Keine Steuern in Deutschland zahlen? Neue Gesetzesänderung macht es möglich!
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- čas přidán 23. 07. 2024
- Wie schafft man es, keine Steuern in Deutschland zahlen zu müssen? Dieser Frage geht Christoph Juhn in seinem neuen Video nach. Denn zum 01.01.2022 gab es eine Gesetzesänderung, die ein bisher bestehendes Unrecht aus dem Weg räumt. So kann man mit einer Beteiligung bis zu 50 % eine Gesellschaft in einem Land ohne Einkommensteuer gründen und unter gewissen Voraussetzungen Steuervorteile erlangen.
0:00 Einleitung & Intro
1:25 Schädliche Voraussetzungen
4:31 Relevante Gesetzesänderung
6:10 Gestaltungsmodell
7:48 Fazit & Kontakt
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Steuerberater Prof. Dr. jur. Christoph Juhn LL.M.
Christoph Juhn ist Professor für Steuerrecht und Steuerberater. Sein Beratungs- und Forschungsschwerpunkt liegt im Unternehmensteuerrecht. Prof. Dr. Juhn studierte Steuerrecht (Bachelor) und Unternehmensteuerrecht (Master) und legte bereits im Alter von 25 Jahren das Steuerberaterexamen ab. Seit 2013 ist er Lehrbeauftragter für Steuerrecht an der FOM Hochschule für Oekonomie und Management, wo er im Jahr 2020 zum Professor berufen wurde. Zusätzlich ist Christoph Juhn seit 2014 ständiger Fachreferent des Steuerberaterverbands Köln (Fortbildung für Steuerberater) und bildet seit 2018 an der Bundesfinanzakademie junge Finanzbeamte fort.
Die Kanzlei JUHN Partner hat sich auf die Gestaltungsberatung für Unternehmen spezialisiert und berät hierbei insbesondere bei Umstrukturierungen, Unternehmensverkäufen und internationalen Steuerfragen. Christoph Juhn und sein Team mit Standorten in Bonn und Köln erstellen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und GmbH & Co. KG zudem die laufende Finanz-/Lohnbuchhaltung sowie Jahresabschlüsse und Steuererklärungen. Damit erhalten Mandanten „alles aus einer Hand“.
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#Steuerfrei #Beteiligung #Einkommensteuer
Haben wir jedoch nicht das Problem, dass der Ort der Geschäftsleitung in Deutschland liegen wird? Somit wären die EK wieder steuerpflichtig in DE
Richtig. Der Geschäftsführer muss seine Entscheidungen im Ausland treffen.
Für kleine inhabergeführte Unternehmen ist das natürlich ein Praxisproblem, während große Konzerne mit Fremdgeschäftsführern hier einfacher agieren können.
BG, CJ
@@kenedy9966 Wenn tatsächlich der dann die Entscheidung trifft…
Ja, Substanz ist dann da wenn Du Räumlichkeiten anmietest (shared office), eine Angestellte hast (Shared Assistent) und dort immer wieder nachweislich hinfliegst und von dort aus Leistungen erbringst.( Dokumentierung mit Rechnungen, Tickets , Fotos, Leistungszeitraum auf Rechnungen stimmt mit Anwesenheit im Ausland überein, Telefongespräche und Nachweise, Protokolle etc. Es ist mühsam aber es geht.
@@wealthylife8887 Unnötig kompliziert.
@@wealthylife8887 So ist es und meiner Kenntnis nach müsste dazu sogar ein Mal pro Jahr ausreichen. Machen zumindest viele so.
Bester kostenloser Rat: Geschäftsidee in DE testen und danach Deutschland so schnell wie möglich verlassen ♥️
Jetzt am Programm "Steuergestaltung 12.0" mit Prof. Dr. Christoph Juhn teilnehmen: www.juhn.com/steuern/gestaltung
Super Sache! 👍
Das ist in der Tat eine wilde Gesetzesänderung!
vielen dank sie sind großartig
Tolle Idee. Aber könnte wohl scheitern, wenn letztlich die Geschäftsleitung im Inland sitzt, Paragraph 1 Abs. 1 KStG; oder wenn es möglicherweise zur beschränkten Steuerpflicht im Inland kommt, da es sich wohl regelmäßig um inländische Einkünfte handelt, Paragraph 2 KStG i.V.m. Paragraph 49 EStG.
