter erklärt, wie ihr Euch am Besten verhaltet, um Eure Rechte im sich anschließenden Bußgeldverfahren optimal zu wahren - vor allem dann, wenn Ihr, Euer Partner oder ein naher Verwandter gefahren seid.
Hier findet Ihr ein weiteres Video von uns zum Thema: "Anhörung im Ordnungswidrigkeiten-Verfahren - Was tun?" • Anhörung im Ordnungswi...
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Bildnachweis: Polizeipräsidium Ludwigsburg
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Danke für die Infos!!
Danke hast mir glaube ich meinen führerschein Gerettet
Danke für die Hinweise mit dem Zeugnissverweigerungsrecht . Viele wissen soetwas gar nicht !
Beide wiesen die Behörde darauf hin,
II. EGOWiG aufgehoben
Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.
Beweise:
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Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
III. ZPO, StPO
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.
IV. Wegfall des Geltungsbereichs
Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.
Fakt ist, es funktioniert.
Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.
Völlig belanglos denn der Halter zahlt IMMER. Es ist seine Verantwortung wer was mit dem auto macht. Dazu kommt wenn ein Fahrer nicht in der Versicherung eingetragen ist als berechtigter und versicherter Fahrer.
@@DerSiegdesZwo lernt man denn derartigen Blödsinn....?
Man kann auch Scholzen, habe ich vergessen😂
😂
🤭
👍
Mein Cousin wurde in meinem Auto bei einer rotlichtampel geblitzt. Er ist zwar nicht mein Verwandter in grade Linie, aber habe ich richtig verstanden, dass ich nicht dazu verpflichtet bin, Angaben zu ihm, den Fahrer zu machen? Also muss man generell Angaben machen, wenn man selber als Halter nicht betroffen ist ?
Am besten immer einen dicken roten Wachsmalstift nehmen.
Vielen Dank für die sehr verständliche Ausführung. Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine Deutsche Behörde wegen 20 Euronen Ermittlungen über die Landesgrenze hinaus anstellen wird. 🤣
Kann ich den Behörden das Porto von der Schweiz nach Deutschland als Aufwand verrechnen?
Hallo Herr Reuter,
ich habe einen zweiten Zeugenfragebogen erhalten also Erinnerung. Bei diesem kann ich jedoch kein Kreuzchen mehr bei der Passage "Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch" machen.
Kann ich diesen dennoch weiterhin ignorieren?
Vielen Dank.
Man ist an keinerlei Formular gebunden, wenn man eine Aussage machen will. Man kann den Satz "Ich mache von meinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch" auch handschriftlich auf den Bogen notieren und unterschreiben - oder man reagiert überhaupt nicht auf dieses Schreiben. Die Pflichtangaben zu Ihrer Person liegen der Behörde ja wahrscheinlich bereits vor.
Beide wiesen die Behörde darauf hin,
II. EGOWiG aufgehoben
Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.
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Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
III. ZPO, StPO
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.
IV. Wegfall des Geltungsbereichs
Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.
Fakt ist, es funktioniert.
Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.
Und wenn der Unternehmer oder Geschäftsführer selbst im Dienstwagen am Steuer saß? Was wenn er die Möglichkeit zur Verweigerung zur Angaben hat? Er würde sich ja dann selbst belasten.
Unter rauf schreiben: Dieses Schreiben ist auch ohne Unterschrift gültig.
Beide wiesen die Behörde darauf hin,
II. EGOWiG aufgehoben
Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.
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Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
III. ZPO, StPO
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.
IV. Wegfall des Geltungsbereichs
Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.
Fakt ist, es funktioniert.
Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.
Ungültig ohne Unterschrift ist für die kriminelle Organisation eine Haftungssache
Muss ich den Bogen im Falle des Zeugnisverweigerungsrecht den Bogen ausfüllen und dieses vermerken? Oder einfach nichts tun.
Es geht beides. Ich würde aber die zweite Variante vorziehen, um keine schlafenden Hunde zu wecken.
wie steht es um die Sache wenn man den Fahrer nicht erkennt auf dem Foto und die Bussgeldstelle mit Fahrtenbuch droht.
