Wie Du Dich bei einer Hausdurchsuchung verhalten solltest!

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  • čas přidán 11. 09. 2024
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Komentáře • 9

  • @thomasfilla9573
    @thomasfilla9573 Před 2 lety +1

    👍

  • @andyx2299
    @andyx2299 Před 2 lety

    "Kooperieren" durch freundliches, nicht widerlegbares Lügen 😊

    • @kanzleiwbkpartgmbb7005
      @kanzleiwbkpartgmbb7005  Před 2 lety

      Auch eine Variante, die der Anwalt aber nicht empfiehlt.
      Manchmal gilt halt doch "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold" ;-)

    • @andyx2299
      @andyx2299 Před 2 lety

      @@kanzleiwbkpartgmbb7005
      Meiner schon. "Taktik der Täuschung/Verwirrung"
      Oder soll man ehrlich Kooperieren ?
      Wenn, dann schweigen.

  • @THX-vp9fz
    @THX-vp9fz Před 2 lety

    Man sollte aus mindestens zwei Gründen ab und zu mal die ganze Bude durchfotografieren, damit man Nachweis für Versicherungs- u. Regress-Fälle hat. Wenn die Beamten einen Anblick des Grauens hinterlassen kann man die dann durchaus finanziell zur Rechenschaft ziehen, vor allem dann, wenn die Durchsuchung ergebnislos war.

    • @kanzleiwbkpartgmbb7005
      @kanzleiwbkpartgmbb7005  Před 2 lety +1

      Der Tipp mit den Fotos für die Versicherung macht grundsätzlich schon Sinn.
      Aber alleine, dass die Durchsuchung keine Erkenntnisse erbringt, bringt leider noch keinen Anspruch auf Schadenersatz.
      Dieser setzt vielmehr voraus nach § 2 Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen:
      Wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, wird aus der Staatskasse entschädigt, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt.

    • @THX-vp9fz
      @THX-vp9fz Před 2 lety

      @@kanzleiwbkpartgmbb7005 Danke für die Aufklärung. Daraus ergibt sich für Opfer von vandalisierenden Beamten offensichtlich ein Anspruch auf Änderung dieses Gesetzes. Ich sehe sogar Anspruch auf Schadensersatz, wenn Beamte bei einer Durschsuchung tatsächlich fündig werden. Das erledigt sich natürlich in dem Moment, wenn die alles so hinterlassen, wie die es vorgefunden haben, daher mein Vorschlag mit den Fotos. Und um meine Gedanken zu dem Thema nochmal an einem Beispiel zu verdeutlichen: Angenommen, Beamte brechen eine sehr teure (Haus-)Tür auf, obwohl keine Gefahr in Verzug, weil z.B. der Verdacht besteht, daß hinter der Tür Beweismittel sind. Der Mieter hat keine Versicherung, die das - wenigstens in Vorkasse - abdecken könnte und der Mieter sollte nicht auf diesem Schaden sitzen bleiben müssen, das ist doch verständlich, oder?

    • @kanzleiwbkpartgmbb7005
      @kanzleiwbkpartgmbb7005  Před 2 lety +1

      @@THX-vp9fz für rechtmäßige Maßnahmen gibt es regelmäßig keinen Schadenersatz.
      Man hat ja dann auch einen objektiven Grund für die Durchsuchung gesetzt.
      Nur in engen Ausnahmefällen besteht dann noch ein Amtshaftungsanspruch.
      Im Regelfall bleibt man auf dem Schaden tatsächlich sitzen.

    • @THX-vp9fz
      @THX-vp9fz Před 2 lety

      @@kanzleiwbkpartgmbb7005 Danke für die Antwort 👍