Im Krankengeld: Wie kann ich die Reha verhindern?
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- čas přidán 9. 09. 2024
- Weitere Probleme im Krankengeld haben wir in diesem Beitrag beschrieben: www.sovd-sh.de...
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Sehr gutes Video. Schnell und übersichtlich erläutert. Drehe als Sozialpädagogin seit kurzem Shorts zu meinem Podcast und thematisiere auch Sozialleistungen neben anderen Themen in Bezug auf psychische Erkrankungen und Hilfe für Angehörige (habe jedoch erst im August richtig angefangen). Dieses wichtige Thema wird leider so oft unerwartet aktuell, dass die Klienten manchmal ein wenig zu spät in eine Beratung gehen. Meist aus Scham vor Verurteilung. Ich bin vor ein paar Tagen durch den SoVD NRW auf ihre Arbeit aufmerksam geworden und freue mich über solche Inhalte sehr.
Ganz liebe Grüße und viel Erfolg🙂,
Milena Hachel
Es geht wie immer, nur um das Geld. Der eine schiebt es auf den anderen.
Aber beim Abbuchen, da läuft es ganz unproblematisch.
Danke für die Info 🤗👍👍
Im Fragebogen der Krankenkasse im Feld dürfen wir Hilfestellung bzw Behandlungsvorschläge machen einfach Nein ankreuzen dann ist die 78 Wochen auch Ruhe. war zumindest bei mir so.
Was bedeutet das MBOR Programm? Wenn ich mich nicht irre, "Medizinisch - Beruflich Orientierte Reha"! Man muß zwar unterschreiben das man daran teilnehmen wird..., - erst in der Rehaklinik. Anhand eines Punktesystems werden die Patienten dafür ausgesucht! Letzte Entscheidung wird in der Rehaklinik getroffen. Kann man auch die Unterschrift verweigern? - Es geht mir lediglich um dieses Programm und nicht darum die Reha zu verhindern! Bin ja froh wenn ich eine Reha bewilligt bekomme!
Herzlichen Dank für die guten Erklärungen und die hilfreichen Informationen.
Das weiß ich nicht genau. Am besten persönlich beraten lassen.
Bei mir ist es genau andersrum ich bin bereits nach einer Schulter OP und anschließend Krankenhaus Bakterien 120 arbeitsunfähig geschrieben und warte auf die Zusage für die REHA
Ich war 78 Wochen Krank, bin nach den 78 Wochen 4 Wochen arbeiten gegangen bin jetzt wieder Krank. Greift da auch die Nahtlosigkeit
Krankengeld erhalten Sie nun nicht, weil es sich ja um die gleiche Erkrankung handelt. Auf jeden Fall müssen Sie Arbeitslosengeld beantragen - und ob das dann unter der Nahtlosigkeitsregelung läuft, hängt von Ihrer gesundheitlichen Situation ab: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
@@sovd-sh-sozialrecht Es ist zwar eine andere Krankheit und steht in keinem Zusammenhang mit ersten Krankheit aber die Krankenkasse bezahlt trotzdem nicht
Hallo Herr Schulz!
Vielen Dank Ihr wie immer gut strukturiertes Video!
Was meinen Sie mit einer nachteilig finanziellen Situation im Zusammenhang mit einer REHA? Ist das von der DRV gezahlte Übergangsgeld niedriger als das vor der REHA bezogene Krankengeld?
Danke für die Beantwortung im Voraus!
MfG
Nein, in dem Video bezieht sich das auf den eventuellen Gang in die EM-Rente. Und das kann dann finanziell von Nachteil sein.
@@sovd-sh-sozialrecht
Danke für Ihre prompte Antwort.
Diesen Zusammenhang hatte ich an der Stelle nicht hergestellt - danke!
MfG
Ich hab gerade eine Reha beantragt weil ich in nicht mal einem Jahr 2x mit dem selben erkrankt war. Sind insgesamt 7 Monate in einem Jahr gewesen. Das Problem was ich sehe bis jetzt wurde nur an den Symptomen gearbeitet aber nicht an der Ursache
können ja auch nur an Symptomen rumdoktorn , die Ursache ist ja dieser Staat der krank macht.