Es gehört zu den gesetzlich geregelten Pflichten eines Fahrzeughalters, auf Nachfrage der zuständigen Behörde angeben zu können, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt das Fahrzeug führte. Kann ein Halter das nicht angeben und wird der Fahrer deswegen nicht ermittelt, so ist ein Fahrtenbuch die geeignete Maßnahme, um eine Wiederholung dessen in Zukunft zu verhindern. Deswegen wäre das der klassische, zulässige Anwendungsfall für eine Fahrtenbuch-Auflage. Ein Vorgehen dagegen hätte keine Aussicht auf Erfolg.
@@ReuterRegelt danke, habe die Frau angegeben, aber erkennen konnte man nix... ging aber auch nicht um Punkte
Meine Frau hat mit unserem Auto (Halter bin ich) einen 30€ Bußgeldbescheid erhalten für erhöhte Geschwindigkeit. Ich möchte von meinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen, also sollte ich einfach auf die Schreiben nicht reagieren?
Schöne Grüße
Wenn Sie als Halter einen Zeugenfragebogen bekommen, dann wäre einfach nicht reagieren eine Möglichkeit. Allerdings müssten sie in diesem konkreten Fall bedenken, dass die Bußgeldbehörde Ihre Frau als Fahrerin ermitteln kann, indem sie sich über das Einwohnermeldeamt die Daten aller Personen, die an Ihrer Adresse gemeldet sind, mit Personalausweisfoto geben lassen und Abgleiche mit dem Messfoto anstellen kann. Und wenn Ihre Frau dann einen Bußgeldbescheid bekommt, kommen womöglich weitere 27,50 EUR Gebühren und Auslagen hinzu. Deswegen ist es bei solch geringen Verwarnungsgeldern oft sinnvoll, das so schnell wie möglich einfach zu bezahlen. Erst ab Bußgeldern ab 60 EUR besteht die Gefahr, dass es teurer wird, nicht mehr. Dann werden die Gebühren und Auslagen nämlich von Anfang an berechnet.
Meine Frau als Halterin hat auch mal einen Zeugenbefragungsbogen erhalten, nachdem ich geblitzt wurde. Wir haben die 30€ bezahlt. Ich kann kaum glauben, dass die Stadt uns einfach in Ruhe lassen würde, wenn meine Frau keine Angaben zu mir machen würde. Kann ich mich de facto einfach blitzen lassen und die Knöllchen danach ignorieren?
Mit Verwarnungsgeldern von 30 EUR ist kein Punkt verbunden, deswegen ist es vertretbar, diese einfach zu bezahlen und zu vergessen. Bußgeldbescheide einfach zu ignorieren löst keine Probleme. Die werden dann bestandskräftig und der Staat kann einfach daraus die Vollstreckung betreiben.
Beide wiesen die Behörde darauf hin,
II. EGOWiG aufgehoben
Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.
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Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
III. ZPO, StPO
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.
IV. Wegfall des Geltungsbereichs
Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.
Fakt ist, es funktioniert.
Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.
@@ReuterRegelt es doch um einen Zeugenfragebogen. Wie bzw. mit welchen Auswirkungen soll der denn bestandskräftig als Bussgeldbescheid werden. Etwas verworren und unsinnig.
Wenn Deine Frau keine Angaben macht werden Ehemann und Söhne über die Personenstandsbehörden per Lichtbildabgleich überprüft. Bei einem Treffer erhält der Ermittelte dann gleich einen Bussgeldbescheid. Auch wenn's nur 30 Euro sind.
Kennzeichen ist erkennbar aber kein fahrer da die bilder nur von hinten sind
Was kann ich tun?
Das kann eigentlich nur ein Verstoß im Ausland gewesen sein. in Deutschland gibt's nur Fotos von vorne. Bei einem Verstoß im Ausland gibt's anders als in Deutschland auch eine Haftung des Fahrzeughalters. bei einem Verstoß im Ausland ist häufig nicht so viel zu machen. Mehr kann ich nur im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs und bei Vorlage des Schreibens sagen.
