Luftpumpe als Scheinwaffe - schon jetzt ein Strafrechtsklassiker!

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  • čas přidán 4. 08. 2024
  • In Folge 22 von nachJuStiert wird wieder eine klausurverdächtige Strafrechtsentscheidung kurzweilig präsentiert:
    Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi und Prof. Dr. Till Zimmermann widmen sich der Entscheidung BGH, Urt. v. 28.3.2023 - 4 StR 61/23, JuS 2023, 694 (Jahn): Was ist ein gefährliches Werkzeug im Sinne des schweren Raubs (§ 250 I Nr. 1 lit. a StGB), was ein sonstiges Werkzeug (§ 250 I Nr. 1 lit. b StGB)? Wie sind Scheinwaffen einzuordnen? Ist auch eine Luftpumpe eine Scheinwaffe in diesem Sinne oder unterfällt sie schon der Labello-Rechtsprechung, die objektiv völlig ungefährliche Gegenstände ausschließt? Und: Wie ist der Begriff des gefährlichen Werkzeugs bei § 250 II StGB zu definieren?
    Viel Spaß beim Video!
    Zum Beitrag JuS 2023, 694 in beck-online: beck-online.beck.de/Dokument?...
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Komentáře • 5

  • @alexblue04
    @alexblue04 Před 10 měsíci +5

    Ich freue mich schon auf den Kommentar am Seitenrand, wenn ich in der Klausur schreibe, dass es sich um eine „sog. Labelloausnahme“ handelt 😂👍

  • @tssttwst7063
    @tssttwst7063 Před 7 měsíci

    Ihr zwei seid einfach klasse 👍 😊 super Video und klasse aufeinander abgestimmt.

  • @bbcpower4105
    @bbcpower4105 Před rokem +1

    Liebe diese Videos

  • @noiicoore
    @noiicoore Před 5 měsíci

    10:11 *JuS 2011, 757

  • @Maryfelderschriftsteller

    * Langarmgewehre gibt es nicht🙈❤ sonst supi Video