Kommunalpolitik kurz erklärt: Die Arbeit im Gemeinderat

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  • čas přidán 24. 02. 2021
  • Die Arbeit im Gemeinderat: Wozu braucht es eigentlich Bürgermeister, Gemeinderat, Ausschüsse und Fraktionen?
    Der Gemeinderat besteht aus dem ersten Bürgermeister und den Gemeinderatsmitgliedern. Diese sind in gleichem Maße stimmberechtigt. Je nach Einwohner Zahl der Gemeinde liegt die Anzahl zwischen 8 und 80 Gemeindräten. Für eine Gemeinde mit 8.000 Einwohnern würden beispielsweise 20 Gemeinde Räte gewählt.
    Der Bürgermeister repräsentiert die Gemeinde nach außen. Für den Fall, dass er urlaubs- oder krankheitsbedingt verhindert ist, wählt der Gemeinderat aus seinen Reihen - in der Regel zwei - Stellvertreter. Der Bürgermeister beruft in regelmäßigen Abständen die Gemeinderatssitzung ein, legt die Tagesordnung fest und leitet die Gemeinderatssitzungen.
    Darüber hinaus ist er als Rathauschef für die Kontrolle der Verwaltungsmitarbeiter zuständig. Für Angestellte mit niedrigerem Verdienst entscheidet er im Alleingang über Personalentscheidungen. Für Führungskräfte und Mitarbeiter mit höherem Verdienst entscheidet der Gemeinderat bzw. der zuständige Ausschuss. Der erste Bürgermeister ist in kleineren Gemeinden grundsätzlich ehrenamtlich und bei größeren Gemeinden hauptamtlich tätig.
    Die von den Bürgern gewählten Gemeinderäte sind ehrenamtlich tätig, in Gemeinden mit über 10.000 Einwohner können zudem berufsmäßige Gemeinderäte durch den Gemeinderat bestimmt werden. Sie haben im Gegensatz zu den ehrenamtlichen Gemeinderäten nur beratende Stimme und dürfen nicht an den Abstimmungen teilnehmen.
    Im Unterschied zu Abstimmungen im Landtag oder Bundestag dürfen sich Gemeinderäte nicht ihrer Stimme enthalten. Entscheidend für ein Antragsvotum ist, wie die Mehrheit des anwesenden Gemeinderats abgestimmt hat, also wofür bspw. 11 von 21 Gemeinderatsmitgliedern entscheiden.
    In Ausschüssen werden die unterschiedlichen kommunalen Themen behandelt. So gibt es bspw. Ausschüsse die einzelne Themen vorberaten (B. Kultur- und Sportausschuss) oder Ausschüsse wie den Bauausschuss, der in einigen Fällen vorberatend und in anderen beschließend tätig ist. Darüber hinaus bilden sich im Gemeinderat Fraktionen für die Vorberatung der Sitzungen.
    Fazit: Bürgermeister und Gemeinderat beschließen in Gemeinderats- und Ausschusssitzungen über die kommunalen Aufgaben.

Komentáře • 9

  • @corneliamuller2975
    @corneliamuller2975 Před rokem +2

    danke für die Aufklärung hat mir sehr geholfen.

  • @WolffesBF
    @WolffesBF Před rokem +2

    Danke hat mit geholfen

  • @lucasgansweid5637
    @lucasgansweid5637 Před 2 lety +2

    Cool

  • @prof.woratschek
    @prof.woratschek Před rokem +2

    Leider treffen die Ausführungen nicht für alle Bundesländer zu. In Hessen gibt es eine Gemeindevertretung und einen Gemeindevorstand., dessen Vorsitzender der Bürgermeister ist. Die Gemeindevertretung wählt einen Vorsitzenden, der die Sitzungen leitet und die Tagesordnung festlegt.

  • @Dein_vater_ichbin
    @Dein_vater_ichbin Před rokem

    Bisle verwirrend !!! Laut Paragraf 42 ABS I S.2 KSVG hat der Bürgermeister kein Stimmrecht. Wäre cool ,wenn Gesetze angegeben werden wo die norm Gültigkeit hat

  • @sot1r1s08
    @sot1r1s08 Před 10 měsíci

    .....

  • @nanox5308
    @nanox5308 Před rokem +1

    Junge was das?