Absenkung der Dächer von Neubauten | SWR Zur Sache! Rheinland-Pfalz

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  • čas přidán 17. 08. 2024

Komentáře • 738

  • @efficincy
    @efficincy Před 2 lety +556

    Toller Architekt! Der müsste für seinen Fehler gerade stehen.

    • @nightmirror713
      @nightmirror713 Před 2 lety +24

      Stimmt, eigentlich ist der dazu gesetzlich verpflichtet

    • @Moin-hb6hb
      @Moin-hb6hb Před 2 lety +2

      Richtig

    • @Gwyevsjeykfbegau
      @Gwyevsjeykfbegau Před 2 lety +12

      Redet sich sicherlich raus, schuld ist immer der Bauherr

    • @Gringoros
      @Gringoros Před 2 lety +21

      ja klarer architektenfehler. da braucht man nicht kommen mit deutsche bürokratie ganz böse

    • @markusb.2850
      @markusb.2850 Před 2 lety +17

      Das ist hier genau richtig.
      Wie im Beitrag erwähnt, wurde hier ein "vereinfachtes Genehmigungsverfahren" benutzt, in dem es VOR dem Bau überhaupt keine Überprüfung gibt, sondern der Bauherr sich an die Vorschriften zu halten hat und diese im NACHHINEIN überprüft werden. Wenn ich einen Architekt beauftrage, dann hat dieser sich an die gesetzlichen Vorschriften zu halten.
      Ich kann mir gut vorstellen, dass der Architekt gesagt hat, 7 Meter und dann noch ein Meter Flachdach, Traufenhöhe eingehalten und Dach hat noch zwei Meter Luft nach oben, passt.

  • @minivanroamer
    @minivanroamer Před 2 lety +334

    Sehr Schade @SWR das hier nicht auf den Fehler des Architekten eingegangen wird, welcher hier haften muss. Dieser ist in der Lage die Bebauungspläne zu lesen. Nun soll sich die Behörde wieder verbiegen. Zudem hat man auch den Architekten nicht befragt.
    Schulnote 4- für diesen Beitrag.

    • @schreiendeshausvomaltschau1811
      @schreiendeshausvomaltschau1811 Před 2 lety +9

      Danke schön, ich als neuer Sachbearbeiter im Bauamt habe genau diesen Kommentar gebraucht. Aber als Bauherr haften zunächst die Bauherren, also die Familie Funk. Ich glaube kaum, dass der Architekt haften muss/wird, da die Unterschrift der Funks beim Planungsbüro ausschlagend ist. Klassische Arschkarte eben!

    • @lululu6102
      @lululu6102 Před 2 lety +3

      daher lieber Bauingenieure beauftragen

    • @christiang.9485
      @christiang.9485 Před 2 lety +3

      @@schreiendeshausvomaltschau1811 Das kann es aber doch auch nicht sein - ich meine der Bauherr muss sich ja auch etwas auf zb. den Architekt verlassen können - gerade bei dem Wirrwarr an Bauvorschriften uvm.
      Und dann verstehe ich nicht, wieso man für bestehende Bauten, dann kein Kompromiss findet - zb. wenn Spitzdach 10 Meter erlaubt sind, und Firsthöhe 7 Meter - dass man dann sagt dass diese Hausbauart eben dann max. 7,5 Meter hoch sein darf - wobei unklar ist, ob ihm das im 2. Stock dann als Innenraumdeckenhöhe noch ausreichen würde.

    • @LogicException
      @LogicException Před 2 lety

      Wieso muss der Architekt haften, wenn er z.B. die Werte vom Bauherren bekommen hat? Das wird im Beitrag gar nicht behandelt, was vermutlich daran liegt, dass der Bauherr den Fehler gemacht hat und nicht der Architekt. Dieser hat immerhin im Auftrag gehandelt, d.h. der Bauherr hat gesagt, dass ich es so und so will. Je nach Vertragsart ist es dann halt eben nicht Problem des Architekten.

    • @Julian.31.12
      @Julian.31.12 Před 2 lety +4

      Es ist trotzdem verdammt dämlich. Deutschland ist einfach nur noch eine Bananenrepublik! Wir haben Vorschriften über die man sich nur noch lächerlich machen kann wie z. B das ein Rettungswagen der für die Versorgung von Verletzten gedacht ist und Material dafür mitführt einen Verbandskasten besitzen muss oder das Beispiel hier, oder ein Tanzverbot an Feiertagen oder das ein KTW einen Strafzettel bekommt wenn dieser beim verrichten seiner Tätigkeit im Halteverbot steht. Wir brauchen uns doch wirklich nicht mehr wundern das wir in Deutschland keinen Wachstum und Wohnungsmangel haben wenn wir weiter diese dumme sinnlose Bürokratie vorantreiben und unterstützen 🤦‍♂️ also sorry aber hier sollte mal die Behörde drüber nach denken was sie da für einen Schwachsinn verzapft haben. Bestes Beispiel ist extra 3 der reale Irrsinn und dann sag mir noch mal das nicht die Behörde schuld hat

  • @charlyfunke2909
    @charlyfunke2909 Před 2 lety +115

    Das ist eindeutig der Fehler des Planers, mit allen Folgekosten. Jetzt kommt es auf den Vertrag mit dem Architekten an. Oder gibt es einen Generalplaner?

    • @cutiepie338
      @cutiepie338 Před 2 lety +6

      Ne, der Architekt ist schuld, er war anscheinend so schlecht ausgebildet, dass er ein Standard-Urteil zur zulässigen Höhe bei Staffelgeschossen nicht kannte und dachte eine höhere Höhe sei erlaubt 😂

    • @andreassciascia5745
      @andreassciascia5745 Před 28 dny

      aber würdest du vorher nicht zum Bauamt gehen und fragen was die davon abhält das nachträglich so zu erlauben? Was würde ein Richter sagen?

  • @michaelgrasslin8924
    @michaelgrasslin8924 Před 2 lety +122

    Es ist ein allgemein bekannter „Trick“ der Architektengilde: Bauvorschriften leicht brechen und dann mit der Verhältnismässigkeit argumentieren. Irgendwann müssen die Planer für ihre Fehler halt gerade stehen. Schade, dass nun die Bauherren leiden und nicht die Planer.

    • @bUll1t
      @bUll1t Před 2 lety +7

      Genau. Kenne ich zu gut. Wurde immer und immer wieder praktiziert. Der Bauherr wusste auch in diesem Fall zu 99% was da gebaut wird. Der Architekt hat versichert, dass das dann durchgewunken wird. So jetzt wird es nicht durchgewunken und jetzt versucht man, dass ganze mit dem Fernsehen durchzuboxen

    • @jackmclane1826
      @jackmclane1826 Před 2 lety +6

      Man darf aber auch nicht übersehen, dass das deutsche Baurecht ein maximal unflexibles Stück Schrott ist.

    • @michaelgrasslin8924
      @michaelgrasslin8924 Před 2 lety +5

      @@jackmclane1826 Das Baurecht ist sicher nicht perfekt, die Bebauungspläne haben allerdings schon eine Berechtigung und sind kein „Schrott“.
      Stellen Sie sich mal vor Sie drehen jede Münze zweimal um für Ihr Eigenheim, Ihre Altersvorsorge, Ihr „ganzer Stolz“. Und gegenüber baut jemand ein Haus. Alles konform, aber die Dachziegel sind glasiert und blendet immer in den Garten. Ihr Garten wird für Sie nutzlos. Damit alle zusammen friedlich leben können macht es hier schon Sinn, gewisse Regeln verbindlich festzuschreiben. Denn Sie können auch nicht mal schnell ein anderes Haus bauen, wenn Ihr Nachbar Sie mit einem zu hohen Haus beschattet.

    • @m__42
      @m__42 Před 2 lety +4

      @@michaelgrasslin8924 Wenn das Haus denn doppelt so hoch wäre wie erlaubt, OK, ja, dann hätten die Stadt und auch die Nachbarn aus gutem Grund was dagegen. Aber bei leichten Verstössen muss man jetzt auch nicht unbedingt Regeln um der Regeln willen durchsetzen wollen. Mit Spitzdach wären ja 10m erlaubt, für die Nachbarn macht das doch keinen Unterschied.

    • @michaelgrasslin8924
      @michaelgrasslin8924 Před 2 lety +1

      @@m__42 da gibt es wohl unterschiedliche Meinungen. Über architektonische Harmonie kann ich nichts sagen, da sind Geschmäcker unterschiedlich. Aber es scheint so als ob Spitzdächer Licht reflektieren, was bei Flachdachbauten weniger der Fall sein soll.
      Ausserdem hat der Bauherr nun durch den „leichten“ Verstoss nun drei Stockwerke gebaut, die anderen durften nur 2 bauen. Damit konnte die Parzelle deutlich wertvoller bebaut werden. Fragen Sie mal die Nachbarn, ob das für diese nur eine Kleinigkeit ist.
      Aber schlussendlich sind das nun einmal Regeln, und an die haben sich alle zu halten. In unserer Gemeinde werden deutlich kleiner Verstösse geahndet.

  • @yogi3620
    @yogi3620 Před 2 lety +42

    Die Landesbauordnungen sind klar formuliert. Bebauungspläne noch klarer. Der Planer wird für den Schaden aufkommen müssen. Den Anspruch durchzusetzen kann allerdings Jahre dauern. Die Versicherungen lassen sich erst einmal verklagen.