In jedem Fall wird es Streit und Ärger mit dem Finanzamt geben. Muss man mögen.
Wäre diese Gestaltung zb eine Möglichkeit für einen Ingenieursdienstleister seine Beratungsleistung (in Deutschland für deutsche Unternehmen) steuerfrei durchzuführen oder welche Gestaltung wäre für solche Fälle angebracht? (Analog andere Beratungsleistungen - zb IT usw)
Ich arbeite als Rechtsreferendar in einer internationalen Großkanzlei. Diese Gesetzesänderung hat mich auch schon beschäftigt. Das Problem ist auch, dass die so neu ist, dass es noch viel zu wenig Literatur dazu gibt.
Leider richtig.
Wir wollten das Modell als einer der ersten hier öffentlich machen und stoßen damit gerne eine öffentliche Diskussion an. Mich interessiert jede Eurer/Ihrer Meinungen hier bei CZcams.
Danke
CJ
Hi coole Tipps auf jeden Fall. Sitze momentan in der JVA Dortmund...
Kann man das in jeder Branche machen oder was wären gute Tipps für zb Eine kfz Werkstatt die zusätzlich auch an und Verkauf macht ?
Mit dem AStG wird Dir gewahr, dass Du Leibeigener bist.
@Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater]
Also funktioniert es nicht mehr wenn man allein zu 100% eine Personengesellschaft (aka GmbH & Co.KG) in einem EU-Land mit DBA gründet? Oder betrifft der Hinzurechnungsbesteuerungsgesetz nur die Kapitalgesellschaften?
Mein Partner (in Australien) und ich planen die Gründung einer LLC mit einer Dienstleistung für den weltweiten Finanzsektor und waren bislang der Meinung, dass wir die Gewinne nach australischen Gesetz versteuern müssten und uns den Nettogewinn teilen. Verstehe ich das richtig: Müssen wir das Unternehmen in Deutschland anmelden mit Sitz in Australien, damit wir als gleichberechtigte Partner (mit jeweils gleichen Anteilen) die Gewinne ohne steuerabzug aufteilen können?
auf gay Basis die LLC ?
Sie machen echt tolle und informative Videos, aber das setup die über Belichtung und die kaum zu erkennenden Smartboard Skizzen sind echt nicht gut. Man sollte vielleicht in der Zukunft ein richtiges Studio aufbauen mit Belichtungskonzept etc.
Danke fürs Feedback! Wir haben dort 4 Videos aufgenommen und passen das in Zukunft an.
BG, CJ
Is there subtitles in English?
Gute Informationen
Danke, CJ
Für bestimmte Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter einer ausländischen, niedrig besteuerten Gesellschaft ist aber auch ggf weiterhin jede Beteiligung schädlich. Auch das sollte man trotz der Umstellung auf das Beherrschungskonzept in par. 7 (1), (2) AStG nicht unerwähnt lassen => par. 13 AStG
Richtig. In der Praxis kommen Einkünfte mit Kapitalanlagecharakter aber nur sehr sehr selten vor.
Ist das in Ihrer Beratungspraxis anders? Haben Sie sich entsprechend spezialisiert ?
BG, CJ
@Prof. Dr. Christoph Juhn [Steuerberater] Das ist natürlich sehr abhängig von dem Zweck der Gesellschaft. Insbesondere bei ausländischen Finanzierungs- oder Kapitalanlagegesellschaften ist das meist ein Thema nachdem es den alten par. 8 (1) Nr. 7 AStG nicht mehr gibt (obwohl der Nachweis im Hinblick auf die Zuordenbarkeit der Darlehensvergabe wohl meist sowieso nicht zu führen war in der Praxis).
