Von der Polizei vorgeladen - was muss und was kann ich tun? | Recht? Logisch!

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  • čas přidán 18. 10. 2021
  • Wer eine Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft bekommt, verfällt oft erst einmal in Panik. Dabei ist so eine Vorladung zunächst nichts Schlimmes. Aber müsst ihr einer solchen Vorladung nachkommen? Könnt ihr bei der Aussage lügen oder einfach schweigen?
    Wie Ihr Euch in dieser Situation richtig verhaltet, erklärt Clubjurist Bernd Gstatter in diesem Video.
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Komentáře • 6

  • @baureihe218freak2
    @baureihe218freak2 Před 2 lety +1

    Kann es auch vorkommen, dass die Polizei eine Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft, also nicht von sich selbst aus durchführt? Wenn ja, muss man dann zur Polizei gehen oder nicht?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety +2

      Ja. Das ist möglich. Es kann auch zu Vorladungen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts kommen. Es besteht dann eine Erscheinungspflicht. Gemäß § 163 a StPO ist der Beschuldigte z.B. verpflichtet, auf Ladung vor der Staatsanwaltschaft zu erscheinen.

    • @baureihe218freak2
      @baureihe218freak2 Před 2 lety

      @@ADAC Gut danke, aber kann es auch sein, dass man bei der Polizei selbst erscheinen und von Polizeibeamten vernommen werden soll, dies aber nicht auf Veranlassung der Polizei selbst, sondern im Auftrag von Staatsanwalt und Gericht? Muss man dann hingehen?

    • @ADAC
      @ADAC  Před 2 lety

      Ja. Die Staatsanwaltschaft kann grundsätzlich die Ermittlungen entweder selbst vornehmen oder auch durch die Beamten des Polizeidienstes vornehmen lassen. Sobald die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht und nicht bloß von der Polizei ausgehen, besteht Erscheinungspflicht.