    • @Julian.31.12
      @Julian.31.12 Před 2 lety +3

      Das der Planer schuld hat ist zwar richtig aber merkst du nicht selber was das für ein bullshit ist? Das ist die reinste Bananenrepublik hier. Es geht und 1 m den niemanden stört. Davon mal abgesehen das Bebauungspläne so dumm sind da in den meisten Fällen sogar vorgeschrieben wird in welcher Farbe das Haus sein muss. Armes Deutschland 🤦‍♂️

    • @petefunny5286
      @petefunny5286 Před 2 lety

      Spätestens wenn vor dein Küchenfenster ein Hochhaus gebaut wird und gegenüber eine Schlosserei aufmacht wirst du um einen Bebauungsplan betteln! Ich geb dir aber Recht, teilweise wird hier überreguliert!

    • @Tonkaempfer
      @Tonkaempfer Před 2 lety +1

      @@Julian.31.12 =>.... gut der erste baut einen Meter höher, der nächste dann nochmals 10 cm u.s.w. . Wie soll man da Einhalt gebieten ? Über die Sinnhaftigkeit von Bebauungsplänen läßt sich diskutieren. Aber bei der Festlegung einer tolerierten Überschreitung wirds mühsehlig. Der Nachbar argumentiert dann damit, dass er die Höhe auch überschritten hätte, wenn das so großzügig abgesegnet wird. Die Landesbauordnungen sind leider in vielen Fällen nicht eindeutig klar formuliert, sonst gäbe es nicht Auslegungskommentare, die über 1.000 Seiten beinhalten.

    • @Julian.31.12
      @Julian.31.12 Před 2 lety

      @@Tonkaempfer naja du hier 10 Meter für ein Schrägdach aber jetzt wird rum gejammert weil es ein anderer Haustyp ist. Das man an sich auch sagt nur so hoch ist ja okay aber die Umsetzung sollte Verhältnismäßig sein und nicht wie das hier was einfach dumm ist

    • @Tonkaempfer
      @Tonkaempfer Před 2 lety +2

      @@Julian.31.12 ...die Verhältnismäßigkeit abzugrenzen ist genau das Problem. Funktioniert nicht in der Politik und auch nicht im Baurecht. Zuviele unterschiedliche Auslegungen der Großzügigkeit. Deshalb helfen nur harte Zahlen.

  • @user-gm8fn7gv9b
    @user-gm8fn7gv9b Před 2 lety +80

    Ganz klarer Fehler des Architekten.

  • @Gaming25
    @Gaming25 Před 2 lety +72

    Die letzten Sätze sind geil. Mit einem anderen Dach darfs noch höher sein, aber mit dem Dach ist es bereits zu hoch. "Ist das nicht absurd?".
    Ja. Ist es.

    • @hanskunze1685
      @hanskunze1685 Před 2 lety +2

      Na wo lebst du wohl?

    • @KonsaiAsTai
      @KonsaiAsTai Před 2 lety +4

      Deutsche Behörden sind schon ein wenig seltsam.

    • @anonb315
      @anonb315 Před 2 lety +8

      Vorschriften sind Vorschriften, und es macht einen Unterschied ob ich vor einer 10 m hohen Wand stehe, oder ob das Dach nach oben hin spitz zu läuft.

    • @Julian.31.12
      @Julian.31.12 Před 2 lety +5

      @@anonb315 und was macht es für einen unterschied? Du kannst so oder so nicht über ein 10 m hohes Haus schauen egal ob spitz oder gerade. Menschen wie du sind das perfekte Beispiel warum wir in Deutschland immer mehr Steuern für diese beschissene Bürokratie bezahlen weil Menschen wie du sagen Regeln sind Regeln. Würde es jetzt eine Regel geben das man sein erst geborenes Kind dem Sonnengott opfern muss würdest du diese dann auch befolgen weil eine Regel ist eine Regel?

    • @anonb315
      @anonb315 Před 2 lety +8

      @@Julian.31.12 Zeichne doch einmal das Dach frontal. Einmal ein Viereck einmal ein Dreieck, was davon ist jetzt angenehmer zwecks Sonne und Schatten? Hier wird die Regel um einen Meter überzogen, aber ist ja nur ein Meter, also Sondergenehmigung... der nächste überzieht zwei Meter ist ja dann nur ein Meter mehr als der Nachbar, also auch erlauben. Dann kommt Nachbar 3, mit drei Metern mehr, ist ja auch nur ein Meter mehr als der Nachbar davor durfte usw.

  • @simonmayer773
    @simonmayer773 Před 2 lety +5

    Pech, das war dem Architekt bestimmt bekannt. Wir haben uns an 7m gehalten, auch wenn mehr praktischer gewesen wäre. Aber es wäre halt falsch! Verzockt, Pech gehabt.

  • @haraldscharf3378
    @haraldscharf3378 Před 2 lety +23

    Als (österreichischer) planender und ausführender Baumeister kenne ich das Problem auch bei uns. Hier ist der Architekt jedenfalls in der Haftung! Der Bauherr bedient sich ja eines "Wissenden", auch im Falle des erleichterten Baugenehmigungsverfahrens.
    edit: zur Rettung des Architekten: es kommt vor, dass sich zwischen "Einreichplan" (Genehmigungsplan) und Ausführungsplan Änderungen ergeben, teils durch Bauherrenwünsche verursacht, teils durch ausführende Baufirmen ungeprüft umgesetzt.

  • @iJumpish
    @iJumpish Před 2 lety +2

    Ich selbst arbeite im Baurecht. Dass bei einem vereinfachten Verfahren die Höhe mit dem Bebauungsplan nicht abgeglichen wird, kenne ich überhaupt nicht. Zumal der Prüfungsumfang des vereinfachten Verfahrens im Grunde lediglich die Brandschutzthematik nicht berücksichtigt. Für mich ist die Schuldfrage unklar und wird im Video nicht ersichtlich; wobei ich eher dem Verfasser des Bebauungsplans die Schuld zuwerfen würde, sofern keine spezielle Regelung für Sattelgeschosse verfasst wurden.
    An den Bürgermeister :"Die Freiheit für den Bauherrn...." Eher: vergessen zu regeln! 😉
    Nichtsdestotrotz würde ich eine Befreiung aussprechen, sofern die betroffenen Nachbarn ihr Einverständnis geben. Das Dach ist zwar höher, würde aber in seiner Wirkung im Vergleich zum Sattdach, welches zusätzliche 3 Meter höher sein darf, in etwa ähnlich sein.
    Der Planer hätte dem Ganzen auch adäquat mit einem Befreiungsantrag von vornherein begegnen können. Dann wäre die Situation auch während der Vorprüfungen definitiv auffallen müssen.
    (es ist erschreckend welchen Käse hier manche Leute von sich geben. Völlig ohne das geringste Wissen über Landesbauordnung oder Baugesetzbuch)

  • @hansbar6883
    @hansbar6883 Před 2 lety +7

    partyzelt draufstellen, festschrauben gut is
    behördlich abnehmen lassen, schrauben lösen zelt wegfliegen lassen, versicherung kontaktieren

  • @georg5929
    @georg5929 Před 2 lety +4

    Ich verstehe das ganze nicht. Ich baue gerade auch ein Staffelhaus mit Flachdach. Ich wusste von vorn herein, dass dieser Baustil in unserem Gebiet ein Problem darstellen könnte. Somit habe ich zuerst eine Bauvoranfrage gestellt. Diese wurde genehmigt, was dann den Weg frei machte für den eigentlichen Bauantrag. Ich habe damals zu den Bauunternehmen gesagt, dass ohne Baugenehmigung hier nix passiert. Jetzt steht sie da und hatte bis jetzt noch keinerlei Probleme

  • @kbrehm2375
    @kbrehm2375 Před 2 lety +52

    In der örtlichen Presse wurde der Sachverhalt anders erklärt, als er hier dargestellt wird. Der Fehler soll demnach in der falsch angelegten Straße liegen, die nachträglich vom Stadtrat abgesegnet wurde. Eine entsprechende Anpassung der Gebäudehöhe wurde jedoch nicht vorgenommen bzw. vergessen.

    • @saphirausglas6426
      @saphirausglas6426 Před 2 lety +2

      Welche Zeitung genau?

    • @michaelgrasslin8924
      @michaelgrasslin8924 Před 2 lety +2

      Hin oder her, der Architekt muss den Bauherr doch beraten. Er muss wissen, ob das Gebäude den Vorschriften entspricht oder nicht.

    • @kbrehm2375
      @kbrehm2375 Před 2 lety +5

      @@saphirausglas6426
      Wormser Zeitung/Allgemeine Zeitung, leider schon beim Altpapier. War aber in dieser Woche.