Allerdings ist nun wohl ein Escape bei entsprechender Substanz auch in Drittstaaten-Fällen möglich.
Wie sehen sie die Problematik nach par. 7 (4) AStG nF hinsichtlich abgestimmten Verhaltens?
Bei Fehlen einer Mehrheit von Stimmrechten würde man ja faktisch gezwungen sein sich mit dem anderen Anteilseigner abzustimmen um Entscheidungen für das Unternehmen zu treffen und man würde dies wahrscheinlich auch dokumentieren im Rahmen von Gesellschafterbeschlüssen, etc.
Ja und was ist mit Problem 1 und mit Problem 3? Wie löst man diese Probleme?
Verstehe ich es richtig, dass dafür aber zwingend ein DBA mit dem Land vorliegen muss? Und eine Frage zu 3:59: Was bedeutet "sich der Hilfe bedienen? Trifft dies auch zu, wenn ich ein GF-Gehalt bekomme? Dann wäre es ja nicht "umsonst". Oder hängt es mit den Ausschüttungen zusammen? Wenn ja, was wenn ich mir dann außerhalb des GF-Gehalts nichts ausschütte?
@@vivanco90262 Ich mag Züge.
@@Bei_Gandalfs_Bart Was ist mir der Hand Rohans? Wo steckt sie?
ich liebe ihren kanal
Könnte man auch die Gewinne in der Firma liegen lassen und irgendwann für 1 Jahr in dieses Land auswandern um dann der gesamten Gewinn steuerfrei auszuschütten und dann wieder nach Deutschland kommen mit dem Geld? Ansonsten wären ja bei regulären Ausschüttungen 25% Kapitalertragssteuer fällig.
Scheitert es im Zweifel nicht immer an Voraussetzung 1? Oder müssen die schädlichen Voraussetzungen nicht kumulativ erfüllt sein? Sofern kumulativ, dann wird es schwierig, da Voraussetzung 1 immer schädlich. Vielen Dank!
Das war auch mein Gedanke, das weitere Probleme, was ich sehe, ist die Problematik bei Ausschüttungen die weiter der Einkommensteuer unterliegen würde.
Nur wenn die 3 Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind, haben wir das Problem der Hinzurechnungsbesteuerung.
BG, CJ
@@juhnsteuerberater Das ist eine wichtige Info, die so für den Laien im Video nicht rübergekommen ist.
Wird hier nicht begriffliche was durcheinander gebracht - ganz am Anfang sagen Sie, Sie haben "Länder ohne EINKOMMENSSTEUER" gegoogelt. Im weiteren geht es ja aber um die Gründung einer Kapitalgesellschaft im Ausland und ich nehme an, die ganze Steuersparthematik bezieht sich auf die Körperschafts- und Gewerbesteuer, die dann entsprechend wegfallen, richtig? (also nicht auf die Steuer auf Ebene der Privatperson, z.B. bei Gewinnausschüttung)
Diese Einordnung/Unterscheidung kam mir in dem Video auch zu kurz. Wäre gut, wenn es hier eine Klarstellung für Nicht-Fachkundige gibt
Ich meine es geht um die Gewinne, die von der ausländischen Gesellschaft erzielt werden und dann dem DE Anteilseigner als zvE zugerechnet würden?
Yep.
Da bin ich auch auf eine Antwort gespannt.
