§35 StVO (6) "Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert,"
Man lernt nie aus. Immer wieder schön solche Auffrischung für das eigene Wissen 👍🏻
*WHEELIE...ich lieg unterm Tisch* 🤣🤣👍
Hätte ich gelacht, Schüler Gas geben und Wheelie ,und Ab dafür . Was für ein geiler Fahrlehrer 😂😂😂😂😂 will nochmal alle Scheine machen
ey mega 😂😂😂
Meine finale Antwort 😂😂😂
👍😎👍👍👍👍
😂
Jetzt Quizfrage an den Fahrschüler: Wenn LKWs nicht rein dürfen, wie sieht es dann mit Müllautos aus🤣🤣🤣
§35 StVO (6)
"Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert,"
Dürfen Fahrradfahrer da auch nicht rein