Prüfungswissen Immobilienwirtschaft - Maklerrecht Grundlagen

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  • čas přidán 26. 08. 2024

Komentáře • 20

  • @mr.x1460
    @mr.x1460 Před rokem +6

    Vielen lieben Dank für dieses super Video! Es war für mich eine große Lernunterstützung.

  • @mesuts.8377
    @mesuts.8377 Před rokem +5

    Vielen Dank 🌷🌷🌷 super erklärt sehr verständlich tolles lernvideo und auch sehr deutlich und klar gesprochen.

  • @RoeeyeGirl5551
    @RoeeyeGirl5551 Před 3 měsíci

    Vielen Dank für das informative Video :)

  • @abu_alaqar
    @abu_alaqar Před rokem +3

    Vielen Dank ☺

  • @marijanamartinovic4898
    @marijanamartinovic4898 Před rokem +2

    Danke 🙏

  • @xxy3478
    @xxy3478 Před 4 měsíci

    Mega DANKE !!!!!🙏🏼

  • @marysiabogucka3014
    @marysiabogucka3014 Před rokem +2

    Vielen lieben Dank :)

  • @meganicebro3184
    @meganicebro3184 Před rokem +2

    Danke!

  • @maximilianhansiena82
    @maximilianhansiena82 Před 7 měsíci

    Danke

  • @FKU26
    @FKU26 Před rokem +3

    Moin, danke für deine tollen Videos!!
    Ich habe in einer Woche meine mündliche Prüfung, kann aber noch nicht so richtig die Widerrufsbelehrung erklären.
    Irgendwelche Tipps?
    LG aus Hamburg!

    • @immo-fortbildung
      @immo-fortbildung  Před rokem +3

      Hallo Felix,
      zunächst danke für Dein Kommentar und deine Frage.
      Zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung solltest Du Dir folgende Fragen beantworten:
      1. Warum und wann muss ein Makler*in eine Widerrufsbelehrung aushändigen? Hierzu solltest Du die gesetzlichen Grundlagen kennen und z.B. mal nachlesen, ob er/sie dies schon immer machen musste?
      2. Wie ist eine Widerrufsbelehrung inhaltlich aufgebaut? Was steht eigentlich so drin in der Belehrung?
      3. Welche Folgen hat es für den Makler*in, wenn er keine oder eine verspätete Belehrung aushändigt bzw. durchführt? Hat er z.B. einen Provisionsanspruch?
      4. Ist es möglich das der Makler*in auch in der Widerrufsfrist einen Auftrag ausführt und z.B. eine Immobilienbesichtigung durchführt? Wenn ja, was muss er/sie hierzu beachten?
      Wenn Du die vorgenannten Fragen durchgehst und dir die Antworten erarbeitest, dann solltest du bestens für Deine mündliche Prüfung gewappnet sein!
      Ich wünsche Dir viel Erfolg für die anstehende mündliche Prüfung!
      Viele Grüße
      Christoph

  • @Dudu-he7on
    @Dudu-he7on Před rokem

    👏🏻 👍

  • @brazimany_2059
    @brazimany_2059 Před rokem +1

    Mir war so, als hätten wir 4 Voraussetzungen für den Provisionsanspruch gelernt ? :) 8:00

    • @immo-fortbildung
      @immo-fortbildung  Před rokem +1

      Es gibt Prüfungsfragen, da müsste Ihr die Kausalität erläutern. Das wäre dann der vierte Punkt. Ansonsten sind nur drei Bedingungen zu erfüllen! 👍

    • @brazimany_2059
      @brazimany_2059 Před rokem +1

      @@immo-fortbildung erstmal vielen Dank für alle deine Videos, die waren sehr hilfreich für das Verständnis :D
      für die vier Punkte haben wir folgende Bedingungen gelernt:
      -Nachweis der Tätigkeit
      -rechtkräftiger Hauptvertrag
      -Maklervertrag mit Provisionsversprechen
      -Kausalität/Ursächlichkeit
      Ich bitte diese Unstimmigkeit nochmal zu erläutern :) ich erinnere mich, dass unser Dozent meinte, dass in der Realität zu 90% einer dieser Bedingungen nicht gegeben ist :/

    • @immo-fortbildung
      @immo-fortbildung  Před rokem +2

      Hey, ich beantworte Deine Frage mal wie folgt:
      Grundsätzlich sind drei Bedingungen zu erfüllen um einen Provisionsanspruch zu erlagen. Diese sind:
      - Maklervertrag (mit Prov.-Vereinbarung) muss vereinbart worden sein
      - rechtskräftiger Hauptvertrag muss Zustandekommen
      - Kausalität muss gegeben sein
      Dein Punkt Nachweis der Tätigkeit könnte man als Absicherung der Kausalität deuten; eventuell aber auch als Maklervertrag (Nachweisbestätigung mit Provisionsversprechen). Wichtig: Die Nachweisbestätigung könnte aber - je nach Ausgestaltung - nicht für den Ersatz des Maklervertrags ausreichend sein. Es empfiehlt sich daher dennoch einen Maklervertrag mit den Vertragsparteien abzuschließen. Ich vermute mal das der Dozent eher in die Richtung “Absicherung als Nachweis der Kausalität“ gedacht hat; Nachweis das der Makler auch für das Zustandekommen des Hauptvertrags ursächlich war. Beurteilen kann ich dies aber nicht.