Verpflegung von Gefangenen in Sachsen

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  • čas přidán 27. 08. 2024
  • Rechnungshofdirektorin Isolde Haag zur Prüfung "Verpflegung von Gefangenen" aus dem Jahresbericht 2024 - Band I.
    Der Sächsische Rechnungshof hat die Wirtschaftlichkeit, die Organisation und den Betrieb der Küchenbetriebe in sämtlichen sächsischen Justizvollzugsanstalten vor allem von 2017 bis 2019 untersucht. Die Organisation der Gefangenenverpflegung in den sächsischen JVA entsprach im Prüfungszeitraum nicht den Anforderungen an eine krisensichere und geordnete Versorgung mit Lebensmitteln: Einen Notfallplan zur Absicherung der Lebensmittelversorgung der Gefangenen in Not- und Gefahrenlagen konnte nur eine JVA vorlegen. Die nach der VwV Anti-Korruption vorgesehenen Maßnahmen zur Vorbeugung vor Korruption wurden in den JVA nur unzureichend umgesetzt. So fehlte in 2 JVA die vorgeschriebene Einschätzung über korruptionsgefährdete Arbeitsplätze für den Bereich der Gefangenenverpflegung. Das Vieraugenprinzip bei Einkauf und Lieferung der Lebensmittel wurde in vielen Fällen nicht gewahrt. Auch die notwendige Trennung der Verantwortlichkeiten für den Einkauf und die Lagerung der Lebensmittel einerseits und den Verbrauch in der Küche andererseits - das Gebot der sogenannten Funktionstrennung - war in zu vielen Fällen nicht gegeben. Notfallpläne zur Sicherung der Versorgung der Gefangenen auch in Krisenlagen sind aufzustellen. Angesichts des vorgesehenen Ausgabenvolumens von 9 Mio. € für die Jahre 2023/2024 ist künftig dem Internen Kontrollsystem eine stärkere Bedeutung beizumessen.
    Hier geht's zum ausführlichen Bericht: www.rechnungsh...
    __Über den Rechnungshof______________________________________
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    Website: www.rechnungsh...

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