    • @samue1199
      @samue1199 Před 2 lety +7

      @@michaelgrasslin8924 Naja wenn wie oben beschrieben der Stadtrat nachträglich was ändert und der Bebauungsplan schon festgelegt war und dies nicht von der Gemeinde weiter kommuniziert wird, dann plant der Architekt vermutlich nach dem ihm vorliegenden aktuellen Bebauungsplan…

    • @michaelgrasslin8924
      @michaelgrasslin8924 Před 2 lety +29

      @@samue1199 Ich bin Bauingenieur mit 15 Jahren Berufserfahrung. Solche Sachverhalte muss man vorher prüfen. Ich kenne es so, dass man nur auf amtliche Vermessungspläne Gewähr gibt. Es werden ja auch keine definitiven Höhen angegeben sondern Höhen in Abhängigkeit des Terrains. Die Geländehöhen zu prüfen ist in 5min gemacht und kann man als Architekt/Ingenieur schnell mal mit dem Polier machen. Da weiss ich schon wovon ich rede, das ist bei uns daily business. Grenzstreitigkeiten oder Ärger mit den Behörden umgeht man so.
      Selbst WENN die Gemeinde durch eine Änderung die Haftung übernehme: was nutzt das dem Bauherr? Einziehen kann er nicht, und bis das Gericht ihm Recht gibt ist er allenfalls schon pleite, wenn der den Kredit nicht bedienen kann.
      Ein Architekt ist nicht billig, schiebt die Schuld dann auf andere. Sie hätten ja auch eine Bauvoranfrage einreichen können, das ist in Kenntnisgabeverfahren nicht verboten.
      Ich habe schon im Studium von diesen Tricks gehört. In der Regel zahlt der Bauherr einige Tausend Euro Strafe und kann das zu grosse Haus behalten, macht also ein gutes Geschäft. So wird es in Architektenkreisen gelehrt und man soll das dem Bauherr vorschlagen, wenn es dem Projekt dient. Aber es ist denen gegenüber nicht fair, die sich an die Regeln halten. Und dann ist es auch mal ok, wenn die Baubehörde durchgreift.

  • @luuges
    @luuges Před 2 lety +53

    Es wird ja immer über die Bürokratie gemeckert und auch unter diesem Beitrag sehe ich einige solcher Kommentare, aber in diesem Fall ist die Regelung doch auch Sinnvoll? Ich glaube keiner möchte, dass er sich ein Haus baut und dieses dann sein leben lang abzahlt, nur damit dann der Nachbar zu hoch baut und man hat weniger Licht im Garten und wirklich gemütlich ist es auch nicht wenn man so ein Monstrum neben sich hat. Da macht eine solche Regel schon Sinn. Ich verstehe natürlich auch den Bauherrn hier in dem Beitrag und es tut mir wirklich Leid für ihn, aber nur weil er in Kombination mit dem Architekten den Fehler gemacht hat, sollen die Nachbarn jetzt ihr Leben lang darunter leiden? Klar manche werden jetzt sagen der Meter ist doch nicht so schlimm und das mag ja auch sein, aber irgendwo muss ja die Linie gezogen werden und wenn man das nicht Konsequent durchsetzt ist es bald nicht nur ein Meter sondern vielleicht auch mehr. Mal davon abgesehen finde ich einen Meter in diesem Kontext schon viel. Wenn es jetzt um 20 Centimeter ginge würde es vielleicht etwas anders aussehen, aber ein Meter ist schon wirklich viel.

    • @leonk.1031
      @leonk.1031 Před 2 lety +5

      Ein Meter ist wirklich egal

    • @i.k.9374
      @i.k.9374 Před 2 lety +3

      Finde 1 Meter ist nicht viel.

    • @ihrschreibenistinunserenpa4115
      @ihrschreibenistinunserenpa4115 Před 2 lety +16

      @@i.k.9374 Der Nächste sagt: 3m sind doch auch noch Ok, der Nächste will kein Geld für Putz ausgben, usw.
      Dann sieht es hier auch aus wie in der Türkei mit den ganzen halbfertigen Schwarzbauten.

    • @Eiscola
      @Eiscola Před 2 lety +8

      Würde dir recht geben wenn es nicht okay wäre mit nem anderen Dach das insgesamt höher ist
      Aber so absolut Sinnfrei

    • @HK-fu2oe
      @HK-fu2oe Před 2 lety +1

      Den Beitrag wirklich angeschaut?

  • @kroegi.
    @kroegi. Před 2 lety +61

    Sehr unglücklich für die Eigentümer. Aber wenn die Gemeinde da jetzt nach gibt und eine Ausnahme macht dann wird die Ausnahme zur Regel. Bei uns in der Gemeinde das gleiche, trotz Bebauungsplan bauen bestimmte Leute wie sie meinen und wundern sich dann am Ende wenn sie irgendwas zurück bauen müssen. Entweder Dreistigkeit oder Unwissenheit der Architekten

    • @kevinwachsmann3111
      @kevinwachsmann3111 Před 2 lety

      ich schaetze mal beides...gut bemerkt.

    • @Julian.31.12
      @Julian.31.12 Před 2 lety +9

      Sorry aber wenn interessiert es? Ob die mir jetzt einen 10 m hohes grades Haus hinstellen oder ein 10 m hohes mit Schräge ist komplett scheiß egal. Wir beschweren uns in Deutschland über Platzmangel und fehlenden Wohnraum und Flächenfrass beschweren uns aber gleichzeitig über zu „hohe Häuser". Wenn stört es das bei dem im Video genannten Hotel ein Café auf dem Dach steht? Hätte man jetzt lieber 5 neben dem Haus eine Wiese dafür betonieren sollen? Wir müssen in die Höhe bauen fertig. Schau doch mal in die USA und ihre Wolkenkratzer! Solange alle Sicherheitsrichtlinien eingehalten werden warum den nicht?

    • @nukularpictures
      @nukularpictures Před 2 lety +1

      @@Julian.31.12 Weil es nun mal ein einheitliches Recht gibt? Was macht denn sonst der nächste? Es ist klar definiert, der Staat hat definitiv keine Schuld. Da hat der Architekt und der Bauherr nicht aufgepasst. Passiert halt. Pech gehabt.

    • @Micha-m9k
      @Micha-m9k Před 2 lety +1

      @@Julian.31.12 Eben. Wir haben Platzmangel und dann erlaubt man es, dass sich eine Familie 200m2 Wohnraum hinstellt- wie viele Kinder haben die denn? 12?

    • @Julian.31.12
      @Julian.31.12 Před 2 lety +2

      @@Micha-m9k ich weiß ja ob du dir Studien zu Wohnraum kennst aber ein Menschen braucht heutzutage 50 qm und die sind zu dritt und wer weiß ob die nicht noch ein Kind wollen

  • @kawu42
    @kawu42 Před 2 lety +42

    Eigentlich könnte man doch künstlich einen Giebel zur Deko an die Außenwand dran bauen, der halt 1m niedriger beginnt.
    So würde der Giebel bei 7m anfangen und das Dach in den erlaubten 10m enden.

    • @DJStefmen007
      @DJStefmen007 Před 2 lety +1

      meinst du in der art wie bei ner modernen villa? und dann die dachfläche nur durch ziehen das n pult dach entsteht ? kosten trägt natürlich architekten versicherung.

    • @kawu42
      @kawu42 Před 2 lety +5

      @@DJStefmen007 Ja quasi wie bei einer Stadtvilla. Aber halt nicht das ganze Dach, sondern nur an den Seiten ein Stückchen Dach drum herum drankleben und oben lassen wie es ist. Sieht dann ähnlich aus wie Ted von Scrubs (-> Google Bildersuche ^^) als Haus, würde aber erstmal dafür Sorgen, dass das Haus stehen bleiben kann und es nicht so teuer wird. Also vielleicht 10-15k statt wie im Video 200k.

    • @deejay5676
      @deejay5676 Před 2 lety +2

      Wurde im Video schon angesprochen. Kostet zusätzlich 200.000 die sich der Bauherr nicht leisten kann.
      Meine Meinung : Wer so knapp baut, da ist die Versteigerung schon fast beschlossen.

    • @movingpicturebox2317
      @movingpicturebox2317 Před 2 lety +23

      @@deejay5676 "Wer so knapp baut.." Soll das ein witz sein? ja, ist echt schon knapp wenn man keine 200000€ für eventualitäten eingeplant hat..

    • @xTehPerfecTly
      @xTehPerfecTly Před 2 lety +13

      @@deejay5676 knapp 😂 200.000€, bei 10.000€ sage ich ja okay, aber 200.000€

  • @skandyrocks
    @skandyrocks Před 2 lety +2

    Und was lernen wir daraus? Bauen immer mit Blaubegleitung, die alle Dokumente und Pläne vor Baubeginn prüft und abgleicht. Die 5.000€ sollte man übrig haben

  • @istp2113
    @istp2113 Před 2 lety +38

    ...hier wissen wieder alle voll Bescheid und schimpfen auf die Beamten...Nein- die haben das geltende Recht nur für alle gleich umzusetzen...Baurecht dient dem Nachbarschutz (Verschattung Abstand usw.) und dem Brandschutz...(und nicht "dem Staat" oder "den Beamten") und in einem Bebauungsplangebiet sind die Regeln im Interesse aller, die dort bauen wollen in einigen Punkten noch klarer geregelt...Wer sich da nicht dran halten will, soll da nicht bauen...und ein Architekt, der in einem B-Plan-Gebiet eine Planung entwickelt, die nicht in die Vorgaben passt...der hat seinen Beruf verfehlt...

    • @Aussenluft
      @Aussenluft Před 2 lety +1

      Dunmschwätzer. Der Beitrag enthält nicht einen Hinweis wer Schuld sein könnte da das Genehmigungsverfahren im genauen Ablauf nicht dargestellt wurde. Und wenn es stimmt was andere Nutzer erwähnen wurde wohl nachträglich die Straße verlegt.