@@paxundpeace9970 ich habe inzwischen schon verstanden, was er meint, es geht um die Hinzurechnungsbesteuerung, also dass der deutsche Fiskus auch die "Thesaurierung" von niedrig (oder nicht) besteuerten Gewinnen in ausländischen Kapitalgesellschaften vermeiden will, und zwar dadurch dass, sogar wenn Substanz vor Ort, sogar wenn es im Ausland nach ausländischem Recht eine Kapitalgesellschaft ist, der deutsche Fiskus in den im Video beschriebenen Fällen das so betrachtet, als würde der Gewinn direkt den in Deutschland steuerpflichtigen Gesellschaftern zugerechnet. Trotzdem ist dieser Satz "Länder ohne EINKOMMENSSTEUER" zu flapsig für einen Herrn Professor ;-)
Ein sehr interessantes Thema, dennoch verstehe ich nicht ganz. Die Dienstleistungen können also Deutschland ausgeführt werden, und im Ausland versteuert werden ? Und welche Steuern fallen dann für mich, als Beteiligte Person an, wenn ich über das Geld in Deutschland verfügen will ? Das Video ist sehr anschaulich, dennoch komplex für Personen, mit Beschränkten Grundkenntnissen. Dies ist keine Kritik, eher eine Feststellung, ich freue mich sehr über jedes Video.
Hallo,
ja, solche internationalen Steuerstrukturen fordern auch Berater mit fortgeschrittenen Steuerkenntnissen.
Damit die Struktur funktioniert, müssen alle Mitarbeiter im Ausland sein und alle Dienstleistungen im Ausland erbracht werden.
Laut Gesetzeswortlaut ist es theoretisch auch möglich, dass der Gesellschafter seine Leistungen in Deutschland kostenlos für die Ausländische Gesellschaft erbringt, dass wäre aber in der Tat eine sehr sehr aggressive Gestaltung.
BG, CJ
Hallo Herr Prof. Dr. Juhn, haben Sie viel praktische Erfahrung mit sehr aggressiver Steuergestaltung?
Oft klingt es so als ob Sie prinzipiell von sehr aggressiven Steuergestaltungsmodellen abraten würden, aber das Finanzamt kann doch nicht einfach die Gesetze ändern nur weil man halt schlau ist.
@@karltschonki6560 Die Herausforderung liegt darin ein Szenario abzubilden, dem kein Gestaltungsmissbrauch (§42 AO) vorzuwerfen ist.
@@karltschonki6560 bemerkenswert ist, daß 50% einkommensteuer, nicht als agressive Besteuerung angesehen wird...
Steuer ist Feuer! 🔥
Kann der zweite auch eine Stiftung sein?
Sehr gute Idee. Idealerweise eine Familienstiftung, in denen der 50%Gesellschafter nicht im Vorstand tätig ist.
=> Lassen Sie uns dazu gerne einen Termin machen: 0221 999 832-10
Ist der Mitgesellschafter einer deutschen STB-Sozietät aus zwei Berufsträgern eine nahestehende Person im Sinne des AStG wenn die beiden Sozietätspartner nicht verwandt sind und jeweils 50% an der ausländischen LLC halten?
LLC wird aber wieder schwierig bei einer deutschen Kontoeröffnung, wegen FATCA, oder nicht? Und bei WISE & Co. weiß man nie, ab welchen Summen dann mal plötzlich eingefroren wird…
Würde man mit einer Limited im Ausland Dienstleistungen als eine Marketingagentur in Deutschland anbieten können oder geht das nicht weil nichts physisches im Ausland produziert wird? Und gibt es falls nicht, trotzdem eine Möglichkeit für einen Steuervorteil der Agentur?
alle Berater ( oder auch die Influencer in Dubai) bieten keine physische Leistung; gilt trotzdem als Geschäftsbetrieb
Hätten Sie Interesse ein gemeinsames Video über Auswandern, Konsequenzen für Immobilien in Deutschland etc. zu machen? Wir sitzen nicht weit von Ihnen ;-)
Danke Herr Juhn sie sind wie immer klasse ! Kurze Frage: man nehme an die Gesellschaft befindet sich in VAE, beide Gesellschafter in DE (DE Bürger), es wird Handel getrieben mit Kunden in DE. Geschäftsführer ist in VAE ansässiger kein deutscher. Dann sind die Gewinne der VAE doch steuerfrei oder? Lediglich unterliegen Ausschüttungen der Kapitalertragssteuer nach OECD musterabkommen. Habe ich es richtig verstanden ?
