Luftpumpe als Scheinwaffe - schon jetzt ein Strafrechtsklassiker!
Vložit
- čas přidán 4. 08. 2024
- In Folge 22 von nachJuStiert wird wieder eine klausurverdächtige Strafrechtsentscheidung kurzweilig präsentiert:
Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BGH, Urt. v. 28.3.2023 - 4 StR 61/23, JuS 2023, 694 (Jahn): Was ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne des schweren Raubs (§ 250 I Nr. 1 lit. a StGB), was ein sonstiges Werkzeug (§ 250 I Nr. 1 lit. b StGB)? Wie sind Scheinwaffen einzuordnen? Ist auch eine Luftpumpe eine Scheinwaffe in diesem Sinne oder unterfällt sie schon der Labello-Rechtsprechung, die objektiv völlig ungefährliche Gegenstände ausschließt? Und: Wie ist der Begriff des gefährlichen Werkzeugs bei § 250 II StGB zu definieren?
Viel Spaß beim Video!
Zum Beitrag JuS 2023, 694 in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?...
Noch kein JuS-Abo (inkl. Online-Zugang und Klausurfinder)? Dann hier entlang: ch.beck.de/JuS-gratis-testen
Alle bisherigen Folgen: / @jus-videocast
Mehr Infos zum Jurastudium erhalten Sie regelmäßig auf www.JuS.de.
Folgen Sie den JuS-Inhalten auch bei Instagram und Facebook:
Jurastudentin Instagram: / jurastudent_in
JuraStudentIn Facebook: / jurastudentin
Ich freue mich schon auf den Kommentar am Seitenrand, wenn ich in der Klausur schreibe, dass es sich um eine „sog. Labelloausnahme“ handelt 😂👍
Ihr zwei seid einfach klasse 👍 😊 super Video und klasse aufeinander abgestimmt.
Liebe diese Videos
10:11 *JuS 2011, 757
* Langarmgewehre gibt es nicht🙈❤ sonst supi Video