    • @lukasa483
      @lukasa483 Před 2 lety +5

      @@Aussenluft
      Immer sachlich bleiben.
      Der Herr hat Recht und Sie nicht.
      Es gab hier kein reguläres Baugenehmigungsverfahren, da es sich um ein vereinfachtes Verfahren gehandelt hat.
      Dies wir im Video ausführlich erklärt.
      Der Bauherr ist verantwortlich für die Einhaltung aller Vorgaben, da er ja mündiger Bürger ist.
      Bevor Sie hier herum pöbeln, sollten Sie sich informieren und sich bemühen den Inhalt des Berichts zu verstehen.
      Viele Grüße

    • @active285
      @active285 Před 2 lety +2

      Wie im Beitrag dargestellt, sind so manche Bauvorschriften aber einfach nur widersinnig. Welchen Unterschied würde hier ein Spitz- oder Walmdach machen? Weder für den Nachbarschutz, Verschattung oder Abstände änderte sich dadurch irgendetwas. Wie gut umrissen, wäre das Haus dadurch sogar NOCH höher. Es zeigt einfach nur, dass man die 200 Jahre alten Regeln des Baurechts nicht ohne Weiteres auf moderne Bauformen anwenden kann. Aber da die meisten Gemeinden Deutschlands nur hässliche 0-8-15 Stadtvillen oder Neubauten in Form 200 Jahre alter (Spitzdach-)Häuser mit riesigen Fenstern anstatt genehmigen - aussichtslos.

    • @cutiepie338
      @cutiepie338 Před 2 lety

      @@active285 Hier ist einzig und allein der Bebauungsplan der Gemeinde relevant und der ist hier vielleicht ein paar Jahre oder Jahrzehnte alt. Der Bebauungsplan wird von der Gemeinde beschlossen so wie ihn die Bürger dort haben wollen! Im konkreten Fall wurde sogar eine Änderung des Bebauungsplans zugunsten der Familie beantragt, aber vom Gemeinderat abgelehnt, weil sich die anderen Bewohner im dortigen Baugebiet beschwert haben. Insofern haben Sie einfach keine Ahnung und auch nicht recht. Die Leute dort wollen dass diese Regeln dort gelten. Die mögen Sie für sinnwidrig halten, aber die Bürger dort haben sich für diese Regeln entschieden.
      Ich kann ja verstehen, dass sich der Bauherr ärgert, aber er bzw. sein Architekt sind zu 100 % selbst schuld an der Misere und sonst niemand - weder die Gemeinde, noch das Gesetz noch sonst wer.

    • @active285
      @active285 Před 2 lety +1

      @@cutiepie338 Wo hätte ich bitte das Gegenteil behauptet? Die rechtliche Lage ist mir bestens bekannt, gleichwohl kann man sie als widersinnig erachten; was sie hier definitiv ist. Ein langer Kommentar für einen unnötigen Strohmann.

  • @soulraizor1
    @soulraizor1 Před 2 lety +32

    Schütte einfach auf, bis der Boden hoch genug ist. Spater kann man es ja wieder abtragen. Nach einigern Jahren interessiert das eh keinen mehr.

    • @alterbauer8156
      @alterbauer8156 Před 2 lety +3

      Das gleiche habe ich auch gedacht!

    • @Nicole-gc8oj
      @Nicole-gc8oj Před 2 lety +2

      Gute Idee 😅

    • @DurstDevel
      @DurstDevel Před 2 lety +2

      Haha der klassiker im Neubaugebiet. Der Nachbar darf gerne seinen Kelleraushub auf meinem Grundstück los werden... So lief das früher - ist dennoch nicht zulässig. Aber muss ja keiner wissen

    • @alterbauer8156
      @alterbauer8156 Před 2 lety

      @@Nicole-gc8oj du siehst sooo süß aus!

    • @BasicPlanet
      @BasicPlanet Před 2 lety +1

      Da hat man heute einen Riegel vorgeschoben. Heute werden die Höhen von der Straßenkante aus gemessen.

  • @Stefan-id3fw
    @Stefan-id3fw Před 2 lety +4

    Mich würde mal interessieren, wieviel Euro das gesamte Haus mit Grundstück kostet und wie hoch die abzubezahlende Hypothek liegt. Wenn ich schon höre, dass ein zusätzliches Dach nochmal 200000 kosten würde, wird mir schlecht. Über 200 m2 Fläche, ein "Traumhaus" und dann noch zu hoch gebaut sind schon ein bißchen größenwahnsinnig.

  • @stewiegriffin2964
    @stewiegriffin2964 Před 2 lety +2

    Dass ein Satteldach zusätzlich 200.000€ kostet, halte ich für äußerst übertrieben.

  • @Dylox04
    @Dylox04 Před 2 lety +4

    Bürokratie as its finest 🤌
    Wenn es dem Bürgermeister sein Haus wäre, wäre die Sondergenehmigung nach 1Std. ausgestellt.
    Ich empfehle dem Bauherren, kurzfristig Bürgermeister zu werden. 🤷‍♂️

  • @FrankDr999
    @FrankDr999 Před 2 lety +2

    Da gibts keine zwei Meinungen.Das muss zurückgebaut werden. Ansonsten können alle anderen Neubauten ebenfalls so hoch bauen und gerade in diesen Hanglagen ist das eine Endlosschleife und vor allem auch sehr prominent sichtbar. Haftpflicht des Architekten?

  • @juliaclaire42
    @juliaclaire42 Před 2 lety +23

    Warum wird der Architekt mit keinem Wort erwähnt? Der hätte das doch wissen müssen.

  • @freiherrvongilgenheimb-8257

    Das ist eine unfassbar scheussliche "Architektur"...

    • @friederklee9882
      @friederklee9882 Před 2 lety +1

      Hat mit Architektur schon lange nichts mehr zu tun. Jedes kleine Kind hat mehr Sinn für Ästhetik und sein Umfeld. Einfach nur schade um das Feld.

  • @raphy4908
    @raphy4908 Před 2 lety +2

    1. Flachdächer gehören sowieso verboten. 2. 200 Riesen für walm/Satteldach???

    • @TamifluOne
      @TamifluOne Před 2 lety

      Absolut deiner meinung und schau dir den ganzen schotter dreck an ich frag mich ob das nicht begrünt werden muss...

  • @Alpenliebe84
    @Alpenliebe84 Před 2 lety +5

    Auf dem Schotterdach fehlt etwas essenzielles. Die PV-Anlage!

  • @SamyJ905
    @SamyJ905 Před 2 lety +1

    Nicht nur der Architekt, sondern auch das Bauant ist schuld. Die prüfen doch diese Pläne und genehmigen diese oder auch nicht.

  • @hendrikgoppel2648
    @hendrikgoppel2648 Před 2 lety +2

    Auch nicht mehr zeitgemäß das dieses Haus mit Kies Dach gebaut werden durfte.
    In diesem Fall sollte ein Grün Dach vorgeschrieben sein
    Wie im andern Städten und Gemeinden

  • @manuelmanuel1063
    @manuelmanuel1063 Před 2 lety +5

    Warum spricht hier keiner über den Planer? Oder muss das der Bauherr wissen?
    Wenn ich an meine Architekten Rechnung denke wird mir ganz schlecht.

    • @lolno8406
      @lolno8406 Před 2 lety

      Muss der Bauherr wissen, wenn er das unterschreibt. Ist wie beim Steuerberater.

  • @KardoganLR
    @KardoganLR Před 2 lety +6

    Meiner Meinung nach gibt es ohnehin viel zu viele Regelungen, was das Bauen angeht. Kein Wunder, das das eigene Haus für immer mehr Leute nicht mehr erschwinglich ist bei all dem Zeug, was mittlerweile vorgeschrieben wird.

    • @WilhelmImperatorRex
      @WilhelmImperatorRex Před 2 lety

      Jemand, der in Alzey so ein Haus baut, hat mit Erschwinglichkeit kein Problem ;)

  • @gregorpranschke4164
    @gregorpranschke4164 Před 2 lety +6

    Wenn das Dach um 1m abgesenkt werden muss, sind die Rollladenkästen komplett verschwunden. Zu 100% wusste der Architekt (und auch der Bauherr) das die vorgeschriebene Höhe überschritten wird. Die wollten es halt drauf ankommen lassen. Der Schuss ging nun halt nach hinten los.

  • @davidvincent2758
    @davidvincent2758 Před 6 měsíci

    Warum ist eine vorherige Prüfung des Bauplans durch das Bauamt nicht möglich? Der Bürgermeister sollte die Unklarheit im Bebauungsplan schnellstens beheben lassen.

  • @_TeXoN_
    @_TeXoN_ Před 2 lety +21

    Könnte man nicht ein temopäres Dach über den Balkon spannen, sodass die Traufhöhe dann quasi ein Stockwerk tiefer liegt?

    • @TheDasHatti
      @TheDasHatti Před 2 lety

      Würde nichts ändern. Im Beitrag wird erwähnt, dass die Höhe, wo das Dach auf der Aussenmauer aufliegt, relevant ist. Was von dort ausgehend an Vordach tiefer liegt wird nicht beachtet.

    • @_TeXoN_
      @_TeXoN_ Před 2 lety

      @@TheDasHatti Das wäre dann ja vorerst keine Außenmauer mehr.

  • @Suburp212
    @Suburp212 Před 2 lety +6

    Tja, erst mit den Behörden abklären, dann bauen

  • @dervtu7406
    @dervtu7406 Před 2 lety +7

    200000€ für ein anderes Dach? Ein paar Balken, Latten und Dachziegel auf das Flachdach, wie soll das 200000€ kosten?

    • @Oguzktk40
      @Oguzktk40 Před 2 lety +4

      Wahrscheinlich auch mit dem Rückbau und Entsorgung. Alles Sondermüll Abdichtung und Dämmung. Holzbalken sind immer noch sehr teuer, wie die Dachdecker auch. Klar sind die 200k überzogen aber 100k kann es schon mal kosten..