Wie sind Ihre Erfahrungen mit Erkrankten die in Kürze (2 -3 Jahren) das Rentenalter erreicht haben. Werden die auch (noch) zur REHA "eingeladen"?
meiner Erfahrung nach ja, auch diese Leute müssen diesen Weg durchlaufen, leider.
und was ist, wenn der Arzt den Patienten binnen der 10 Wochen wieder gesund schreibt? Kann man dann statt zur Reha wieder zur Arbeit gehen und keine Reha mehr beantragen, da nicht mehr nötig?
Wenn Sie dauerhaft wieder arbeiten gehen, lässt die Krankenkasse in der Regel mit sich reden.
Kann man in Wiederspruch gehen und gegebenenfalls klagen .🤔
Nein, der Aufforderung zur Reha muss man in dieser Situation nachkommen.
Ich wollte selber Reha machen, nicht die, ich habe die gezwungen, mir beim Antrag zu helfen, habe ich da, was falsch gemacht.
Nein, eine Reha an sich kann auch sinnvoll sein.
Was ist mit Leuten die ein halbes Jahr vor der Rente stehen. Müssen die das mitmachen
Wenn die Krankenkasse das will, dann ja.
mich hat auch die Krankenkasse quasi gezwungen in Reha zu gehen. Ich warte derzeit auf einen Termin. Meine Frage wäre. Welchen Einfluss habe ich darauf ob ich erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig entlassen werde? Ich meine, ich wurde dazu gezwungen als ich gerade mal ein paar Wochen im Krankengeld war. ich möchte aber weiter arbeiten gehen. Und wenn ich nicht erwerbsfähig entlassen werden MUSS ich ja einen Rehaantrag stellen. Wie kann ich das umgehen um wieder die restliche Zeit bis zu meiner normalen Rente arbeiten gehen zu können ??
Die Gutachter in der Reha-Klinik werden Sie nach bestem Gewissen untersuchen. Ich kann da nicht empfehlen, dass Sie sich irgendwie verstellen. Gut ist, wenn es aussagekräftige Befundberichte Ihrer eigenen Ärzte gibt: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis
Hallo Christian Schultz habe eine Teilerwerbsminderungsrente und das Arbeitslosengeld 1 bin seit 1.9.22 arbeitslos bekomme ich dann bald die Arbeitsmarktrente bin 58 Jahre 50 GDB Schwerbehindert kommt die Rentenversicherung automatisch auf einen zu wegen der Arbeitsmarkt rente viele Grüße würde mich über eine Antwort sehr freuen
Ob es eine Arbeitsmarktrente gibt, wird von der DRV automatisch geprüft.
@@sovd-sh-sozialrecht Danke für die schnelle Antwort
Noch eine Frage bitte... Wenn ich im Krank gerade eine vorgezogene Altersrente (mit 50% Schwerbehinderung) beantragt habe und nach der Beantragung im Krank, die Aufforderung zur Reha von der Krankenkasse erhalte.
1. Wie gehe ich damit um? Geht das
dann überhaupt?
2. Welcher Rentenantrag hat Vorrang?
Herzlichen Dank vorab. VG
Ja, den Reha-Antrag müssen Sie trotzdem stellen. Ob die DRV ihn dann annimmt, ist eine andere Sache.
@@sovd-sh-sozialrecht wow! Danke für die schnelle und konkrete Antwort! Das gibts ja gar nicht! Viele Grüße!
Ich muss das nochmal fragen, auch wenn es im Video mit 10 Wochen angegeben wurde ....
Welche Frist muss ich nach Zustellung des Rehaantrags durch die Krankenkasse bis zur Beantragung/Abgabe des Rehaantrags wahren um keine Probleme zu bekommen?
Wirklich 10 Wochen und die Krankenkasse muss das akzeptieren?
Ja, steht auch so in dem Schreiben der Krankenkasse.
@@sovd-sh-sozialrecht Danke nochmal!! LG
Was, wenn dem Wunsch und Wahlrecht nicht statttgegeben wird und die DRV einen in eine Klinik senden will, wo man aber nicht hin möchte? Und wenn ich die Reha dann deshalb nicht antrete?
