§ 42a Waffengesetz - Die Lösung für Einhandmesser 42a Pouch
Vložit
- čas přidán 7. 06. 2024
- Hier stelle ich Euch mein $ 42a konformes Pouch vor.
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Waffengesetz (WaffG)
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
zu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
1.
für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
2.
für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
3.
für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
Servus und danke für's Video. Ton und Bildqualität find ich ehrlich gesagt gar nicht so schlecht und ausserdem kommt es viel mehr auf den Inhalt eines Videos an als auf die "Aufmachung"😉
So ne Pouch mit nem Vorhängeschloss ist sicherlich für manche eine Alternative. Ich nutze sowas in groß um z.B. das Za Pas Expendable mit 15 cm Klinge in den Wald zu transportieren. Für den Alltag wäre es mir allerdings zu umständlich da für mich ein EDC Messer zugriffsbereit sein muss. Wenn ich kurz was schneiden will und dann noch lange die Pouch mit dem Schloss öffnen muss, dann ist für mich der Nutzen eines "richtigen" EDC Messers schon wieder dahin. Deshalb bin ich generell immer 42a konform unterwegs. Bin zwar noch nie kontrolliert worden, aber sollte dies mal der Fall sein, dann bin ich jedenfalls sauber unterwegs. Wäre ein Einhandmesser als EDC schön und nützlich? Sicher, aber wenn's dem Führverbot unterliegt, dann ist es eben so und ich persönlich komm im Alltag auch wunderbar mit nem Slipjoint Messer zu Recht.
Abo hab ich mal da gelassen😉 LG Lars
Ich empfehle sich dem VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher) anzuschließen und organisiert Widerstand zu leisten.
Ne mit Sicherheit nicht. Der VDB ist ein Sprachrohr von Schwurblern und AfD Rechten wie Vanessa Blank, Jörg Sprave, Arthur Brehm, Jackknife oder Chiemgau Outdoor usw. Ich liebe Messer und finden den §42a unsinnig aber Demokratie und echte Freiheit sind mir doch wichtiger als das Recht mit einer 32 cm Machete durch ein Wohngebiet laufen zu dürfen. Wer das möchte .... mal bei TUI nachfragen. Reisen nach Sudan, Jemen, Irak oder Bolivien. Gibts da sicher. Russland und Nordkorea sind da ehr schlecht ..... da darf man gar nichts führen .... nicht mal eine eigene Meinung. Sorry, für die Antwort aber ich weiß aus welcher Ecke Deine Werbung für den VDB kommt. also ehr ...nö
@@forest_madman5324 Hallo Kollege, also ich fand den Vergleich mit dem Jemen usw. wirklich etwas komisch. Da der VDB ja anscheinend von Dir sehr differenziert gesehen wird, interessiert mich natürlich auch detailliert warum das so ist. Und es interessiert mich noch mehr welche alternativen Du vorschlägst, um unsere Interessen zu vertreten. Ich bin nämlich auch an echter Demokratie (haben wir gerade nicht in Gänze) und echter Freiheit im Sinne der fdGO ( haben wir ebenfalls gerade nicht im Gänze) interessiert. Und fürs Protokoll, ich finde zwar schon das zwischen einem Gebrauchsmesser von nicht über 12cm Klingenlänge und einer 32cm Machete ein Unterschied besteht, glaube aber Felsenfest das die Art des Werkzeugs, nicht für die sich häufenden Straftaten verantwortlich ist. Ich freue mich auf Deine Antwort
@@KommBat Mein Problem mit dem VDB ist, dass die Leute die dafür so extrem werben, meist Schwurbler und Leute sind die diese evt. Veränderung des Waffengesetzes als das Ende der Welt ansehen. Nicht ein Video hier, das den VDB bewirbt hat den Sinn der evt. kommenden Verschärfung das Waffenrechts verstanden. Die kommentieren nur wieder nach dem Schema .... der AfD. Wer will und muss mit einem 12 cm Messer in der Öffentlichkeit rumlaufen dürfen? Leute .... es wird nichts verboten, es wird was geregelt. Im Wald dürft ihr doch weiterhin mit Macheten rumlaufen ... halt nur nicht in der Dortmunder Innenstadt. Wo ist da das Problem? Es geht um das Führungsverbot .... nicht um den Besitz oder den Gebrauch. Gesetze und Verordnungen richtig lesen und verstehen und nicht nur TikTok, Telegram oder den Schwurblern hier glauben. Mal selbst recherchieren. Und ja .... ein Verbot von Spring.- und Kampfmessern würde ich begrüßen. Wer braucht sowas?