    • @dervtu7406
      @dervtu7406 Před 2 lety +1

      @@Oguzktk40 Sollte doch möglich sein das Dach auf das vorhandene Flachdach zu bauen. Es muss ja nicht Mal dicht oder gedämmt sein, sondern nur die Optik herstellen.

    • @tinaschafer7780
      @tinaschafer7780 Před 2 lety

      @@dervtu7406 Es geht dem Bauamt hier um die Firsthöhe und die muss von 8 m auf 7 m reduziert werden. Sprich dafür muss das gesamte Flachdach abgetragen werden. Einfach nur das geneigte Dach auf das Flachdach drauf setzen reicht da nicht.

    • @Oguzktk40
      @Oguzktk40 Před 2 lety +1

      @@tinaschafer7780 theoretisch schon. So wie ich es verstanden habe darf man mit einem Steildach höher gehen wie mit einem Flachdach.

    • @active285
      @active285 Před 2 lety

      @@Oguzktk40 Sie haben es nicht verstanden.

  • @plchef1
    @plchef1 Před 2 lety +2

    In Baden-Württemberg hat man, zumindest war das früher so, die Möglichkeit entweder im Kenntnisnahmeverfahren zu bauen (mit den Risiken) oder eben "normal" über eine Baugenehmigung. Letzeres hat den Vorteil, dass dann schon vorher klar ist, ob der Bau so auch genehmigungsfähig ist und nicht zurückgebaut werden muss. Hatte mir mein Architekt damals ausdrücklich empfohlen. Tatsächliche Abweichungen wurden dann damals, da das Amt völlig überlastet war, schlicht nicht zur Kenntnis genommen. Unser Haus steht seit nun weit über 10 Jahren, ohne dass es je eine Bauabnahme gegeben hat.

  • @theicetea4405
    @theicetea4405 Před 2 lety +10

    Bitte dranbleiben, ich hoffe die Gemeinde besteht auf ihren Standpunkt!

  • @ende421
    @ende421 Před 2 lety +1

    Flachdach ist eh Mist. Sieht toll aus, ist aber in 15 Jahren zum ersten Mal undicht. In D gibt's jedes Jahr etwa 3 Wochen mit dem richtigen Wetter, um ein Flachdach dauerhaft dicht zu kriegen. Und wann die sind weiß man vorher nicht.
    Mach nen Dachstuhl drauf und auf jeder Seite auf 50% der Länge eine Gaube. Die darf dann Firsthöhe haben, also 10m.

  • @namevergessen1100
    @namevergessen1100 Před 2 lety +1

    was spricht denn da gegen ein Dach ohne Eindeckung darauf zu setzen ?
    Es belibt nach oben offen
    Es sieht (richtig gemacht) gut aus
    Es kostet keine 200 T€
    Sorry, aber 200T€ Mehrkosten für den Rückbau, das ist doch unrealistisch.

  • @eikehillebrecht
    @eikehillebrecht Před 2 lety +1

    Da der Bauherr selbst wahrscheinlich nicht bauvorlageberechtigt sein wird, fehlt mir hier eindeutig eine Stellungnahme des Entwurfsverfassers.
    Auch wenn es länger dauert, so sind Bauwillige oftmals besser beraten, von der Möglichkeit der Bauanzeige Abstand zu nehmen und das "reguläre" Verfahren zu durchlaufen.

  • @paullehmann626
    @paullehmann626 Před 2 lety +2

    In Polen haben wir ein Sprichwort, das heißt "Wer hat Geld für 220qm Architektenhaus, dem macht auch eines neues Satteldach nix mehr aus."

  • @motomorini2146
    @motomorini2146 Před 2 lety +3

    "Staffelhäuser" relativ neu? Seit ~ 100 Jahren werden sie gebaut ! Beim vereinfachten Verfahren haftet eben der Planer und nicht die Behörde. Hier wurde evtl. (???) einfach mal versucht...

    • @Julian.31.12
      @Julian.31.12 Před 2 lety

      Hier liegt ja wohl eher das Problem beim Staat das wir ernsthaft über die Wirkung in der städtischen Bebauung reden müssen. Wo sind wir? In einem Land oder in einer Bananenrepublik?

  • @peterm8542
    @peterm8542 Před 2 lety +3

    Wenn es nur um die Wirkung geht, dann könnte man doch ein Scheindach aus Solarmodulen bauen lassen. Das zweite Dach muss ja nicht dicht sein oder etwa doch?

    • @ende421
      @ende421 Před 2 lety +1

      Aber auch dann darf der Trauf nur 7, und nicht - wie hier - 8m hoch sein.

  • @juerlu2194
    @juerlu2194 Před 3 měsíci +2

    was ist daraus geworden?

  • @MrSongoten
    @MrSongoten Před měsícem

    Bestes Beispiel, Finger weg vom Bauamt, für nichts gut, aber Kosten verursachen, genau wie die Denkmalschutzbehörde

  • @guitarnerd_luke
    @guitarnerd_luke Před 2 lety +9

    Tjaaa, wer zu blöd ist einen BPlan zu lesen... der Architekt ist schuld. Wenn man keine Ahnung hat, sollte man bei der Stadt nachfragen,, bevor man was einreicht. Man kann auch einen regulären Bauantrag stellen und muss nicht im Freistellungsverfahren bauen, kostet dann halt. In NRW werden die Freistellungsverfahren üblicherweise trotzdem auf Konformität geprüft (jedenfalls bei uns..damit man den Stress nicht im Nachgang hat).

  • @Zweitagebart
    @Zweitagebart Před 2 lety +3

    Also höher wie andere Häuser ist es nicht. Einfach für diese Haustypen auf 8-9m erhöhen und gut ist es. Denn eine Firsthöhe hat ja nun mal ein Flachdach nicht. Wegen mir könnten die da noch 3 Stockwerke drauf bauen.

  • @IndustriegebietAlzeyOst
    @IndustriegebietAlzeyOst Před 2 lety +6

    Danke liebes SWR Team für die Berichterstattung aus Alzey!

  • @cozyrosie
    @cozyrosie Před 2 lety +1

    Komisch, kenne auch so viele Fälle, bei denen Architekten die Fehler machen. Darauf wird irgendwie nicht eingegangen

  • @wolfgangschopf7663
    @wolfgangschopf7663 Před 10 měsíci

    Deutschland hat so viele Vorschriften, dass man mit Investitionen vorsichtig sein sollte. Meine Meinung.

  • @privatier6817
    @privatier6817 Před 2 lety +17

    Zu hoch zu bauen hat Tradition. Da wird knallhart kalkuliert damit durch zu kommen. Das die Nachbarn nicht dagegen klagen. Eine Frechheit sowas und dann so tun als ob man überrascht wäre.

  • @franzel2012
    @franzel2012 Před 2 lety +1

    Die Schuld liegt doch eindeutig beim Planer und nicht bei der Gemeinde! Ärgerlich ist es auf jeden Fall, da muss wohl der Bauherr den Planer zur Kasse beten.

  • @Zippo33
    @Zippo33 Před 2 lety +5

    200.000 Euro für ein popeliges Satteldach?

  • @BasicPlanet
    @BasicPlanet Před 2 lety +7

    Ok, der B-Plan sagt: 7 Meter. Dann baut man ein 8 Meter großes Haus und beschwert sich? Hat der Bauherr jemals seine Pläne und die Vorschriften abgeglichen?

    • @djterry78
      @djterry78 Před 2 lety

      Stimmt. Aber Sie wussten nicht das bei ihrem Haus die „Traufhöhe“ das ausschlaggebende ist. Also gingen sie von 10m aus (so verstehe ich ab 1:30min).

    • @Izak_Rosenkranz
      @Izak_Rosenkranz Před 2 lety +1

      Das ist nicht die Pflicht des Bauherren, sondern des genau damit beauftragtem und gut bezahlten Architekten.

    • @BasicPlanet
      @BasicPlanet Před 2 lety

      @@Izak_Rosenkranz Pflicht hin oder her, den Schaden hat doch nur der Bauherr. Da prüfe ich doch alles zehn mal.

  • @TamifluOne
    @TamifluOne Před 2 lety +1

    sry aber jetzt mal im ernst wenn ich baue hole ich nen sachverständigen bevor ich das ding hochziehe...

  • @DJStefmen007
    @DJStefmen007 Před 2 lety +1

    architekten versicherung freut sich sicher nicht....
    meine lösung wäre--- fenster unten im KG statt boden tief ändern auf bauch höhe und das grund stück drum rum auffüllen... ggf einfassung mit l steinen
    flachdach würde ich nieee machen gibt auf dauer nur probleme wnen dann pult dach.. dann würde man da ja auch auf 7m hin bekommen und max 10m first höhe... solar oben drauf und gut. was soll am dachstuhl 200k kosten ?

    • @derpate1287
      @derpate1287 Před 2 lety +1

      Und dein Vorschlag ist umsonst? Interessant. Und dann verliert man Gartenfläche. Auch nicht so cool.
      Und ja, eine etage abreisen, neu planen, neu bauen, kostet eben Geld.