@@ReuterRegelt war Inland. Beide Male blitzeranhänger
Auf dem Foto steht das dann als Fahrtrichtung abfließend. Ein Foto von vorne gibt es also nicht. Nur hinten vom Kennzeichen
@@gregorpablo4516 Da müsste ich mir mal näher die Akte anschauen, um etwas dazu sagen zu können. Bei Interesse können Sie gerne Kontakt aufnehmen. Meine Kontaktdaten stehen in den Shownotes und in der Kanalinfo.
Was ist wenn nur mündlich aussagt und gar nichts schreibt? Muss ein Halter überhaupt schreiben können?
Also Ablage P?
Beide wiesen die Behörde darauf hin,
II. EGOWiG aufgehoben
Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.
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Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
III. ZPO, StPO
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.
IV. Wegfall des Geltungsbereichs
Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.
Fakt ist, es funktioniert.
Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.
Ein Koffer mit Bargeld könnte dabei helfen mich wieder zu errinnern.
blöd ist nur, auch die polizei kennt das recht. und wissen dann an welche personen sie sich wenden müssen .
Beide wiesen die Behörde darauf hin,
II. EGOWiG aufgehoben
Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.
Beweise:
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Gesetze ohne Geltungsbereich, sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.
III. ZPO, StPO
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.
IV. Wegfall des Geltungsbereichs
Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.
Fakt ist, es funktioniert.
Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.
Die kennen keine gültigen Gesetze
Die schnüffeln mit Foto in der Nachbarschaft
Fahrtenbuchauflage ist nichts schlimmes. Weiß nicht warum manche Leute Angst davor haben.
Beide wiesen die Behörde darauf hin,
II. EGOWiG aufgehoben
Sie beziehen sich auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit §§ 52 ff. Strafprozessordnung (StPO)).
Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) wurde aber am 11.10.2007 im Bundestag zur rückwirkenden Aufhebung beschlossen, weil an jenem Tag das Einführungsgesetz für das OwiG rückwirkend aufgehoben wurde. Seit der Bekanntgabe im Bundesanzeiger am 23.11.2007 (BGBl. I, Seite 2614) existiert für sämtliche Ordnungswidrigkeiten keine rechtliche Grundlage mit Wirkung vom 30.11.2007.
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III. ZPO, StPO
Im April 2006 wurden auf die gleiche Art die Zivile Prozeßordnung (ZPO), auch die Strafprozeßordnung (StPO) und das Gerichtsverfassungsgesetz gelöscht, indem der §1, nämlich das Einführungsgesetz aufgehoben wurde. Rechtwirksam wurde das Ganze am 25.04.2006 mit der Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt. Und wieder wurden diese Gesetzeswerke rückwirkend aufgehoben.
IV. Wegfall des Geltungsbereichs
Aber es geschah im selben Schritt noch mehr. Der §5 von ZPO, StPO und GVG ist weggefallen. In diesem Paragraphen fand sich der Geltungsbereich für die Gesetzeswerke.
Nun wird es sogar für absolute Laien vom Verständnis und auch vom Juristischen her ganz einfach.
Ein Gesetz das nirgendwo gilt, gilt nicht.
Nun hielt ich das alles schon mal in Händen, glaubte es jedoch nicht.
Fakt ist, es funktioniert.
Kann nur wärmstens empfohlen werden, ich habe auch das Fax an die GEZ gesehen vom 1.1.2011, abmeldung wegen fehlender Gesetzesgrundlage, und es kam nie wieder was, weder Geldforderung noch Schriftverkehr.
Naja und wer kontrolliert das denn.......?
Die gehen mit dem Foto in die Nachbarschaft und suchen Blockwarte die singen.
Hast du Erfahrung damit gemacht? Was machen die genau
@@Xyzdaswars habe ich beim Nachbarn beobachtet und er hat es dann erzählt
Soll ich das Kreuzchen bei Zeugnisverweigerungsrecht setzen oder lieber garnicht ausfüllen?
Denn sobald ich das kreuz setze wissen die ja um wen es geht, also nahe bekannte.
Deswegen mein Tipp: keinerlei Reaktion, auch nichts zurücksenden.
@@ReuterRegelt Vielen Dank Herr Reuter.