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BGH-Urteil: Zinsnachzahlung bei Prämiensparverträgen

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  • čas přidán 11. 07. 2024
  • Lange Laufzeiten und eine Prämienauszahlung zusätzlich zum Grundzins- das machte Prämiensparverträge in den 1990er und 2000er Jahren attraktiv. Der Nachteil: Die Banken konnten den Zinssatz einseitig verändern. Das taten sie in der Niedrigzinsphase zulasten der Sparer, sagen Verbraucherschützer. Der Bundesgerichtshof gab ihnen Recht und erklärte die einseitige Zinsanpassung bereits früher für unzulässig. Unklar blieb aber, wie die Zinsen genau zu berechnen sind. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht Dresden eine Berechnungsmethode festgelegt. Dagegen klagte die Verbraucherzentrale Sachsen vor dem Bundesgerichtshof. Der BGH sagt nun: Das OLG hatte richtig gerechnet. Sparer bekommen jetzt zwar wahrscheinlich nicht so viel wie erhofft. Dennoch haben Sparerinnen und Sparer jetzt Klarheit und können ihre Zinsnachforderungen einklagen. Im Durchschnitt rechnen Verbraucherschützer mit einer vierstelligen Nachzahlung pro Sparer. 15.000 haben sich bereits Musterklagen angeschlossen. Wichtig ist, dass der Anspruch noch nicht verjährt ist. Die Frist beträgt drei Jahre nach Kündigung des Sparvertrages. Die Kläger wollte eine längere Frist durchsetzen, das lehnte der BGH jedoch ab.

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