@@forest_madman5324 lieber Kollege, vielen Dank für Deine Antwort. Ich habe allerdings eine völlig andere Auffassung zu dem Thema als Du. Zum Einstieg möchte ich mir jedoch Ausdrucksweisen wie Schwurbler usw. verbitten. Nur weil man nicht Mainstream ist, oder sofort „Jawohl“ 🫡 brüllt, weil es die aktuelle Regierung so wünscht, ist man kein Schwurbler. Viel mehr glaube ich das Personen mit der Einteilung, „dies, oder das braucht der oder die nicht“, eher Teil des Problems sind, als Teil einer Lösung. Wir haben bis auf England und Australien vielleicht, eins der restriktivsten Waffenrechte weltweit. Das Gesetz ist ausreichend. Wir haben auch ein gutes StGB. Mord ist auch verboten. Oder müssen wir Deiner Meinung nach, dass StGB auch verschärfen, weil trotz verbot Morde begangen werden? Wäre es nicht besser geltendes Recht einfach richtig anzuwenden? Anstatt nur zu verbieten, verbieten, verbieten? Das nur gesetzestreue Bürger trifft und nicht die Personen, die wir eigentlich treffen wollen? Schon bei dem Führverbot von Einhandmessern, wussten die Entscheider, dass es nichts nützt. Wir haben in D so viele schöne Gesetzte. Wenn die alle mal so angewendet werden würden, wie es der Gesetzgeber vorgesehen hat. Dann müsste man mit neuen Verboten dem uniformierten Wähler nicht suggerieren „wir machen was“. Und wenn du angeblich wirklich n Kollege bist, dann weisst Du wo die wahren Probleme der Gewaltkriminalität liegen. Und das ist nicht ein zu lasches WaffG. Es sei denn Du kommst vom Dorf. N8ti
Kontrolle? Wie oft hat man die im Alltag schon "kontrolliert"? Wann hat es die Polizei jemals interessiert, was Du in Deiner Hosentasche oder im Rucksack hast?
Ich bin eines dieser "Kontrollorgane" ... beruflich und ich erwische im Schnitt wöchentlich 2-3 Leute, die den §42a ignorieren oder nicht kennen. Beim Ignorieren geht die Sache an die StA . Bei Unwissenheit, drücke ich oft ein Auge zu und belehre die Leute. Doch ... es gibt Kontrollen. Und ja, da es interessiert die Kollegen, was Du im Rucksack oder in der Hosentasche hast.
@@forest_madman5324 Das gewisse Personengruppen öfter mit der Polizei zu tun haben, die dann auch genauer hinschaut, will ich gar nicht bestreiten. Was ich meinte: Wie oft hast Du in Deinem Alltag, also in Deiner Freizeit, Anlass für Deine Kollegen gegeben, dass sie nach dem Inhalt Deiner Hosentasche oder Rucksack fragen? Oder wie wählst Du selber Personen aus, die Du "genauer" unter die Lupe nimmst? Oma und Opa mit ihren Einkaufstaschen vom Wochenmarkt? Den Rollstuhlfahrer? Den Geschäftsmann? Den Handwerker? Den Schornsteinfeger? ...
Sorry, wollte antworten und hab versehentlich irgendwie Dein Kommentar gelöscht. Tut mir leid. Weiß nicht welche Tastenkombination ich da wieder erwischt habe. Stell ihn doch bitte wieder rein. Sorry, keine Absicht. War ein ein guter, sachlicher Kommentar. Tja, alte Menschen und Technik.
Oh, habs wohl doch nicht gelöscht. Ist noch da .... war weg. Null Plan.
@@forest_madman5324es kommt eindeutig drauf an WER WO kontrolliert wird. In meinem Umfeld wurde noch nie...
Auch nur irgendwas kontrolliert, ausser vielleicht Alkohol und Warndreieck😅😅😅😅