Urteil: BR-Büro muss Mindeststandards erfüllen

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  • čas přidán 22. 06. 2024
  • Raum ist in der kleinsten Hütte? Von wegen. Endlich benennt die Rechtsprechung Mindestvoraussetzungen, denen das vom Arbeitgeber geschuldete Betriebsratsbüro in jedem Fall genügen muss. Erfüllt IHR Arbeitgeber seine Pflicht? Oder werden Sie nun „umziehen“? Die Rechtsanwälte Maja Lukac aus München und Niklas Pastille, LL.M. aus Berlin entschlüsseln Ihnen die hochinteressante neue Entscheidung (Hessisches LAG Beschl. v. 31.7.2023 - 16 TaBV 151/22). Jedes Betriebsratsratsmitglied sollte diesen Podcast gehört haben.
    Themen in der heutigen Folge:
    - (Fast immer) Pflicht des Arbeitgebers: Betriebsratsbüro zur Verfügung stellen!
    - Neue Rechtsprechung (Hessisches LAG Beschl. v. 31.7.2023 - 16 TaBV 151/22)
    - Das sind die Mindestanforderungen an das Betriebsratsbüro
    - Exkurs: Das SBV-Büro
    - Anwaltsfazit: DIESE Büros sind unbenutzbar…!
    Seminarempfehlung aus dem Podcast:
    Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1 www.waf-seminar.de/br163 Seminar Betriebsverfassungsrecht Teil 1 www.waf-seminar.de/on163
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Komentáře • 9

  • @MI99KG
    @MI99KG Před měsícem

    Eure Podcasts sind echt gut. Wie sieht es eigentlich aus mit Soft und Hardware für Videosequenzen? Wir haben ab und an Sitzungen per Videokonferenz. Jedoch haben wir auch oft Besprechungen per Video.

    • @nicod78
      @nicod78 Před měsícem

      vielleicht liest du dir deine Frage noch einmal in Ruhe durch, es ergibt keinen Sinn... habt ihr jetzt nur ab und an oder oft Videokonferenzen? Es wurde zwar durch diverse Gerichte bestätigt das Videokonferenzen zulässig sind, die BR-Sitzungen sollten aber hauptsächlich noch persönlich und nur in Ausnahmefällen per Video stattfinden. Ein solcher Fall wäre z.b. wenn jemand im Ausland ist und eben NICHT hin und herfliegen kann... oder aber ein Mitglied ist zig hunderte Kilometer an einem andren Standort und es ist unzumutbar das er/sie persönlich erscheint. Es sollte aber NICHT die Regel sein, nur weil es für den Arbeitgeber praktischer und günstiger ist, nur noch Videokonferenzen zu machen. Zudem muß zu solchen Videokonferenzen erstmal der BR sich in der Geschäftsordnung darüber einig sein, das Videokonferenzen möglich sind (ansonsten sind diese NICHT zulässig)... und der Arbeitgeber muß JEDES BR-Mitglied mit der entsprechenden Hardware ausstatten (z.b. Tablets, PC´s, etc)

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  Před měsícem

      Vielen Dank für Ihre interessante Frage. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen hat der Arbeitgeber die erforderlichen Kosten für die Durchführung von Betriebsratssitzungen per Video- und Telefonkonferenz zu übernehmen. Notfalls ist das vom Betriebsrat auch arbeitsgerichtlich erzwingbar. Lassen Sie mich gern wissen, wenn ich Ihrem Gremium hierbei zur Hand gehen oder hierfür einen Kollegen bzw. eine Kollegin in Ihrer Nähe vorschlagen darf. Freundliche Grüße aus Berlin Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator

    • @BetriebsratVideo
      @BetriebsratVideo  Před měsícem +1

      Sehr gute und in der Sache zutreffende Hinweise. Vielen Dank sagt Niklas Pastille, LL.M. Rechtsanwalt und Mediator

    • @linguistikgourmet7823
      @linguistikgourmet7823 Před měsícem

      ​@@nicod78engagiere dich am besten so motiviert in deinem gremium... Ich denke das es selbsterklärend ist das sich etwaige fragen von Usern generell an den Kanalbetreiber richten 😅

    • @nicod78
      @nicod78 Před měsícem

      @@linguistikgourmet7823 mach dir da mal keine Sorgen, ich bin immer so engagiert. und was deine Aussage bzgl der Frage betrifft, das Ding nennt sich Kommentarspalte und ist für die Community zum kommentieren gedacht. Ansonsten hätte er die Frage auch per mail (etc) an das WAF schicken können... engagiere dich so in der Politik bzgl. Meinungsfreiheit und du darfst sicherlich bei den Grünen oder bei der SPD anfangen, die suchen immer welche die anderen irgendwas diktieren wollen.