Sie brauchen einen guten Grund - etwa gesundheitliche oder familiäre Aspekte. Wenn Sie die nicht nachweisen können und die Reha einfach nicht antreten, fliegen Sie ziemlich sicher aus dem Krankengeld.
@@sovd-sh-sozialrecht ok, hätte es weitere Konequenzen, eine Reha nicht anzutereten?
@@freemind2809 Wie gesagt: Sie bekommen dann kein Geld mehr von der Krankenkasse.
Ich sag mal so: heutzutage muss man in der Reha Einrichtung Maske tragen, sofort außerhalb des Zimmers. Wenn man nun ein Maskenattest hat, weil man zb unter der Maske Panikattacken bekommt, wird man nicht in die Reha gezwungen.
Ich hab das mit meiner KK schon durchgekaut. Die sagten mir das sei im Moment tatsächlich ein sehr großes Problem, wofür sie noch keine Lösung haben, denn wenn man täglich mehrere Panikattacken bekäme wg der Maske, ist das gesundheitsgefährdend und nicht gesundheitsfördernd.
In der Reha bliebe einem nur sein kleines Zimmerchen ohne Maske, zuhause hätte man die ganze Wohnung…..😉
@BackII Roots irgendwie muss man doch die Bevölkerung kaputt bekommen. Die eingezahlten Gelder für die Rente und Pflege sind längst veruntreut, also müssen die Leute weg, damit es nicht auffällt….
Ist ja der Hammer! Danke für deine Gedanken
Hahaha der Witz ist gut. Ab in die Reha mit dir!
Hallo Christian,
ich bin im Krankengeld,
fahre morgen zur Kur,
werde voraussichtlich entlassen, genau dann, wenn meine Ärztin Urlaub hat, an einem Donnerstag. Sie hat Freitag geschlossen.
Sie will mich am Montag darauf rückwirkend ab Freitag weiter krankschreiben.
ABER: ist meine lückenlose Krankschreibung damit gefährdet?
Blöde Frage oder?
Kann sein, dass EM Rente zur Diskussion steht. Ich möchte aber 78 Wochen Krankschreibung, Arbeitslosigkeit, Nahtlosigkeitsregelung anstreben.
SOLL aber bei der Reha unterschreiben, dass ich einwillige entweder 3 oder 6 Std zu arbeiten...
Meine Hausärztin meinte, ich solle es nicht unterschreiben.
Was soll ich tun? Nichtunterschreiben mit der Begründung WEIß NOCH NICHT?
Bin 61,5 GdB 50, krank seit ca 3/4 Jahr.
Allerdings ist meine EM Rente bisher die höchste Rente im Vergleich zur GdBRente, oder Arbeitslosigkeit.
Vielleicht ist eine kurze Antwort möglich?
Danke
MfG
Es ist auch möglich, dass die Reha-Klinik Sie etwas länger krankschreibt. Das wäre hier meine Empfehlung. Die andere Frage kann und darf ich hier nicht beantworten. Dafür müsste man sich Ihre Situation genauer anschauen.
@@sovd-sh-sozialrechtDankeschön
Nicht unterschreiben würde ich sagen.
Lieber mit den Gutachtern der Reha offen reden
@@didi-yu7uu hallo, danke. Ich weiß gar nicht mehr genau, aber unterschrieben habe ich glaube nichts.
Im Entlassungsbericht stand, dass ich normal weiter arbeiten kann. War geschockt. ABER: d.h. aberxauch, dass man nicht in EM Rente geschoben wird.
Bin im August ausgesteuert worden, seit dem arbeitslos. Hoffe, dass sich das bis zur Rente hinziehen wird.
Danke für nochmal
LG
@@Videoformerin
Dann hoffe ich das alles so kommt wie Sie es sich wünschen.
Ich drücke alle Daumen.
Bei mir stand bei allen vier Reha Entlassbriefen das ich vorrausichtlich die nächsten
9 Monate nicht in der Lage bin täglich 3 Stunden täglich zu arbeiten.
Voraussichtlich ist das Zauberwort.
Deshalb kam der Vorschlag Erwerbsminderungsrente noch nicht.
