Aufgrund Kurzarbeitergeld Steuern nachzahlen? AUFGEPASST! Progressionsvorbehalt - mit Rechenbeispiel

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  • čas přidán 2. 08. 2024
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    Stefan Mücke
    Steuerberater
    63839 Kleinwallstadt
    Das in der Corona Pandemie gewährte Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Beim Erhalt von Kurzarbeitergeld besteht die Verpflichtung eine Einkommensteuer Erklärung beim Finanzamt abzugeben. Aufgepasst - Bei der Veranlagung können sich dann Steuernachzahlungen ergeben. Es muss nicht generell von Nachzahlungen ausgegangen werden, es kommt auf den Einzelfall an. In diesem Video erkläre ich Ihnen an Rechenbeispielen die Nachzahlung oder sogar ggf. Rückerstattung.
    Inhalt
    0:00 Einleitung
    1:06 Progressionsvorbehalt - Erklärung
    3:10 Einkommensteuererklärung mit "normalen" Lohn
    4:52 Rechenbeispiel 6 Monate / 50% Kurzarbeit
    7:48 Rechenbeispiel 6 Monate / 100% Kurzarbeit
    11:02 Zusammenfassung beider Beispiele / Schluss
  • Jak na to + styl

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