Kann ich mir nicht vorstellen, dass das funktioniert
Wenn es so strukturiert ist, wie im Video, dann vermieden Sie die Hinzurechnungsbesteuerung und die Gewinne wären in Dubai steuerfrei.
Da wir kein gültiges DBA mehr mit VAE haben, sind Dividenden zu 25% steuerpflichtig.
CJ
@@juhnsteuerberater ❤️
@@juhnsteuerberater bei 25% Steuer auf Ausschüttung wäre aber der Auslandsvorteil dahin, da neutral vgl. 1 € UG mit typisch stillem 99% Gesellschafter bis 100.000 € Gewinn (bevor wieder Gewerbesteuer anfällt)
Vorteile sehe ich dann nur, wenn wirklich über mehrere Jahre keine Ausschüttungen beabsichtigt sind und die Gesellschaft dann nach zB 10 Jahren für einen üppigen Kaufpreis eine Immobilie aus dem Privatvermögen erwirbt, nach Ablauf der Spekulationsfrist, oder die Auslandsgesellschaft dann als „eigene Bank“ fungiert und Darlehen für Investitionen zur Verfügung stellt, um schneller Vermögensaufbau betreiben zu können…
Kapitalauschütungen von wem zu wem ? In Deutschland gibt es keine deutsche Firma, die das Finanzamt besteuern kann.
Die 25% Besteuerung in der Antwort, ist auch ein Rätsel, wer soll hier Steuer auf Dividenden zahlen ? Die ausländische Firma in Dubai soll 25% an dem deutschen Fiskus aus dem Ausland abführen ? Warum? Weil die deutschen in Deutschland wohnen?
Bräuchtet ihr Hilfe beim Erstellen der Videos?
Tontechnisch klingt es zwar super, aber (no offense) vor allem bei den Wide Angle Shots sieht es aus als wären sie mit einer 40€ Webcam von Amazon gefilmt worden.
[Edit:] Hab auf eurer Karriere Seite gesehen dass ihr einen Marketing Manager sucht, aber der Bewerbungs-Funnel erlaubt nicht die Auswahl dessen wenn man sich bewerben will.
Der Mann muss auch sparen ☺️
Yes. Die Qualität wird bei den nächstens Videos wieder besser.
Ihre Bewerbung als Marketing-Manager gerne an Karriere@Juhn.com senden. Dann schaue ich dort am WE mal rein!
LG, CJ
Hallo zusammen, gilt das auch für eine LLC in Florida zum Beispiel? Was ist mit den Doppelbesteuerungsgesetzen?
Liebe Grüße
Das AStG hat nach § 20 Abs. 1 AStG Vorrang vor allen DBA. Ziemlich dreist, aber ist leider so. 😁
Ein Geschäftsführer im jeweiligen Ausland bzw. Sitz der Firma brauche ich aber weiterhin ?
Ja.
CJ
Im Ausland gelten keine deutsche Gesetze für KapitalGesellschaften, sondern die, vom jeweiligen Land.
Muss man die ausgeschütteten Gewinne der Limited dann nicht als Deutscher in Deutschland versteuern?
In der Beschreibung wird der 01.01.2020 angeführt, gemeint ist aber vermutlich der 01.01.2022
Nicht mehr als 50% der Gewinne erscheint in der Tat kritisch, wenn Teilbereiche sehr unterschiedliche Ergebnisse aufweisen.
Ist es nicht möglich, trotz der unterschiedlichen Verantwortlichkeiten für die jeweiligen Teilbereiche der Gesellschafter den gesamten Gewinn (t1+t2) am Ende 50/50 aufzuteilen?
@@Christoph-zs9vf Das Business Ihres Geschäftspartners läuft nicht mehr, generiert kaum noch Gewinne und dann verschieben Sie großzügig Ihre Millionen? Vielleicht geht das, ja.
Wie ist das wenn man die Limited mit der Partnerin macht, welche eine doppelte Staatsbürgerschaft hat?