Auch sollte ich eine berufliche Reha machen.
Habe das Beratungsgespräch wahrgenommen.
Wenige Tage später kam Nachricht von Rentenversicherung das ich aus gesundheitlichen Gründen nicht effektiv teilnehmen kann.
Der Termin für diese Reha wurde auf 3Monate später verschoben.
Sollte ich immer noch nicht genesen sein,und danach sieht es im Moment aus, wird um weitere 3 Monate
verschoben.
Bis dahin bin ich ausgesteuert und werde 24Monate Alg 1 beantragen sofern möglich.
Bin 59Jahre alt, dürfte mit 67 ohne Abzüge in Rente gehen.
Da besonders langjährig Versicherter schon 2 Jahre früher.
Muss jetzt sehen wie ich eventuell noch 3,5 bis 4 Jahre überbrücken kann.
Hatte in den letzten 17Monaten 4 Operationen und 4Rehabilitation.
2 stationäre und 2 ambulante.
Alles erfolglos, leider.
Wahrscheinlich steht Ende des Jahres die nächste Operation an.
Ich muss abwarten und Geduld haben.
Zur Vorsicht habe ich einen Termin bei Rentenberatung angefragt um mir die Möglichkeiten aufzeigen und Beträge errechnen zu lassen.
Warte noch auf Bestätigung
Bezihe krankengeld seit 6 Monate. Kann mich krankenkenkasse zur Reha auffordern. Hab grade vor einem Jahr schon eine Reha absolviert
Ja, die Aufforderung kann kommen. Dann müssen Sie auch einen Antrag stellen.
@@sovd-sh-sozialrecht Danke .Aber ich brauch die doch nicht .Es nutzt doch mir nichts.
Ja,kann die Krankenkasse.
Bei Ablehnung wird ihnen wahrscheinlich das Krankengeld gesperrt.
Ich bin mittlerweile seit 18Monaten arbeitsunfähig und habe 4 Rehabilitationen
durchlaufen.
2 stationäre und 2 ambulante.
Hallo, soll auch eine Reha innerhalb 10 Wochen beantragen. Bin ca. 1 Jahr im Krankengeld. Das kuriose ist, dass ich in ca. 4 1/2 Monaten eh in Rente gehen kann mit 66. Was passiert, wenn ich bis dahin noch keine Reha habe. Kann ich dann in meine normale Rente geben, weil Krankengeld läuft kurz drauf auch aus...
Ja, das würde dann gehen. Aber die Reha müssen Sie trotzdem beantragen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Mal schauen, ich habe ja erstmal eine Anhörung bekommen, daß ich mich zu dieser Sache äußern soll und muß bis 17.1. antworten. Aber ob man aus dieser Sache noch raus kommt, ist fraglich. Denn lehne ich das Vorhaben der KK ab, wird das Krankengeld wahrscheinlich gestrichen. Nur frage ich mich, warum erst so spät dieses geschieht. Bis das alles geregelt ist, bin ich eh in Rente. Zumal bei mir dazu kommt, das vor 23 Jahren aus irgendeinem Fehler ich eine andere Versicherungsnummer bekam und dann bei einer anderen Rentenversicherung gelandet bin. Diese müssen ja auch erstmal zusammen gelegt werden. Termin bei der Rentenversicherung ist leider erst am 19.2. um alles zu regeln. Hat sich jetzt alles überschnitten zeitlich. Bin gespannt, wie das alles ausgeht. Hauptsache ich bekomme am 1.6. meine Rente, da ich eh wenig bekomme und eine Aufstockung beantragen muss... Bin schon fix und fertig mit dem Theater jetzt... LG Gerd
Hm.. heißt das, wenn der Reha-Abschlußbericht sagt, daß ich keine 3 Std/Tag mehr arbeiten kann, dann die Rentenversicherung *keine* Möglichkeit mehr hat, die Erwerbsminderungsrente abzulehnen? Danke.
Das kommt in der Regel darauf an, wie die Reha zustande gekommen ist. Hat die Krankenkasse Sie dorthin geschickt, ist die EM-Rente oft nicht mehr zu verhindern.
@@sovd-sh-sozialrecht Danke, Herr Schultz