Bundesregierung hat keinen Einfluss?! Was gilt jetzt 600 oder 800 Watt für Balkonkraftwerke

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  • čas přidán 22. 06. 2024
  • In diesem Video klären wir die Verwirrung rund um die Leistungsbegrenzung von Balkonkraftwerken. Trotz vieler Diskussionen hat die Bundesregierung keinen entscheidenden Einfluss auf die Regelung. Sollten Balkonkraftwerke nun mit 600 oder 800 Watt betrieben werden? Wir beleuchten die aktuellen Bestimmungen, erklären die Hintergründe und geben dir wertvolle Tipps, wie du das Beste aus deinem Balkonkraftwerk herausholen kannst. Erfahre, was wirklich zählt und welche Optionen du hast!
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    #Balkonkraftwerk #Energiewende #Solarenergie
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Komentáře • 5

  • @detbarbrau
    @detbarbrau Před měsícem +1

    Die 800 VA hat der VDE bereits am 16.5.24 bestätigt. Der Schuko Stecker ist in der zukünftigen Normerweiterung unter Auflagen Vorgesehen nur bei der maximalen Peakleistung herscht noch unklarheit. (2000 VA oder 960 VA)

    • @fiedlerbernd
      @fiedlerbernd Před měsícem

      Ich welcher VDE Norm hat der VDE das bestätigt ?
      Diese gibt es noch nicht und deshalb gilt vor wie nach die bestehende in der 600VA steht.
      Somit ist die Darstellung im Video richtig

    • @Nachtwolke
      @Nachtwolke Před měsícem

      Das ist nur der Entwurf einer Produktnorm. Es gilt noch nichts, denn zur Zeit wird an der Norm noch gearbeitet und es können noch Vorschläge gemacht werden. Die 800W werden ziemlich sicher kommen, aber bei mehr als 960Wp und mehr als 600W Einspeiseleistung wird es wohl darauf hinauslaufen, dass es kein Steckersolargerät ist und es damit keine vereinfachte Anmeldung geben wird. Also Installation und Anmeldung durch einen Elektriker, was die ganze Sache amortistionstechnisch sinnlos werden lässt.

  • @Nachtwolke
    @Nachtwolke Před měsícem

    Im Moment gilt nach Marktstammdatenregister noch maximal 2kWp mit 800W Einspeiseleistung, aber:
    1. Es gibt da auch noch die Physik. Wenn die Leitung das nicht aushält, dann wäre das eine nicht sicher Lösung und eine abgebrannte Bude ist das bisschen an zusätzlicher Einspeisung nicht wert, zumal man es ohnehin oft nicht nutzen kann.
    2. Was jetzt im Marktstammdatenregister steht bedeutet gar nichts. Es gibt auch Altbesitzer die Balkonkraftwerke noch nach der alten Regelung mit mehr als 2kWp gebaut und genehmigt bekommen haben und die werden jetzt trotzdem angeschrieben und müssen die Anlage verkleinern. Jetzt etwas höhere Werte genehmigen zu lassen bringt also nichts, denn Altbesitz scheint also absolut nichts zu bedeuten.
    Das Marktstammdatenregister scheint sich ohnehin seine Regeln selber machen zu dürfen. Ab dem ersten April war es nicht mehr mögliche BKWs nach den alten und damals noch geltenden Regeln zu registrieren und es war dafür schon möglich 800W Einspeisung zu registrieren, obwohl das Solarpaket 1 noch gar nicht verabschiedet war. Für mich ist so ein Verhalten bedenklich, denn das Marktstammdatenregister sollte sich als "Anhängsel" eines Ministeriums ja auch an geltendes Recht halten müssen und wenn es nur ist um um Klarheit beim Bürger zu schaffen.

    • @mb7392
      @mb7392 Před měsícem

      „…eine Leitung das nicht aushält…“ ? Ernsthaft? Wir reden hier von lächerlichen 800W. Wenn in einer Installation eine Steckdose keine 800W verträgt dann brennt die Bude sowieso demnächst ab…