Es gibt wohl irgendwo eine Norm, nach der man, wenn man eine doppelte Staatsangehörigkeit hat, für steuerliche Zwecke ausschließlich als Deutscher gilt.
@@karapetrov-ic die Frage wäre noch, was wenn die Partnerin keine deutsche Staatsbürgerin ist.
Thema „nahestehende Personen“ aus dem Gesetz beachten
@@karapetrov-ic Karadjordje, mozete li mi na nasem jeziku pomoci oko poreza? U procesu sam osnivanja IT firme, pa ne razumijem sve pojmove. Unaprijed zahvalan, Ognjen
Verstehe ich das richtig. Wenn ich eine Dienstleistung erbringe, gilt nicht die Anrechnung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen? Das würde bedeuten, dass ich dann z.B. bei einer Gewinnausschüttung in Rumänien 5% Quellesteuer zahle und in Deutschland nichts?
Das würde mich auch interessieren.
An einen der Orte wird man besteuert sofern man nicht rentner ist.
Das Interessiert mich auch.
Bin rumäne, lebe und erbringe Dienstleistung in DE.
Jetzt eröffne ich eine LLC, schließe die DE Firma und führe die gleiche Dienstleistung wie vorher nur jetzt unter eine LLC?! Rechnungen werden an DE Kunden direkt von LLC geschrieben und das Konto ist in Rumänien.
Wurde das wirklich so funktionieren oder verstehe da etwas falsch?
@@CryptoDac einfach umziehen und weiter arbeiten. Dann hast du mit dem deutschen Fiskus nichts zu tun, hauptsache 187 Tage in Rumänien verbringen.
Naja durch die Erweiterung des Personenkreises der nahestehenden Personen iSd § 1 Abs 2 AStG und beide Gesellschafter Interesse an der Erzielung der Einkünfte des anderen haben, bleibt nur der Klageweg. Darüber hinaus werden wohl die Gesellschafter isd § 7 Abs 4 AStG ein abgestimmtes Verhalten haben und damit das Beherrschungskonzept erfüllen. So eine Gestaltung landet im Rechtsbehelfsverfahren.
Beide Punkte sehen wir nahezu auch so.
BG, CJ
@@juhnsteuerberater wieso wird das dann in dem Video nicht angeführt? Eine Gestaltung zu bewerben, deren Machbarkeit fragwürdig ist, finde ich irgendwie seltsam?!
@@maxischuster2705 sehe ich auch so
@@maxischuster2705 ja.leider Da hilft der Hinweis, gut mit Steuerberatern zu kooperieren auch nicht. denn diese haben dann den ganzen Ärger mit Mandante. Das GWStB-Team kann das!
Eine Gestaltung welche sehr viel Stress bedeutet und das Risiko eines Mitgesellschafters.
Soweit ich das richtig verstanden habe, müssen alle Mitarbeiter im Ausland sein und alle Dienstleistungen im Ausland erbracht werden damit diese Struktur funktioniert. Ich habe eine performance creative Agentur in den USA (in Form einer LLC). Alle beteiligten, mit der Ausnahme von mir selbst, leben außerhalb von Deutschland und sogar außerhalb der EU. Alle Klienten sitzen in den USA. Ich bin die einzige Person mit dauerhaftem Wohnsitz sowie Staatsangehörigkeit in Deutschland. Wäre diese Struktur machbar für uns?
In Ihrem dritten zu berücksichtigenden Punkt wo Sie sagen "Deutsche" kommt/kam es da wirklich auf die Staatsangehörigkeit an oder meinen Sie "in Deutschland steuerlich ansässige Person". Wenn ein Ausländer in Deutschland gemeldet und steuerpflichtig war, müsste das doch auch für ihn gegolten haben, und umgekehrt für einen im Ausland lebenden Deutschen (der hier nicht mehr unbegrenzt steuerpflichtig ist), nicht, richtig ?