  • @enricoganz8564
    @enricoganz8564 Před 2 lety

    Fehler vom Architekten also wo liegt das Problem? Der Zahlt das Dach und die Familie kann sich PV gleich noch drauf machen...
    Unwissenheit schützt nicht vor Strafe

  • @jamesbont7052
    @jamesbont7052 Před 2 lety +14

    Warum braucht jeder Bürger seine Festung? Ich empfinde das Bauverhalten vieler meiner Mitmenschen mittlerweile als Größenwahn. Besonders dann wenn der Garten gar keiner mehr ist und naturell den Wert eines Bolzplatzes hat. Das liegt allerdings auch an den Architekten, die ein Projekt als Selbstbefriedigung verstehen ..
    Insofern machen Gesetze, Regeln und eine Behörde auch Sinn.

    • @Andre-lp5yh
      @Andre-lp5yh Před 2 lety +2

      Was interessiert dich was der Nachbar mit seinem Garten macht

    • @Jan_Torf
      @Jan_Torf Před 2 lety +1

      Über 200 Quadratmeter müssen es wohl sein für 3 Leute um klar zu kommen. Der Nachbar der dann nebenan regelkonform baut hat dann so einen Klotz neben sich stehen.

    • @Zweitagebart
      @Zweitagebart Před 2 lety +1

      @@Jan_Torf wer sagt es denn, das es bei einem Kind bleibt?

    • @Julian.31.12
      @Julian.31.12 Před 2 lety +2

      Du bist auch der Typ Mensch der seinen Nachbarn wegen Drogenhandel anzeigt weil er das bessere Auto hat als du oder? Es geht dich einen scheiß Dreck an was dein Nachbar macht und nur weil du diese Haus als nicht schön empfindest hat das dein Nachbar nicht zu interessieren. Du bist das perfekte Beispiel für die deutsche Neidkultur. Du widerst mich echt an

    • @12345678bobster
      @12345678bobster Před 2 lety +1

      Was für ein Schwachsinn. Wenn du so ein Leben willst, dann geh doch in das nächste sozialistische/kommunistische Land, wo alles gleich gebaut wird und jeder in einer 40 Quadratmeter Wohnung übereinandergestapelt lebt, wie ein Ameisenhaufen. Fakt ist: es gibt genügend Studien, die belegen, dass man in Häuser mit Garten besser lebt und gesünder lebt als in Wohnungen, ohne Garten, etc. Es tut der Seele einfach gut, seinen eigenen schönen Platz zu haben, mal raus gehen kann, usw. Da spricht einfach nur der blanke Neid. Armes Deutschland, wohin gehst du...

  • @Henson222
    @Henson222 Před 2 lety +11

    Da könnte man in diesem Fall vielleicht einfach eine Sondergenehmigung vergeben mit dem deutlichen Hinweis, dass dies nicht nochmal bei anderen Häusern passieren kann. Aber das wäre ja eine praktikable Lösung. Das kann man nicht machen.

    • @Tilly3012
      @Tilly3012 Před 2 lety +2

      Du hast keine Ahnung wie die Leute sowas ausnutzen. Eine Ausnahmegenehmigung führt zum dauerhaften Berufen der Bauherren eben darauf

    • @nukularpictures
      @nukularpictures Před 2 lety

      Klar und wie willst du dem nächsten das dann verbieten? Das klappt nie und würde dann auch von Gerichten entsprechend gekippt werden. Pech gehabt in dem Fall.

  • @nobelhobel
    @nobelhobel Před 2 lety +1

    Wenigstens hat man Massiv gebaut, sonst wäre der Rohbau schon verfault bis zur Klärung.

  • @baalnetbek1352
    @baalnetbek1352 Před 2 lety

    Was ist den an dem Klotz individuell? Dafür braucht man auch keinen Architekten.

  • @maghreb700
    @maghreb700 Před 2 lety +1

    Lol unsere Nachbarn sind da cleverer. Erst ein normales Haus gebaut und das staffelgeschoss im nachhinhein. Alles abgesegnet von der Behörde.

  • @arisonfilms1351
    @arisonfilms1351 Před 2 lety +24

    Sowas kann auch echt nur in Deutschland passieren. Das Land voller Regeln und Gesetze bis ins kleinste Detail. Da muss ich ehrlich sagen, da zweifel ich schon echt an dem gesunden Menschenverstand.

    • @cutiepie338
      @cutiepie338 Před 2 lety +2

      Der Bauherr ist selber schuld, er hätte für paar Hundert Euro die ganzen Pläne von einem Fachanwalt für Baurecht vorher prüfen lassen können statt auf Gut Glück drauflos zu bauen und sich dann hinterher auch noch ernsthaft über die Behörde zu beschweren. Die paar Hundert Euro wollte er sparen, dann muss er auch die Konsequenzen tragen. Selbst schuld wer allen ernstes beim Hausbau geizt.
      Und ansonsten ist halt auch der Architekt schuld wenn der ihm so einen Quatsch designt der überhaupt nicht erlaubt ist.
      Bei Gesetzesverstößen heult jeder der erwischt wird immer rum, dass es doch so gemein und unverhältnismäßig in seinem Fall sei, aber sobald man einmal selbst Opfer von einem rücksichtslosen Nachbarn wird, ist man froh über jede Behörde die ohne Rücksicht auf die Person die Gesetze konsequent gleich anwendet.
      Stell dir vor du bist der Nachbar von diesem Typen und dank seiner zu hohen Hausfassade ist dein Wohnzimmer stockdunkel. Tut dir der Typ der einfach auf Spaß drauflos baut immer noch leid? Ganz sicher nicht.
      Und hinterher auch noch die eigenen Kinder instrumentalisieren um Mitleid zu erregen und auf die Tränendrüse zu drücken ist halt einfach nur peinlich und auch erbärmlich.
      Der Typ hat ganz sicher genug Geld um sein Haus rechtskonform zu bauen.
      Wo kommen wir denn da hin wenn jeder einfach einen Schwarzbau errichtet und hinterher nach genug Heulen bei der Behörde nachträglich eine Genehmigung bekommt? 😂

    • @DidiBitch1985
      @DidiBitch1985 Před 2 lety

      Dich möchte ich sehen, wenn einer neben dein Häusle einen riesen Flakbunker hinstellt, weil jeder bauen darf wie er lustig ist.

    • @bUll1t
      @bUll1t Před 2 lety

      Das hier wurde mit Absicht so gemacht. Ich kenne diese Tricks. Der Architekt hat das alles gewusst. Der Bauherr wollte diese Höhe haben. Der Architekt teilte mit, dass das schon klappen wird. Es wurde aber jahrzehntelang ausgenutzt und eben (auch wie in dem Beispiel wie mit dem dem Restaurant) ausgenutzt was geht.

    • @bUll1t
      @bUll1t Před 2 lety

      @@dirk83836 musste bei "eingebunkert" echt lachen :-) und ja, natürlich wars der Gartenbauer. der hat einfach die Zahlen verdreht und vertauscht und schwupps, ists schon geschehen. Da schaut doch keiner mehr drüber wenns "nur" um das eigene Geld und/oder um etwas geht, was man Jahre und Jahrzehnte vor der Tür hat (oder sogar darin wohnt)

  • @Schwarzes.Schaf89
    @Schwarzes.Schaf89 Před 2 lety +1

    Tja so ist das halt, Gesetze müssen halt eingehalten werden…

  • @MKGamingInvesting
    @MKGamingInvesting Před 2 lety

    Die Frau ist doch wahnsinnig

  • @JoeSimonification
    @JoeSimonification Před 2 lety +1

    Einfach ein kleines Spitzdaches drauf setzen^^ muss ja nicht so hoch sein, dass man es sieht 😂

  • @Michael-dy6tq
    @Michael-dy6tq Před 2 lety

    Das wird richtig gepfuscht mit der Absenkung. Die Handwerker haben da so garkeinen Bock drauf.

  • @OnkelBenz86
    @OnkelBenz86 Před 2 lety

    Ich verstehe ja warum es Bauschriften gibt, und sowas ist ja auch gut und sinnvoll.
    Aber diese Regelung beschreibt genau die sinnlose deutsche Bürokratie. Es ist einfach nur noch lächerlich und die sturen Beamten würden in der freien Wirtschaft nie zurechtkommen.

  • @andreasxfjd4141
    @andreasxfjd4141 Před 2 lety

    Warum kann er nicht einmal Ausnahme bekommen? Es dürfen ja Häuser mit 10 m Höhe gebaut werden.

  • @MT-tz5wv
    @MT-tz5wv Před 2 lety

    Dann kann man ums Haus mit Erde in einer Höhe von 1m (bis Fenstern) füllen und dann die Genehmigung nehmen, oder? Das kostet bestimmt günstiger🤔

  • @Hugo-gr6ec
    @Hugo-gr6ec Před 6 měsíci +1

    Man muss unten nur den Boden anheben

  • @geertrebreps191
    @geertrebreps191 Před 2 lety +4

    Das gesäusel mit der optischem Wirkung ist Krampf. Verhängt eine ordentliche Strafe und lasst die Hütte wie sie ist. Die Strafe muss so hoch sein, dass sie nicht von vornherein einkalkuliert werden kann.
    Dann sollte das Recht dahingehend geändert werden, dass der Architekt für derartige Fehler belangt werden kann.
    Es kann nicht sein, dass sich ein Architekt im Prinzip auf die Formel zurückziehen kann"ich bin nur für "hüsch" zuständig, alles Andere ist Sache von Fachingenieuren". Dazu wird er nach der tatsächlichen Bausumme bezahlt. Heisst auf Deutsch: steigt aufgrund seiner Fehler die Bausumme, so bekommt er dafür sogar Honorar.
    Wer kommt auf die (sinnvolle) Idee den Entwurf seines Hauses von einem Architekten ausarbeiten zu lassen, die Bauausführung dann aber einem Bauingenieur zu übergeben?