Mit „Deutsche“ stellen wir nicht auf die Staatsangehörigkeit ab, sondern auf die Steuerpflicht hier.
CJ
@@juhnsteuerberater Dann sach es doch im Video.
👍
Kann ich das als ganz normaler Arbeitnehmer machen und dann meiner Firma in Zukunft als freelancer gegenüber treten?
Hallo Gabriel,
als Freelancer müsstest Du dein gesamtes Business mit Ort der Geschäftsleitung ins Ausland übertragen. Das scheint in der Praxis unmöglich zu sein.
BG, Cj
Scheinselbstständigkeit wird in Deutschland relativ streng überwacht, dürfte nicht einfach werden
Auswandern
Einfach aus DE abmelden
Auswandern. Vor allem als Digitale Nomade.
'wenn Sie Dienstleister in Deutschland sind...'
Also ist die Betriebsstätte doch in Deutschland oder? Also wird diese auch in D besteuert. Es geht darum, von wo aus die Dienstleistung erbracht wird. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaft... 15pc plus soli plus gewerbesteuer. Wenn das stimmt müssten ja ausländische Gesellschaften trotz Betriebsstätte un D gar keine Steuern mehr zahlen...
Hallo Herr Juhn. Eine solche Gestaltung mit der Gründung einer ausländischen Gesellschaft im Niedrigsteuerland macht von vornherein nur Sinn, wenn diese Gestaltung von Anfang an besteht. Werden Dienstleistungen ausgelagert, sollte ohnehin eine steuerauslösende Funktionsverlagerung vorliegen.
Dieses Modell geht nur mit zwei Gesellschafter? Weil es steht ebenfalls das Wort „ALLEINE“ in der Abschrift. Würde das auch als Versicherungsmakler gehen?
What a handsome Professor!
Einfach denn Insi Modus aktivieren. Dankt mir später.
So was können Robert Habeck, Tessa Ganserer und Emilia Fester? Warum kommt mir das komisch vor?
Also Person X in China gründet mit mir aber das Geld landet trotzdem auf meinem DE Konto und ist dann steuerfrei? Is ja mega
Herr Juhn lässt hier gerne die Besteuerung der Auszahlung weg. Logischerweise ist das Zahlungskonto nicht Ihres, sondern der LTD. Die Ausschüttungen unterliegen dann höchstwahrscheinlich dem Teileinkünfteverfahren. Zumal einem das ordentlich auf die Füße fallen kann, wenn die Geschäftsführung im Inland bleibt.
Ja, leider
Es ist so, wie von Daniel beschrieben.
CJ
@@Daniel-zn1zd verstehe ich auch nicht, wieso hier immer suggeriert wird es müssten gar keine Steuern bezahlt werden. Es werden teilweise private Einkünfte mit GmbH Einkünften verglichen, dann bitte auch bei der GmbH den Weg zur privaten Tasche gehen. Aber einige Videos sind dennoch gut und informativ.
@@maxischuster2705 weil viele vielleicht Vorhaben, über Jahre hinweg keine Einkünfte aus dem Unternehmen zu beziehen und sich somit das Unternehmensvermögen über Jahre hinweg niedrigbesteuert vermehren kann
Als Deutscher mit deutschen Kunden werde ich damit wohl schlecht gegen §42 AO ankommen
Danke für die Schleichwerbung. Sehe diesen Vorteil aber nicht. Hier geht es um die Hinzurechnungsbesteuerung. Die typischen Anti-Missbrauchsregelungen bleiben unberührt. Eine Briefkastenfirma wird weiterhin nicht legal sein. Sonst werden die Finanzgerichte das eh schnell kassieren. Viel Spass beim Klagen ;)
Ja. Reine „Briefkastenfirma“ wird weiterhin nicht funktionieren. Es muss auch Substanz vor Ort sein.
CJ
das dürfte unter abgestimmtes Verhalten - § 7 Abs. 4 fallen
WHEN someone works he schuld no have to pay any tax
its already a crime
Lieber den Insi-Modus aktivieren um die 40% Kopfschmerzen nicht mehr zu haben. Der aller Echte
😮Eine Empörung ist es …. eine 😂
acting in concert ... § 7 IV S. 1
... und außerdem wahrscheinlich §49 I Nr. 2 lit. a EStG, ggf. iVm §§ 12, 13 AO und Art. 5, 7 OECD-MA
und ggf. noch Funktionsverlagerung
und GG dürfte grds. unbeachtlich sein, da EU-RL als Grundlage (Solange-II).
@ApoRed
Mein Gott Walter
Wer diese Steuern nur noch bedrügt ist ein wahrer Held! 👍🏼😂✝️
Steuern sind so frustrierend, vor allem wenn man z.B. hohe Renditen am Aktienmarkt durch Trading erzielt.
Aber dieser Trick scheint wohl für Abhilfe zu sorgen. 😅
Musste ich als Privater auch kürzlich erfahren. Hab 34% meiner Kryptogewinne wieder abdrücken müssen.
also würde dieses gestaltungsmodell für kryptogewinne auch funktionieren?:D
@@xXDaniel1400Xx Es wurde doch erwähnt, dass es nicht funktioniert wenn das Geschäft einen Kapitalanlagecharakter hat, also würde ich als Laie sagen, dass es nicht mit Krypto funktioniert.
@@f4llOuTbOy101 hast du die Gewinne innerhalb eines Jahres veräußert?
foot tax stop
Eine frage ich beziehe rente von 2150brutto meine frau 850arbeitslosengeld ich bin in klasse 5 sie in 3 wie sieht dad mit der steuer aus.vielen dank im vorraus
Digga wenn ich im Ausland alles mache, warum soll ich das Geld nach Deutschland bringen und hier das Markt zu unterstützen und qa das Geld in deutschland ausgebe
Willkommen bei den Grünen, von Trampolina und Co wird da noch mehr kommen
Hände ausse Buchs!
das klingt so lapidar: "der BFH hat entschieden, dass "nahestehend" nicht im Gesetzt stehen darf" -> und nun ist es wieder drin. Da macht sich doch ein Finanzminister der StGB 339 Rechtbeugung schuldig.
339 StGB gilt nur für Richter, die Gesetze absichtlich falsch anwenden. Der Finanzminister und das Parlament, welche die Gesetze machen, fallen nicht darunter.
Gericht kann sagen das geht so nicht, dann mach Staat neues gesetzt und gut ist bis Gericht sagt geht so nicht.
Finde ich nicht gut. Einerseits kritisieren wir Unternehmen wie Amazon die wenig Steuern in Deutschland bezahlen, andererseits fördern wir das jetzt offenbar auch noch. Wer die Deutsche Infrastruktur benutzt, sollte auch hier seine Steuern abführen und das sage ich als Unternehmer. Ich habe mehrere IT-Unternehmen, welche ich jederzeit ins Ausland ausgliedern könnte, halte ich aber nichts von. Deutschland hat mir sehr viele Vorteile geboten und daher führe ich hier auch meine Steuern ab.
Die Ausschüttungen an deutsche Staatsbürger die auch in Deutschland ansässig sind, werden weiterhin mit 25% besteuert, wie es schon lange gemacht wird. Der einzige Unterschied besteht darin, dass eine Gleichberechtigung zwischen europäischen Staatsangehörigkeiten geschaffen wird, also kein explizit ausländischer Geschäftspartner gefordert wird.
Dass die 25% Ausschüttungssteuer meist niedriger als der persönliche deutsche Steuersatz liegt, ist nun ein anderes Problem, lässt aber erkennen, dass dieser zu hoch ist um wettbewerbsfähig zu bleiben im Vergleich zu Dividendeneinkünften.
@@MaxMustermann-ri4is Die etwa 24% hast du auch bei Dividen aus Aktien.
Ich will keine Steuern bezahlen!Und für was?Davon habe ich nichts!😠😠😠