    • @tinaschafer7780
      @tinaschafer7780 Před 2 lety +2

      Eigentlich kann ein Architekt für einen Planungsfehler immer haftbar gemacht werden. Und das mitsamt aller Änderungs- und Rückbaukosten etc. Ich wundere mich sehr, weshalb das bei diesem Beitrag mit keinem Wort erwähnt wird.

    • @Julian.31.12
      @Julian.31.12 Před 2 lety +1

      Reintheoretisch könnte es auch die Baufirma verbockt haben wegen Baufehlern und glaub mir das passiert oft das mal ein haus um 20 cm länger ist als geplant oder sonst solche Sachen

    • @geertrebreps191
      @geertrebreps191 Před 2 lety

      @@Julian.31.12 Die Höhe muss ja irgendwoher kommen. Wenn die Zimmer nicht wie geplant 2,5 sondern 2,8 m hoch ist würde zumindest mir das auffallen.
      Eine Decke mit 48 statt 18 cm (jeweils plus Dämmung/Estrich) wäre gut sichtbar und auch der Treppenbauer hätte ein Problem. Wozu auch eine Bunkerdecke?
      Allerdings sieht es so aus als wäre das Dach von einer mächtigen Attika umgeben. Wozu? Soll da ein Schwimmbad auf's Dach?
      Ausserdem kann man unten noch wenigstens 25...30 cm auffüllen und so die Messbasis höher legen

  • @leonlowenstadter9223
    @leonlowenstadter9223 Před 2 lety +6

    Ein Ansatz: Einfach weiter- und fertigbauen. Ein Abriss bzw. Anpassung ist spätestens dann unverhältnismäßig und die Strafe für den Verstoß sicherlich sehr viel niedriger als die Kosten für einen Rückbau/Umbau inklusive Umplanung.

    • @FelixUthoff
      @FelixUthoff Před 2 lety +3

      Du bist ja witzig. Hast du mal versucht weiter zu bauen, wenn du nen Baustopp hast. Dann stehen die täglich auf der Matte wenn du nur die Bautrockner leerst. Das ist unmöglich, zumal du dann noch mehr Geld versenkst. Da wird dir auch der Baufinanzierer aufs Dach steigen. Nichts desto trotz ist diese Regelung absoluter Unfug, aber schuld ist in diesem Fall der planer und der Architekt.

    • @karlgustav5725
      @karlgustav5725 Před 2 lety +1

      Dann kann man den Bebauungsplan quch gleich ganz weglassen, wenn der Verstoß konsequenzenlos bleibt.

    • @Julian.31.12
      @Julian.31.12 Před 2 lety +1

      @@karlgustav5725 du bist fast soweit das du die Lösung erkennst...

    • @elementx8046
      @elementx8046 Před 2 lety

      Einfach mitm e bagger weitermachen am besten nachts

    • @leonlowenstadter9223
      @leonlowenstadter9223 Před 2 lety

      @@FelixUthoff Ich wüßte jetzt echt nicht, welche Gemeine die Kapazitäten hat, um einen Baustopp bei so einem kleinen Vorhaben zu überwachen. Eigentlich erfreulich, wenn dies in dieser Gemeinde so ist.

  • @MT-tz5wv
    @MT-tz5wv Před 2 lety

    Was macht der Architekt, wenn der Bauherr alles wissen muss und wenn er selbst verantwortlich ist? Wenn jemand sich operieren lässt, nimmt der Patient dann nicht die Verantwortung selbst sondern der Arzt. Ein Architekt kassiert 20000-50000€ (obwohl viele Operationen nicht soviel kosten), aber er/sie nimmt keine Verantwortung. Einfach so eine Frechheit!!
    Diese Arbeitsqualität passt leider nicht zur Deutschen-Qualität!

  • @sskmatschi
    @sskmatschi Před 2 lety +1

    Kann doch fünf Jahre warten dann ist das Dach eh undicht dann kann man es tiefer bauen 🤷🏻‍♂️

  • @sabinewolf4239
    @sabinewolf4239 Před 2 lety +1

    Vielleicht wäre es hier möglich über zusätzliche leichte Vordächer neue baurechtlich wirksame Dachkanten zu schaffen, so dass die relevanten Höhen (Schnittpunkt Ok neues Vordach und fiktive Wand aufgrund leichter Stahlstützen) neu zu bewerten sind. ;-)

    • @MaxMustermann-nd4uy
      @MaxMustermann-nd4uy Před 9 měsíci

      Sowas dachte ich mir auch. Müsste beim Staffelgeschoss ja funktionieren. Da kommt man den Meter runter, und die Sicht wird auch nicht versperrt.

  • @emilwrest
    @emilwrest Před 2 lety +1

    Das vereinfachte Genehmigungsverfahren ist nur möglich, wenn sich das Bauvorhaben im Rahmen des Bebauungsplans befindet. Für diese Planung haftet der Architekt.
    Will man von Bebauungsplan abweichen, darf es eines normalen Genehmigungsverfahrens
    Man kann nur hoffen, dass entweder eine Lösung gefunden wird oder der Architekt zügig Schadensersatz leistet. Jahrelange Gerichtsprozesse nutzen dem Bauherrn wenig.

    • @Devilhonk
      @Devilhonk Před 2 lety

      Das hat mit dem Architekt nicht viel zu tun. Die Versicherung wird eh erst zahlen, wenn ganz klar fest steht, wer was zu verschulden hat und das kann final nur ein Richter. Und somit werden sie die Klage abwarten, was Jahre dauern wird. Sie haben nur die Chance umzuplanen und gucken ob Sie die Mehrkosten gestemmt bekommen. Wenn nicht, schnellstens verkaufen.

  • @thepianoplay
    @thepianoplay Před 2 lety

    massive Fehlplanung durch den Architekten. Kosten würde ich dem voll belasten. Inkl. evtl. Mietkosten...

  • @hanspeter3495
    @hanspeter3495 Před 2 lety

    Das ist das beste Deutschland, was es jemals gab.

  • @wernerkraus7609
    @wernerkraus7609 Před 2 lety

    Da es sich doch offenkundig um ein Hanggrundstück handelt, müsste doch erst einmal geklärt werden, von wo (Boden) aus die 7-Meter überhaupt gemessen werden. Dies insbesondere, da die Straße doch deutlich höher liegt.

  • @tafkasmiregal3548
    @tafkasmiregal3548 Před 2 lety +1

    Unten 1m Sand aufschütten und der Drops ist gelutscht 🤷🏻‍♂️

    • @derpate1287
      @derpate1287 Před 2 lety

      Und das soll schön aussehen? Und wie stellst du dir das dann vor? Die Eingangstür um 1m angegeben und Stufen im Eingangsbereich bauen?

  • @annebartels8380
    @annebartels8380 Před 2 lety

    Hat man nicht einen Architekten der sowas prüfen muss?? Wir hatten so eine fachfrau... Und das ist es sein oder ihr Fehler

  • @Funaru
    @Funaru Před 2 lety +16

    Willkommen in Deutschland. Wo kämen wir denn hin ohne Gängelung durch die Behörden?

    • @davidluchs2657
      @davidluchs2657 Před 2 lety +6

      Wo werden die denn da gegängelt?

    • @fdsfsdfsfd
      @fdsfsdfsfd Před 2 lety +2

      Es ist sehr erheiternd zu betrachten, wie absolut korrekt du dich an Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktionsregeln hältst.😁

    • @Funaru
      @Funaru Před 2 lety +2

      @@fdsfsdfsfd Ein Tippfehler am Smartphone soll jetzt was genau über mich aussagen?

    • @Funaru
      @Funaru Před 2 lety

      @@davidluchs2657 Durch willkürliche Regularien ohne jeglichen Spielraum für gesunden Menschenverstand.

    • @davidluchs2657
      @davidluchs2657 Před 2 lety +5

      @@Funaru Also fändest du es okay, du hast ein kleines Einfamilienhaus und dann baut jemand 20. Stockwerke neben dir rechts und links?
      Oki doki🤷‍♂️
      Jeder wie er will, Höhenvorschriften, wer braucht das schon

  • @ottoherrmann9855
    @ottoherrmann9855 Před 2 lety +1

    Tja, dann mit dem Architekten von vornherein einen Vertrag aushandeln, der seine Fehler in vollem Maße abdeckt.
    Noch besser einfach sich mal eine halbe Stunde hinsetzen und gut lesen, bzw. einen unabhängigen bausachverständigen beauftragen zur bauüberwachung, der hätte das bestimmt gesehen

  • @AV-sf5xq
    @AV-sf5xq Před 2 lety

    Das ist das beste: Mit Satteldach ist’s ok. lul.

  • @ODTK268
    @ODTK268 Před 2 lety +8

    Gebäude, die bereits auf den ersten Blick ungewöhnlich hoch wirken und wie Gewerbebauten im Gewerbegebiet aussehen, sollten in reinen Wohngebieten, die für Einfamilienhäuser vorgesehen waren, gar nicht erst genehmigt werden. Wenn man mit sowas anfängt, tritt man eine Kette in Gang, bei der es laufend zu solchen Problemen kommt. Warum bauen die kein Einfamilienhaus, so wie andere auch ? Wozu brauchen die eine Fürstenresidenz ?

    • @C-V-BW
      @C-V-BW Před 2 lety +6

      Altbekannte Hausformen sind nicht mehr bei jedem beliebt. Also warum nich eine Vorschrift die sagt: Da muss ein Spitzdach drauf?
      In einem kleinen Bayrischen Dorf Nähe Passau gibt es ein bunt gewürfelten Neubaugebiet. Bungalow steht neben Dreigeschosser neben Staffelbau. Das ist Mal Abwechslung als nur Haus Modell F Mal 30 da hingesetzt.

    • @ODTK268
      @ODTK268 Před 2 lety +2

      Wenn eine Kommune sehr hohe und auch eine sehr dichte Bebbauung in einem reinen EFH-Wohngebiet gestattet, gäbe es die Möglichkeit, das die Kommune das gleich von anfang mitteilt. Dann würde heute keiner der Anwohner, die dort seit vielen Jahren wohnen, von baulichen Verdichtungen der Marke "viel Wohnraum auf kleinstem Grundstück" überrascht werden.

    • @markusmaier638
      @markusmaier638 Před 2 lety +3

      Früher war Gewerbe und Wohnen in einem Haus. Ja das sind diese Eckchen in der Stadt welche TOURISTEN besuchen. Nennt sich Altstadt. Ins Gewerbegebiet kommt keiner. In die Wohngegenden ebensowenig.
      Der Verordnungsdschungel ist mittlerweile einfach zu dicht. Man sollte da kleingewerbe zulassen weil es einfach nicht stört aber das Umfeld belebt! Klar das eine Metallbiegerei nicht ins Wohngebiet gehört. Es gibt aber genug Läden die sich wunderbar einfügen. Ein Gärtner. Der Arbeitet Tagsüber und Samstag morgen. Nachtschichten sind da selten..... Stört das jemand? Heizungsbauer ebenso. Alles Handwerkliche (das nicht zuviel Lärm macht) wäre da ideal anzusiedeln wie es früher war.
      Heute dagegen...... Die Rinderherde rennt zum Wasserloch (Industrie oder Bürogebiet) und Abends zur Wiese (Wohngebiet). Das Wohngebiet ist tagsüber recht unbelebt und Büro/Industrie sind nachts tot.
      Intelligente Planer in den Ämtern könnten sowas anstoßen aber da findet man wohl eher keinen.....

    • @Julian.31.12
      @Julian.31.12 Před 2 lety +1

      Nur weil es deinen Geschmack nicht trifft darf jetzt niemand so bauen ah ja🤦‍♂️

    • @denzzlinga
      @denzzlinga Před 2 lety

      @@markusmaier638 dachte ich auch schon. Diese künstliche und sterilen Strukturen aus Wohngebiet und Gewerbegebiet sind doch irgendwie recht öde usw. Wäre schön wenn man mal wieder ein ganzes Viertel irgendwo "in alt" planen würde, also so wie die ursprünglichen und gerade so netten Teile der Ortschaften eben sind, mit Wohnhäusern, Landwirtschaft, Handwerk, Gewerbe und Industrie wild durcheinander und nebeneinander.
      Ich erinnere mich noch an die Zeiten, noch in den 90ern, als es auf dem Land noch solche Strukturen gab. Kleine "Hinterhofgewerbe" ala Schreinermeister Eder oder "Gas-Wasser-Scheiße" Röhrich, oder der "Heizölfritze" noch mitten im Ort zwischen den Häusern sein Haus, Büro, Werkstatt und Hof hatte wo seine Tanklaster standen. Und es noch richtige aktive Bauernhöfe im Neben- und Vollerwerb mitten im Ort gab, wo sich auch niemand beschwerte wenn der Bauer da mit seinem Treker und allem möglichen anderen Gerät herum fuhrwerkte. Selbst einen kleinen Industriebetrieb vom Ende des 19. Jahrhunderts gab es mitten im Ort, der damals noch aktiv war und irgendwas kunststoffmäßiges herstellte, und wo es beim vorbei gehen immer ein bisschen "scharf" und giftig roch.
      Das ging doch die ersten 100 Jahre auch, wieso müssen die Orte also heute so künstlich häßlich und seelenlos gemacht werden? Im Wohngebiet ist tagsüber die totale tote Hose, weil alle arbeiten sind. Dafür sind die Gewerbegebiete am Wochenende mitunter sehr trostlos und verlassen. War früher alles nicht so krass und fehlentwickelt.

  • @g.c.3039
    @g.c.3039 Před 2 lety

    meiner meinung nach fehler vom amt...schließlich erhalten die die eingabeplanung mit ansichten etc. darin hätte man das erkennen müssen, da ja immer höhenkoten und/oder maßketten angegeben werden. die baugenehmigung kommt ja schließlich vom amt und nicht vom architekten...

  • @stephankreisel1847
    @stephankreisel1847 Před 2 lety +1

    Dieser Baustiel gehört abgeschafft

    • @nami1540
      @nami1540 Před 2 lety +1

      Absolut! Hässlich wie noch was und die Besitzer denken es wäre hohe Kunst nach Bauhaus Art. Dabei widerspricht was da heute gebaut wird in vieler Art der Ideologie dieser Schule. Und die Bauherren/damen haben keine Ahnung und einfach nur viel Geld. Dazu fehlt dann noch der Schottergarten mit Drahtseilabspannung und die Klimaanlagenabwärme im Vorgarten.

  • @andreassciascia5745
    @andreassciascia5745 Před 28 dny

    Der Staat ist teilweise irre.

  • @WalterN34
    @WalterN34 Před 2 lety +1

    Einfach weiterbauen. 🤦🏼‍♂️ was juckt mich was irgendeine Behörde sagt. Jeder zweite Umbau ist nicht genehmigt erfolgreich abgeschlossen. Hoffen auf Lösungen kannst du vergessen. Siehe 4:12

  • @edanomil
    @edanomil Před 2 lety

    Hi.Das Video springt gelegentlich. Zum Beispiel bei 2:27.

  • @skywatcher4759
    @skywatcher4759 Před 2 lety

    Wenn die Bediensteten vom Bauamt Baupläne lesen könnten hätten sie bemerken müssen dass das Haus höher als 7 m werden sollte, und deshalb hätte schon gar keine Baugenehmigung erteilt werden dürfen! Da ist nicht nur der Architekt und der Bauherr schuld! Ich bin Kein Architekt und auch kein Bauzeichner und sollte für einen Freund eine Zeichnung für einen Planentwurf eines Anbaus an ein bestehendes Gewerbegebäude zeichnen, um schon im Vorfeld die Dimension und Größe des Gebäudes zu erkennen. Zur Anpassung an das bestehende Gebäude hatte er mir den original Plan des bestehenden Gebäudes mit gegeben. Beim studieren des originalen Planes ist mir aufgefallen dass die Südansicht des Gebäudes spiegelverkehrt im Bauplan eingezeichnet war und das Satteldach auf der rechten Seite der Südansicht länger sein müsste als auf der linken Seite. Bei der Nordansicht dann natürlich genau anders herum. Beide Ansichten waren genau identisch. Auf Rückfrage bei meinem Freund sagte dieser dass der Bauplan so genehmigt wurde. Im Klartext heißt das: Der Architekt, der Bauherr, der Ortschaftsrat, der Gemeinderat, der technische Ausschuss und die Bediensteten von der Baubehörde des Landratsamtes haben diesen Fehler nicht bemerkt. Die Vertreter der Gemeinde und des Landratsamtes deshalb nicht weil sie keinen Plan lesen können aber dennoch Entscheidungen treffen dürfen!

  • @christiangzn4592
    @christiangzn4592 Před 2 lety +2

    Das so häuslichen Buden überhaupt genehmigt werden und wo 7st die Dach Begrünung und photovoltaik

  • @frankkotting8114
    @frankkotting8114 Před 2 lety

    Wo genau misst man die Höhe? Vom Schotter einfach hoch oder von der Sohle?

    • @puffumac682
      @puffumac682 Před 2 lety

      Es ist immer ein Fixpunkt angegeben. Der Randstein, ein Kanaldeckel oder ein öffentliches Gebäude.

  • @TabascoBob
    @TabascoBob Před 2 lety

    Auge zu drücken gut ist, in Zukunft besser kommunizieren bzgl. Solchen Bauplänen. Alles was jetzt getan wird sind Kraft und Ressourcen Verschwendung, alles nur Nachteile. Dieser eine Meter ändert nichts am Stadtbild

  • @sorenwolf545
    @sorenwolf545 Před 2 lety

    Ja gut was soll man sagen Fehler Passieren auch wenn dieser hier sehr Teuer wird, aber mit dem anderen Dach wäre alles gelöst und das müsste der Architekt Zahlen oder halt die Kanzlei denn diese sind dafür verantwortlich was gebaut wird.

  • @monteryvernius8431
    @monteryvernius8431 Před 2 lety +2

    Setz nen Dach mit einer kleinen Schräge zwischen Wand und Dach drauf damit der Kontaktpunkt 50cm runter kommt und ums Haus nen kleinen Erdwall von 50cm, fertig.
    Die Zusatzkosten auf den Architekten umwelzen. Ist seine Aufgabe.

  • @ElektroM
    @ElektroM Před 2 lety +3

    Hä. Sieht doch gut aus. Was wollen die mit ihrer Bebauungshöhe? Lieber 8m mit flachem Dach als 10m mit Schrägdach.

  • @manfredgaum5708
    @manfredgaum5708 Před 2 lety

    Im " BESTEN DEUTSCHLAND ALLER ZEITEN " ! An die Kosten für Änderungen DENKT wohl niemand ?